TÜV stellt fest, dass Fahrzeugnummer am Fahrzeug und im Schein nicht identisch sind, was tun?

Moin liebe Leute,
folgendes liegt vor. VW T3 Bulli wurde zum TÜV gebracht. Dieser hat nun festgestellt, dass die Nummern vom Fahrzeugschein und dem Fahrgestell nicht übereinstimmen (Fahrzeug war seit die aktuelle Halterin ihn hat schon 3* beim TÜV, aber hier ist es keinem aufgefallen).
Das Fahrzeug steht nun in einer Werkstatt die 150km entfernt ist, weil eigentlich bei etwaigen Sachen Vattern die Kiste reparieren sollte.
Ich habe nun mit der Werkstatt telefoniert und die teilte mir mit, dass man nun mit der eingeschlagenen Nummer bei der Zulassungsstelle vorsprechen sollte und einen Suchauftrag stellen muss, ob noch ein Fahrzeug mit dieser Nummer unterwegs sei und auch dort erfragen sollte, wie es nun weitergeht.
Das kann ich gerne machen, obwohl es mich graut, denn einen Termin hier bei der Zulassungsstelle zu bekommen kann Monate dauern. Aber vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit so einer Situation und kann mir berichten, wie er so ein Schlamassel gelöst bekommen hat.

Grüße

Edit: Dazu kommt, dass der Bulli laut Papieren ein Womo ist, aber laut der eingeschlagenen Nummer nur ein Transporter

104 Antworten

Nee, die xxxx sind unterschiedlich.

Zitat:

@hk_do schrieb am 12. September 2024 um 15:02:07 Uhr:


Wenn ich es jetzt noch richtig im Kopf habe, hat doch der T3 die FIN vorne rechts am Querträger hinter dem Rad, während der T2 die hinten im Motorraum hatte. Es wäre also quasi ausgeschlossen, dass da jemand eine Nummer "umgeschweißt" hätte.

Kann es sein, dass jemand ein gebrauchtes T2 Blech mit einer FIN drauf in den Motorraum des T3 geschweißt hat, ohne die Nummer zu entwerten? Anschließend hat der TÜV zufällig die falsche FIN entdeckt, ohne nach der tatsächlichen am Querträger zu suchen...

Hat der T3 die nicht neben dem Beifahrersitz?

Zitat:

@Twinni schrieb am 12. September 2024 um 17:11:15 Uhr:



Kann es sein, dass jemand ein gebrauchtes T2 Blech mit einer FIN drauf in den Motorraum des T3 geschweißt hat, ohne die Nummer zu entwerten? Anschließend hat der TÜV zufällig die falsche FIN entdeckt, ohne nach der tatsächlichen am Querträger zu suchen...

Anhand der letzten Informationen des TE wissen wir ja jetzt, dass auch die abgelesene Nummer eine T3-Nummer ist. Damit scheidet diese Variante aus, ebenso wie die Möglichkeit, dass der Prüfer "irgendeine" Nummer gefunden und für die FIN gehalten hat. Es sieht mir auch nicht so aus, als ob das Auto für einen zwischenzeitlichen Abschnitt in den USA eine dortige FIN zusätzlich bekommen hätte.

Was aber (für mich) immer noch offen ist:
Woher kommt die Information, dass die Nummer in der Zulassungsbescheinigung zu einem Produkt von Campmobil gehört? Von VW kann die doch eigentlich nicht kommen, weil die kaum 1984 eine Auslieferung an eine erst 1995 gegründete Firma in ihren Akten vermerkt haben werden...

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Ich würde einfach mal zur nächsten Polizeiinspektion gehen und die bitten in Ihrem Computer nachzusehen, ob diese Vorhandene FIN zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Das ist ja wohl der allerwichtigste und alles entscheidende Punkt.

Kann es sein, dass ein Fahrzeug, welches schon dreimal bei der jetzigen Halterin durch die HU gekommen ist, als gestohlen gemeldet ist? 😕 Das kann ich mir nicht vorstellen.

Ich glaube, dass man als angeschixxener gutgläubiger Besitzer eines evtl. abhandengekommenen Autos lieber mit der Ungewissheit rumfährt und sein Glück mit einer neuen HU versucht.

Mein Fall ist mit dem hier nicht zu vergleichen, aber ich hatte mal ein Motorrad, das war beim Vorbesitzer mindestens schon 1x und bei mir 2x bei der HU und keinem ist aufgefallen, dass die Fgst.nr. nicht korrekt war.
Allerdings ging es in diesem Fall nur um eine einzige Stelle und Zahl die falsch war.
Statt einer 5, stand eine 3 in den Papieren .
War ein Übertrag Fehler von seiten der Zul.stelle , passiert beim Ausstellen einer neuen ZB 2 , da diie alte schon wieder voll war. Passen ja leider nur noch 2 Halter rein.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 12. September 2024 um 17:48:37 Uhr:


Kann es sein, dass ein Fahrzeug, welches schon dreimal bei der jetzigen Halterin durch die HU gekommen ist, als gestohlen gemeldet ist?

Natürlich kann das sein.

Zum einen erfolgt bei der HU kein Abgleich mit dem Fahndungsregister, zum anderen ist ja offensichtlich die eingeschlagene FIN bei den vergangenen HUs nicht kontrolliert worden (sonst wäre die Abweichung da schon aufgefallen...).

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2024 um 17:49:07 Uhr:


Ich glaube, dass man als angeschixxener gutgläubiger Besitzer eines evtl. abhandengekommenen Autos lieber mit der Ungewissheit rumfährt und sein Glück mit einer neuen HU versucht.

Gilt man denn überhaupt als gutgläubig, wenn man bei der Übergabe des Fahrzeugs die FIN nicht mit den Papieren verglichen hat?

Also, rechtlich meine ich. Das was du formuliert hast kratzt ja schon hart an den Grenzen der NB 😉

Als Ottonormalverbraucher kauft man ein Auto beim Händler und der hat die Zulassung erledigt (machen lassen). Das Auto ist das besichtigte Fahrzeug und am Auto ist das Nummernschild das in den Papieren steht. Passt also. Drops gelutscht. Offensichtlich prüfen auch die Händler, die Prüfstellen und die Zulassungstellen die FIN nicht regelhaft. Also warum sollte die Hürde der Gutgläubigkeit dann für den Ottonormalverbraucher höher liegen?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. September 2024 um 18:31:36 Uhr:


Als Ottonormalverbraucher kauft man ein Auto beim Händler...

Wurde das Fahrzeug im hier diskutierten Fall beim Händler erworben? Ich konnte dazu keinen Hinweis finden.

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Zwischenfrage: ein Kfz hat ja außer der eingeschlagenen FIN noch ein Typschild, u.a. auch mit der FIN. Was steht denn da drauf?

Hallo
Zu den Fahrzeugpapieren die du hast - muss es doch ein Fahrzeug geben.
Deines ist es anscheinend nicht.
Die Zulassungsstelle und das KBA muss doch ermitteln können, ob diese Fahrzeug noch existiert und/oder welchen Halter es hat.

Ich weiß ja nicht - wo - die Fahrgestellnummer bei deinem Fahrzeug eingeschlagen ist, aber bestünde die Möglichkeit, dass zu Reparaturzwecken (Unfall, Rost usw), ein Blech mit der Nummer eines Schrottfahrzeuges eingeschweißt wurde ?

Gruß

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