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TÜV seit mehr als 2 Jahrzehnten abgelaufen - was tun??

Themenstarteram 23. August 2020 um 13:53

ein Oldtimeranhänger (PKW) wurde vor über 20 Jahren abgestellt, aber nie abgemeldet. Seit dem steht er, kostet Steuer und Versicherung.

Altersbedingt will nun der Halter endlich den "Sonderanhänger" abgeben. Er wurde rollfähig gemacht, hat neue Reifen bekommen. Wie kann man nach der langen Standzeit einen PKW Anhänger abmelden? Was wird passieren? Welche Möglichkeiten hat man??

Danke vorab.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@nogel schrieb am 24. August 2020 um 07:45:41 Uhr:

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 24. Aug. 2020 um 01:43:36 Uhr:

Nö, zum TÜV-Termin darfst immer fahren.

Falsch.

Wenn man das machen will, muss man erst zur Zulassungsstelle und bekommt dann vorab ungesiegelte Kennzeichen und einen vorläufigen Schein und darf dann damit zum TÜV fahren.

macht bei nem angemeldeten Hänger wenig Sinn...

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Kennzeichen und Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle bringen, und nach Zahlung von 7.80 Euro und dem Entsiegeln des Kennzeichens ist der Abgemeldet

Themenstarteram 23. August 2020 um 14:00

mhh, auch wenn der letzte TÜV Termin 1999 war? Was passiert, Bußgeldverfahren wegen Überziehung, Punkte?

Passiert nix

Beim Abmelden interessiert sich niemand dafür, ob und wann die letzte HU gemacht wurde.

Neue Reifen wären nicht nötig gewesen. Einfach abmelden und verschrotten :)

ich nehme an, die wollen das Ding wieder auf die Strasse bringen, in dem Fall würde ich die HU schon vor der Ummeldung machen

Zitat:

@The blue cloud schrieb am 23. August 2020 um 16:00:05 Uhr:

mhh, auch wenn der letzte TÜV Termin 1999 war? Was passiert, Bußgeldverfahren wegen Überziehung, Punkte?

Beim abmelden spielt das keine Rolle, interessiert dort keinen.

am 23. August 2020 um 14:53

Moin!

Hatte auch einen Roller 20 Jahre zugelassen in der Garage stehen. Da Motorrad-Versicherungen immer bei 100% beginnen, war das Gefährt perfekt für Einsparungen bei der Autoversicherung. Die ganze Familie hat jahrelang davon profitiert.

Auf den Monat genau 20 Jahre nach Fälligkeitsdatum der AU habe ich den Roller bei der Dekra vorgestellt und anstandslos eine frische Plakette bekommen.

Das Thema Rückdatierung auf den nach Fälligkeit eigentlich zu vergebenden nächsten Fälligkeitstermin ist längst wieder vom Tisch. Wäre nach 20 Jahren auch irgendwie unsinnig gewesen, denn 10x50 Eur hätte ich niemals akzeptiert. Dann eben abmelden und neu zulassen. Geht auch.

Wenn eine Ummeldung geplant ist: wie oben erwähnt die HU noch auf die alte Zulassung machen und dann ummelden.

Gute Fahrt!

ZK

Genau. Ohne hu anmelden geht wohl nicht. Deswegen sind die Autos die abgemeldet sind und keine hu haben schwer verkäuflich

Aber einfach schnell mal zum Tüv fahren geht nicht gell? Anhänger auf dem Anhänger muß sein, oder?

Nö, zum TÜV-Termin darfst immer fahren.

Man darf wohl unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem zum TÜV fahren.

 

Wenn jetzt jemand einen gebrauchten von weiter weg kaufen möchte. Abgemeldet ohne tüv.

 

Den man zuhause erstmal fertig machen muss zur hu.

 

Ist die Überführung aber deutlich aufwändiger

Zitat:

@HD-Moos schrieb am 24. Aug. 2020 um 01:43:36 Uhr:

Nö, zum TÜV-Termin darfst immer fahren.

Falsch.

 

Wenn man das machen will, muss man erst zur Zulassungsstelle und bekommt dann vorab ungesiegelte Kennzeichen und einen vorläufigen Schein und darf dann damit zum TÜV fahren.

Eigentlich ist das ja ein ziemliches Risiko, bei einem mehr als 20 Jahre alten abgelaufenen TÜV. Wenn der unterwegs von der Kupplung abfällt? Erstaunlich, daß das bei der bekannten Hasenfüßigkeit deutscher Behörden geht.

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