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TüV-Prüfung vor Ablauf der Fälligkeit

Themenstarteram 26. Juli 2014 um 18:10

Hallo Kolleginnen und Kollegen von MT,

mir wurde von einem Moderator des Renault-Forums geraten hier mal zu fragen.

Also,

ich habe seit einiger Zeit (Dezember 2013) einen Renault Clio B/C57 Baujahr '96 in der Garage stehen.

Die Plakette vom TüV hat noch Gültigkeit bis zum April 2015 (also noch etwa ein 3/4 Jahr). Allerdings befürchte ich aufgrund des Alters und der doch relativ langen Standzeit, dass das Fahrzeug nicht mehr in einem ganz so guten Zustand ist.

Daher überlege ich, ob es Sinn macht den Wagen initiativ beim TüV vorzuführen.

 

Kann mir hier denn jemand aus eigener Erfahrung ein paar Fragen beantworten:

 

-bekomme ich volle 2 Jahre neuen TüV wenn die Überprüfung positiv ausfällt? Rückdatierung zum letzten TüV wäre ja sinnlos, denn im April muss ich so oder so den Wagen vorführen

-wenn das Fahrzeug Mängel hat (geringe oder erhebliche, aber KEINE VERKEHRSUNSICHERHEIT) bin ich dann gezwungen den Wagen vor April wieder vorzuführen?

-wird mein Wagen gar zwangsstillgelegt falls derartige Mängel aufgefunden werden und ich NICHT zur Nachuntersuchung erscheine?

-was muss Erfahrungsgemäß alles gemacht werden wenn das FZG so lange nicht bewegt wurde?

 

Die Batterie ist leider tot, da ich vergessen habe die Masse abzuklemmen. Wird sich aber entweder durch Laden oder austauschen beheben lassen.

 

Ich danke schonmal im voraus für eure erfahrungsgemäß kompetenten Antworten!

 

Gruß

Chris

Beste Antwort im Thema

Hi,

warum unbedingt zum Tüv?

Such dir eine gute freie Werkstatt und laß die mal drüber (oder drunter) gucken. Das wird dich erst mal nix oder nur ein Trinkgeld kosten.

Gruß Tobias

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hk_do

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Die Prüfer sind vereidigt,

nein, sind sie nicht

Selbstverständlich sind TÜV-Prüfer vereidigte Sachverständige, die für ihr Prüfurteil im Zweifel auch haftbar gemacht werden können. Sie MÜSSEN allein schon deshalb vereidigt sein, weil sie ja immerhin staatliche Hoheitsaufgaben ausführen (sie vergeben amtliche(!) Prüfplaketten), das darf man nicht vergessen.

 

Zitat:

Das ist kein erheblicher Mangel, das ist verkehrsunsicher. Dann allerdings muss der Prüfer die Plakette entfernen und die Zulassungsstelle informieren.

OK, meine Terminologie war hier nicht ganz korrekt. Es ging grundsätzlich um die Frage, ob es passieren kann, dass der TÜV einem die Weiterfahrt untersagt, selbst wenn der TÜV noch nicht abgelaufen ist. Antwort: Eindeutig ja.

Zitat:

Original geschrieben von italeri1947

Zwangsstilllegung kann kaum mehr drohen, es sei denn, der Wagen befindet sich in einem wirklich üblen, verkehrsunsicheren Zustand. In diesem Falle würde ich ihn sofort verschrotten, weil ein 1996er Clio aktuell kaum was wert ist.

Häufige Ursachen für die Einstufung "Verkehrsunsicher" sind geplatzte Bremsschläuche oder -leitungen sowie schwerwiegende Reifenschäden.

Alles nichts, was (für sich alleine) eine Reparatur unwirtschaftlich machen würde.

Zitat:

Selbst "erhebliche Mängel" sind, wenn man kein Bastler ist, der alles selber machen kann, ein wirtschaftlicher Totalschaden.

ein falsch eingestellter Nebelscheinwerfer, beide Standlichter vorn oder hinten durchgebrannt, nicht funktionierende Nebelschlußleuchte oder Rückfahrscheinwerfer, ein einzelnes ausgefallenes Abblendlicht....???

Selbst einen Spurstangenkopf bekommst du für das Auto für unter 30 Euro, und der ist schnell gewechselt. Axialgelenke sind nur wenig teurer.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Selbstverständlich sind TÜV-Prüfer vereidigte Sachverständige, die für ihr Prüfurteil im Zweifel auch haftbar gemacht werden können. Sie MÜSSEN allein schon deshalb vereidigt sein, weil sie ja immerhin staatliche Hoheitsaufgaben ausführen, das darf man nicht vergessen.

Sagen wir mal so:

Ich führe sowohl im Hauptberuf als auch im Ehrenamt staatliche Hoheitsaufgaben aus.

Im Ehrenamt sogar mit der Befugnis, Verwaltungszwang anzuwenden bzw. anzuordnen (sprich: meine Anweisungen mit Gewalt durchzusetzen).

Vereidigt worden bin ich für keins von beiden.

Ahja: und rate mal, was ich hauptberuflich mache...

Themenstarteram 27. Juli 2014 um 14:19

Okay,

danke schonmal für die vielen Antworten.

Ich werde den Clio nun erst einmal einer Sichtprüfung durch mein Auge unterziehen.

Dann werde ich die Batterie laden und mal schauen ob der noch anspringt, wenn das der Fall ist, dann darf mal ne Werkstatt drüber sehen und ihren Senf dazu abgeben.

Wenn das dann dementsprechend ausfällt wird der Wagen entweder zur Kippe oder im April zum TüV gefahren. Reparaturen die sich noch im Verhältnis bewegen, werden dann natürlich durchgeführt.

Danke schonmal an alle :D

Gibt es da vielleicht einen Unterschied zwischen "einfachen" Prüfingenieuren und aaSoPs? Mindestens die letzteren sollten dann doch vereidigt sein. Oder nicht? :confused:

Für die Frage des TE ist es aber egal, wichtig ist hier eigentlich nur, dass beim TÜV die Weiterfahrt im Extremfall auch sofort verboten werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von CV626

Gibt es da vielleicht einen Unterschied zwischen "einfachen" Prüfingenieuren und aaSoPs? Mindestens die letzteren sollten dann doch vereidigt sein. Oder nicht? :confused:

ich hatte extra nochmal im KfSachVG nachgelesen und nichts dergleichen gefunden...

Aber haftbar für seine Entscheidung ist der Prüfer schon. Wenn er ein offenkundig nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht aus dem Verkehr zieht, das dann aufgrund des Mangels einen Unfall verursacht, dann ist der Prüfer mindestens schadenersatzpflichtig, wenn er nicht sogar ggf. wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden kann.

Oder ist das jetzt auch falsch?

Natürlich ;-)

Da die Prüfer im hoheitlichen Auftrag handeln, greift die Staatshaftung.

Letztlich hängt natürlich alles an der Definition bzw. dem Grad von "offenkundig".

Es gibt auch nur weniger Mängel, die völlig eindeutig als VU einzustufen sind. Mit einer EM-Einstufung dürfte der Prüfer also in den meisten Fällen aus dem Schneider sein, wenn EM beinhaltet per Definition auch die "potentielle Verkehrsgefährdung".

Die Prüforganisationen sind sog. beliehene Unternehmer. Vereidigt wird aber vor allem in den Bereichen, in denen die Berufsausübung was mit Verfassungstreue u. Ä. zu tun hat oder wenn ein Amtseid gesprochen werden soll...

Zitat:

Häufige Ursachen für die Einstufung "Verkehrsunsicher" sind geplatzte Bremsschläuche oder -leitungen sowie schwerwiegende Reifenschäden. Alles nichts, was (für sich alleine) eine Reparatur unwirtschaftlich machen würde.

Wenn jemand Bastler ist oder jemanden kennt, der sich an solche Arbeiten qualifiziert wagen kann, dann ist das sicher alles machbar. Aber bei einem alten Clio von 1996, der schon im sehr guten Zustand einen kaum messbaren Restwert unter der 1.000-Euro-Grenze aufweist, kratzen auch solche Reparaturen durchaus an eben jenem Restwert - erst recht dann, wenn man deswegen in die Werkstätte muss.

am 29. Juli 2014 um 13:55

Wirtschaftlicher Totalschaden mag es strenggenommen sein, trotzdem kann eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll sein. Wenn ich durch die Reparaturen einen neu Tüv-fähigen Clio für 1.000 € einkaufen kann, ist das u.U. ein gutes Geschäft, wenn ich sowieso einen Low-Budget-Wagen brauche. Muss ich dir natürlich nicht erzählen, nur als Anmerkung ;)

Der Clio 1 war wirklich ein schönes Auto, war mein zweites Auto nach dem Führerschein. Mit 1,4 Litern Hubraum und 75 PS ging der richtig gut. Nur Radlager hat er gefressen.

Der Austausch von zwei Bremsschläuchen oder von zwei Reifen dürfte sich (ebenso wie der eines Spurstangenkopfes mit (!) Achsvermessung) unter 200 Euro bewegen. Nur, um jetzt mal eine Hausnummer in den Raum zu werfen.

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 20:26

Das hört sich alles danach an, als ob sich sowas in einem sehr erträglichen Rahmen bewegt.

Den Wagen werd ich leider trotzdem nicht allzu lange fahren, auch wenn er soweit in Ordnung ist, dass der Motor und alles drum herum läuft und auch die Karosse in gutem Zustand sein sollte.

Leider hat das Gerät nämlich keine Klima-Anlage (die eigentlich vorhandene wurde ausgebaut und stillgelegt) und das Gebläse funktioniert ebenfalls nicht.

Der Ursache bin ich noch nicht auf den Grund gekommen, denn auch wenn der Motor NICHT angeschlossen ist, fliegt die Sicherung sofort raus, sobald man die Zündung anschaltet.

Winter ohne Gebläse um die Scheiben klar zu machen ist echt Krieg!

Dann kannst du dir die Fahrt zur HU sparen.

Eine nicht funktionierende Lüftung ist ein erheblicher Mangel.

Gerade weil man da bei bestimmten Witterungsbedingungen kaum für klare Sicht sorgen kann und deswegen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Themenstarteram 29. Juli 2014 um 20:45

dann müsste ich mich da vorm nächsten TüV mal drum kümmern.

Wird wohl auf Leitungen neu legen und Motor austauschen hinauslaufen.

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