TÜV Plakette rückwirkend erteilt - rechtens?

Wenn man sein Fahrzeug erst später als nach zwei Jahren zum TÜV bringt, z.B. nach 2,5 Jahren wird die Plakette „rückdatiert“.
Eigentlich bringe ich ein Fahrzeug zum TÜV, damit die Verkehrssicherheit festgestellt wird. Die Plakette wird bei Einhaltung des 2-jährigen Rhythmus für weitere 2 Jahre erteilt. Überziehe ich jedoch die 2 Jahre um 1/2 Jahr, so bekomme ich die neue Plakette nur für 1,5 Jahre. So ist es jetzt einem Bekannten widerfahren.

Der Sachverhalt der Feststellung der Verkehrssicherheit ändert sich jedoch nicht und somit dürfte die Plakette nicht für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden. Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

Weiss jemand, auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert? Gibt es eventuell schon Gerichtsurteile, auf die man sich beziehen kann?
 

Beste Antwort im Thema

Die Regelung des "Rückdatierens" ist vor wenigen Jahren getroffen worden um die Überzieher, die sich jedesmal 2 oder wie du 6 Monate einsparen wollen zu ärgern.

Wo und welches Gesetz weiß ich  leider nicht. Hab es mal in der Zeitung gelesen

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Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer


Wie wäre es damit:
Anstatt immer alles in Frage zu stellen und jeden verklagen zu wollen ---> Einfach mal rechtzeitig zum TÜV fahren.

Nee, das geht nicht. Das wär zu einfach 😁 😁

Wenn man die HU vorzieht bekommt man 2 Jahre, verschenkt also die vorgezogene Zeit. Um die notorische Überzieherei (das war nicht so selten) zu entschärfen hat man das mit dem Zurückdatieren eingeführt. Bei gut 50€ für die HU (ohne AU) sind das runde 2€ pro Monat die man verschenkt. Also nichtmal 2 Liter Benzin. Dafür kann es einem u.U. überteuerte Werkstattrechnungen ersparen wenn man weiß was unbedingt repariert werden muss.

Gruß Meik

Hi,

von den gesetzlichen Vorgaben her darf ich niemandem für einen längeren Zeitraum als zwei Jahre eine Plakette zuteilen.

Vorziehen ist eigentlich nur sinnvoll, wenn etwa das Motorrad im tiefsten Winter zum TÜV muß und man keinen Bock auf Schnee und Eis hat.

Grüße: zinnenberg

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von jettaflitzer


Wie wäre es damit:
Anstatt immer alles in Frage zu stellen und jeden verklagen zu wollen ---> Einfach mal rechtzeitig zum TÜV fahren.
Nee, das geht nicht. Das wär zu einfach 😁 😁

Wenn man die HU vorzieht bekommt man 2 Jahre, verschenkt also die vorgezogene Zeit. Um die notorische Überzieherei (das war nicht so selten) zu entschärfen hat man das mit dem Zurückdatieren eingeführt. Bei gut 50€ für die HU (ohne AU) sind das runde 2€ pro Monat die man verschenkt. Also nichtmal 2 Liter Benzin. Dafür kann es einem u.U. überteuerte Werkstattrechnungen ersparen wenn man weiß was unbedingt repariert werden muss.

Gruß Meik

Das sieht bei Betreibern alter "Rostlauben" (gibt es heutzutage zum Glück nicht mehr ganz so oft wie vor 20 Jahren) leider etwas anders aus:

Da bangt man vor jedem TÜV, ob er überhaupt durchkommt und muss dafür ne Woche dran schweißen/ schrauben und ein paar Hundert Euro an Teilen investieren.

Das erlebe ich gerade an einem Seat Terra (eine der selten gewordenen Rostlauben), der nochmal durch den TÜV soll.

Ich kann es gerade noch verantworten, mit einem halb abgerosteten Türschweller und etwas blinden Scheinwerferreflektoren rumzufahren (früher, bei einem 70er Jahre- Passat, wo man Angst haben musste, die Hinterachse zu verlieren , sah das schon anders aus), der TÜV sieht das leider etwas anders.

In anderen Ländern, z.B. Frankreich ist man da etwas relaxter (die französische Control Technique würde der Seat wohl im jetzigen Zustand bestehen), aber ob das unbedingt besser ist, möchte ich nun auch nicht behaupten,

da sind dementsprechend viele Autos mit defektem Licht und notdürftig zusammengeflickte Unfallwagen im Verkehr zu sehen.

LG Strukki

War gerade mit meinem Motorrad bei der GTÜ. HU war schon 03/2010 fällig, ich bemerkte es aber nicht, weil ich letztes Jahr nicht gefahren bin (Fahrzeug war aber durchgehend angemeldet, tut bei nur knapp 120 EUR/Jahr auch nicht weh). Ich hatte eigentlich mit einer Plakette bis 03/2012 gerechnet, bekam aber eine bis 02/2013. Auch auf dem Prüfzettel steht 02/2013.
Habe gerade nochmal nachgeschaut, bei der letzten HU, die beim TÜV durchgeführt wurde, habe ich 3 Monate überzogen. Dort wurde von Juni auf März zurückdatiert.
Entweder wurde die Regelung wieder gekippt oder ich habe diesmal Glück gehabt 😁

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1) uralter fred!

2) hast du ein saisonkennzeichen? liegt der tüv termin ausserhalb der saison wird dieser vom prüfer passend gemacht 😉

Die Sichtweise ist etwas konfus...es wird nicht rückdatiert, sondern gekürzt auf maximale 2 Jahre!

Klar uralter Fred, aber wenns passt trotzdem nen neuen aufmachen😕
Nein, habe kein Saisonkennzeichen, lohnt ja nicht wg. 120 EUR pro Jahr.
Die vorherige HU war 03/2008 fällig. Ich war 06/2008 beim TÜV und der hat mir die Plakette bis 03/2010 geklebt, damit ich keinen Vorteil wegen des Überziehens habe. Also nur 21 Monate. Das meine ich mit Rückdatiert.
Nun bin ich 02/2011 zur GTÜ gefahren, HU war ja wie geschrieben bereits 03/2010 fällig (Fahrzeug durchgehend angemeldet). Ich habe aber nun die vollen 24 Monate bekommen, also bis 02/2013.

Je nach Bundesland und/ oder auch Prüforganisation wird nicht mehr zurückdatiert.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Je nach Bundesland und/ oder auch Prüforganisation wird nicht mehr zurückdatiert.

Richtig und falsch. Hessen und Saarland datieren nicht zurück, innerhalb des Bundeslandes ist das dann aber für alle Prüforganisationen verpflichtend gleich zu behandeln.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


..., innerhalb des Bundeslandes ist das dann aber für alle Prüforganisationen verpflichtend gleich zu behandeln.

Du kannst es immer wieder vorbeten, es stimmt nicht mit der Realität überein.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Du kannst es immer wieder vorbeten, es stimmt nicht mit der Realität überein.

Mit deiner vielleicht nicht. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er



Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Du kannst es immer wieder vorbeten, es stimmt nicht mit der Realität überein.
Mit deiner vielleicht nicht. 😁

Willst Du eine Aufstellung haben, bei welcher Prüforganisation welche Art der Rückdatierung oder nicht gegen welche zusätzlichen Kosten oder nicht hier in Berlin durchgeführt werden, oder kannst Du das selber im Internet zusammensuchen?

Nicht mal "TÜV" führt das in Berlin einheitlich durch.

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa


Wenn man sein Fahrzeug erst später als nach zwei Jahren zum TÜV bringt, z.B. nach 2,5 Jahren wird die Plakette „rückdatiert“.
... so bekomme ich die neue Plakette nur für 1,5 Jahre...

... Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

Weiss jemand, auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert? Gibt es eventuell schon Gerichtsurteile, auf die man sich beziehen kann?
 

hab jetzt nicht alles gelesen, kenne es aber nur so! hänger ein jahr überzogen, weil er nicht gebraucht wurde, neue plakette nur für ein jahr.

auto überzogen, rückdatiert.

und das bei war bei dekra und tüv gleich

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin


Nicht mal "TÜV" führt das in Berlin einheitlich durch.

Was die in Berlin treiben oder ob die sich an Dienstanweisungen halten oder nicht müssen die selber wissen. Die Anweisung wie das zu Handhaben ist geben die Landesverkehrsministerien raus und kein anderer. Daran haben sich alle Prüforganisationen zu halten.

Berlin ist an einigen Punkten komplizierter aufgrund des immer noch nicht vollständig aufgelösten Sonderstatus Westberlins. Ist auch das einzige Bundesland in dem es im selben Gebiet mehr als eine technische Prüfstelle gibt.

Einfach direkt eine zweite HU verkaufen und dann 2 Jahre bekommen geht in allen Bundesländern. Da ist ja formal auch nichts dran auszusetzen, die erste wird zurückdatiert und die zweite dann auf die gültige Laufzeit der ersten gemacht.

In fast jedem Bundesland geht es auch ohne Rückdatierung (und ohne zusätzliche Kosten, Gebühren, "Doppelprüfung", ...), muss nur die entsprechende Prüforganisation sein.

Das ist sogar innerhalb des TÜV-Rheinland bekannt, mehr oder weniger auch geduldet, ist doch auch nachvollziehbar, warum. Er kann doch nur verlieren, wenn er dagegen vorgehen würde.

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