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TÜV Plakette rückwirkend erteilt - rechtens?

Themenstarteram 25. August 2008 um 12:40

Wenn man sein Fahrzeug erst später als nach zwei Jahren zum TÜV bringt, z.B. nach 2,5 Jahren wird die Plakette „rückdatiert“.

Eigentlich bringe ich ein Fahrzeug zum TÜV, damit die Verkehrssicherheit festgestellt wird. Die Plakette wird bei Einhaltung des 2-jährigen Rhythmus für weitere 2 Jahre erteilt. Überziehe ich jedoch die 2 Jahre um 1/2 Jahr, so bekomme ich die neue Plakette nur für 1,5 Jahre. So ist es jetzt einem Bekannten widerfahren.

 

Der Sachverhalt der Feststellung der Verkehrssicherheit ändert sich jedoch nicht und somit dürfte die Plakette nicht für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden. Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

 

Weiss jemand, auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert? Gibt es eventuell schon Gerichtsurteile, auf die man sich beziehen kann?

 

Beste Antwort im Thema

Die Regelung des "Rückdatierens" ist vor wenigen Jahren getroffen worden um die Überzieher, die sich jedesmal 2 oder wie du 6 Monate einsparen wollen zu ärgern.

 

Wo und welches Gesetz weiß ich  leider nicht. Hab es mal in der Zeitung gelesen

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am 27. August 2008 um 17:10

jaaaa, im saarland, wir ham hier tüff tourismus gehabt, vor allem in der zeit als die regelung eingeführt wurde, sind doch sehr viele aus den benachbahrten bundesländern zu uns tüven gekommen wenn se überzogen haben

na aber nu nich mehr?

 

gut gut gut.....

 

 

 

aja, wenn jetz z.b. 18monate überzogen sind, würde ich ja garnich daran denken 2x tüv zu bezahlen, auto zur werkstatt fahren, abmelden, tüv neu machen, anmelden, spart je nach land wohl 30-40€.

Zitat:

Original geschrieben von enginejunk

spart je nach land wohl 30-40€.

Die Du beim Ab- und Anmelden wieder bezahlst, die Zeit gar nicht gerechnet;)

Edit: Du hast ja schon gegengerechnet, da könnte es derwegen zum Schluß hinkommen, geb mich geschlagen:)

gut, der stress ist nicht mitgerechnet, das würde ich mir auch nicht antun.

 

muss die dame des hauses halt mal ihre freizeit opfern.... :D

 

 

andererseits, wie ist es wenn man nicht 23monate sondern 25monate überzieht, also über 2 jahre?

 

würde da einmal tüv reichen?

und was für strafen würden 2(!!)jahre überfälliger tüv eigentlich kosten?

am 28. August 2008 um 9:37

Wie gesagt, wenn man über zwei Jahre überzieht bekommt man einen Monat TÜV.

Bei überziehen der HU um mehr als acht Monate sind zwei Punkte und 40 Euro fällig.

Zitat:

Original geschrieben von Schovel

Wie gesagt, wenn man über zwei Jahre überzieht bekommt man einen Monat TÜV.

Bei überziehen der HU um mehr als acht Monate sind zwei Punkte und 40 Euro fällig.

Wenn 2 Jahre überzogen, bekommt man die Plakette für 2 Jahre, also besser nach 24 Monate zum TÜV ,als nach 23 Monaten (dann tatsächlich nur 1 Monat)

gruß

am 5. Januar 2009 um 22:44

Zitat:

Original geschrieben von teddy3

Zitat:

Original geschrieben von kabubasa

Der Sachverhalt der Feststellung der Verkehrssicherheit ändert sich jedoch nicht und somit dürfte die Plakette nicht für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden. Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

Du sagst es doch selbst. Wenn du 3 Monate später zum TÜV gehst und die Plakette wird dann für die folgenden 21 Monate erteilt, hast du doch 2 Jahre zusammen.

Das ist doch Sinn und Zweck der Prüfplakette. Du hast 2 Jahre TÜV und keine paar Monate länger. Ich weiß nicht wo das Problem liegt alle 2 Jahre zum TÜV zu gehen und fristgerecht den Stempel abzuholen. Was bringt es denn länger zu warten, außer eben, dass man am Ende vielleicht ein paar Monate gespart hat! Abgesehen von den Folgen, die es versicherungsrechtlich haben kann, wenn man einen Unfall baut mit einem Auto, dass den TÜV-Termin weit überschritten hat. Da kann sich die Versicherung nämlich schadlos halten (sprich die Zahlung verweigern).

Zugegeben, ein etwas älterer Thread, auf den ich da gestoßen bin.

Ich finde auch, jedes Fahrzeug sollte die Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre bescheinigt bekommen, wie es früher mal war.

Es gibt ja nicht nur "normale" Autos, an die jeder gleich denkt, sondern auch Wohnwagen, Motorräder, Cabrios (also als Zweit-oder Drittwagen).

Wenn man die eine Zeit nicht nutzt, brauchen die auch kein TÜV, wenn man sie wieder nutzen möchte, warum nicht den "TÜV-Segen" für die nächsten 2 Jahre ?

LG Strukki

Zitat:

Original geschrieben von Strukki

Ich finde auch, jedes Fahrzeug sollte die Verkehrssicherheit für die nächsten 2 Jahre bescheinigt bekommen, wie es früher mal war.

Die HU ist keine Bestätigung, dass das Fahrzeug die nächsten 2 Jahre verkehrssicher ist, das war es auch nie.

Ausschließlich eine Bestätigung, dass das Fahrzeug bei der Überprüfung verkehrssicher war.

Wer keine Rückdatierung haben will, der lässt seine HU im Saarland machen, dort wird "aktuell geklebt".

Zitat:

Original geschrieben von pflaumenkuchen

Die HU ist keine Bestätigung, dass das Fahrzeug die nächsten 2 Jahre verkehrssicher ist, das war es auch nie.

Ausschließlich eine Bestätigung, dass das Fahrzeug bei der Überprüfung verkehrssicher war.

Richtig. Ich bescheinige nur, daß das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung in Ordnung war. Ansonsten ist es Halter- bzw. Fahrerverantwortung, in dem Zeitraum bis zur nächsten Plakette dafür zu sorgen, das das auch so bleibt.

Wer ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen will, kann es ja stillegen. Abgemeldete Fahrzeuge kriegen immer die volle Zeitspanne, die werden nciht rückdatiert.

Grüße: zinnenberg

Zitat:

Original geschrieben von zinnenberg

Wer ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen will, kann es ja stillegen. Abgemeldete Fahrzeuge kriegen immer die volle Zeitspanne, die werden nciht rückdatiert.

Wäre eigentlich logisch... aber manche machen es eben anders:

Den Wertverlust nimmt man in Kauf, bezahlt Steuer und Versicherung, aber wenn es um 50 € für die HU geht, dann wird gespart wo es nur geht...

 

Die Zeiten, in denen man wegen weniger als 10 Mark gerne mit womöglich unsicherem Auto durch die Gegend fuhr und es auch gerne akzeptierte, dass andere es genauso machen, sind zum Glück vorbei, aber nein, da muss man ja gleich wieder eine "Rechtswidrigkeit" im Gesetz finden... oder es zumindest versuchen.

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Die Zeiten, in denen man wegen weniger als 10 Mark gerne mit womöglich unsicherem Auto durch die Gegend fuhr und es auch gerne akzeptierte, dass andere es genauso machen, sind zum Glück vorbei, aber nein, da muss man ja gleich wieder eine "Rechtswidrigkeit" im Gesetz finden... oder es zumindest versuchen.

Dem stimme ich insofern zu, daß die Langzeitqualität eines im Schnitt zehn Jahre alten Autos deutlich besser ist als die eines ebenso alten Durchschnittsfahrzeugs im Jahr 1999. Autos halten insbesondere von der Karosserie her mittlerweile einfach länger und sind toleranter gegen nonchalante Pflegementalität ihrer Besitzer geworden.

Das heutzutage - um Geld für die Wartung zu sparen - keiner mehr mit unsicheren Fahrzeugen unterwegs ist, kann ich nicht bestätigen. Man sieht den klammen Geldbeutel vieler Leute ganz deutlich am Auto, in zunehmenden Maße. Es wird verstärkt selbst gebastelt, mal mehr, mal weniger gut. Untermaßigen Bremsscheiben wird der Rand abgeflext, damit der Prüfer das nicht merken soll, schwarzer Unterbodenschutz ist bei gammeligen Bremsleitungen und wilden Bratereien an Achskörpern (besonders beliebt beim Twingo) wieder schwer angesagt. Anstelle sich erst einen Mängelbericht vom TÜV zu holen, damit man einen Überblick hat, wie teuer einen die Reparatur letzlich wirklich kommen wird, huddelt man neue Bremsen in einen vom Blech her klinisch toten Fiesta oder eine sündhaft teuere neue Auspuffanlage unter einen Omega V6, obwohl die Kiste Mängel für locker 2500 Euro hat und in die Presse gehört. Ich kann nur sagen: Wenn man was nicht kann, soll man die Finger von lassen und zu jemandem gehen, der etwas davon versteht.

Grüße: zinnenberg

 

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

aber mal ehrlich: die rückdatierung macht sinn. sonst würde wohl jeder später als nötig zum TÜV fahren.

Die Regellung ist noch relativ neu.

Davor hat sich aber durchaus nicht jeder, wie von Dir vermutet verhalten.

Wie wäre es damit:

Anstatt immer alles in Frage zu stellen und jeden verklagen zu wollen ---> Einfach mal rechtzeitig zum TÜV fahren.

am 13. Januar 2009 um 20:45

da hab ich auch mal ne frage zu.

wie ist das eigendlich in deutschland wenn du z.b. einen monat vor termin zur HU gehst? bekommst dann auch nur 2 jahre und verschenkst so zu sagen einen monat HU? weil bei uns ist das so das jeder fahrzeughalter 3 monate vor ablauf der HU angeschrieben wird . z.b. hab ich immer bis zum 30.11. die HU aller 2 jahre zu machen. also bekomme ich spætestens ende august anfang september die mitteilung das meine HU bis zum 30.11. fællig ist. ich kann diese dann schon wenn ich will im september machen bekomme aber drotzdem bis zum 30.11.2010 die plakette. geht das in deutschland auch?

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

da hab ich auch mal ne frage zu.

wie ist das eigendlich in deutschland wenn du z.b. einen monat vor termin zur HU gehst? bekommst dann auch nur 2 jahre und verschenkst so zu sagen einen monat HU? weil bei uns ist das so das jeder fahrzeughalter 3 monate vor ablauf der HU angeschrieben wird . z.b. hab ich immer bis zum 30.11. die HU aller 2 jahre zu machen. also bekomme ich spætestens ende august anfang september die mitteilung das meine HU bis zum 30.11. fællig ist. ich kann diese dann schon wenn ich will im september machen bekomme aber drotzdem bis zum 30.11.2010 die plakette. geht das in deutschland auch?

 

gruss

Soviel ich weiß nicht, aber was weiß ich schon... :confused:

Bei uns wird auch niemand angeschrieben... da hat man schon selbst dran zu denken.

Der einzige Grund die HU vorzuziehen wäre im Falle eines Verkaufs, aber das hat sich mit der Abwrackprämie von 2.000 € ja nun auch erledigt. :rolleyes:

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