ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen

TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 11:16

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Mein Kumpel hätte im April 2015 (04/15) sein Auto (kein Saisonfahrzeug) dem TÜV vorführen müssen bzw. der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung unterziehen müssen. Das Fahrzeug steht schon etwas länger angemeldet (also er zahlt weiterhin brav seine Versicherungsbeiträge und die Steuer) in der Garage. Er wird - zuerst wegen Krankheit, nun aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - voraussichtlich erst im Oktober diesen Jahres (10/15) dazu kommen, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen (er bringt sein Fahrzeug hierfür meist zu einer Vertragswerkstatt). Das Auto würde bis zu diesem Zeitpunkt unbewegt in der Garage verweilen.

Nun, was droht ihm, wenn er erst im Oktober seine HU erneuert? Ab wann würden ihm Punkte in Flensburg drohen? Ich hörte mal etwas von 8 Monate aufwärts (falls ja, ab wann wäre das? Wenn sein Auto HU bis zum 04/15 gehabt hat?

Vielen Dank an all die Experten :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten

4+8 solltest du jetzt aber selber rechnen können! :D

73 weitere Antworten
Ähnliche Themen
73 Antworten

Bei der HU kommt nach 2 Monaten überziehen ein Aufschlag von 20% (erweiterte Untersuchung) auf die HU-Prüfgebühr auf ihn zu.

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten über dem Termin, vor der Fahrt zur HU eine Bescheinigung holen, dass dies eine reine Fahrt zur Vorführung zur HU ist, dann kann in diesem Fall auch ein Verwarngeld umgangen werden wenn eine Kontrolle auf der Fahrt zum TÜV erfolgt.

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 12:21

Also gäbe es ab dem 01.12.2015 einen Punkt? Oder erst später?

Zitat:

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten

4+8 solltest du jetzt aber selber rechnen können! :D

am 4. Juni 2015 um 12:25

Warum fährst Du denn nicht mit der Karre zum TÜV oder Mutti oder Onkel, Tante, Schwester, Oma, Freund, Freundin etc.?

Das klingt mir doch eher nach TÜV-Vermeidungsstrategie...

Wieso, weshalb, warum steht hier doch nicht zur Debatte! :confused:

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 4. Juni 2015 um 14:25:43 Uhr:

Warum fährst Du denn nicht mit der Karre zum TÜV oder Mutti oder Onkel, Tante, Schwester, Oma, Freund, Freundin etc.?

Das klingt mir doch eher nach TÜV-Vermeidungsstrategie...

...naja wenn ich wüsste das ich ein Fahrzeug die nächsten 8 Monate (aus welchen Gründen auch immer) nicht nutzen werde, würde ich auch erst die HU durchführen wenn ich wieder damit fahre um dann die vollen 2 Jahre zu haben.

am 4. Juni 2015 um 12:32

Ich finde, dass man dem TE durchaus auch Hinweise geben darf, wie so etwas zu vermeiden ist... Aber wahrscheinlich wurde der Garagenschlüssel mitgenommen und niemand(!!!) kommt an das Auto...

am 4. Juni 2015 um 12:34

Zitat:

@Kai70 schrieb am 4. Juni 2015 um 14:30:48 Uhr:

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 4. Juni 2015 um 14:25:43 Uhr:

Warum fährst Du denn nicht mit der Karre zum TÜV oder Mutti oder Onkel, Tante, Schwester, Oma, Freund, Freundin etc.?

Das klingt mir doch eher nach TÜV-Vermeidungsstrategie...

...naja wenn ich wüsste das ich ein Fahrzeug die nächsten 8 Monate (aus welchen Gründen auch immer) nicht nutzen werde, würde ich auch erst die HU durchführen wenn ich wieder damit fahre um dann die vollen 2 Jahre zu haben.

Aber DU würdest ihn auch sicher abmelden für die Zeit... Aber voll versichert und versteuert UND dann einen Punkt riskieren? Klar...

Er riskiert keinen Punkt, dies wäre erst bei ÜBER 8 Monaten der Fall, und wenn das Fahrzeug mindestens 6 Monate angemeldet ist, sinkt im kommenden Jahr auch die SFK in der Versicherung.

Ob ich das Fahrzeug angemeldet lasse oder nicht, würde darauf ankommen ob es sich für mich lohnt (Versicherungsprämie) oder nicht.

Spielt aber bei der hier gestellten Frage keine Rolle ob dies für mich lohnend ist, oder ob ich dies machen würde.

Der Fragesteller oder vielmehr sein Freund macht dies nun mal so, was sollen da Diskussionen wie dies andere machen würden ?

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 12:44

Danke, die Frage ist eigentlich weitestgehend beantwortet!

 

ÜBER 8 Monate bzw. die Gefahr auf einen Punkt in Flensburg also erst ab 01.01.2016?

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 4. Juni 2015 um 14:32:16 Uhr:

Ich finde, dass man dem TE durchaus auch Hinweise geben darf, wie so etwas zu vermeiden ist... Aber wahrscheinlich wurde der Garagenschlüssel mitgenommen und niemand(!!!) kommt an das Auto...

.....und wenn es genau so ist?

Für mich eine nachvollziehbare Situation, für jemand der ungefragt hier seine Meinung als das Nonplusultra versucht darzustellen ganz offensichtlich aber nicht.

am 4. Juni 2015 um 12:53

Ich find´s schon auch irgendwie lächerlich, dass man sich den Wagen nicht einfach schnappt und damit zur HU fährt. Wofür zahlt der dann eigentlich fast ein halbes Jahr lang die Steuer und Versicherung?

Abmelden, fertig.

Abmelden kostet Zeit und Geld, Anmelden kostet Zeit und Geld, keine Rückstufung in der SFK im kommenden Jahr, je nach Fahrzeug und Versicherungsprämie steht er sich somit besser als wenn er dies kostenpflichtig Ab- und später erneut Anmelden muss.

HU hat er dann zudem die vollen 2 Jahre wenn er diese erst dann durchführen lässt wenn er wieder mit dem Fahrzeug fahren will.

Aber steht doch schon alles hier in dem Thread.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 4. Juni 2015 um 14:53:58 Uhr:

Ich find´s schon auch irgendwie lächerlich, dass man sich den Wagen nicht einfach schnappt und damit zur HU fährt. Wofür zahlt der dann eigentlich fast ein halbes Jahr lang die Steuer und Versicherung?

Abmelden, fertig.

Lächerlich ist eigentlich nur diese kleinbürgerliche Denkweise! Schon mal daran gedacht, dass eine Krankheit, Montage im Ausland, Knast oder was auch immer der Grund ist, dass er weder das Fahrzeug abmelden kann, noch damit zum TÜV fahren kann?

Manche User hier leben ganz offensichtlich auf einen Ponyhof. :rolleyes:

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen