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TÜV Plakette rückwirkend erteilt - rechtens?

Themenstarteram 25. August 2008 um 12:40

Wenn man sein Fahrzeug erst später als nach zwei Jahren zum TÜV bringt, z.B. nach 2,5 Jahren wird die Plakette „rückdatiert“.

Eigentlich bringe ich ein Fahrzeug zum TÜV, damit die Verkehrssicherheit festgestellt wird. Die Plakette wird bei Einhaltung des 2-jährigen Rhythmus für weitere 2 Jahre erteilt. Überziehe ich jedoch die 2 Jahre um 1/2 Jahr, so bekomme ich die neue Plakette nur für 1,5 Jahre. So ist es jetzt einem Bekannten widerfahren.

 

Der Sachverhalt der Feststellung der Verkehrssicherheit ändert sich jedoch nicht und somit dürfte die Plakette nicht für einen kürzeren Zeitraum vergeben werden. Meines Erachtens nach müsste die Plakette auch dann für 2 Jahre erteilt werden.

 

Weiss jemand, auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert? Gibt es eventuell schon Gerichtsurteile, auf die man sich beziehen kann?

 

Beste Antwort im Thema

Die Regelung des "Rückdatierens" ist vor wenigen Jahren getroffen worden um die Überzieher, die sich jedesmal 2 oder wie du 6 Monate einsparen wollen zu ärgern.

 

Wo und welches Gesetz weiß ich  leider nicht. Hab es mal in der Zeitung gelesen

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Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

In fast jedem Bundesland geht es auch ohne Rückdatierung (und ohne zusätzliche Kosten, Gebühren, "Doppelprüfung", ...), muss nur die entsprechende Prüforganisation sein.

Nicht legal - bei jeder Prüforganisation. Ob und wie zurückgeklebt wird legt einzig und alleine das Landesministerium fest und nicht die Prüforganisation. Anderes Verhalten ist weder geduldet noch nachvollziehbar. Allerdings wird sich der Kunde wohl kaum beschweren. Offiziell wird ein Widersetzten gegen offizielle Dienstanweisungen des Ministeriums wohl kaum geduldet werden.

Aber wenn ein Prüfer "aus Versehen" falsch klebt ... kann passieren ;)

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Offiziell wird ein Widersetzten gegen offizielle Dienstanweisungen des Ministeriums wohl kaum geduldet werden.

Duldung ist eine passive Handlung, eine "offizielle Duldung" ist doch eher philosophischer Natur.

Offiziell wird nichts dagegen gemacht - also doch schon das, was sich unter dem Begriff "Duldung" bzw. nach Duden als "Gewährenlassen" verbirgt. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Duldung ist eine passive Handlung, eine "offizielle Duldung" ist doch eher philosophischer Natur.

Fakt ist dass es nichts mit der Prüforganisation zu tun hat und es auch von keiner geduldet wird. Wenn ein Prüfer nicht zurückdatiert dann weil er einen Fehler gemacht hat oder sich bewusst über die Dienstanweisungen hinwegsetzt. Mit entsprechenden Konsequenzen wenn es auffällt, dummerweise hat man da den Mist auch noch perfekt mit Stempel drauf schriftlich dokumentiert den man da verzapft hat.

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Fakt ist dass es nichts mit der Prüforganisation zu tun hat und es auch von keiner geduldet wird.

Richtig, das ist die offizielle Meinung zu dem Thema, die verbreitet werden soll - brav gemacht, ausdrucken und ab zum Chef ein Sternchen abholen.

 

Wenn Du auch außerhalb Deiner Arbeit dieser Meinung sein solltest, dann glaubst Du auch noch an den Klapperstorch :rolleyes:

Friede!!!

Fakt scheint ja zu sein, daß es in diesem Lande nicht mal möglich ist, selbst über so einen Pippifax wie HU-Laufzeiten einen bundeseinheitlichen Konsens zu erzielen.

Das ist traurig...:(

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Wenn Du auch außerhalb Deiner Arbeit dieser Meinung sein solltest, dann glaubst Du auch noch an den Klapperstorch :rolleyes:

Dann gib doch mal Namen von den Klapperstörchen. Warum sollte ich nicht zurückdatieren? Deswegen habe ich keinen Kunden mehr oder weniger, die anderen machen es genauso. Das ist doch nur das üblich ich hab da einen Bekannten, der einen Bekannten hat der mal eine Plakette so ohne zurückdatieren bekommen haben soll. Schwarze Schafe gibt´s überall, 99% kleben die Plakettenlaufzeit so wie es die Dienstanweisung vorgibt.

@routeb3: Stimmt leider, nicht nur bei den Laufzeiten, auch bei vielen anderen Sachen ist es IMHO ein Unding dass es nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Wir leben aber nunmal nicht in einem Land sondern in einem Zusammenschluss von theoretisch unabhängigen Bundesländern, und da geht es einfach um Machtansprüche und die Stellung im Bund zu sagen wir machen das was wir dürfen aus Prinzip anders als die anderen. Sinn? Frag nicht :rolleyes:

Probleme mit dem zitieren ? :D - Edtit - jetzt hat er es...:D

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Probleme mit dem zitieren ? :D

Jaja, ich konnte das Zitat nicht richtig zurückdatieren :D :D

Ja, immer ein schönes gebastel...:D:cool:

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