TÜV oder schon Lebensgefahr
Hallo Leute,
bin einige Urlaubskilometer als Beifahrer in einem Auto mit diesem Reifenprofil (Anhang) durch die Lande gefahren.
Frage: Bekommt man mit solchen Reifen die TÜV-Plakette oder liegen zwischen dem letzten TÜV, durch den der Reifen gekommen ist, schon einige tausend Kilometer Abnutzung. In der Mitte ist ja noch ein Rest Profil da.
Subjektiv befand ich mich in Lebensgefahr besonders bei Regen. 🙄
Beste Antwort im Thema
Wieso fallen solche Dinge immer erst nach einer Fahrt auf ?
Wenn einem das eigene Leben so wichtig ist, wie hier dargestellt, dann achtet man vor dem Einsteigen darauf, nicht erst, wenn es um das Bezahlen geht.
31 Antworten
Hallo!
1.) Das Auto ist aus Blech, also kann es rosten. Sieht man ja auch am Kotflügel. Die Vollverzinkung der Karosse kann natürlich beschädigt werden und somit das blanke, rostanfällige Blech freilegen, so wie hier offenbar geschehen.
2.) Der Reifen ist wohl nicht mehr TÜV-konform, aber meiner Einschätzung nach nicht zwingend lebensgefährlich. In Skandinavien fährt man ja eher langsam und bei Regen muss man mit solcher Bereifung eben extrem aufpassen. Man stirbt jedoch nicht sofort. Eine Erneuerung des Reifens in der nächsten Werkstatt sollte jedoch selbstverständlich sein.
Meine persönliche Meinung ist, dass Menschen, die ein solches Auto im öffentlichen Verkehr, v.a. auf deutschen Autobahnen oder auf nassen Bergstrassen (wie in Norwegen durchaus denkbar) bewegen, sofrt mit einem 12-monatigen Fahrverbot und einer Geldstrafe von 5.000 Eur belegt werden sollten.
Es gibt absolut keine rechtfertigung dafür, mit solchem Equipment loszufahren, schon gar nicht mit einem beladenen Fahrzeug und Regengefahr.
Auf der anderen Seite wäre der gezeigte Reifen in Afrika ausserhalb der Regenzeit noch gut für 40.000 Km Piste. Es ist eben alles relativ, aber im engen europäischen Verkehr geht so etwas m.E. nicht.
Gruß,
M.
Lieber Te
darf ich dich daraufhinweisen, daß jeder Fahrzeugführer
für sein Fahrzeug verantwortlich ist!
bei der Übername müssen offensichtliche Mängel
im Mietvertrag vermerkt werden und solche Reifen bemängelt werden.
Wenn dich die Polizei aufhält bist du und der Halter dran.
Einmal rumgehen ums Auto und sowas sehen sollte alle ein bis 2 Wochen
auch am eigenen Fahrzeug geschehen.
Die STVO sagt IMMER vor antritt der Fahrt.
gruß Alex
PS Der TüV zieht dir das Fell über die Ohren mit diesen Reifen
Wieso fallen solche Dinge immer erst nach einer Fahrt auf ?
Wenn einem das eigene Leben so wichtig ist, wie hier dargestellt, dann achtet man vor dem Einsteigen darauf, nicht erst, wenn es um das Bezahlen geht.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
Lach - Neeeeeeeee: Profil muss überall auf der Lauffläche sein!"nur in der Mitte" OK nur noch mit 0,8 Bar fahren, dann ist in der Mitte meist noch was messbar, dafür der Rest des Reifens hinüber - Die Karkasse trägts schon noch irgendwie 🙄
Wieder jemand, der keine Ahnung hat und dann noch darüber lacht ;-)
Ein kurzer Blick in die StVZO, §36(2) hilft schon weiter:
(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Alles klar? Sieht zwar oftmals Schei... aus, aber wenn in den Hauptprofilrillen die Indikatoren noch nicht angekratzt sind, ist der Reifen formell im Sinne des Gesetzes nicht zu beanstanden. Selbst ich bei der Durchführung der HU dürfte formell maximal einen Hinweis in den Bericht schreiben, ist noch nicht mal ein geringer Mangel.
Die Rennleitung sieht das in der Regel anders, wie ich selbst erfahren durfte. Die hatten in einem mir vorgetragenen Fall schon bei 2,5mm Minimalprofil in der Hauptprofilrille eine Mängelkarte geschrieben.
Wenn es keine Tiefenindikatoren gibt (zu erkennen z.B. an der Markierung "TWI" an der Reifenschulter), dann ist wie oben zu verfahren, also 3/4 der Laufflächenbreite im mittleren Bereich der Lauffläche.
Achtung, ich habe hier nichts gesagt zum vorliegenden Fall, ich kann auf dem Foto nicht erkennen, ob vorliegender Reifen einen Karkassenschaden oder andere Laufflächenbeschädigungen hat, dafür ist das Foto zu schlecht. Im Zweifel würde ich aber sagen, daß der Reifen zumindest von der Profiltiefe her noch in Ordnung war.
Das heißt nicht, daß ich persönlich solche geringen Profiltiefen gut heiße, ich hätte schon längst neue Pneus aufgezogen. Das Gesetz sagt jedoch was anderes.
Grüsse der Gardiner
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Roadwin
Wieso fallen solche Dinge immer erst nach einer Fahrt auf ?Wenn einem das eigene Leben so wichtig ist, wie hier dargestellt, dann achtet man vor dem Einsteigen darauf, nicht erst, wenn es um das Bezahlen geht.
Schade, dass man nur einmal "grün" geben kann!
Na, und wie wir jetzt verbindlich wissen, lag Meehster voll richtig mit ihrer Einschätzung, die meisten anderen nicht 😁
Schaut euch mal das Foto an.
Es geht bei diesem Reifen nicht darum, dass er kein Profil mehr hat. Kein Profil ist bei Regen schlecht aber ansonsten nicht wirklich gefährlich.
Dieser Reifen ist an der Außenseite so abgefahren, das man bereits die Karkasse sieht.
Bei höhren Geschwindigkeiten wird es zum Ablösen der Lauffläche kommen.
Meine Meinug so weit. Bin übrigens gelernter Kfz-Meister.
Zitat:
Original geschrieben von alexauto321
Dieser Reifen ist an der Außenseite so abgefahren, das man bereits die Karkasse sieht.
Könnte die Karkasse sein, wobei das Foto nicht sooo sonderlich scharf ist. Aber leichte Gummiablösungen sieht man schon, die müsste man sich genauer angucken. Mindestprofiltiefe wäre wie es aussieht kein Mangel beim TÜV da noch über 1,6mm in den mittleren 3/4.
Kommt aber die Karkasse durch oder löst sich mehr Gummi ab wäre es als Reifenschaden trotzdem ein erheblicher Mangel. Das kann ich auf dem Foto aber nicht eindeutig erkennen (nein, kommt mir jetzt keiner mit dem Link von Fielmann 😁)
Nur mal so, weil es schon zweimal jetzt aufkam: nicht nur der Fahrzeugführer ist für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich, sondern auch der Fahrzeughalter...
Bleiben wir doch beim eigentlichen Thema.
Zitat:
Original geschrieben von BobAndrews
Der Punkt ist, dass ich ggf. meine Automiete mindere.
Kannst Du vergessen.
Der abgefahrene, gefährliche oder auch nicht Reifen, hatte keinerlei negative Auswirkungen, somit bestehen keinerlei Ansprüche auf Minderung.
Eine Kürzung erfolgt aufgrund eines Schadensersatzanspruches, hier fehlt aber jeglicher tatsächlich erlittener Schaden.
Es geht um Tatsachen und nicht um "hätte können". Tatsache ist, dass nichts passiert ist. Selbst wenn tatsächlich aus allen Reifen die Drähte der bereits untersten Lage heraus schaue würden.
An und für sich war die Profiltiefe am Reifen noch halbwegs akzeptabel.
Das was probleme gemacht hat war die Spur!
Ich geh mal davon aus, dass das Lenkrad des Autos nicht ganz grade stand, wenn man gradeaus gefahren ist... ansonsten müsste der rechte reifen genauso aussehen.
Durch den Spur-Fehler läuft der Reifen mehr auf der Flanke als auf der Lauffläche. Deshalb wurde der Reifen da auch mehr abgenutzt, und deshalb empfandest du das Fahren bei Regen auch lebensgefährlich... letztendlich war es das auch.
Rein theoretisch könnte man den Reifen, wenn man die Spur richtig einstellt, wieder sicher bei Regen bewegen. Dadurch, dass an der Flanke aber schon die erste Karkassenschicht blank liegt wäre davon aber definitiv abzuraten.
Gruß, Marc
Edit:
@meesther:
Mit dem Reifen kommst du bestimmt durch keinen Tüv mehr! Auch die Polizei würde ne Mängelkarte ausstellen, nicht unbedingt wegen der mindestprofiltiefe, aber wegen der Beschädigung, die der Reifen davongetragen hat. Die ist alles andere als Sicher.
Auf dem zweiten Foto ist die Beschädigung klar erkennbar. Das geht dann wirklich nicht.
Mich hat die Polizei übrigens schon mal angehalten und wollte mir abgefahrene Reifen vorwerfen. Nur kam ich da grad aus der Werkstatt, wo ich einen kompletten Satz frische aufziehen lassen habe 😉
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Auf dem zweiten Foto ist die Beschädigung klar erkennbar. Das geht dann wirklich nicht.Mich hat die Polizei übrigens schon mal angehalten und wollte mir abgefahrene Reifen vorwerfen. Nur kam ich da grad aus der Werkstatt, wo ich einen kompletten Satz frische aufziehen lassen habe 😉
😁 hattest du dir Slicks aufziehen lassen? 😁
Mir hat schonmal wegen viel weniger der TÜV keine HU gegeben, wobei ich heute glaube, da hat sich die Werkstatt und der Prüfer mal eben auf eine Prämie für nen neuen Satz Reifen geeinigt. Aber ich hab den Hasen weitergegeben und die Reifen reklamiert beim Hersteller mit einem Achsvermessungsprotokoll, welches normale Werte lieferte.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
😁 hattest du dir Slicks aufziehen lassen? 😁Zitat:
Original geschrieben von meehster
Auf dem zweiten Foto ist die Beschädigung klar erkennbar. Das geht dann wirklich nicht.Mich hat die Polizei übrigens schon mal angehalten und wollte mir abgefahrene Reifen vorwerfen. Nur kam ich da grad aus der Werkstatt, wo ich einen kompletten Satz frische aufziehen lassen habe 😉
😁
Nö.
Als die Beamten nachgemessen hatten (Bei 8,irgendwas mm rundum muß man ja auch genauestens messen, ob es wirklich mehr als 1,6 sind) haben sie mich weiterfahren lassen.