TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an

Hallo liebe Biker!

Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!

Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.
Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.

Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.

Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

Gruß Michael

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TÜV hat davon Geld, kost ja was.

Und mit deiner Einstellung dürfte auch niemand mit Zollgrößen irgendeinen neuen Reifen fahren weil alles Grauzone... Die kannst dann nur noch wegwerfen...

Ok, der TÜVler soll es nicht feststellen. Aber er sollte halt einfach akzeptieren was die Reifenhersteller feststellen. Aber er hat halt scheinbar trotzdem das letzte Wort. Die Frage ist was befähigt ihn dazu?

Vorgehensweise soll wohl so sein:
Die Reifenhersteller sollen künftig weiter ihre Tests machen, stellen dann aber kein Freigabe mehr aus sondern eine "Herstellerbescheinigung" die dann dafür hergenommen wird um Reifen abweichender Größe eintragen zu lassen.

Das Problem ist: Es gibt scheinbar keine Garantie das der TÜVler diese Bescheinigung annimmt. Je nachdem wie gut sein Tag war oder ob er vielleicht doch eher schlecht gevögelt hat kann er auch einfach nö sagen. Und da soll man nicht aggro werden?

Zitat:

@Papstpower schrieb am 26. April 2020 um 12:20:35 Uhr:



Zitat:

@Silesia schrieb am 26. April 2020 um 10:37:36 Uhr:


xD

Such dir Mal einen Reifenrechner. Zu probieren wäre, ob ein 180/55 vllt schonwieder passen könnte..

Serie ist 190/50/17?

190/50 zu 190/55 sind +3,1%
190/50 zu 180/55 sind +1,3%

Gibt's denn deinen Reifen in 180/55/17???

Für 180/55 finde ich keine Reifenfreigabe und wird auch von keinem Händler angeboten, sobald ich meine Maschine angebe. So wäre die Idee nicht schlecht gewesen.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 12:25:58 Uhr:


Also mal wirklich halblang. Das war keine "rechtliche Grauzone" sondern ebenfalls klar geregelt.

Jein. Es war klar geregelt, dass die Nichteinhaltung der geltenden Regelwerke geduldet wird.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 12:25:58 Uhr:


Was soll denn das jetzt? Reifenhersteller testen die Reifen auf den Maschinen und geben daraufhin eine Freigabe heraus.

Testen? Die allermeisten "Tests" passieren am Schreibtisch. Da fährt keiner mit der Kasuyanda 1250 mit verschiedenen Reifen, die schätzen nur Pie mal Daumen, dass das schon irgendwie passen sollte. Gäbe es wirklich Fahrtests, dann hätten wir Reifenpreise, die um ein Vielfaches höher wären.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 12:25:58 Uhr:


Bzw. Motorradhersteller testen bei einer neuen Maschine schon einmal alle aktuellen Reifen durch und geben auch hier dann Empfehlungen bzw. Freigaben raus. Das war alles völlig in Ordnung weil sich PROFIS damit befasst haben.

Das ist es doch, die Hersteller sind zu dem Schluß gekommen, dass sagen wir mal ein 180/50R17 passt. Darauf ist alles abgestimmt. Wenn eine andere Größe auch funktioniert, dann ist die eben auch in der Typgenehmigung mit drin. Wenn aber eine Größe nicht getestet wurde oder zwar getestet wurde, aber die Anforderungen In Sachen Komfort, Fahrstabilität usw. usf. des Fahrzeugherstellers nicht erfüllt hat, dann gibt der die Reifengröße eben nicht frei. Und dann kommen die Reifenfuzzis, die verkaufen wollen und wie oben schon geschildert "Fahrtests" auf der PC-Tastatur fahren...

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 12:25:58 Uhr:


Jetzt ist es so das der TÜV Mann drüber entscheiden soll was zulässig ist oder nicht.

Wieder Jein. Die meisten Zweiradfahrer ärgern sich, dass der Prüfer nicht eintragen will, aber will er das wirklich nicht? Nein, denn das hat mit

wollen

nichts zu tun: Ein Prüfer

darf

nach eigenem Ermessen absolut NICHTS, NOTHING, NIENTE, NADA eintragen!

Ich formuliere es mal salopp: Die amtlich anerkannten Prüfer bei allen Prüforganisationen dürfen nur Gutachten abschreiben. Ok, das ist etwas ungenau, aber ein Prüfer darf nur schauen, ob die Veränderung am Fahrzeug dem vorliegenden Gutachten entspricht, mehr nicht. Das Gutachten darf dabei natürlich auch aus der Datenbank der Prüforganisation stammen, man braucht heutzutage nicht mehr zwingend Papier vorzulegen.

Wer sich eine Reifengröße eintragen lassen will für die es kein Gutachten gibt, der braucht einen Sachverständigen. Also aaP (amtlich anerkannter Prüfer) = "nix gibb's", aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger) = "hhhmmmmnnnnjjja, ma' schau'n". Weil der Sachverständige erst seinen Sachverstand nutzen wird, bevor er etwas einträgt oder eben nicht.

Auch wichtig: Die amtlich anerkannten Sachverständigen sind viel seltener als die Prüfer und es gibt sie in den alten Bundesländern nur beim TÜV, in den neuen Bundesländern nur bei der DEKRA.

Gruß Michael

Woher stammt jetzt dein Insiderwissen über die Vorgehensweise der Reifenhersteller? Ich zumindest bekam bei Anfragen wegen eines Reifens für ein bestimmtes Motorrad, wenn eben noch keine Freigabe existierte, das es noch keine Fahrtests mit diesem Motorrad gab und die nächsten Tests im Monat XY geplant sind. Aber klar, bestimmt lügen die eh nur...

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Wenn es um die Genehmigung eines Reifens geht, dann wird dem TÜV vorgeworfen, ein zu grosses Trara darum zu machen. Übertrieben gesagt sei es doch ok, wenn der Reifen auf die Felge passt und nirgendwo schleift. Da gibt es dann keine unpassenden Reifen.

Anschliessend wird aber rumdiskutiert, welcher Reifen im Grenzbereich mehr Reserve bietet, dass man 0,1 bar zuwenig deutlich merkt und zwei Jahre alte Pneus im Prinzip lebensgefährlich ausgehärtete Holzreifen sind.
Plötzlich ist jeder ein kleiner Rossi, der alles aus so einem Reifen herausholt.

Schon lustig.

Mir persönlich ist das egal, zum Glück gibt es hier keine Reifenbindung. Die macht nur Sinn, weil es in Deutschland so viele SUVs auf zwei Räder gibt, die Fahr- und Motorleistungen von Rennsportmaschinen aus den 90ern haben und die tatsächlich ähnlich schnell sind. Das ist verdammt grenzwertig.
Und die richtigen SSPs fahren hart an 300 und dürfen das auch. Das sind Geschwindigkeiten, die früher auf abgesperrten Salzseen erreicht wurden.

Überlegt mal genau, womit ihr heute auf öffentlichen Strassen unterwegs seid. Klar, 99% der Zeit nutzt ihr nicht mal die Hälfte von dem, was das Mopped kann. Aber in Deutschland darf man die 100% nutzen, also muss gewährleistet sein, dass die 100% absolut zuverlässig genutzt werden können. Auch wenn man das nie braucht und immer seltener tatsächlich kann.

Das ist der Preis für das Recht, Fahrzeuge mit unbegrenzter Leistung im öffentlichen Strassenverkehr ausfahren zu dürfen.

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. April 2020 um 19:27:30 Uhr:


Gab es also z.b. für Michelinreifen in der Größe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung speziell für dein Motorrad, durftest du eben die abweichende Größe montieren. Du müsstest du nur immer diese Bescheinigung mitführen und sie bei Polizeikontrollen oder beim HUs vorlegen. Dann hat alles gepasst. Seit diesem Jahr reicht die Bescheinigung alleine nicht mehr.

Stimmt so nicht.

Abweichende Größen waren zulässig, ja. Aber nur unter sehr speziellen Voraussetzungen:

Beispiel: In der Typgenehmigung sind diese Reifengrößen als Größe für das Hinterrad
aufgeführt ( Techn. Daten z. B. gem. Ratgeber „Reifenmaße“ ):
- 170/60 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1921 mm, Breite 180 mm a. Felge MT17x5,5
- 190/50 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1878 mm, Breite 203 mm a. Felge MT17x5,5
Auf dem Kraftrad ist zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung aufgezogen:
- 180/55 ZR 17 (73W), Abrollumfang 1903mm, Breite 190 mm a. Felge MT17x5,5
Diese beschriebene Verwendung ist nach dem Beschluss des 146. BLFA-TK ausdrücklich
zugelassen. (Das war 2008 schon so)

Übrigens ist das die ALTE Vorgehensweise. Die war lange vor der jetzigen schon In-Kraft getreten.
Somit hättest du auch früher NIE den 190/55R17 fahren dürfen, weil der nicht in der zulässigen Bandbreite war.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 13:25:35 Uhr:


Woher stammt jetzt dein Insiderwissen über die Vorgehensweise der Reifenhersteller?

Insiderwissen ist das nicht, das ist allgemein bekannt. So wie auch vor dem Dieselskandal eigentlich jeder wußte, dass die Prüfstandswerte nur auf dem Prüfstand erreicht werden und nicht einmal annähernd im Normalbetrieb.

Natürlich wird nicht für jedes Motorrad jeder Reifen getestet. Die Reifenhersteller halten sich da relativ bedeckt, aber ab und an geben diese auch zu, dass sie eben nicht jede Kombination testen, sondern einfach einen typischen Vertreter für eine Handvoll ähnlicher Mopeds testen und dann für alle ähnlichen Motorräder eine Freigabe am Schreibtsich erstellen.

Ich finde das aber gar nicht so schlimm. Das ist auch kein Lügen oder so, denn in den Reifenfreigaben stand nie drin "der Reifen wurde zu Testzwecken xy Kilomter gefahren", sondern - sinngemäß! - "passt an das Moped".

Gruß Michael

Mich würde mal interessieren was bei den Autofirmen los wäre, wenn der TüV das bei den Dosen auch so handhaben würde. Da wird doch wieder gegen uns Motorradfahrer mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln gearbeitet. Und natürlich ist das wieder deutsches Recht, die EU hat da auf einmal wieder nix zu sagen.

Toll gemacht. Und anscheinend wird das von vielen auch noch akzeptiert und für gut gehalten. Brave Staatsbürger seid Ihr! Und wenn irgendwann Motorrad fahren ganz verboten wird, seid Ihr auch noch einverstanden. Oder was?

Im Gegenteil. Ich mache es seit Jahren anders: Ich halte mich an die Herstellervorgaben in Größe, Tragfähigkeit, Reifenbauart und Geschwindigkeitsklasse. Weil ich vor zig Jahren gehört und gelesen habe, dass das ausreichen soll. Diesen Freigabenmumpitz habe ich boykottiert. Na ja, jetzt wurde das, was es früher auch nur als Grauzone gab, ausdrücklich bestätigt: Hersteller und Reifenmodelle interessieren nicht, hauptsache die Größe, Tragfähigkeit, Reifenbauart und Geschwindigkeitsklasse passen. Da habe ich mehr als genug Auswahl, da brauche ich keine 55er statt 50er Reifen.

Gruß Michael

Zitat:

@Silesia schrieb am 26. April 2020 um 13:03:02 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 26. April 2020 um 12:20:35 Uhr:


Such dir Mal einen Reifenrechner. Zu probieren wäre, ob ein 180/55 vllt schonwieder passen könnte..

Serie ist 190/50/17?

190/50 zu 190/55 sind +3,1%
190/50 zu 180/55 sind +1,3%

Gibt's denn deinen Reifen in 180/55/17???

Für 180/55 finde ich keine Reifenfreigabe und wird auch von keinem Händler angeboten, sobald ich meine Maschine angebe. So wäre die Idee nicht schlecht gewesen.

Nein, das gehst du falsch an.

Du brauchst dazu keine Papiere. Du lässt nur die Reifengröße eintragen. Der Prüfer rechnet einfach nur das nach, was ich ausgerechnet habe. Die Toleranz passt. Dann hast du die Reifengröße drin, selbstverständlich ohne Herstellerbindung.

Ich kann dir natürlich nicht sagen, ob die Fahrzeugeigenschaften gleich dem 190/55 sind.

Irgendwie ists bei dem Thema wie immer. Es wird halt zugunsten weniger (TÜV) was geändert was vorher einfacher, günstiger und halt auch ein Stück mehr persönliche Entscheidung war und wenn man es kritisiert kommen gleich wieder die Leute mit "Brauch ich nicht, also eh quatsch" um die Ecke. Alles was man selbst nicht braucht ist einfach unnötig. Ich erinnere das nächste mal dran wenn man sich über Einschränkungen aufregt die dann doch mal einen selbst betreffen...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 26. April 2020 um 15:47:43 Uhr:



Zitat:

@Silesia schrieb am 26. April 2020 um 13:03:02 Uhr:


Für 180/55 finde ich keine Reifenfreigabe und wird auch von keinem Händler angeboten, sobald ich meine Maschine angebe. So wäre die Idee nicht schlecht gewesen.

Nein, das gehst du falsch an.

Du brauchst dazu keine Papiere. Du lässt nur die Reifengröße eintragen. Der Prüfer rechnet einfach nur das nach, was ich ausgerechnet habe. Die Toleranz passt. Dann hast du die Reifengröße drin, selbstverständlich ohne Herstellerbindung.

Ich kann dir natürlich nicht sagen, ob die Fahrzeugeigenschaften gleich dem 190/55 sind.

Wenn es dafür aber keine Freigaben oder Gutachten gibt, ist so eine Abnahme dann nicht ziemlich teuer? Ich müsste einen 180/55er Reifen mal testen. Mit einem schmälernen Reifen bräuchte ich auch weniger Schräglage bei Kurven ??

Du brauchst nichts. Die Reifen sind geprüft. Fertig. Ist nichts anderes wie beim Auto. Was ich nicht weiss, ob die Felgenbreite zur Reifenbreite 180 passt. Aber auch dafür hat die Prüforganisation Tabellen.
5,5 Zoll Breite?

Dein Fahrzeug, inkl Felge ist Serie mit BE. Der Reifen ist geprüft. Die Kombination ist nun zu Bewerten und abzunehmen.

Wie gesagt, rechnerisch geht das. Fahrverhalten etc bin ich überfragt. Das ist nicht mein Gebiet.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 17:37:01 Uhr:


Irgendwie ists bei dem Thema wie immer. Es wird halt zugunsten weniger (TÜV) was geändert was vorher einfacher, günstiger und halt auch ein Stück mehr persönliche Entscheidung war und wenn man es kritisiert kommen gleich wieder die Leute mit "Brauch ich nicht, also eh quatsch" um die Ecke. Alles was man selbst nicht braucht ist einfach unnötig. Ich erinnere das nächste mal dran wenn man sich über Einschränkungen aufregt die dann doch mal einen selbst betreffen...

Sowas hättest du früher auch nicht eingetragen bekommen. Alles was eine einen nacheilende Tachoeffekt hat benötigt eine Anpassung des Tachos unter Umständen. Sowas geht nur über eine Enzelabnahme.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 26. April 2020 um 20:59:23 Uhr:


Du brauchst nichts. Die Reifen sind geprüft. Fertig. Ist nichts anderes wie beim Auto. Was ich nicht weiss, ob die Felgenbreite zur Reifenbreite 180 passt. Aber auch dafür hat die Prüforganisation Tabellen.
5,5 Zoll Breite?

Dein Fahrzeug, inkl Felge ist Serie mit BE. Der Reifen ist geprüft. Die Kombination ist nun zu Bewerten und abzunehmen.

Wie gesagt, rechnerisch geht das. Fahrverhalten etc bin ich überfragt. Das ist nicht mein Gebiet.

Beim Einlesen habe ich halt in Erfahrung gebracht, dass ein Motorrad mit breiteren Reifen für die gleiche Kurve mehr Schräglage braucht wie ein Motorrad mit schmaleren Reifen. Ein Grund, warum z.b. eine 600er Supersportler mit 180er Reifen für kurvige Landstraßen besser geeignet wäre als eine 1000er Supersportler mit 190er Reifen.

Ansonsten habe ich halt mal ein paar Tipps bekommen wie z.b. es mal über die Vertragswerkstatt zu versuchen oder mal zu Herrn SoUndSo vom TÜV XY zu gehen. Wenn das nicht hilft, wird es eben ein 50er Reifen.

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