TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an

Hallo liebe Biker!

Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!

Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.
Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.

Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.

Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

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Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

Gruß Michael

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Zitat:

@Papstpower schrieb am 25. April 2020 um 17:01:24 Uhr:


Zuwenig darf er nicht anzeigen. Nur mehr, max 10%.

Das er nacheilt meinte ich benzug mit den 55 Reifen, da diese eine nacheilende Wirkung auf dem Tacho haben.. Wenn ein Tacho exakt anzeigen würde, dann würde mit den anderen Reifen nacheilend sein.

Interessant wäre, wenn er die Tachoabweichung per Gutachten als korrekt nachweist...

Daß man mal eine neue Tachowelle braucht kommt vor, das ist nicht das Problem. Aber daß er die Freigabe des Motorrad-Herstellers braucht, das ist nicht nur neu, sondern auch quatsch. Wenn das stimmt, dann kriegt man wohl für die Oldtimer (DKW, Norton, ...) bald gar keine Reifen mehr. Und ob BMW Interesse daran hat, für eine alte Gummikuh noch mal Reifen zu testen wage ich auch zu bezweifeln. Das kann einfach nicht sein. Da hatte der Prüfer kein Interesse.

Klär das mit dem Tacho ab und such Dir einen kompetenten Prüfer. Und laß es per Einzelabnahme eintragen.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 25. April 2020 um 19:23:49 Uhr:


Interessant wäre, wenn er die Tachoabweichung per Gutachten als korrekt nachweist...

Er sollte mal nachfragen ob er sie per Einzelabnahme eingetragen werden kann. Wenn das Hindernisse nur das mögliche nacheilen des Tacho ist.

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Zitat:

@Softail-88 [url=https://www.motor-talk.de/.../...erstellers-nicht-an-t6846380.html?...]schrieb am 25. April 2020 um 21:11:42 ... Wenn das stimmt, dann kriegt man wohl für die Oldtimer (DKW, Norton, ...) bald gar keine Reifen mehr. Und ob BMW Interesse daran hat, für eine alte Gummikuh noch mal Reifen zu testen wage ich auch zu bezweifeln. Das kann einfach nicht sein. Da hatte der Prüfer kein Interesse.

ich glaub eher dass es bei der Geschichte um "abenteuerliche" Freigaben geht!

Sprich

- ein Reifen ist schlicht in der Dimension nicht mehr zu bekommen

zu

- ich will einen anderen Reifen mit einer anderen Dimension weil ich den 55er "geiler" finde

da denke ich wird es auch weiter - Anpassungen geben!
Zumal ja die "Oldtimer" nicht für die Renne sind

Die zweifelhaften Eigenkonstrukte aber doch eher auf "SSP" angebracht werden.
da sind aber die Toleranzen von Haus enger gesteckt!
ODer wer will dass sich der 55er bei 299km/H doch im Schutzblech dreht....

Ich empfehle mit einem nacheilenden Tacho durch die Schweiz zu fahren.
Wer genau nach Tacho fährt, effektiv aber 3,5 % drüber ist, zahlt schon mal einen höheren zweistelligen Betrag.

Wer laut Tacho 5km/h drüber ist, plus Nachlauf zahlt dreistellig.

So ein Nachlauf ist also hauptsächlich gefährlich für Euer Portemonnaie.

Auch in Deutschland kann das unangenehm werden, wenn man mit "zulässiger Geschwindigkeit plus Märchensteuer" unterwegs ist. Denn man hat noch einen zusätzlichen Zuschlag drin, der nicht gut ist, wenn man Toleranzen ausmutzt.

Ich habe dem Fall mal meinem Reifenhändler per Mail geschildert. Denn immerhin habe ich von ihm die Herstellerbescheinigung von Michelin bekommen. Eigentlich habe ich mittlerweile eine schlichte Antwort erhalten. Allerdings hat sich daraus nun eine Emailkonferenz zwischen mir, dem Reifenhändler und sämtliche Reifenhersteller ergeben, die das nun diskutieren und der Meinung sind, dass der TÜV nach weiteren Ausreden sucht um die Reifenabnahmen ablehnen zu können.

Ich persönlich habe mich mittlerweile etwas beruhigt und wenn alles nichts hilft, kommt eben der 50er Reifen drauf und gut ist. Bei der Tachogeschichte Frage ich mich aber warum das zu der Zeit, als Unbedenklichkeitsbescheinigung en noch ausgereicht haben, eben noch kein Problem war. Das war doch sicher auch schon bekannt.

Sehr gut, daß das Thema bei den Reifenherstellern mal angekommen ist. Schließlcih haben die das größte Interesse daran, Reifen zu verkaufen. Die Hersteller werden für Bikes, die nicht mehr (oder nicht mehr so) produziert werden da weder Kosten noch Mühen auf sich nehmen.
Wenn da mal nicht der Staat dahinter steckt - nach dem Motto "auch eine Methode, die alten Bikes aus dem Verkehr zu ziehen".

Dem TE kann ich nur empfehlen, mal bei einem Harley-Schrauber vorbeizuschauen. Die sind solche Probleme gewohnt und kennen meistens die Tricks, wie man sie löst.

Übrigens war das mit dem Tacho schon früher ein Problem. Allerdings nur bei außergewöhnlichen Größen-Änderungen. Da könnte der Tüvler sogar mal Recht haben. Aber nur da.

Muss mal schauen ob ich in der Gegend Harlerschrauber haben und ob sie mich nicht vom Hof jagen wenn ich mit einem japanischen Rennsemmel auf den Hof fahre xD

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 26. April 2020 um 10:34:01 Uhr:


Sehr gut, daß das Thema bei den Reifenherstellern mal angekommen ist. Schließlcih haben die das größte Interesse daran, Reifen zu verkaufen....

Warum sollten die Reifenhersteller ein Interesse haben einem Kunden einen Reifen zu verkaufen der einen 55e Querschnitt hat - wenn doch der 50er eingetragen ist?

Reifenhersteller hat ein Interesse möglichst wenig Aufwand einen Reifen zu verkaufen - und das ohne mögliche nachfolgende Ansprüche!

Reifen wird doch noch produziert- der TE will halt was "ausprobieren"... - und da kann ein seriöser Reifenhersteller eigentlich kein Interesse haben!

Manche tun so als ob ich hier was halbkriminelles ausprobieren wollte. Ich will einfach nur den gewohnten Querschnitt behalten, der bisher durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für mein Motorrad "zugelassen" war (oder genehmigt, geduldet, sucht euch was aus). Dann hieß es dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen ab 2020 nicht mehr genügen wenn die Reifen 2020 hergestellt wurden. Man benötigt nun eine Herstellerbescheinigung und muss damit zum TÜV. Die Herstellerbescheinigung muss eben besagen dass die genannten Reifen in der Größe XY auf dem Motorrad geprüft wurden und das alles okay war.

So, also habe ich geschaut ob es so eine Bescheinigung gibt. Denn ja, es gibt Motorräder die 190/50 im Schein haben und für sie gibt es gar keine Bescheinigungen für 55er Reifen. Die dürfen wirklich nur 50er Reifen haben. Für mein Motorrad gibt es eben solche Bescheinigungen, also gibt es die "Option" auf 55er Reifen umzusteigen - wenn man sie vom TÜV abnehmen lässt und dazu diese Bescheinigung mitbringt! Als ich dann beim TÜV war und brav diese Bescheinigung hinlegte, fühlte ich mich eben verarscht als er prompt nein sagte.

Würde es so eine Bescheinigung nicht für mein Mopped geben, wäre ich erst gar nicht auf die Idee gekommen "herumzuprobieren"! Bei manchen habe ich das Gefühl sie zeigen mit dem Finger auf mich und das meiner Meinung nach völlig zu Unrecht! Bei den neuen Baujahren ist die Größe 190/55 mittlerweile Serie. Also tut mal nicht so als hätte ich versucht ein utopisches Reifenformat eingetragen zu bekommen.

Hier mal ein Video zu dem Thema:

https://www.mopedreifen.de/videos/TÜV-Änderungen 2020.html?id=9

Es geht mir nicht darum, dass das Video die ganze Sache als Abzockerei abstempelt, sondern ich wollte ja so vorgehen, wie es der TÜV nun vorschreibt.

Zitat:

@Silesia schrieb am 26. April 2020 um 12:06:00 Uhr:


Manche tun so als ob ich hier was halbkriminelles ausprobieren wollte. Ich will einfach nur den gewohnten Querschnitt behalten, der bisher durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen für mein Motorrad "zugelassen" war (oder genehmigt, geduldet, sucht euch was aus). ...

du schreibst es doch selbst!
Wissentlich hast du eine Regelung für dich in Anspruch genommen, die es so eben nicht mehr gibt!
Also - 1965 durfte man mit 1,6 Promille Alkohol Autofahren...

Dann sind plötzlich Kleingeister auf den Plan gekommen und jetzt kann es ab 0,3 Promille schon richtig zur Sache gehen - alles was ich für mich will - die Alte Regelung auf mcih anwenden -kann ja so schwer nicht sein!

Und für dich - du hast dich in einer "rechtlichen" Grauzone eingelebt- die Zone wurde jetzt Schwarz. (Punkt!)
ich nenne diese Menschen auch gerne "Schlupflochsucher" - dieses wurde jetzt geschlossen und du musst dich damit abfinden.
Die Überraschung: genau genommen (wenn man dein Erstes Posting ließt!) wusstest du genau und exakt selbiges.
Du versuchst jetzt nur den TüVler der sich an seine Vorgaben hält ans Bein zu Pinkeln...

Zitat:

@Silesia schrieb am 26. April 2020 um 10:37:36 Uhr:


xD

Such dir Mal einen Reifenrechner. Zu probieren wäre, ob ein 180/55 vllt schonwieder passen könnte..

Serie ist 190/50/17?

190/50 zu 190/55 sind +3,1%
190/50 zu 180/55 sind +1,3%

Gibt's denn deinen Reifen in 180/55/17???

Also mal wirklich halblang. Das war keine "rechtliche Grauzone" sondern ebenfalls klar geregelt. Was soll denn das jetzt? Reifenhersteller testen die Reifen auf den Maschinen und geben daraufhin eine Freigabe heraus. Bzw. Motorradhersteller testen bei einer neuen Maschine schon einmal alle aktuellen Reifen durch und geben auch hier dann Empfehlungen bzw. Freigaben raus. Das war alles völlig in Ordnung weil sich PROFIS damit befasst haben.

Jetzt ist es so das der TÜV Mann drüber entscheiden soll was zulässig ist oder nicht. Ein Mensch der oft grad mal eine Runde auf dem Hof dreht und das wars. Der soll jetzt drüber entscheiden was für eine 180 PS Maschine in Ordnung ist und was nicht. Erinnert mich an die 80 Millionen Fußballtrainer....

Ja das ist jetzt die Situation. Aber die alte Vorgehensweise war ja wohl alles andere als eine Grauzone sondern ja wohl eher die bessere und vernünftigere Lösung... o.O

ich für meinen Teil halte es für eine Grauzone, da die Hersteller des Motorrades eine Vorgabe gemacht haben,
die die Reifenhersteller wieder besseren Wissen ohne zwingenden Grund (zur Erinnerung - die "richtigen"Reifen gibt es ja noch!) einen Reifen freigeben.

Ein Tüvler soll jetzt ´diese Schen freigeben?
Sorry so verrückt wird keiner sein

was hätte er davon?

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