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TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an

Themenstarteram 24. April 2020 um 15:10

Hallo liebe Biker!

Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!

Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.

Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.

Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.

Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

 

Gruß Michael

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Ich hab das "Problem" echt nie verstanden.

Wieso nicht einfach die Größe fahren die im Schein steht?

Beim Auto ist das ja schon immer so, wenn man eine andere Größe als eingetragen fahren will muss diese eben abgenommen werden. Und wenn das auf Grund der Tachoabweichung nicht geht, dann gehts eben nicht...

Preislich machen die beiden Größen ja auch keinen Unterschied..

Zitat:

@Silesia [url=https://www.motor-talk.de/.../...erstellers-nicht-an-t6846380.html?...]schrieb am 24. April 2020 um 17:10:37 Uhr

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

Tja, da brauchst due wohl die Freigabe des Motorradherstellers.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee das man Größen einfach so ändern kann?

Der Motorradhersteller dürfte sich was dabei gedacht haben als er 190/50 gewählt hat und nicht 190/55.

Unter Umständen machen die rund 2cm die der 55er höher ist den Unterschied zwischen Reifen kann irgendwo streifen und kann nirgends streifen aus.

Ich wage mal die Behauptung das der Reifenhersteller nicht jeden Reifen auf jedem Motorrad testet bevor er freigegeben wird, wäre viel Arbeit.

Themenstarteram 24. April 2020 um 17:27

Jetzt tu aber mal nicht so als sei es sowas neues und dreistes. Ganz einfach: bisher gab es Unbedenklichkeitsbescheinigung von jedem Reifenhersteller. Gab es also z.b. für Michelinreifen in der Größe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung speziell für dein Motorrad, durftest du eben die abweichende Größe montieren. Du müsstest du nur immer diese Bescheinigung mitführen und sie bei Polizeikontrollen oder beim HUs vorlegen. Dann hat alles gepasst. Seit diesem Jahr reicht die Bescheinigung alleine nicht mehr. Man muss es eintragen lassen. Auf einmal ist die Größe aber trotz Bescheinigung nicht zulässig?! Macht für mich einfach keinen Sinn.

Und welchen Sinn macht es, nicht den für das Fahrzeug vorgesehen Reifen zu fahren? Ich will nicht meckern, aber verstehen würde ich es schon gern. Welche Vorteile ergeben sich aus der anderen Dimension?

Zitat:

@beku_bus1 schrieb am 24. April 2020 um 19:37:45 Uhr:

Und welchen Sinn macht es, nicht den für das Fahrzeug vorgesehen Reifen zu fahren? Ich will nicht meckern, aber verstehen würde ich es schon gern. Welche Vorteile ergeben sich aus der anderen Dimension?

Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

 

Ich denke auch, wenn ich eine andere als die zulässige Reifengröße fahren will, dann sollte ich wenigstens vorher mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen (1) sprechen, ob er bereit ist, die abweichende Größe einzutragen und welche Auflagen er ggf. verlangt. Das war die letzten 40 Jahre schon so. Dass eine Weile unter Berufung auf europäische Regelungen toleriert wurde, wenn die Leute mit eigentlich nicht zulässigen Reifen herumfuhren, weil der Reifenfritze ein Werbezettelchen geschrieben hat (2) war die Rechtsbeugung. Es ist eigentlich nur ein untragbarer Zustand beendet worden.

Etwas anderes ist es, wenn der Hersteller des Fahrzeugs vor Jahren oder Jahrzehnten nur bestimmte Reifenmodelle zugelassen hat und es diese nicht mehr gibt. Dass man einen in Größe und Bauart geeigneten Reifen ohne TÜV-Eintrag fahren darf ist völlig in Ordnung. Dafür ist so ein Wisch vom Reifenfritzen durchaus sinnvoll, denn er hilft dem Endverbraucher bei der Auswahl der Reifen. Aber da dreht es sich eben auch nur um für das Fahrzeug zulässige Reifen und - natürlich! - geht das auch ohne den Wisch.

 

Gruß Michael

 

(1) Ohne Mustergutachten muss das ein amtlich anerkannter Sachverständiger aaS oder ein amtlich anerkannter Sachverständiger mit Teilbefugnis sein, weil nur die zum Eintrag befugt sind. Die einfacheren Prüfer dürfen nur Gutachten abschreiben. Die aaS und aaSmT gibt es in den alten Bundesländern nur beim TÜV, in den neuen Bundesländern nur bei der DEKRA.

(2) Die Reifenhersteller und Importeure machen ja nicht wirklich Fahrtests mit allen möglichen Reifen und Mopeds! Die wollen Geld verdienen, nicht verpulvern. Deshalb werden in der Entwicklung zwar Reifentests gefahren, aber die Mehrzahl der Reifenfreigaben werden "am Schreibtisch getestet", sprich, es wird ein Text verfasst, der einfach auf Pie mal Daumen mal Erfahrung beruht. Und das (bisher) oft auch für Reifen, die eben nicht an das Moped passen, also ein 55er statt des vorgesehenen 50ers.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

 

Gruß Michael

Von der eingetragenen Reifengröße abweichen grenzt an Anarchie.

:D

Sowieso. Das wär doch herrlich, wenn jeder im Rahmen der Vernunft über Lenker, Reifen & Co. entscheiden könnte. Ich fürchte nur, dass das mit der Vernunft so eine Sache wäre... :rolleyes:

 

Gruß Michael

Themenstarteram 24. April 2020 um 20:04

Naja gut ich merk schon wir kommen hier auf keinen gemeinsamen Nenner. Ja der 190/55 fährt sich im Vergleich zu 190/50 agiler und in Schräglage hat man mehr Auflagefläche, was eben wieder mehr Sicherheit bietet.

Es wurde ein untragbarer Zustand beendet - das mit den Unbedenklichkeitsbescheinigung hat Jahre lang gut funktioniert. Ist zwar nur meine Meinung, aber da gab es überhaupt gar kein Handlungsbedarf daran was zu ändern. Dem TÜV hats doch nur gestunken dass er die ganze Zeit umgangen werden konnte. Dadurch, dass sie durchgebracht haben, dass man ab jetzt trotz Bescheinigung zu ihnen muss, haben sie eben eine Geldquelle mehr. Aus meiner Sicht wollen sie daran einfach nur Geld verdienen. Ich will jetzt aber niemanden meine Meinung auf die Nase binden.

Ist mir schon klar dass man die Leute nicht einfach machen lassen kann was sie möchten. Ich finde jetzt aber auch nicht dass ich was außergewöhnliches vor hatte. Daher verstehe ich die Unverständnis hier nicht. Durch die Sache mit der Bescheinigung war es mir eben möglich, in den letzten Jahren mit den 190/55er zu fahren. Legal! Der TÜV gab mir meine Plakette, die Polizei war zufrieden. So, nun sagt der Tüv "Nene, wenn du eine andere Größe fahren willst, brauchst du eine Herstellerbescheinigung. Du kommst damit zu mir und wir machen eine Abnahme nach §21 STVZO in Verbindung mit § 19 (2) STVZO. So, ich habe meine Hausaufgaben gemacht und mir diese Herstellerbescheinigung besorgt, welche besagt dass die Reifen welche aufgelistet sind (alle in 190/55) auf meinem Motorrad geprüft wurden und dass es nichts zu beanstanden gab. In dieser Bescheinigung steht aber eben auch, dass ich bei der Montage dieser Reifengröße eben zu einer Prüfstelle muss und die Reifen (wie oben beschrieben) gem. §21 + § 19 (2) abnehmen lassen muss. So, mit dieser Bescheinigung war ich beim TÜV und hab es ihm gegeben. Trotzdem sagt er nein. Deshalb nervt es mich eben! Punkt! Unter den Bedinguingen ist es doch gar nicht möglich die Größe 190/55 eintragen zu lassen. Dann sollen sie es doch gleich völlig (gesetzlich) verbieten und nicht erst hier die Option mit der Abnahme offen halten aber dennoch trotz Bescheinigung generell ablehnen.

So eine Herstellerbescheinigung vom Motorradhersteller, wie sie der TÜV haben wollte, gibt es nicht und wird es nicht geben. Ich habe eine Mail an Suzuki geschrieben und das war die Antwort. Die haben ihre Motorräder eben mit 190/50 geprüft und freigegeben. Erst ab Baujahr 2017 hat die GSX-R 1000 serienmäßig die Reifengröße 190/55.

Leute, wenn es eben nicht geht dann geht es nicht. Okay. Aber die sollen hier keine Bescheinigungen von mir erwarten die es gar nicht gibt. Das witzige an der ganzen Sache ist, dass ich jetzt aber vorne zum Beispiel Pirelli Angel GT 2 drauf machen dürfte und hinten beispielsweise Michelin Power 5, so lange die Reifengrößen den Angaben in meinem Schein entsprechen. In meinem Schein gibt es keine Reifenbindung. Das interessiert seltsamer Weise niemanden ob das sicher ist. Naja gut.

Einigen wir uns darauf dass wir hier unterschiedliche Meinungen haben.

Zitat:

@Silesia schrieb am 24. April 2020 um 22:04:36 Uhr:

 

So eine Herstellerbescheinigung vom Motorradhersteller, wie sie der TÜV haben wollte, gibt es nicht und wird es nicht geben. Ich habe eine Mail an Suzuki geschrieben und das war die Antwort. Die haben ihre Motorräder eben mit 190/50 geprüft und freigegeben. Erst ab Baujahr 2017 hat die GSX-R 1000 serienmäßig die Reifengröße 190/55.

Und warum gibt es Die nicht vom Motorradhersteller? Weil die deine Ausführung vermutlich nicht mit dieser Größe getestet haben oder sie einfach nicht passt. Unter Umständen wurde für das Bj 2017 mit einigen Änderungen modellgepflegt so das die /55er passen.

Das die breiten Reifen der heutigen Modelle eher der Optik als der Fahrbarkeit dienen ist ja nichts Neues.

Schon vor zig Jahren hat das einer aus dem Ort am Oberjoch einigen Jungdynamikern mit ihren CBR 600 gezeigt, der ist ihnen mit seiner alten CBR 1000 und 150er Hintertrad schlicht um die Ohren gefahren, einfach weil die Karre damit Handlich war und dazu dann eben die Mehrleistung, bzw Drehmoment des größeren Motors. Etwas neuere CBR1000 mit 180er Hinterrad waren deutlich Schwerfälliger in den Kurven.

 

Aber das die Möglichkeit mit den Freigaben zurückgezogen wurde dürfte schlicht daran liegen das damit auch nicht zulassungsfähiges ermöglicht wurde.

Ist Blöd aber ist halt so, kannst es ja bei einer anderen Prüfstelle versuchen.

 

Zitat:

Das witzige an der ganzen Sache ist, dass ich jetzt aber vorne zum Beispiel Pirelli Angel GT 2 drauf machen dürfte und hinten beispielsweise Michelin Power 5, so lange die Reifengrößen den Angaben in meinem Schein entsprechen. In meinem Schein gibt es keine Reifenbindung. Das interessiert seltsamer Weise niemanden ob das sicher ist. Naja gut.

Nun ja, die Zeitschrift Motorrad hat das durchaus schon thematisiert, aber die haben sich auch schon mit den Herstellern angelegt wenn die Kisten bei höherem Tempo Pendelneigungen entwickelten.

Aber das ist ein eher rein deutsches Problem, in anderen Ländern kommt man legal nicht in die Geschwindigkeitsbereiche wo unpassende Reifenpaarungen Probleme machen.

Wenn der Hersteller keine Reifenbindung vorsieht ist das eben so, wobei Früher auch schon Reifentypen im Schein standen die Kernschrott waren. Aber da sind Deutschland die Hände gebunden da EU, gehe mal davon aus das auch die meisten Motorräder eine EG-Zulassung haben.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 24. April 2020 um 20:13:17 Uhr:

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 24. April 2020 um 20:13:17 Uhr:

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:

Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

 

Gruß Michael

Mit meinem Kreuz- und querlesen durch mehrere Foren hier bei MT habe ich mich wohl etwas verirrt und war von Autos ausgegangen.

Bei Motorrädern sieht es natürlich anders aus und da stimme ich dir natürlich zu.

Gerade bei modernen moppeds ist mit Ihrer Bereifung meist das Opium erreicht was zumindest die Breite und den Querschnitt angeht. Jeder cm mehr macht die Fuhre speziell in Kurven unhandlicher und dient fast immer nur der Performance vor der Eisdiele.

Werde in Zukunft wohl etwas weiter in den Beiträgen zurück lesen und nicht einfach so ins Blaue hinein posten.

am 25. April 2020 um 5:55

so .. -

darf ich mal zusammenfassen?

Du hast ein Motorrad

in den Zulassungspapieren stehen freigegebene Reifen und Größen

Diese Größe und Reifen willst du nicht fahren

Du weißt dass es eine Ausnahmegenehmigung gibt

Du weißt dass du diese nicht erfüllst

Du weißt dass zur Zeit Coronabedingt es zu Einschränkungen kommt

- aber schuld ist der TüV Mensch - sorry da kann ich nur den Kopf schütteln

es wäre doch so einfach gewesen- dann hättest du auch das "Problem" nicht:

Bleib zu Hause.... zumal deine Mühle die Vorschriften nicht entspricht

UND

du das nur machst, weil du besser bist und schlauer als Reifen und Fahrzeughersteller bist.

Das ist nunmal eine geänderte Gesetzeslage. Ohne nachzurechnen, wenn die Tachoabweichung nicht erfüllt wird, hat's auch vorher nicht die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Wie auch immer das der Hersteller geprüft und genehmigt bekommen hat...

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