TÜV nimmt Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers nicht an

Hallo liebe Biker!

Ich war heute beim TÜV und es war mal wieder ein aussichtsloses Prozedere...ich bin gerade echt mega sauer!!

Wir wissen ja alle, dass seit 2020 die Unbedenklichkeitsescheinigungen der Reifenhersteller bei abweichender Größe nicht mehr ausreicht. Ausnahme: Der Reifen ist noch VOR 2020 produziert worden.
Okay, aber ich benötige demnächst neue Reifen und ich wollte die Michelin Power 5 probieren. Laut Reifenhändler gibt es da zwar welche mit Herstellungsdatum vor 2020, aber keine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Produktion begann im Dezember 2019 und Michelin machte sich wegen dem Monat keine Mühe eine Unbedenklichkeitsbescheinigung rauszubringen. Okay, verstehe ich auch.

Ich habe hinten die Größe 190/55 montiert. Im Scheint steht 190/50. Also war ich heute beim TÜV weil ich mir die Größe abnehmen lassen wollte. Dort angekommen lag ich die Unterlagen vor samt Herstellerbescheinigung von Michelin. Darin steht wie üblich dass diese Reifen auf dem Motorrad geprüft wurde und es keine negativen Auswirkungen hab. Nur steht im Gegensatz zur Unbedenklichkeitsbescheinigung hier auch drin, dass der Reifen gem. §21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO abgenommen werden muss.

Noch bevor der Prüfer aber überhaupt loslegte und noch am PC rumtippte, sagte er mir, dass er den Reifen nicht abnehmen könnte. Erstens wäre die Abweichung vom Tacho bei der Größe 190/55 zu groß. Er läge bei 3,5 % und 0,5 % sei die Toleranz. Es käme aber auch darauf an, ob meine Tachowelle am Getriebe oder vorne am Rad wäre. Wenn vorne, dann könnte man es doch noch durchgehen lassen. Vor allem hieß es aber dann, dass sie für die Abnahme nicht die Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers bräuchten, sondern die des Motorradherstellers?! Ende der Geschichte: Abgelehnt!

Ich hatte das Gefühl, dass der Prüfer in Sachen Motorrad nicht wirklich Ahnung hatte. Also wollte ich eine zweite Meinung. Ab zur DEKRA, aber die haben wegen Corona bereits ab 13 Uhr geschlossen. Okay, die Umstände müssen wir gerade eben hinnehmen. Also fuhr ich zu einer Werkstatt meines Vertrauens. Der Mechaniker fuhr bislang auch immer Reifenabnahmen für die Reifenhersteller und ihre Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Ich schilderte ihm mein Problem und auch er meinte, dass der TÜV für die Reifenabnahme eine Herstellerbescheinigung des Motorradherstellers brauche. Sowas würde es aber bisher nicht geben! Er erzählte weiter, dass das Thema gerade total für den Ar*** sei weil es eigentlich gerade noch ein ungelöstes Problem sei. Die Herstellerbescheinigungen der Reifenhersteller sind dem TÜV egal. Bescheinigungen vom Motorradhersteller gibt es nicht. Laut ihm hätte ich zwei Optionen: Wieder Pilot Power 3 nehmen mit DOT 2019, da ich hierfür noch die Unbedenklichkeitsbescheinigung habe, oder es gut sein lassen und auf 190/50 umsteigen.

Das kann doch nicht sein dass es so eine aussichtslose Situation ist...vor Verzweiflung war ich noch bei einer Vertragswerkstatt von Suzuki. Die Antwort war wieder anders. Doch na klar ist eine Abnahme möglich! Die beim TÜV blicken es nur wieder nicht! In der Verordnung steht dass die Prüfstelle die Herstellerbescheinigung benötige und die vom Reifenhersteller sei genau diese Herstellerbescheinigung. Ich solle das Motorrad einfach zu ihnen bringen und sie führen es ihrem TÜV-Prüfer vor, der jede Woche 2 mal zu ihnen kommt.

Irgendwie sagt jeder was anderes....junge ich will doch einfach nur neue Reifen und weiterhin die Größe 190/55 fahren!! Jedes Mal diese hirnrissige Wissenschaft wenn man mal irgendwas bezüglich Motorrad will!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Könnte zB ein besseres Fahrverhalten bringen, mehr Grip in Kurven, kürzere Bremswege.

Ja, richtig, die Entwickler der Autos und Motorräder haben zwar schöne Büros, aber keine Ahnung von der Technik. Klar, dass da jeder selbst ernannte F(l)achmann mehr Ahnung als die Ingenieure der Hersteller hat.

Zitat:

@ME1200 schrieb am 24. April 2020 um 19:42:13 Uhr:


Und meist natürlich auch eine bessere Optik.

NEIN, wie kommst Du denn auf so einen Blödsinn? Die fetteren Reifen werden niemals wegen der Optik oder zum Schw...engelvergleich gekauft, sie werden nur wegen des Fahrverhaltens montiert, weil die Moped- und Autohersteller halt nur unfähige Nieten in den Entwicklungsabteilungen beschäftigen!

Gruß Michael

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Genau genommen ist es bei gleicher Geschwindigkeit und gleicher Kurvenlinie. Deswegen wuseln so 80er Jahre Sportler mit 100/120er Bereifung auch so flott durch die Ecken.
Ob 180/190 fühlbare Unterschiede macht, da weiß ich nicht.

Ja gut, der Unterschied zwischen 180 und 190 mag vielleicht klein sein. Ich wollte im Endeffekt nur irgendwie erklären dass man mit einem schmaleren Reifen eben Vorteile in Kurven hat. Von Fahrfähigkeiten etc. mal abgesehen.

Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 13:25:35 Uhr:


Woher stammt jetzt dein Insiderwissen über die Vorgehensweise der Reifenhersteller? Ich zumindest bekam bei Anfragen wegen eines Reifens für ein bestimmtes Motorrad, wenn eben noch keine Freigabe existierte, das es noch keine Fahrtests mit diesem Motorrad gab und die nächsten Tests im Monat XY geplant sind. Aber klar, bestimmt lügen die eh nur...

Du hast Recht.
Ich habe meine Fazer mal der Fa. Michelin für solche Tests zur Verfügung gestellt, weil es die von Yamaha nicht mehr gab und deshalb Kundenmaschinen benutzt wurden. Als Danke gab es einen Satz Reifen.
Der Micha legt sich immer irgendeine Argumentation zurecht und behauptet die Allgemeingültigkeit.

Ich habe mal einen dieser Geheimtipps wahrgenommen, die mir genannt wurden. Also habe ich mal den Herrn Mustermann vom TÜV XY angerufen und ihm erklärt was ich möchte. Er sprach zwar auch die Sache mit dem Tacho angesprochen, meinte aber auch dass man das unter Umständen vielleicht irgendwie ausgleichen könnte und faselte was von weniger Gewicht auf die Felge. war mir etwas zu fachspezifisch was er mir erklärte, aber ich solle ihm jetzt mal eine Kopie meines Fahrzeugscheins und die Herstellerbescheinigung schicken und dann schaut er sich das mal an.

Heißt jetzt zwar noch nicht dass es klappen wird aber zumindest sagte er nicht gleich einfach nein.

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Wenn es um's "Kurvenwuseln" geht, sind breite Reifen eher nachteilig.
Das merke ich, wenn ich mit alten Reiseenduros wie der XT600 unterwegs bin. Die fahren sich mit ihren schmalen Reifen trotz 21 Zoll Vorderrad wie ein Fahrrad.

Leistungsstarke Motorräder mit dickeren Reifen müssen da deutlich mehr in die Kurven "gedrückt" werden. Wobei "drücken" schon etwas zu sperrig klingt. Es ist halt etwas schwerer oder nicht ganz so easy.

Die erreichbare Schräglage ist bei breiteren Reifen natürlich gleich oder mag sogar besser sein, das kann ich nicht beurteilen. Nur der Weg in die Schräglage ist bei schmalen Reifen einfacher.

Kommt natürlich auch darauf an, wo man fährt. In engen Serpentinen, die man sowieso eher langsam durchfährt, würde ich schmalen Reifen den Vorzug geben. Serpentinen hat aber nicht jeder in der Nähe.
Bei längeren schnellen Kurven ist das ziemlich egal.

Und ausserdem gewöhnt man sich an sein Mopped. Mit meiner fetten Versys hatte ich viel Spass auf Sardinien und auch Alpenpässe waren gut fahrbar.
Im direkten Vergleich zur F800GS hatte ich dann plötzlich das Gefühl, die Versys weigere sich in die Kurve zu gehen und wäre ein Bike zum Geradeausfahren.
Ist also auch viel Gewöhnungssache.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 27. April 2020 um 08:13:53 Uhr:



Zitat:

@Marodeur schrieb am 26. April 2020 um 17:37:01 Uhr:


Irgendwie ists bei dem Thema wie immer. Es wird halt zugunsten weniger (TÜV) was geändert was vorher einfacher, günstiger und halt auch ein Stück mehr persönliche Entscheidung war und wenn man es kritisiert kommen gleich wieder die Leute mit "Brauch ich nicht, also eh quatsch" um die Ecke. Alles was man selbst nicht braucht ist einfach unnötig. Ich erinnere das nächste mal dran wenn man sich über Einschränkungen aufregt die dann doch mal einen selbst betreffen...

Sowas hättest du früher auch nicht eingetragen bekommen. Alles was eine einen nacheilende Tachoeffekt hat benötigt eine Anpassung des Tachos unter Umständen. Sowas geht nur über eine Enzelabnahme.

Von was reden wir hier? Genau, die Reifen die man früher per Herstellerfreigabe fahren durfte was jetzt nicht mehr erlaubt ist. Holt man sich z.B. bei Michelin die Freigabe für die olle 1000er GSXR steht da die ganze Bandbreite an Reifen in 190/55 und 190/50 drin. Jetzt macht man halt ein Faß auf und muss sich noch mit "braucht man ja eh nicht" anreden lassen wenn man das halt gerne weiterhin fahren will...

Ich frag mich warum ihr überhaupt ein Faß aufmacht ,lasst die Reifen eintragen wenn der Tachowert nicht passt ,passt man ihn an und gut ist passenden Prüfer suchen fertig.
Ich passe auch viel an oder Baue um teilweise Baue ich sogar selbst (Motorradanhänger fürs Motorrad)bis jetzt war es so wenn ich die Sachen vom Prüfer Ordentlich um gesetzt habe habe ich bis jetzt alles eingetragen bekommen auch als Einzelabnahme.
Klar kostet das immer wieder eine Stange Geld gerade die Einzel abnahmen.
Aber mei wer schön sein will........

Vollkommen an der Praxis vorbei.
Passenden Prüfer suchen?! Der dann nicht passende Teile einträgt? Es wird kein dass aufgemacht. Er versucht eine regelkonforme Lösung zu finden...

du meinst - VORHER suchen - und dann Reifen kaufen und dann montieren und dann eintragen lassen?

hm... aber dann kann man ja garnicht sein Leid klagen!

Entschuldige viel mals das ich das Prüfer Suchen nicht an erste Stelle gesetzt habe und es somit zu einem missverständnis kommt.
Ich habe nun seit 10 jahren immer den selben Prüfer der auch alles abnehmen darf und das so das es keinen Zweifel daran gibt ,es wird Bildlich Dokumentiert und ein getragen bzw nach $21 Abgenommen .
Bis jetzt hat kein Polizist das so angezweifelt .
Egal bei welchen selbst Bauten oder Umbauten an Motorrad ,Auto

Also ich würde sagen dass ich meine Hausaufgaben definitiv gemacht habe bevor ich zum TÜV gefahren bin. Wie gesagt habe ich für meine Reifengröße immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeführt. Aufgrund der Neuregelung wollte ich mich eben so verhalten wie es der TÜV eben von mir wünscht.

Also habe ich VORHER geschaut ob es für meinen gewünschten Reifen eine Herstellerbescheinigung gibt und die gibt es. Auf der Bescheinigung steht all das, was der TÜV herauslesen möchte. Auf der Herstellerbescheinigung stehen eben verschiedene Reifen von Michelin drauf (Pilot Power 3, Power RS, Power 5, Road 5 etc. alle in 190/55). So, da ich aber damit rechnen musste dass mir ein Strich durch die Rechnung gemacht wird, wollte ich die Reifenabnahme VOR dem Kauf neuer Reifen machen lassen. Aktuell habe ich Pilot Power 3 mit 190/55 drauf. Herstellungsdatum VOR 2020. Ich müsste also jetzt noch gar nicht mal zum TÜV! Ich darf noch mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung rumfahren.

Jedoch wollte ich es jetzt schon durchführen lassen nach dem Motto "Lieber TÜV, ich habe alle Unterlagen da die du sehen willst. Ich würde gerne jetzt schon die Reifengröße abnehmen lassen, damit ich später ohne Probleme neue Reifen montieren lassen und dabei bei meiner gewohnten Reifengröße bleiben kann". Sprich, selbst wenn ich jetzt wirklich keine Reifenabnahme bekomme, habe ich für die aktuell montierten Reifen noch meine Unbedenklichkeitsbescheinigung und wenn die unten sind, hole ich mir die Michelin Power 5 in der Größe 190/50. ist doch noch was machbar, hole ich sie mir eben in 190/55. Somit habe ich eben schon vorher mitgedacht! Ich bin jetzt aber auch kein Profi. Woher hätte ich vorher wissen sollen, dass es an der Tachowelle scheitern kann? Ich bin zwar teilweise Selbstschrauber, aber zu wissen wo die Tachowelle sitzt und dass die einen Strich durch die Rechnung machen kann ist nicht so selbstverständlich wie das kleine 1 mal 1 zu beherrschen. Ich bin kein gelernter Zweiradmechaniker sondern einfach nur irgendein Futzie der sich "ein bisschen" auskennt und ich habe auch sonst bisher noch keine Erfahrungen mit Abnahmen gemacht. Bisher bin ich immer nur wegen HUs zum TÜV.

Der Otto-Normalverbraucher denkt eben wie ich "Okay, bisher gab es ja für die Reifengröße die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Also wurde ja schon geprüft wie sich die Größe auf dem Motorrad verhält und es wurde (mehr oder weniger) abgesegnet. Die Herstellerbescheinigung ist fast das gleiche, nur dass die eben auch nochmal schriftlich erwähnt, dass man die Reifengröße beim TÜV abnehmen lassen muss."

Mit so einer Sache wie die Tachowelle rechnet man eben nicht, wenn aufgrund der Bescheinigungen davon ausgeht, dass alles soweit seine Richtigkeit hat. Aber ja, das Argument mit der nicht korrekten Geschwindigkeitsanzeige leuchtet mir ja irgendwo auch ein. Ich behaupte aber eben jetzt einfach mal, ich habe zuerst mal soweit an alles gedacht, woran ich zunächst denken konnte. Was mich aber am meisten stört, ist dass die Sache so schwammig ist! Der eine Prüfer am Freitag sagte nein. Einfach nein. Geht nicht. Kann man nichts machen. Jetzt sagt der andere Prüfer von der anderen Prüfstelle "Ja da muss man wegen der Tachowelle schauen, aber das kann man schon hinkriegen! Zum Beispiel indem man am Hinterrad etwas Gewicht wegnimmt." Klang jetzt für mich zumindest so. Wie gesagt, klang etwas fachspezifisch. Ihm habe ich jetzt ein paar Sachen per Mail geschickt, er macht sich schlau und gibt mir nochmal Bescheid. Natürlich habe ich am Freitag vor lauter Aufgebrachtheit eine (sachliche) Mail an den TÜV geschickt. Als Antwort kam auch hier dass man wegen der Tachowelle vielleicht noch was machen kann und ich solle zu einer Abnahme die Herstellerbescheinigung des REIFENHERSTELLERS mitbringen! Also NICHT die des MOTORRADherstellers!

Das ist das was mich oft nervt! Der eine Prüfer sagt dies, der andere wieder das. Wie soll ich da einfach das glauben, was mir der erste Prüfer gesagt hat? Ich war 2018 mal mit dem Mopped bei der DEKRA und der störte sich an einer Suzuki-Teilenummer an manchen Serienbauteilen...seine Aussage "Es ist seltsam dass da eine Nummer steht! Das ist eigentlich nur bei Zubehörteilen der Fall aber nicht bei Serienteile. Das sieht mir nicht nach Serie aus und ich sehe hier keine Abnahme, kein Gutachten und keine ABE! Ne tut mir leid!". Ich fuhr zur Vertragswerkstatt und hakte nach. Mechaniker schaut es sich an: "Das ist die ganz normale Teilenummer von Suzuki! Da ist alles Serie! Was für einen Prüfer hast du da bitteschön gehabt??".

Aus solchen Gründen erlaube ich es mir an Aussagen eines Prüfers ggf. auch erst mal zu zweifeln. Sollte sich rausstellen dass da wirklich nichts zu machen ist oder eben zum Beispiel nur mit dem Nachstellen des Tachos, okay. Dann habe ich vielleicht überreagiert. Sollte ich aber am Ende doch noch die Abnahme bekommen, sehe ich mich dann durchaus im Recht.

Ich kenn das Spielchen ja. Wollte ja auch schon einen, größentechnisch passenden, Reifen eintragen lassen.

1. Prüfer hier im nächstgelegenen Ort nach einigem hin und her das Gespräch beendet mit "Wird schon seinen Grund haben das der Reifen nicht freigegeben ist" (Ja, er wurde nicht getestet... o.O)

2. Prüfer aus einem anderen Ort macht mir erst Hoffnung. Fragt dann aber auf einmal wie schnell das Motorrad eigentlich ist. War damals die 990 SM. Ich halt so 220, 230 geht sie schon. Oh, da kann er es leider nicht testen weil er ist nur bis 130 versichert. wtf? Eh keine Autobahn in nächster Umgebung zum ausprobieren, was will der denn?

Dann über 100 km entfernten Händler. Kein Problem. War dann sogar billiger weil der Prüfer das schon auf einem ähnlichen Motorrad ( SMT) gecheckt hat und so nur die Eintragung kostete. Ole.

Seitdem ist für mich TÜV an sich rotes Tuch, trau deren Aussagen keinen Meter...

Dann bin ich mal gespannt. Der aaS von der anderen TÜV-Stelle schrieb mir folgendes:

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Hallo,

für die Eintragung 190/55 ZR17 sehe ich keine Probleme.

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Dann werde ich mal nach seinem Urlaub zu ihm fahren und schauen ob er Recht behält.

Kenne das Leid leider zu gut .

Hab das Thema leider auch schon durch. Hätte es zwar eingetragen bekommen , aber das Geld war es mir nicht wert. Bin wieder zurück zum 50er.

- Kontrollfahrt
- Probefahrt
- Reifenbescheinigung
- evtl. Tachonangleichung

Wären da die Schlagworte gewesen .

Je nachdem was es mich kosten würde, würde ich dann schon auch eventuell den 50er vorziehen.

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