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Tüv nicht bestanden - Felgen waren nicht korrekt eingetragen

Guten Nabend,
habe gestern eine sehr komische Geschichte beim Tüv erlebt. Zur Vorgeschichte: Ich habe mir ende letzten jahres neue Felgen gegönnt und habe diese ganz anständig beim Tüv abnehmen lassen. Termin für mehrfachänderung gemacht, weil Zubehörfelgen+Spurplatten eingetragen werden sollten, ausserdem ist das auto bereits seit einigen jahren tiefergelegt (natürlich mit Eintragung).
...Der Prüfer hat mir dann auch ohne Probleme Räder + Spurplatten eingetragen...Super!!!

Gestern hatte ich HU bei der selben Tüv-stelle, aber bei einem anderen Prüfer - Keine Plakette!
Grund: Räder+Spurplatten hätten in Verbindung mit der Tieferlegung eingetragen werden müssen.

Ich hab von den ganzen Papierkram nicht wirklich Ahnung! bin ich als laie dazu verpflichtet den prüfer auf die (eigentlich offensichtliche) tieferlegung und der korrekten Eintragung hinzuweisen???

Ich kann nun erstmal mit dem Fahrrad fahren. wenn ich glück habe ruft mich der prüfer an wenn er wieder da ist, was am Freitag der Fall sein soll... 🙁

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. Juni 2016 um 19:30:32 Uhr:


Ja, bitte jedes Mal abnehmen, wenn du was einkaufen bist. Egal wo.

Schaffst auch nicht einen Tag ohne eine dumme Antwort oder? Wie du zur Moderation gekommen bist.. .

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Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. Juni 2016 um 09:50:49 Uhr:


Was soll man hier ohne konkrete Details eigentlich zu sagen? Wenn ein Prüfer bei der HU gestern Veränderungen moniert, die im letzten Jahr in der gleichen Prüfstelle abgenommen und später auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, und seitdem keine weiteren Veränderungen am Fahrzeug gemacht wurden, klingt das erst einmal merkwürdig. Wenn er dann auch noch behauptet haben soll, die Veränderungen sein gar nicht eingetragen, steigt die Verwirrung. Wie kommt er zu dieser Behauptung, wenn er die Fahrzeugpapiere gelesen hat. Selbst wenn er es übersehen haben sollte, müsste man es ihm doch eigentlich sofort erklären können. Das Thema müsste doch schon seit der Eintragung im vergangenen Jahr erledigt sein. Da bleibt eigentlich kein Raum für technisches hätte, wäre, wenn. 😕

Grüße vom Ostelch

Ich hatte 2 Abnahmen 1. Die Federn(Eibach Prokit) aus dem Jahr 2013 2. Die Räder und Spurverbreiterung aus 2015. Der Prüfer der Räder hätte alles komplett neu abnehmen müssen und eine neue Abnahme ausstellen müssen, wo alle drei Änderungen erfasst sind. Warum er das nicht gemacht hat weiß ich ich nicht...

Zitat:

@MurrayBozinsky schrieb am 02. Juni 2016 um 10:27:42 Uhr:


also eingetragen waren die federn, aber standen noch nicht im Fahrzeugschein - es wird ja immer gesagt dass man das "bei gelegenheit" nachtragen lassen soll.

Was nicht im Fahrzeugschein steht, ist auch nicht "eingetragen", sondern bestenfalls vom Prüfer abgenommen. Man muss das auch nicht bei Gelegenheit eintragen lassen sondern baldmöglichst. Du bist also wohl mit vielleicht mal abgenommenen aber nie eingetragenen Änderungen rumgefahren. Aber auch dieses Abnahmeprotokoll muss doch vorliegen. Wie auch immer. Wenn deine Kombination zulässig ist, muss sie der Prüfer eben jetzt abnehmen. Tut er das nicht, bleibt die Frage, ob er es zu recht verweigert oder nicht. Das kann dir hier ohne präzise Detailkenntnis und ohne dein Auto gesehen zu haben, keiner ernsthaft beantworten. Das ist ein Einzelfall, für den es keine Standardlösung gibt.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

Warum er das nicht gemacht hat weiß ich ich nicht...

Vielleicht weil er es nicht durfte?

Zitat:

@MurrayBozinsky schrieb am 2. Juni 2016 um 10:43:40 Uhr:



Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. Juni 2016 um 09:50:49 Uhr:


Was soll man hier ohne konkrete Details eigentlich zu sagen? Wenn ein Prüfer bei der HU gestern Veränderungen moniert, die im letzten Jahr in der gleichen Prüfstelle abgenommen und später auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen wurden, und seitdem keine weiteren Veränderungen am Fahrzeug gemacht wurden, klingt das erst einmal merkwürdig. Wenn er dann auch noch behauptet haben soll, die Veränderungen sein gar nicht eingetragen, steigt die Verwirrung. Wie kommt er zu dieser Behauptung, wenn er die Fahrzeugpapiere gelesen hat. Selbst wenn er es übersehen haben sollte, müsste man es ihm doch eigentlich sofort erklären können. Das Thema müsste doch schon seit der Eintragung im vergangenen Jahr erledigt sein. Da bleibt eigentlich kein Raum für technisches hätte, wäre, wenn. 😕

Grüße vom Ostelch

Ich hatte 2 Abnahmen 1. Die Federn(Eibach Prokit) aus dem Jahr 2013 2. Die Räder und Spurverbreiterung aus 2015. Der Prüfer der Räder hätte alles komplett neu abnehmen müssen und eine neue Abnahme ausstellen müssen, wo alle drei Änderungen erfasst sind. Warum er das nicht gemacht hat weiß ich ich nicht...

Was damals war, ist das eine. Das andere ist, warum hat der Prüfer es jetzt nicht gemacht? Da muss es einen Grund geben. Wenn die Änderungen in der Gesamtheit so zulässig wären, könntest du sie jetzt eintragen lassen und wenn es keine anderen Mängel gäbe müsste dein Auto auch die HU bestehen. Warum das jetzt nicht so ist werden wir nicht herausfinden können. (Glaskugel kaputt) Das Einzige, was hier bis jetzt klar ist, ist das zu viel unklar ist.

Grüße vom Ostelch

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Unter Umsständen wurde es auch von einem Prüfer gemacht, der nicht über die nötigen Befugnisse verfügte.
Für diese Änderungen (Tieferlegung + Räder) brauchst du mindestens einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen.

Davon ab hättest du die Räder natürlich auch mit dem vorhergehenden Gutachten eintragen lassen können, allerdings muss dann im Gutachten der Räder explizit auf die Tieferlegung bzw. die Gutachtennummer, eingegangen werden.

Oder fahr erstmal solang mit Winterrädern, (sofern das originale BMW sind,dann klappt's auch mit'm TÜV), bei dem Wetter zur Zeit brauchst eh keine Breitreifen.
Und immer noch besser als auf'm Fahrrad naß werden ;-)

Zitat:

@TheRealRaffnix schrieb am 2. Juni 2016 um 10:29:10 Uhr:


Wobei das wie gesagt beim Einbau von Tieferlegungsfedern völliger Unsinn ist, da die auf die montierbaren Räder keinen Einfluss haben. Und häufig wird nur mit Federn das Auto etwas tiefergelegt.

Doch, genau da liegt das Problem, ganz und gar kein Unsinn. Alle landläufigen technischen Änderungen sind in einer Matrix aufgeführt, ob sie sich gegenseitig beeinflussen. Bei Tieferlegung und Rad-/Reifen ist das auf jeden Fall so. Die Gutachten, die zu den unterschiedlichen Zeitpunkten erstellt wurden, hätten also mindestens einen Hinweis auf das vorherige Gutachten enthalten müssen. Genau das gleiche Spiel dann wieder bei den Spurplatten.

Dann die Geschichte mit der "Eintragung": im Gutachten ist immer der Hinweis enthalten, ob eine Änderung unverzüglich oder bei nächster Befassung mit den Papieren (und nicht bei nächster Gelegenheit...) zu erfassen ist. Das macht man bei der Zulassungsstelle, das ist die Eintragung. Vorher hat man nur die Abnahme durch eine der Prüforganisationen. Sollte es nämlich im Fall des TE so sein, dass die Änderung hätte unverzüglich erfolgen müssen und er hat das eben nicht gemacht (vermute ich mal ganz stark), so dass es nicht in der ZB I auftaucht, dann würde die HU zu Recht verweigert, da das Fahrzeug nicht mit den Fahrzeugpapieren identisch ist.

Der TE müsste also folgende Fragen beantworten: bauen die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erstellten Gutachten aufeinander auf? Sind alle Änderungen abgenommen worden? Und hätte etwas davon unverzüglich erfolgen müssen? Nur so kann man eine halbwegs vernünftige Antwort überhaupt in Betracht ziehen.

@Tecci6N
Ja, in den Gutachten steht es immer so drin und in der Matrix soll es sich auch beeinflussen. Aber: tieferlegungsfedern haben für sich gesehen überhaupt keinen Einfluss darauf, ob eine Felge passt oder nicht. Du wirst es nicht erleben, dass eine Felge vorher gepasst hat und mit tieferlegungsfedern dann nicht mehr, da die maximale einfederungstiefe immer identisch ist.

Aber die Vorschriften sind nun mal so und der tüv Prüfer hat in da rein rechtlich gesehen schon alles richtig gesagt.

Zitat:

@querys schrieb am 2. Juni 2016 um 14:38:35 Uhr:


Unter Umsständen wurde es auch von einem Prüfer gemacht, der nicht über die nötigen Befugnisse verfügte.
Für diese Änderungen (Tieferlegung + Räder) brauchst du mindestens einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen.

Davon ab hättest du die Räder natürlich auch mit dem vorhergehenden Gutachten eintragen lassen können, allerdings muss dann im Gutachten der Räder explizit auf die Tieferlegung bzw. die Gutachtennummer, eingegangen werden.

genau so ist es! der Tüv-Prüfer hatte nicht die berechtigung. Habe ihn natürlich gefragt ob ers nicht jetzt eintragen kann. Das macht dort nur der Prüfer der die Räder damals eingetragen hat und der ist nur einmal die woche da 🙁

Zitat:

@MurrayBozinsky schrieb am 3. Juni 2016 um 01:25:46 Uhr:



Zitat:

@querys schrieb am 2. Juni 2016 um 14:38:35 Uhr:


Unter Umsständen wurde es auch von einem Prüfer gemacht, der nicht über die nötigen Befugnisse verfügte.
Für diese Änderungen (Tieferlegung + Räder) brauchst du mindestens einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen.

Davon ab hättest du die Räder natürlich auch mit dem vorhergehenden Gutachten eintragen lassen können, allerdings muss dann im Gutachten der Räder explizit auf die Tieferlegung bzw. die Gutachtennummer, eingegangen werden.

genau so ist es! der Tüv-Prüfer hatte nicht die berechtigung. Habe ihn natürlich gefragt ob ers nicht jetzt eintragen kann. Das macht dort nur der Prüfer der die Räder damals eingetragen hat und der ist nur einmal die woche da 🙁

Wie Tecci dir schon erklärt hat, kann der Prüfer nichts "eintragen". Er kann nur in einem Gutachten bestätigen, dass die Änderungen eingetragen werden können. Damit musst du dann zur Zulassungsstelle und die tragen die Änderungen dann in die Papiere ein. Sonst geht das Theater bei der nächsten HU oder bei einer Verkehrskontrolle wieder los. Nun schau doch mal bitte nach, was der Prüfer dir die letzten Male an Gutachten für das Fahrwerk und die Felgen mitgegeben hat und welche Hinweise zu erforderlichen Eintragungen da drin stehen. Sonst geht das hier keinen Schritt voran.

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MurrayBozinsky schrieb am 3. Juni 2016 um 01:25:46 Uhr:



Zitat:

@querys schrieb am 2. Juni 2016 um 14:38:35 Uhr:


Unter Umsständen wurde es auch von einem Prüfer gemacht, der nicht über die nötigen Befugnisse verfügte.
Für diese Änderungen (Tieferlegung + Räder) brauchst du mindestens einen amtlich anerkannten Sachverständigen mit Teilbefugnissen.

Davon ab hättest du die Räder natürlich auch mit dem vorhergehenden Gutachten eintragen lassen können, allerdings muss dann im Gutachten der Räder explizit auf die Tieferlegung bzw. die Gutachtennummer, eingegangen werden.

genau so ist es! der Tüv-Prüfer hatte nicht die berechtigung. Habe ihn natürlich gefragt ob ers nicht jetzt eintragen kann. Das macht dort nur der Prüfer der die Räder damals eingetragen hat und der ist nur einmal die woche da 🙁

Okay das ist ärgerlich, aber du kannst natürlich auch zu jeder beliebigen anderen Prüfstelle fahren, die die nötigen Berechtigungen hat.
Also TÜV im Westen Deutschlands und DEKRA in den "neuen" Bundesländern.

Bevor du dort hin fährst, rufst du am besten an, ob ein Sachverständiger vor Ort ist und Zeit für eine Abnahme nach §19.2 hat, sowie eine Nachprüfung für deine HU.

Bei der Abnahme zeigst du dem Sachverständigen entsprechend das vorher erstellte Gutachten für die Federn.

Anschließend musst du noch zum Straßenverkehrsamt und die beiden Gutachten in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen, da dies bei einem Gutachten nach §19.2 immer erforderlich ist.

Mir ist mal eine Stahlfelge kaputtgegangen und ich habe eine neue mit identischen Daten, aber nicht von Opel direkt gekauft. Muss ich nun jedes mal eine Abnahme machen?

Ja, bitte jedes Mal abnehmen, wenn du was einkaufen bist. Egal wo.

Was hat der Händler mit der Zulässigkeit von Abmessungen zu tun?

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 3. Juni 2016 um 19:30:32 Uhr:


Ja, bitte jedes Mal abnehmen, wenn du was einkaufen bist. Egal wo.

Schaffst auch nicht einen Tag ohne eine dumme Antwort oder? Wie du zur Moderation gekommen bist.. .

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