Tüv nicht bestanden - Felgen waren nicht korrekt eingetragen
Guten Nabend,
habe gestern eine sehr komische Geschichte beim Tüv erlebt. Zur Vorgeschichte: Ich habe mir ende letzten jahres neue Felgen gegönnt und habe diese ganz anständig beim Tüv abnehmen lassen. Termin für mehrfachänderung gemacht, weil Zubehörfelgen+Spurplatten eingetragen werden sollten, ausserdem ist das auto bereits seit einigen jahren tiefergelegt (natürlich mit Eintragung).
...Der Prüfer hat mir dann auch ohne Probleme Räder + Spurplatten eingetragen...Super!!!
Gestern hatte ich HU bei der selben Tüv-stelle, aber bei einem anderen Prüfer - Keine Plakette!
Grund: Räder+Spurplatten hätten in Verbindung mit der Tieferlegung eingetragen werden müssen.
Ich hab von den ganzen Papierkram nicht wirklich Ahnung! bin ich als laie dazu verpflichtet den prüfer auf die (eigentlich offensichtliche) tieferlegung und der korrekten Eintragung hinzuweisen???
Ich kann nun erstmal mit dem Fahrrad fahren. wenn ich glück habe ruft mich der prüfer an wenn er wieder da ist, was am Freitag der Fall sein soll... 🙁
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. Juni 2016 um 19:30:32 Uhr:
Ja, bitte jedes Mal abnehmen, wenn du was einkaufen bist. Egal wo.
Schaffst auch nicht einen Tag ohne eine dumme Antwort oder? Wie du zur Moderation gekommen bist.. .
47 Antworten
Ich hab mich hochgeschlafen. Und ab und zu mein Hirn eingesetzt, bevor ich Fragen posten wollte, die eine Zulässigkeit einer Felge in Abhängigkeit eines Händlers thematisierten. Aber damit du glücklich einschlafen kannst: nein, du musst sie nicht abnehmen. Und schon gar nicht jedes Mal.
Ja klar, die erste Antwort strotzte nur so vor geistigem Anspruch.
Der Gedanke dahinter war, ob ich nur die Werte beachten muss und dann "irgendwas" kaufen kann oder eine Hersteller-Werte-Verknüpfung existiert.
Aber mal ernsthaft jetzt. Ein Blick auf die Eintragung sollte die Frage doch schon beantworten.
Es wird ja z.B. Felge 102x2.5x xyz eingetragen und nicht der Hersteller.
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Die zulässigen Abmessungen und Traglasten müssen mit den Fahrzeugpapieren und den ggf. herstellerseitig weiter freigegebenen Grössen übereinstimmen. Dann ist der Hersteller egal, ggf. sind dessen Auflagen zu beachten.
Ich hätte da auch noch ne Detailfrage:
Ich hab ja noch nie iregndwas am Auto gehabt was eine aabnahme benötigen würde. Aber mein neuer MX5 hat einen TÜV Bricht für die Felgen dabei gehabt. Reicht es wenn ich den Zettel mitführe oder muss die Felge vom Amt in den Schein eingetragen werden?
Was ist das für ein Zettel? Einer, der bei der Prüfung für diesen Felgentyp erstellt wurde oder irgendein Gutachten über den Anbau dieser Felge am Fahrzeug?
"Die zulässigen Abmessungen und Traglasten müssen mit den Fahrzeugpapieren und den ggf. herstellerseitig weiter freigegebenen Grössen übereinstimmen. Dann ist der Hersteller egal, ggf. sind dessen Auflagen zu beachten."
"ggf" . . . naja, soo einfach isses auch wieder nicht.
Aber 100pro sind die Auflagen zu beachten ! Bloß wer kennt die schon ? Was da manchmal an Winterfelgen/räder-Auto-Kominationen rumfahren . . . und damit sogar TÜV bekommen ! puuuuh !
Hab auch schon (für Export) BMW Felgen auf'n VW-Caddy geschraubt, 5 1/2x14 e35 LK100 haben die beide, hat auch prima gepaßt, aber heißt deswegen noch lang nicht, daß das legal ist !
Hab auch schon ganz popelige Winter-Stahlfelgen mit KBA-Nummer gesehen, aber noch nie einen, der da 'ne Bescheinigung drüber dabei hatte ;-)
Aber vielleicht sehen wir das in Deutschland eh alles bissl zu eng ;-)
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 3. Juni 2016 um 19:52:54 Uhr:
Was ist das für ein Zettel? Einer, der bei der Prüfung für diesen Felgentyp erstellt wurde oder irgendein Gutachten über den Anbau dieser Felge am Fahrzeug?
Ein Dekra Zettel, dass die Felgen an das Fahrzeug passen und das die Überrollbügel dran dürfen.
Zitat:
@OO--II--OO schrieb am 2. Juni 2016 um 14:41:39 Uhr:
Oder fahr erstmal solang mit Winterrädern, (sofern das originale BMW sind,dann klappt's auch mit'm TÜV), bei dem Wetter zur Zeit brauchst eh keine Breitreifen.
Und immer noch besser als auf'm Fahrrad naß werden ;-)
danke, dass mit den Winterrädern hab ich heute dann auch gemacht weil ich nicht mehr weiter wußte! War in ner anderen Niederlassung. hat keine 5 Min. gedauert 😁 hatte vorher noch ein sinnloses Telefongespräch mit dem Chef. Er meinte ich kann ja jetzt mit den beiden Abnahmen zur Zulassungsstelle und alles in den Fahrzeugschein schreiben lassen😰 😠 ja, ne is klar
Was hat keine 5 Minuten gedauert? Die HU? Wenn du eintragungspflichtige Änderungen und die Gutachten dazu hast dann solltest du schleunigst zur Zulassungsstelle. Ich verstehe das "Ne, is klar" daher nicht so ganz. Was war denn an dem Telefonat so sinnfrei? 😕
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 4. Juni 2016 um 00:15:48 Uhr:
Was hat keine 5 Minuten gedauert? Die HU? Wenn du eintragungspflichtige Änderungen und die Gutachten dazu hast dann solltest du schleunigst zur Zulassungsstelle. Ich verstehe das "Ne, is klar" daher nicht so ganz. Was war denn an dem Telefonat so sinnfrei? 😕Grüße vom Ostelch
Ja, die HU hat nur 5 min gedauert.
Sinnfrei weil mir die beiden einzelnen Abnahmen überhaupt nix nützen. Hab den Prüfer vorhin nochmal gefragt. Es muss alles zusammen abgenommen. anders gehts nicht
Zitat:
@MurrayBozinsky schrieb am 4. Juni 2016 um 00:29:56 Uhr:
Ja, die HU hat nur 5 min gedauert.
Sinnfrei weil mir die beiden einzelnen Abnahmen überhaupt nix nützen. Hab den Prüfer vorhin nochmal gefragt. Es muss alles zusammen abgenommen. anders gehts nicht
Na, so sinnfrei kann das ja nicht sein, weil ohne eine Gesamtabnahme der Veränderungen keine Zulassung erteilt wird. Und genau darauf sollte jetzt dein Focus liegen.
Da der TE ja zu den entscheidenden Fragen nicht antworten will, ist auch eine vernünftige Beantwortung der Frage, was man evtl. machen könnte, in keinster Weise möglich. Bei so wenig Willen zur Mitarbeit bin ich dann auch lieber raus...
Zitat:
@MurrayBozinsky schrieb am 4. Juni 2016 um 00:08:57 Uhr:
...hatte vorher noch ein sinnloses Telefongespräch mit dem Chef. Er meinte ich kann ja jetzt mit den beiden Abnahmen zur Zulassungsstelle und alles in den Fahrzeugschein schreiben lassen😰 😠 ja, ne is klar
Tja, hätte-wäre-wenn :
Hättest die beiden Abnahmen schon längst mal eintragen lassen, wäre es nie jemandem aufgefallen, daß die nicht in Kombination geprüft worden sind . . . Du hättest problemlos TÜV bekommen und wir hätten hier keine seitenweise Schreiberei gehabt ;-)
Aber warum einfach, wenn's auch umständlich geht ? ;-)
Was war an dem Gespräch also sinnlos ? War doch'n guter Tip !
Die Zulassungsstelle fragt da nicht mehr nach, die schreiben das rein, was an TÜV-Text vorgegeben wurde, bezahlen, neuen Schein drucken, fertig.
Wenn's erstmal eingetragen ist, fragt da keiner mehr nach den Einzelheiten des Zustandekommens.
Und is ja nicht so, daß das 'ne hochkomplizierte Einzelabnahme/Sonderbegutachtung/Extremumbau ist, nee, is'ne Allerweltsgeschichte, die Du erst zu was Kompliziertem gemacht hast.