TÜV neu - Auto hat mind. 2 erhebliche Mängel
Tach auch,
Ich habe schon viele Autos gebraucht gekauft, aber dieses Mal gab es eine böse Überraschung: Beim Gebrauchtwagenhändler hatten wir uns einen W 202 C Klasse Kombi, Bj 1999 mit 120.000 km gekauft. Scheckheft/Km i.O. passte auch mit den TÜV-Berichten, die alle vorhanden waren überein, Probefahrt (Stadt/Autobahn) bis auf ein Zittern bei 120 km/h auch i.o.. TÜV wurde am Tage vorher "frisch neu" gemacht, dummerweise vertraute ich darauf. Nach einer Woche fuhr ich einen Nebenweg, eine Holperstrecke: Es gab ein heftiges Poltern. Erst mal ab zur örtlichen Werkstatt: Die sagten, na dann kratz mal gleich die Plakette wieder ab: Traggelenk und Axialgelenk ausgeschlagen. Neeee, dachte ich, jetzt nicht war ? 2 Meinung eingeholt: Ab zur KÜS Station: Jaaa, nee die Plakette ist wohl gekauft worden ..., der Prüfer hatte noch nicht mal mehr den Benz anbekommen, das Zündschloss defekt. Nach 5 min rumprobieren konnte er dann die Kiste starten und grummelte: Was ist denn das für ein Auto ....Der Händler meinte dann .....ja genau, das Übliche... Auto steht wieder beim Händler, der sucht den nächsten Dummen. Geld haben wir zurückbekommen. Das nächste Mal fahre ich auf der Probefahrt zu meiner vertrauten Werkstatt. Also lieber ein Auto in Nähe kaufen. Einer der Schrauber guckte den KÜS-HU Bericht etwas länger an und telefonierte kurz. Dann sagte er mir, dass der Herr Dipl. Ing. XXX für solche Sachen bereits bekannt sei ... Mann mann
Beste Antwort im Thema
GNARF!!! 🙄
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ich habe selbst mal den Fehler gemacht (und draus gelernt !): Ich habe ein Auto mit frischer HU und Gebrauchwagengutachten vom TÜV als "unfallfrei" gekauft. Wenig später war ich wegen Wartung in meiner Werkstatt und die wollten mich mit dem wegen genau diesen Unfalls verkehrsunsicheren Auto (u.A. gebrochene Feder, verbogene Felge und verbogene Fahwerkteile vorn links) keinen Meter mehr fahren lassen.
den tüv interesiert es einen scheiss ob es ein unfallwagen ist oder net. der stellt nur die verkehrssicherheit fest. unfall und verkehrssicher muss nicht unbedingt ein widerspruch sein! eine feder bricht nicht von einem unfall. eine verbogene felge ist je nach grad auch noch zulässig (jede neue felge is mehr oder weniger verbogen!) und auch fahrwerksteile können verbogen sein. jeder der mal im winter gegen n bordstein fährt verbiegt sich fahrwerksteile...
ich will euch höhren wen der tüv jeden mist vermerkt. dann bekommt kein auto tüv und die postings alá "ey der tüv depp lässt mich druchfallen weil mein aschenbecher voll ist!" sind hier an der tagesordnung.
wen man eben nicht weiss was der tüv macht dann sollte sich vielleicht man den zettel des tüvs durchlesen. da steht nämlich ganz interesante sache sachen drauf...🙄
selbst bei einem NEUWAGEN können die von dir aufgeführten mängeln vorhanden sein!
59 Antworten
Also ein Traggelenk mit "Geringen Spiel" ist meiner Ansicht nach gleichzusetzen mit VU.
Die Zeit zwischen etwas Luft in den Gelenken bis zum Komplettausfall ist relativ kurz (Zwischen einige Woche und einige Monate), je nach dem wie das Auto gefahren wird und wie die Straßenbeschaffenheit ist. Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, daß das Gelenk nicht 2 Jahre durchhält...
Bei mir lag die Zeit zw geringem Spiel und komplett auseinandergefallen beim Ausbau bei 2 Monaten 🙁
Der Optische Zustand kann evtl auch täuschen. Meine Karre wird technisch mehr gepflegt als optisch. Das kann man nicht so unbedingt pauschalisieren und muß, so wie mein Vorredner geschrieben hat, von Fall zu Fall unterschieden werden.
Ich traue den TÜV-Prüfern aber zu eine vernünftige Beurteilung eines Fahrzeugs abzugeben (Mehr als manch einer "Fachwerkstatt"😉. Habe bisher nichts gegenteiliges erfahren.
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Also ein Traggelenk mit "Geringen Spiel" ist meiner Ansicht nach gleichzusetzen mit VU.
Kommt auf das Gelenk und die Belastungsrichtung am Gelenk an. Ein nicht auf Zug belastetes Kugelgelenk fällt mit geringem Spiel nicht auseinander. Bei auf Zug belasteten Traggelenken wie früher bei Benz ist dagegen schon geringes Spiel ein Problem. Aber da die wenigsten die Unterscheidung was ein Traggelenk ist hinbekommen ... da hat auf einmal eine McPherson-Aufhängung am Querlenker ein Traggelenk.
Unfallschäden gehören nur dann zum TÜV wenn die unfachmännische oder nicht erfolgte Reparatur eine Beeinträchtigung der Fahrzeugsicherheit darstellt.
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aber da die wenigsten die Unterscheidung was ein Traggelenk ist hinbekommen ... da hat auf einmal eine McPherson-Aufhängung am Querlenker ein Traggelenk.
Ist der untere Querlenker nicht auch gleichzeitig ein Traglenker?
HTC
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Ist der untere Querlenker nicht auch gleichzeitig ein Traglenker?Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Aber da die wenigsten die Unterscheidung was ein Traggelenk ist hinbekommen ... da hat auf einmal eine McPherson-Aufhängung am Querlenker ein Traggelenk.HTC
Na ja, Trag- und Führungsgelenke können die wenigsten (Werkstätten) auseinanderhalten. Da gibt es seltsame Wortspiele, am beliebtesten bei mir ist das zauberhafte "Tragführungsgelenk". Bei McPherson trägt das untere Gelenk nun mal nix, sondern sorgt für die Radführung, somit ist es einwandfrei ein Führungsgelenk.
Ich schreib auf den Prüfbericht auch immer die korrekte Bezeichnung drauf und sage denen im Lager dann, was sie bestellen sollen, dann klappt es 100%ig.
Gardiner
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Ist der untere Querlenker nicht auch gleichzeitig ein Traglenker?
Nein, wie gardiner schon schrieb. Das eigentliche Traggelenk bei einer Mc-Pherson-Aufhängung ist das Domlager.
In der Werkstatt ist das eh kein Thema, da sagt man einfach "das da" und gut. Schwierig wird es wenn es Prüfstellenkunden sind, eine Werkstatt dann ein Gelenk tauscht und es war das falsche.
Zitat:
Original geschrieben von schipplock
zwei Moeglichkeiten:Zitat:
Original geschrieben von maennerbude
Tach auch,
Ich habe schon viele Autos gebraucht gekauft, aber dieses Mal gab es eine böse Überraschung: Beim Gebrauchtwagenhändler hatten wir uns einen W 202 C Klasse Kombi, Bj 1999 mit 120.000 km gekauft. Scheckheft/Km i.O. passte auch mit den TÜV-Berichten, die alle vorhanden waren überein, Probefahrt (Stadt/Autobahn) bis auf ein Zittern bei 120 km/h auch i.o.. TÜV wurde am Tage vorher "frisch neu" gemacht, dummerweise vertraute ich darauf. Nach einer Woche fuhr ich einen Nebenweg, eine Holperstrecke: Es gab ein heftiges Poltern. Erst mal ab zur örtlichen Werkstatt: Die sagten, na dann kratz mal gleich die Plakette wieder ab: Traggelenk und Axialgelenk ausgeschlagen. Neeee, dachte ich, jetzt nicht war ? 2 Meinung eingeholt: Ab zur KÜS Station: Jaaa, nee die Plakette ist wohl gekauft worden ..., der Prüfer hatte noch nicht mal mehr den Benz anbekommen, das Zündschloss defekt. Nach 5 min rumprobieren konnte er dann die Kiste starten und grummelte: Was ist denn das für ein Auto ....Der Händler meinte dann .....ja genau, das Übliche... Auto steht wieder beim Händler, der sucht den nächsten Dummen. Geld haben wir zurückbekommen. Das nächste Mal fahre ich auf der Probefahrt zu meiner vertrauten Werkstatt. Also lieber ein Auto in Nähe kaufen. Einer der Schrauber guckte den KÜS-HU Bericht etwas länger an und telefonierte kurz. Dann sagte er mir, dass der Herr Dipl. Ing. XXX für solche Sachen bereits bekannt sei ... Mann mann1.) du hast fuer wenig Geld ein Auto gekauft, was normalerweise mehr gekostet haette, was beim Geradeauslauf und 120km/h im Lenkrad zittert und ein defektes Zuendschloss hat.
2.) du hast fuer viel Geld ein Auto gekauft, was beim Geradeauslauf und 120km/h im Lenkrad zittert und ein defektes Zuendschloss hat
Bei Variante 1: lass die defekten Fahrwerksteile tauschen und das Zuendschloss reparieren.
Bei Variante 2: du hast auf ein Stueck Papier vertraut, obwohl die Praxis dir was ganz anderes gezeigt hat? Mir faellt schwer hier nichts beleidigendes zu schreiben 🙂.
Bitte welcher Mann oder welche Frau geht zum Autokauf, als würde er/sie grad mal ne Salatgurke, Bratwürstchen, 3 Nacken und zum Schluss 6er Krombacher kaufen ???
Das ist QUATSCH, oder aber derjenige/diejenige hat von alledem so viel Ahnung und Erfahrung, dass er/sie über dem steht, was 80% der Autokäufer durch die Blutbahn läuft, wenn ein neues (besseres) Auto auf den Hof soll .... :-)
z.B. so ein Ami Lincoln mann mann ...
ähm ja, also Möglichkeit 1 oder 2, oder doch Variante 1oder 2?!S?
hmm, wie du gelesen hast war der Schwindel mit dem ZS erst nach dem Kauf durch den netten PI aufgeklärt worden worden, mann und wenn (ja, dass Wort heißt wenn und nicht wen, der arme Akkusativ, mir tun die Augen weh), also wenn bei 120 km/h das Lenkrad zittert gibt es viele Möglichkeiten. Bei einer C Klasse W 202 kauft man eh einen "Dinosaurier", vielleicht, mit viel Wissen und Können einen, der die anderen Fahrzeuge der Firma XXXXXXX den nächsten Sonnensturm vielleicht sogar überlebt, also es gibt weit schlimmere Probleme als das. Auch das Zittern können wir mit Bordmitteln beheben.
Das Problem, ja warum ich mich hier überhaupt angemeldet habe, ist das Offensichtliche, was (mal wieder) klar wird:
HU ist HU aber GTÜ ist nicht DEKRA ist nicht KÜS ist nicht (...) und schon lange nicht TÜV !
AAAAh..... Ohh......
und was ich bisher (ja, ich war dies diesbezüglich naiv) glaubte, eine Plakette ist ne Plakette, sieht toll aus, woher sie stammt - egal-
das ist (für mich) nun naiv
wieso zitierst du meinen Beitrag, der voellig korrekt ist, und machst dich ueber onkel-howdies Beitrag mit dem "wen" lustig? Ja, er hat sich sicher verschrieben, aber deine Beitraege sind diesbezueglich nicht besser 🙂. Es ist sogar recht schwer deinen Saetzen zu folgen. Auf jeden Fall deutet deine Aggression darauf hin, dass irgendwas, was hier kritisiert wurde, wohl zutreffend ist. "Naiv" hast du ja bereits genannt; zum Glueck hast du das Wort ins Spiel gebracht 🙂.
Mein Rat: weniger trinken oder mehr trinken und sich daran gewoehnen.
Zitat:
Original geschrieben von gardiner
Mit vier defekten Lampen fällt man also durch? Spannend! Also zwei Kennzeichenleuchten, eine vordere Begrenzungsleuchte und ein Rückfahrscheinwerfer funktionieren nicht, und es gibt keine Plakette? Wieder totaler Quatsch, weil dieses alles geringe Mängel sind.
das hast dir jetzt schon zurecht gelegt...
- rückfahrscheinwerfer
- abbelndlicht vorne
- bremslicht
- kennzeichenbeleuchtung
das sind in der tat 4 geringe mangel und ab wieviel geringen mängeln darfst nochmals kommen?
Zitat:
Mit einem Brecheisen reisst ihr regelmäßig Kugelköpfe beim Prüfen ab? Dann fehlt wohl eindeutig das Gefühl an den richtigen Stellen. Ich bin bestimmt nicht zierlich gebaut (110 kg bei knapp 1,90m Größe) und neige dazu, eher etwas fester anzupacken, aber ich habe mit meinen Brechstangen noch nie ein Gelenk auseinandergerissen.
mein posting nochmals genauer lesen und verstehen...😉 ich hab geschrieben (aus dem sinn zitiert) "dann beschweren sich die leute weil der tüv was kaputt macht" das is das selbe wie mit schraubenziehern auf löchersuche. so war das gemeint.
Zitat:
Der "TÜV" prüft nur auf Verkehrssicherheit? Also ich und meine Kollegen prüfen auf "Vorschriftsmäßigkeit im Sinne der StVZO", und da gehören Unfallschäden unbedingt dazu.
und in der stvo steht also "der kotflügel und der rahmen muss gerade sein"??? solange es nicht "gefährlich wirkend" ist und nicht die verkehrssicherheit beinflust. ist der rahmen krumm, der rest is aber in ordnung würd mich mal der erhebliche mangel punkt interesieren.
Zitat:
Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen, aber ich denke, Du hast verstanden, was ich meine. Ich will Dich nicht beleidigen, aber Du solltest vielleicht genauer überlegen, was Du postest.
zu dem sind diskusionen da das andere anderer meinung sind.
Zitat:
In der Tat gibt es bei der Bewertung der von Dir zitierten Mängel einen vom Verordnungsgeber gewollten Spielraum. Hier kommt das sachverständige Ermessen des Prüfingenieurs zum Tragen. Er hat dabei zu bewerten, ob die festgestellte Abweichung von der Norm toleriert werden kann. Das ist der Fall, wenn eine kurzzeitige Abweichung von den Vorschriften und RiLi's vorliegt und zum Zeitpunkt der Mängelfeststellung keine kurzzeitige Verkehrsgefährdung zu erwarten ist (Geringer Mangel).
Liegen Mängel vor , die auf Abweichungen von den Vorschriften und den hierzu ergangenen Rili beruhen; das sind auch Mängel, die eine Verkehrsgefährdung erwarten lassen (Erheblicher Mangel).
So und genau so steht es in der StVZO §29 ff. (Mängelrichtlinie, Klassifizierung der Mängel).In der Praxis spielt auch der Gesamteindruck des Fahrzeugs eine Rolle. Hat das Fahrzeug unzählige geringe Mängel und es ist davon auszugehen, dass der Fahrzeughalter /-führer diese nicht zeitnah abstellt, dann kann ein Traggelenk mit "leichtem" Spiel halt schon zuviel des Guten sein und zum Nichtbestehen der HU führen, ist dieses jedoch der einzige Mangel und ich schätze es als "Geringer Mangel (siehe oben)) ein, dann gibt es die Plakette.
ja aber siehst du genau darauf wollte ich hinaus...bei teilen die man eben nicht nachmessen kann wie eben spiel in irgendwelchen lagern ist relativ und beinhaltet einen spielraum.
desweiteren wirst du mir doch recht geben das eine tüv plakette kein freifahrtschein von wegen "an dem wagen hällt alles wieder 2 jahre" ist. und genau daran halten sich viele auch hier auf.
Bisher stets den "TÜV" ohne Mängel bestanden.
Aber ich hatte den Verdacht, dass mit meinem Fahrzeug bezüglich Vorderachse oder ähnliches etwas nicht stimmen kann. Werkstatt/Werkstätten konnten nichts feststellen....war alles "nornal"...für die jedenfalls...🙁
Also in Eigeninitiative Fahrzeug auf die Bühne...Kontrolle aller "Gelenke"....Stoßdämpfer raus....upps...Federbeinstützlager (Domlager).....siehe da....linkes Domlager/Wälzlager fest....ca. 160.000 km Laufleistung auf den Lagern....Meyle-Domlager verbaut.....Wow-Effekt.....😉
Zitat:
Original geschrieben von DCACKG
@onkel-howdyVolle Zustimmung,insbesondere betreff Punkt 1.
Nur sehr wenige Werkstätten verfügen über diese
Prüfmöglichkeit.
Vondaher darf meiner Ansicht nach eine Abnahme
nicht dort erfolgen wo die techn. Voraussetzung
nicht gegeben ist!
Bla bla blubber
Keine ahnung von der materie aber rumbrüllen.
Prüfstützpunkte (also werkstätten wo auch der tüv gemacht wird) müssen hohe anforderungen erfüllen, die dann auch regelmässig geprüft werden.
Die " Prüfung des Prüfstützpunktes " kostet dann einen kräftigen 3 stelligen betrag, den die wekstatt
irgedwie erwirtschaften muss.
da reicht es nicht eine hebebühne zu haben.
die checkliste hat min. 3 Din A4 seiten.
neben dem allgemeinen
z.b. Überdachter Prüfplatz
Bremsenprüfstand ( stückprüfung gültig bis )
Scheinwerfereinstellgerät ( gültige kallibrierung ?)
Hebebühne ( uvv gepüft)
usw.
wird z.b. auch geschaut ob lecksuchmittel für gasanlagen vorhanden ist.
Ausreichend natürlich, es könnten ja auch 5 gasautos auf einmal zur prüfung da sein.
Ja sowas muss verboten werden. Dafür bekommt jeder autobesitzer 2 urlaubstage pro jahr mehr, weil er ( sorry auch die autobesitzerinnen) sich an den prüfstellinen anstellen musss und ewig wartet, wiel die Prüfingeneurinen .......
es gibt halt leutinen, die nix anderes zu tun haben als ihr halbwissen über internet zu verbreitinen.
Zitat:
Original geschrieben von murkspitter
Die " Prüfung des Prüfstützpunktes " kostet dann einen kräftigen 3 stelligen betrag, den die wekstatt
irgedwie erwirtschaften muss.
da reicht es nicht eine hebebühne zu haben.
die checkliste hat min. 3 Din A4 seiten.
Da weiss aber einer wovon er redet 😁 😁
So etwas passiert in der Tat mal. Mir ist es passiert daß der Prüfer eine schwere Druchrostung am Motorträger unseres NSU Prinz 4 übersehen hatte. Aber was solls, ich hab den Schaden behoben und gut. Darüber zu grummeln ist müßig. was wäre wenn....................... Kein Prüfer sieht alles.
Hab auch schon überlegt mich zu diesem Thema und vor allem zu einigen Antworten hier überhaupt zu äußern aber es ist schon teilweise wirklich interessant wie manch einer hier so viel dummes Zeug zum Thema HU von sich lassen kann.
Die Kollegen Gardiner und Meik´s 190er haben sich ja auch schon diesbezüglich hier geäußert und ich gebe Gardiner vollkommen recht, dass wenn Laien sowas hier lesen, dann völlig falsch informiert von Leuten mit gefährlichem Halbwissen werden.
Hab wohl in der Weiterbildung gefehlt als die technische Bewandnis eines Traggelenks in lediglich eine Sichtprüfung umgewandelt wurde. Oder wie war das auf Seite 2 mit dem Beitrag: "eine optische Prüfung reicht vollkommen aus". Was ein Schwachsinn... 😁 Wird mir persönlich schwerfallen die Dinger in Zukunft kaputt zu gucken und nicht mehr einer Funktionsprüfung zu unterziehen. Aber werde mal versuchen da ganz energisch drauf zu starren und vielleicht spricht eines plötzlich zu mir vor lauter Angst und gibt zu das es ausgeschlagen ist. 😁
Und wenn eine Felge 3 cm Schlag fallen mir diverse Mängelmöglichkeiten ein. Aber keiner ist ein geringer Mangel geschweige denn ohne Mangel. Genauso wenig wie ich keinen vernünftigen Prüfer kenne der ein Fahrzeug durch die HU kommen lässt wenn 4 von 5 Radschrauben einer Felge fehlen. Sellten so gelacht. 😁
Und irgendwie ist mir so als würden in der Mängelgruppe 5 auch die Stossdämpfer drin stehen bzw. da stehen sie unter Schwingungsdämpfer. Vielleicht ist das der Grund warum es hier in einem Beitrag heisst, dass ein "Tüv'er" keine Stossdämpfer bemängelt oder prüft. Denn einen Stossdämpfer hab ich auch noch nie auf einem Prüfbericht bemängelt, da es ein solches Bauteil im Fahrzeug nicht gibt, obwohl es im Volksmund so genannt wird. leider kann dieses Bauteil keinen Stoss dämpfen sondern lediglich Schwingungen abklingen lassen und Bodenhaftung des Reifen verstärken. Und leider gibt es in diesem Mängelbereich keine geringen Mängel sondern nur erhebliche. Es stellt sich sicherlich schwer dar für einen Dämpfer eine Funktions- und/oder Wirkungsprüfung ohne Hydropulser durchzuführen aber stark defekte Dämpfer lassen sich auch auf der Hebebühne oder im Fahrversuch rausfinden und eine Sichtprüfung auf Undichtigkeit oder Beschädigung ist wohl deutlich möglich.
Was die Unfallfreiheit angeht, naja was soll ich sagen, es gibt leider einen Mangel der genau die fachmännische Instandsetzung eines Unfallschadens beschreibt. Und leider ist auch dieser ein erheblicher Mangel. geschweige denn das signifikante Restunfallspuren sogar im Oldtimerbereich den Verlust des H-Kennzeichens nach sich ziehen können.
Und falls ein Fahrzeug bei einer HU eine sichtlich verbogene Radaufhängung hat, soll das ebenfalls einen Prüfer nicht interessieren. 😕 Ich glaube ich hab eine völlig falsche Ausbildung genossen was verbogene Radaufhängungen und Verkehrstüchtigkeit angeht. Kann mich täuschen aber mir war mal so das gerade bei Aluminium-Lenkern irgendwie mal was mit Kaltverfestigung und Gefügeschwächung war... und das soll nicht HU relevant sein. Sehr witzig... 😁
Man sollte echt ein QM für solche Beiträge hier einführen.
Gruß Rostfinder
Nur mal was zum Thema Gefälligkeitsgutachten... und liebe Leute, glaubt nicht, dass das Einzelfälle sind.
Aus der "Esslinger Zeitung" vom 26.3.2012 (sorry, Verlinken geht nicht).
"Prüfplaketten trotz erheblicher Mängel zugeteilt – drei Tatverdächtige in Haft
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizei Esslingen ermitteln zurzeit unter anderem wegen gewerbsmäßiger und fortgesetzter Bestechlichkeit und Bestechung gegen mehrere Personen. Drei Tatverdächtige im Alter von 25, 26 und 58 Jahren wurden am Wochenende nach erlassenem Haftbefehl in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Langwierige intensive Ermittlungen führten die Kriminalbeamten auf die Spur eines 58-jährigen Mannes aus dem Landkreis Reutlingen. Er wird verdächtigt, als Gutachter für Kfz-Wesen wider besseren Wissens und trotz erheblicher Mängel an Fahrzeugen zu Gunsten der Fahrzeuginhaber Prüfberichte positiv bescheinigt und Prüfplaketten zugeteilt zu haben. Der Sachverständige reiste dazu mehrmals in der Woche zu verschiedenen Werkstätten im Landkreis Esslingen. In den Betrieben, die teilweise nicht für solche Hauptuntersuchungen ausgestattet waren, fertigte der 58-Jährige mit Wissen der Werkstattverantwortlichen jeweils bis zu 10 Fahrzeuge in kürzester Zeit ab. Für die falsch bescheinigten Prüfberichte wurde der Gutachter von den Werkstattbetreibern oder den Kunden bezahlt.
Die Ermittler gehen bislang davon aus, dass der Sachverständige in den vergangenen beiden Jahren in mehreren hundert Fällen solche falschen Prüfbescheinigungen ausgestellt und sich dadurch bereichert hat.
Nach Monate dauernden Ermittlungen durchsuchten schließlich am Freitagnachmittag Kräfte der Polizeidirektion Esslingen und der Bereitschaftspolizei Göppingen zeitgleich drei Autowerkstätten in Filderstadt und Leinfelden-Echterdingen. Die Beamten beschlagnahmten Computer, Unterlagen sowie weitere Beweismittel. Während des Einsatzes konnten der 58-jährige Gutachter und zwei 25 und 26 Jahre alte Verantwortliche einer Werkstatt festgenommen werden. Der Gutachter hatte kurz zuvor drei Fahrzeugen neue Prüfplaketten zugeteilt. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge verkehrsunsicher waren und niemals hätten positiv bescheinigt werden dürfen. Zudem fanden die Ermittler im Privatwagen des Gutachters über 100 000 Euro. Nach seinen Angaben handelt es sich hierbei um Erlös aus seiner Prüftätigkeit.
Die drei Männer wurden am Samstag mit Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart einem Haftrichter vorgeführt. Gegen den Sachverständigen wurde ein Verfahren wegen Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall und Falschbeurkundung im Amt eingeleitet.
Die beiden Werkstattbetreiber müssen sich wegen Bestechung in besonders schwerem Fall und Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt verantworten.
Klarheit über das wirkliche Ausmaß des Falles erhoffen sich die Ermittler über die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel. Das Verkehrsministerium sowie die zuständigen Behörden wurden über den Sachverhalt informiert und in die weiteren Ermittlungen einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass weitere verkehrsunsichere Fahrzeuge mit gültigen Prüfplaketten im Straßenverkehr unterwegs sind. Deshalb werden die bei der Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen ermittelten Halter dieser Fahrzeuge umgehend informiert."
Zitat:
Original geschrieben von Rostfinder
Aber werde mal versuchen da ganz energisch drauf zu starren und vielleicht spricht eines plötzlich zu mir vor lauter Angst und gibt zu das es ausgeschlagen ist. 😁
Hat was. Wie war der Spruch aus der Werbung: Aber die Idee ist gut 😁