TÜV liest Fehlerspeicher aus
Hallo,
Ich war mit meinem Golf 6 beim TÜV Hessen zur HU + AU.
Technisch alles einwandfrei, aber trotzdem habe ich die Plakette nicht bekommen:
Im Speicher des Steuergeräts befindet sich ein Fehler in der Lenkung:
16353 Steuergerät - Fehlfunktion - Defekt - permanent.
Wenn ich den TÜV-Prüfer richtig verstanden habe, hat er solch einen Fehler selbst noch nie gesehen, das sei das erste mal.
In der Autowerkstatt angekommen, war gerade der Prüfer von der DEKRA da. Dieser war sehr verwundert, dass der TÜV Hessen den Fehlerspeicher ausließt (und kennt dies so angeblich auch nicht) und traut sich da auch an keine Nachprüfung - ich soll also wieder zum TÜV Hessen.
Erstmal zum Verständnis: Wird bei jeder HU der Fehlerspeicher ausgelesen und macht das jeder Prüfverein so? Ansonsten verstehe ich die Aussage des Herrn von der DEKRA nicht.
Laut der Werkstatt wird es vermutlich die Servopumpe sein -700€, was sich bei dem Auto eigentlich nicht mehr wirklich lohnt. Die Lenkung funktioniert bis auf den Fehler einwandfrei.
Jetzt habe ich die Frage ob es möglich wäre, einfach zur DEKRA zu fahren und das Auto dort nochmal prüfen zu lassen, oder ist sowas nicht möglich?
91 Antworten
Zitat:
@kleinerAst schrieb am 22. Juni 2023 um 14:05:59 Uhr:
Jetzt im Nachhinein kommt raus, dass der Fehler (ich habe mir das Protokoll aushändigen lassen) bereits seit September 2017 bei knapp 33.000 km aufgetreten ist. Jetzt hat er 115.000 km.
Unabhängig von Gewährleistung und Co., ist der Fehler bei 33000km das erste Mal aufgetreten oder seit dem dauerhaft vorhanden?
Statt bei VW alternativ mal eine freie Werkstatt anfragen oder nach Firmen googlen die Steuergeräte reparieren und das Fehlerprotokoll hinschicken und um Angebot bitten. Kann ja von Steuergerät ganz kaputt über kalte Lötstelle bis zu "nur" korrodiertem Anschlussstecker oft alles sein was Fehler verursachen kann, von "muss neu" bis "ist fix repariert" ist daher alles möglich.
Der 2016er Caddy hat ja wohl keine Werksgarantie mehr -> muss nicht zwingend zu VW
Ich vermute, dass der Wagen innerhalb der Werksgarantie zumindest einmal (Inspektion, Wartung, TüV) bei VW war. Und wenn der Fehler von 2017 ist, dann sollte VW eine sehr gute Antwort darauf haben, warum das damals nie auffiel.
War der Wagen natürlich nie wieder bei VW, dann wird das auch schwierig.
Fehlerspeicher auslesen und womöglich einen Fehlereintrag aus Vergangenheit
zur Verweigerung des TÜV Siegel zu nutzen, ist schon schräg.
Mit diesem Vorgehen sehe ich die Motivation den Verbrenner von der Strasse
zu holen, nix anderes.
Also "vor" TÜV Fehlerspeicher löschen lassen und auch Lernwerte löschen !
und TÜV Nord/Süd meiden und DEKRA oä nutzen.
Tom
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Juni 2023 um 17:14:02 Uhr:
Fehlerspeicher auslesen und womöglich einen Fehlereintrag aus Vergangenheit
zur Verweigerung des TÜV Siegel zu nutzen, ist schon schräg.
Wenn sich der Fehler nicht Löschen lässt ist das zulässig. Schräg ist eher, dass es bei bisherigen HU nicht zu Problemen führte.
Ähnliche Themen
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Juni 2023 um 17:14:02 Uhr:
Fehlerspeicher auslesen und womöglich einen Fehlereintrag aus Vergangenheit
zur Verweigerung des TÜV Siegel zu nutzen, ist schon schräg.Mit diesem Vorgehen sehe ich die Motivation den Verbrenner von der Strasse
zu holen, nix anderes.Also "vor" TÜV Fehlerspeicher löschen lassen und auch Lernwerte löschen !
und TÜV Nord/Süd meiden und DEKRA oä nutzen.Tom
Wie kommst du darauf das nur der TÜV den Fehlerspeicher ausließt?
Die Regelungen für die HU sind für alle Prüforganisationen gleich. Egal ob Tüv, Dekra , GTÜ und Co.
Die frage ist eher warum sind da dauerhaft Fehler abgespeichert wenn die System eigentlich funktionieren.
Nach einer Odyssee an Telefonaten ist jetzt folgendes bekannt:
der Fehler ist 2017 bei 33tkm das erste mal aufgetaucht und sagt nur unspezifisch: Lengetriebesteuergerät defekt. Er lässt sich nicht löschen und war immer vorhanden. Der Caddy war laut Scheckheft mindestens einmal danach (2018) bei einem VW Vertragspartner zur großen Inspektion. HU hat er 2019 und 2021 bekommen ohne dass es aufgefallen wäre. Habe mit den TÜVer Rücksprache gehalten: sie können Fehler dann auslesen, wenn die Hersteller sie für die Prüfer freigegeben haben. Sprich, über die Jahre werden das mehr und mehr - es könnte also sein, dass der Fehler 2021 noch nicht freigegeben war und deshalb nicht entdeckt wurde. Dass das Lenkgetriebe seit fast 100tkm und 6 Jahren trotzdem einwandfrei funktionierte hat ihn wenig interessiert. Der Fehler wurde ihm als entsprechender Mangel angezeigt und darf nicht umgangen werden.
Was mich etwas anpiept ist, dass mir der VW Händler keinerlei vernünftigen Vorschläge gemacht hat (z.B. gebrauchtes Teil für ca 300€ selbst besorgen, statt 1800 für ein Neuteil zu zahlen, etc.) - aber so ist das halt, wenn man mit so ner "alten" Karre nicht irgendwo frei hinfährt. Wir haben halt den neuen dort gekauft und wollten für den Caddy nur mal "noch schnell" zum Verkauf alles unbedingt Notwendige erledigen lassen.
In Absprache mit der Werkstatt stelle ich jetzt mal bei VW nen Kulanzantrag - auch wenn ich die Antwort vermutlich schon kenne. Ich finde es aber schon bemerkenswert, dass der Fehler nach einem Jahr und nur 33tkm kam und einer Vertragswerkstatt nie "aufgefallen" ist - VW wird sich dann aber vermutlich auf die Werkstatt rausreden, die sind ja auch nicht direkt VW zugehörig. Na mal sehen...
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. Juni 2023 um 17:42:57 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Juni 2023 um 17:14:02 Uhr:
Fehlerspeicher auslesen und womöglich einen Fehlereintrag aus Vergangenheit
zur Verweigerung des TÜV Siegel zu nutzen, ist schon schräg.Mit diesem Vorgehen sehe ich die Motivation den Verbrenner von der Strasse
zu holen, nix anderes.Also "vor" TÜV Fehlerspeicher löschen lassen und auch Lernwerte löschen !
und TÜV Nord/Süd meiden und DEKRA oä nutzen.Tom
Wie kommst du darauf das nur der TÜV den Fehlerspeicher ausließt?
Die Regelungen für die HU sind für alle Prüforganisationen gleich. Egal ob Tüv, Dekra , GTÜ und Co.
Die frage ist eher warum sind da dauerhaft Fehler abgespeichert wenn die System eigentlich funktionieren.
Es gibt Fehler die als "sporadisch" drin stehen und sich nicht selber löschen.
Das es eine Pflicht ist Fehler in Steuergeräte auszulesen halte ich für ein Gerücht.
Nächte Woche Frage ich einen Tüv Prüfer mal wie was warum, den gesehen habe ich diese Abfrage schon
Tom
Natürlich ist es her Pflicht beim TÜV
Seit wann ?
Tom
Seit 01/2019 wurde die Untersuchung Zustand über die eFS (elektronische Fahrzeugschnittstelle) eingeführt.
(Historie:Richtlinie für die Lieferung von Vorgaben durch Fahrzeughersteller oder -importeure für die regelmäßige technische Überwachung der Fahrzeuge nach § 29 StVZO ("Vorgaben-Richtlinie"😉)
VON 2012!
Angefangen wurde mit den Fahrzeugen des Herstellers VW/AUDI/SKODA/SEAT.
(ausgebreitet sind jetzt ziemlich viele, fast alle Hersteller)
Wenn dort Fehler ausgelesen wurden (HU-Adapter), führte das nicht ausschließlich und unmittelbar zur Bemängelung mit einem erheblichen Mangel, sondern zu einer vertieften Prüfung.
(Sicht-, Funktionsprüfung, Ergänzungsuntersuchung)
Zwischenzeitlich waren viele Fehler bspw. mit Updates des Herstellers lösbar (Beispiel ESP/ABS).
Mittlerweile sind dem Prüfer bei vielen Fehlern die "Hände gebunden", und führen unweigerlich zu einem erheblichen Mangel.
Oftmals ist leider der Prüfer dann der "dumme". Und zeigt viele Hersteller-Fehler auf, die eigentlich ein Rückruf hätten sein müssen. DAS ist Mist!
Nun ist es schwierig da einen schuldigen zu finden. Fakt ist, die Hersteller SELBER haben deklariert, was in ihrem Fehlersystem ein nicht tolerierbarer Fehler ist, nun sich hinterher rauszuwinden ist an für sich albern, Da kann kein Prüfer was dafür.
Übrigens: "Schummelsoftware" wurde auch so durch die Prüfer ausgelesen, mit dem gleichen Gerät (heute immer noch)
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Juni 2023 um 17:14:02 Uhr:
Fehlerspeicher auslesen und womöglich einen Fehlereintrag aus Vergangenheit
zur Verweigerung des TÜV Siegel zu nutzen, ist schon schräg.Mit diesem Vorgehen sehe ich die Motivation den Verbrenner von der Strasse
zu holen, nix anderes.Also "vor" TÜV Fehlerspeicher löschen lassen und auch Lernwerte löschen !
und TÜV Nord/Süd meiden und DEKRA oä nutzen.Tom
Was versprichst du dir vom löschen? Wenn die Lernwerte nicht erreicht sind, ist der Readiness Code nicht generiert, das führt automatisch zu einem Fehler bei der HU.
@TE:
Es gab 385.000 Fahrzeuge, welche ein Problem mit der thermomechanischen Belastung hatten, und dazu kam es im Steuergerät zu Masseproblemen.
Die Eigendiagnose des Fahrzeugs hat den Fehler nie erkannt.
Das führte zum partiellen Ausfall ESP/ABS und damit einhergehenden Lenkproblematik (Lenkwinkelsensor)
Die Prüforganisationen haben Reihenweise die "Kisten" zu den Händlern geschickt.
Davon mal abgesehen, das wird in Zukunft mit Sicherheit immer mehr so sein.
Rückrufaktionen wird es sehr wenig geben, nur wenn die Prüfer wieder was finden, dann wird es instandgesetzt.
Den Fehler hier bei TÜV/DEKRA u.Co zu suchen greift mir zu kurz, die Hersteller bauen Mist, der Gesetzgeber gibt die Regeln vor.
Wichtig ist doch hierbei, der Prüfer kann mit klarem Sachverstand heutzutage, bei so einem Fehler, nicht mehr urteilen was der Fehler zu bedeuten hat (wissen ja manche Werkstätten nicht mal 😉)
Zitat:
@Typ-P1 schrieb am 23. Juni 2023 um 19:49:22 Uhr:
Zitat:
@speedrs4 schrieb am 23. Juni 2023 um 17:14:02 Uhr:
Fehlerspeicher auslesen und womöglich einen Fehlereintrag aus Vergangenheit
zur Verweigerung des TÜV Siegel zu nutzen, ist schon schräg.Mit diesem Vorgehen sehe ich die Motivation den Verbrenner von der Strasse
zu holen, nix anderes.Also "vor" TÜV Fehlerspeicher löschen lassen und auch Lernwerte löschen !
und TÜV Nord/Süd meiden und DEKRA oä nutzen.Tom
Was versprichst du dir vom löschen? Wenn die Lernwerte nicht erreicht sind, ist der Readiness Code nicht generiert, das führt automatisch zu einem Fehler bei der HU.
Zumindest wird die AU bei fehlender Readiness nicht bestanden. Während die Readiness-Bits gesetzt werden hat das Auto genug Zeit die Fehler von vorher wieder abzulegen.
Zitat:
@kleinerAst schrieb am 23. Juni 2023 um 17:46:30 Uhr:
Was mich etwas anpiept ist, dass mir der VW Händler keinerlei vernünftigen Vorschläge gemacht hat (z.B. gebrauchtes Teil für ca 300€ selbst besorgen, statt 1800 für ein Neuteil zu zahlen, etc.) - aber so ist das halt, wenn man mit so ner "alten" Karre nicht irgendwo frei hinfährt. Wir haben halt den neuen dort gekauft und wollten für den Caddy nur mal "noch schnell" zum Verkauf alles unbedingt Notwendige erledigen lassen.
Das geht leider nicht bei jedem Teil. Manche Teile sind so auf das Fahrzeug codiert, dass es nur mit dem ursprünglichen Fahrzeug funktioniert. VW kann das auch nicht umgehen. Es gibt allerdings Reperaturfirmen, die das können, oder aber dein altes Stg reparieren.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 23. Juni 2023 um 20:23:57 Uhr:
Zitat:
@Typ-P1 schrieb am 23. Juni 2023 um 19:49:22 Uhr:
Was versprichst du dir vom löschen? Wenn die Lernwerte nicht erreicht sind, ist der Readiness Code nicht generiert, das führt automatisch zu einem Fehler bei der HU.
Zumindest wird die AU bei fehlender Readiness nicht bestanden. Während die Readiness-Bits gesetzt werden hat das Auto genug Zeit die Fehler von vorher wieder abzulegen.
Der nicht erreichte io Resdiness Code ist kein Fehlercode der abgelegt wird, den das System funktioniert.
Tom