TÜV liest Fehlerspeicher aus

Hallo,

Ich war mit meinem Golf 6 beim TÜV Hessen zur HU + AU.

Technisch alles einwandfrei, aber trotzdem habe ich die Plakette nicht bekommen:

Im Speicher des Steuergeräts befindet sich ein Fehler in der Lenkung:

16353 Steuergerät - Fehlfunktion - Defekt - permanent.

Wenn ich den TÜV-Prüfer richtig verstanden habe, hat er solch einen Fehler selbst noch nie gesehen, das sei das erste mal.

In der Autowerkstatt angekommen, war gerade der Prüfer von der DEKRA da. Dieser war sehr verwundert, dass der TÜV Hessen den Fehlerspeicher ausließt (und kennt dies so angeblich auch nicht) und traut sich da auch an keine Nachprüfung - ich soll also wieder zum TÜV Hessen.

Erstmal zum Verständnis: Wird bei jeder HU der Fehlerspeicher ausgelesen und macht das jeder Prüfverein so? Ansonsten verstehe ich die Aussage des Herrn von der DEKRA nicht.

Laut der Werkstatt wird es vermutlich die Servopumpe sein -700€, was sich bei dem Auto eigentlich nicht mehr wirklich lohnt. Die Lenkung funktioniert bis auf den Fehler einwandfrei.
Jetzt habe ich die Frage ob es möglich wäre, einfach zur DEKRA zu fahren und das Auto dort nochmal prüfen zu lassen, oder ist sowas nicht möglich?

91 Antworten

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Juni 2023 um 19:53:02 Uhr:


@TE:

Es gab 385.000 Fahrzeuge, welche ein Problem mit der thermomechanischen Belastung hatten, und dazu kam es im Steuergerät zu Masseproblemen.
Die Eigendiagnose des Fahrzeugs hat den Fehler nie erkannt.

Das führte zum partiellen Ausfall ESP/ABS und damit einhergehenden Lenkproblematik (Lenkwinkelsensor)

Die Prüforganisationen haben Reihenweise die "Kisten" zu den Händlern geschickt.

Davon mal abgesehen, das wird in Zukunft mit Sicherheit immer mehr so sein.
Rückrufaktionen wird es sehr wenig geben, nur wenn die Prüfer wieder was finden, dann wird es instandgesetzt.

Den Fehler hier bei TÜV/DEKRA u.Co zu suchen greift mir zu kurz, die Hersteller bauen Mist, der Gesetzgeber gibt die Regeln vor.

Wichtig ist doch hierbei, der Prüfer kann mit klarem Sachverstand heutzutage, bei so einem Fehler, nicht mehr urteilen was der Fehler zu bedeuten hat (wissen ja manche Werkstätten nicht mal 😉)

Bezieht sich das auf die von mir geschilderte Problematik? Sprich, wäre das ein weiteres Argument bei einer (leider vermutlich eh aussichtslosen) Kulanzanfrage? Also, dass das ein eigentlich recht bekanntes Problem ist?

Bitte nicht ständig mit Vollzitaten alles vermüllen

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