TÜV Ja/Nein/Vielleicht
Hallo Leute,
mein Beitrag ist vielleicht etwas unkonventionell, aber vielleicht sollte ich kurz ein paar Worte über meine Person verlieren. Ich bin gelernter KFZ-Mechatroniker und habe mich anschließend für ein Maschinenbaustudium mit dem Schwerpunkt der Fahrzeugtechnik entschieden.
Mittlerweile befinde ich mich in einer Ausbildung zum Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation also "TÜV-Prüfer".
Ich bin bereits seit längeren in diversen Foren unterwegs und auch privat sehr affin mit dem Thema und Tuning und Fahrzeuge. Immer wieder lest man lest dabei "Geht das denn mit TÜV?" oder "das kriegt man doch nie eingetragen" etc.
Ich möchte mich natürlich ständig weiterbilden und euch die Möglichkeit geben hier ganz ungezwungen eure Fragen zu stellen. Rund um das Thema Fahrzeugeintragungen und was alles möglich ist. Damit auch ihr eure Fahrzeuge legal und ohne Angst von den Gesetzeshütern auf die Straße bekommt!
Ich hoffe das Thema ist einigermaßen an der richtigen Stelle und wird nicht sofort wieder gelöscht 🙂 Ich freue mich auf eure Fragen! Dabei sei noch gesagt, dass es sich nicht zwangsläufig um das Thema Tuning drehen muss.
Gruß
ohnemaengel
44 Antworten
... und die ersten Nebelkerzen ("was wenn nein, woanders aber doch ja"😉 werden schon gezündet..
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 23. Dezember 2020 um 11:58:50 Uhr:
Nicht ?
Tatsachen ?
1000 mal diskutiert ?
Stammtisch ?Der feine Unterschied, zwischen 1000x und Stammtisch ist: Wenn einer es schwarz auf weiß HAT, und der andere nicht. DAS ist dann eine Tatsache.
Und dann kann man es durchaus in Frage stellen...
Was will ich sagen ?
Wenn der TE sagt: Das geht nicht.
Ein anderer das nicht weiß, und trotzdem einen Stempel bekam.
Dann hat das nix mit "Stammtisch" zu tun.
Das ist eine Tatsache.Nur, weil du es grundsätzlich als "Stammtisch" abtust, wenn einer was in Frage stellt.
Zunächst mal ist ein aggressiver Tonfall nicht nötig und sinnvoll.
Zur Sache: wenn irgendjemand in einem Forum eine (rechtliche) Frage stellt, dann will er wissen, wie die Rechtslage ist. Und gerade bei rechtlichen Dingen ist es wichtig, daß die Antwort fundiert ist und auch stimmt.
Da hilft es eben nicht (sondern schadet sogar), wenn jemand etwas postet, das er mal irgendwo und vor langer Zeit gehört hat.
Und ebenso hilft es ihm nicht, daß ein anderer vielleicht mal Glück hatte oder auf sonstigem dubiosem Weg eine illegale Eintragung bekommen hat. Denn er kann nicht damit rechnen, daß der gleiche Fehler wieder gemacht wird.
Natürlich kann es trotzdem hinfahren und es probieren.
im Prinzip völlig d'accord 😉
nur dass mit den "rechtlichen Dingen"...
da ist man hier im MT völlig falsch. Rechtsverbindliche Ratschläge dürfen (eigentlich) nur Anwälte erteilen - hier nicht.
Du meintest wahrscheinlich "bauartrelevante Dinge", ABE u.ä. die tüv - bzw. zulassungsrelevant sein können.
Gebt diesem Thread doch bitte eine Chance und müllt ihn nicht gleich voll.
Einfach mal nur nach der Vorgabe der Eingangsthemenerstellung schreiben.
Moorteufelchen
Ähnliche Themen
Ich stell mal eine Frage: Warum werden manche Räder vom Prüfer A nur mit Metallventilen eingetragen, vom Prüfer B aber mit Gummiventilen? Gibt es dazu keine für alle verbindlichen Vorschriften?
Ist mir selber mal so passiert, ging um einen A6 1.8T Bj. 1998 (zHG 215 km/h) , der 235/45 R17 eingetragen bekommen sollte.
Zitat:
@nogel schrieb am 23. Dezember 2020 um 12:47:11 Uhr:
Zitat:
@63er-joerg schrieb am 23. Dezember 2020 um 11:58:50 Uhr:
Nur, weil du es grundsätzlich als "Stammtisch" abtust, wenn einer was in Frage stellt.
Zunächst mal ist ein aggressiver Tonfall nicht nötig und sinnvoll.
Du hast Recht.
War etwas übertrieben und nicht nötig.
Ich bitte um Entschuldigung.
Gruß Jörg.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Dezember 2020 um 09:58:29 Uhr:
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. Dez. 2020 um 09:54:49 Uhr:
. Dass ein Prüfer einen thread eröffnet, um anderen unter die Arme greifen zu können, ist neu und ich finde es großartig. Ich hoffe nur, dass das nicht nicht zum Laberthread verkommt wie so viele andere, weil selbsternannte Spezialisten ihr Viertel- bis Halbwissen unters Volk bringen wollen statt den ausgebildeten und erfahrenen Prüfern Glauben zu schenken.
Du hast aber schon gelesen, dass der Threadersteller noch kein Prüfer ist, und damit auch noch keine Erfahrung hatte.Aber von mir aus auch gerne.
1. Frage
Wie sieht es bei den technischen Prüfstellen mit den geforderten Impact Tests aus?
Also die Forderung bei geänderter Reifenbreite oder Höhe einen Impact Test zu fordern.
Über meine Erfahrung lässt sich mit Sicherheit etwas streiten, aber insgesamt bin ich mittlerweile bereits seit fast 3 Jahren an einer großen Prüfstelle tätig und das Ziel dieses Beitrags ist es ja auch mich weiterzubilden und zugleich der community etwas zu geben.
Erst einmal vielen Dank für deine Frage!
Ja der Impact Test für die Räder ist ab ca. Jahr 2000 gefordert und wird von den Hersteller im Zuge der Genehmigung in Auftrag gegeben und daraus entweder eine ABE oder ein Teilegutachten erstellt.
So nun kommen aber zu dem Kerninhalt deiner Frage. (denke ich) Du willst vermutlich irgendwelche Reifen auf eine Felge montieren, die weder in der ABE oder im Teilegutachten auftauchen.
Machen wir ein Beispiel:
Angenommen in einen Rädergutachten (egal ob ABE oder TG) sind mehrere Reifen für diese Felge freigegeben.
z.B: 245/35 R19 und 255/40 R19
So ist strenggenommen nur für diese beiden Reifengrößen der Impacttest nachgewiesen => eintragungsfähig
ABER: Man kann theoretisch auch noch andere Reifen auf diese Felge montieren und per Einzelabnahme eintragen lassen.
z.B:245/40 R19
Wieso? Das Rad erfüllt ja den Impacttest bereits mit dem Reifen 245/35 R19 also mit einer kleineren Flankenhöhe also der gewünschte Reifen 245/40 R19 und dadurch ist auch der Impacttest für diesen Reifen nachgewiesen.
Das bedeutet im Umkehrschluss. Ich nehme den Reifen mit der niedrigsten Flankenhöhe in meinen Gutachten für die Felge und kann alle Reifen-AUCH wenn sie nicht im Gutachten stehen-mit der gleichen oder einer höheren Flankenhöhe per Einzelabnahme eintragen lassen.
Es kommen dann natürlich noch mehrere Einflüsse dazu.
Montierbarkeit, Freigängigkeit, Abrollumfänge etc.
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.
VG
Zitat:
@hk_do schrieb am 23. Dezember 2020 um 10:14:14 Uhr:
Ausgerechnet dieses böse Thema 😉Das wird dir der TE jetzt aber nicht groß beantworten können, da er ja nicht bei der TP sondern bei einer ÜO ist, und auch nicht aaS oder USB lernt sondern PI.
Für den PI ist es ja relativ einfach: erlaubt ist, was in der Teilegenehmigung steht, und zwar auch nur genau so. Über den Impact-Test braucht man bei 19(3) nicht nachzudenken, dafür ist der Ersteller des Gutachtens verantwortlich....
Vielleicht mein Fehler!
Ich werde aaS. Ich habe nur PI gesagt, damit meine Unternehmenszugehörigkeit nicht gleich klar ersichtlich ist! Ich dachte nicht wirklich, dass hier sofort alle über den Unterschied bescheid wissen..😁
Entschuldigung, aber es war aus reinem Eigenschutz.
VG
Zitat:
@SigurdPetersen schrieb am 23. Dezember 2020 um 10:37:21 Uhr:
Ist es sinnvoll noch auf Kupferpaste zu setzen, damit die Reifen nicht festrosten oder ist Keramikspray sinnvoller, was die Rostanfälligkeit betrifft? Ich habe Ganzjahresreifen und wechsel daher nicht, sehe also die Nabe nicht.
Dafür bin ich vermutlich der falsche Ansprechpartner. Da können dir bestimmt andere eine viel bessere Auskunft als ich geben!
Tut mir leid. Vielleicht kann dir einer der Leser weiterhelfen!
Zitat:
@birscherl schrieb am 23. Dezember 2020 um 18:26:42 Uhr:
Ich stell mal eine Frage: Warum werden manche Räder vom Prüfer A nur mit Metallventilen eingetragen, vom Prüfer B aber mit Gummiventilen? Gibt es dazu keine für alle verbindlichen Vorschriften?
Ist mir selber mal so passiert, ging um einen A6 1.8T Bj. 1998 (zHG 215 km/h) , der 235/45 R17 eingetragen bekommen sollte.
Gute Frage!
In der Regel sind Metallventile ab einer bbh von 210 km/h pflicht. Hintergrund ist hierbei die hohe Zentrifugalkraft die bei hoher Geschwindigkeit auf das Ventil wirkt. Dadurch "biegt" sich das Gummiventil nach außen und kann theoretisch abreißen.
Es gibt auch Hersteller von Gummiventilen die eine höhere bbh als 210 km/h für ihre Ventile freigegeben, durch z.B Ventilabstützungen. Allerdings ist dieser dann in der Haftung und du müsstest diesen Nachweis für den Prüfer erbringen.
Bei den Großteil der Zubehörfelgen wird aber bereits unter den Auflagen in der ABE oder dem Teilgutachten gefordert, dass die Felgen NUR mit Metalschraubventilen verwendet werden dürfen. Also kann es dir auch theoretisch passieren, dass dein Auto zwar nur 190 km/h läuft, du aber aufgrund der Auflagen in deinem Gutachten auch Metallschraubventile verwenden musst!
Der Prüfer muss dies natürlich kontrollieren! Ich gehe speziell von deinem Fall aus, dass es Prüfer B einfach schlichtweg übersehen hat, oder es handelte sich um Winterreifen die nur einen Geschwindigkeitsindex von 200 km/h haben. Dann darfst du ja eh nicht schneller als 200 km/h fahren, auch wenn dein Wagen 216 km/h läuft und es wäre rein theoretisch mit Gummiventilen möglich.
Ich persönlich würde aber schon aus optischen Gründen Metallschraubventile vorziehen 😉
Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten.
Die Felgen waren originale Audi-Felgen vom A4 (S-Line 9-Speichen-Felgen) und mussten dort auch nicht mit Metallventilen ausgerüstet sein, auch die anderen originalen Audifelgen ab Werk waren mit Gummiventil.
Nächste Frage 🙂
Wie viel Leistungssteigerung ist ohne Nachweis der Betriebsfestigkeit möglich?
Und wo steht das?
Ist eher eine Abfrage, um zu sehen wo der TE steht.
Nächste Frage:
Welche Abrollumfangsänderungen sind ohne Nachweis vom Geschwindigkeitsmesser möglich?
7% soweit ich weis und ich bin kein PI.
und jetzt hört auf den TE auf die Probe stellen zu wollen.
Moorteufelchen
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 23. Dezember 2020 um 21:27:54 Uhr:
Nächste Frage 🙂
Ist eher eine Abfrage, um zu sehen wo der TE steht.
Sowas muß nicht sein, oder?
Warum, ich hatte es so verstanden.
Zitat:
@ohnemaengel schrieb am 22. Dez. 2020 um 21:8:21 Uhr:
Ich möchte mich natürlich ständig weiterbilden und euch die Möglichkeit geben hier ganz ungezwungen eure Fragen zu stellen.