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TÜV HU nicht bestanden... Dann woanders?

Themenstarteram 2. September 2005 um 13:06

Mein schönes BMW E 30 Cabrio hat wegen in meinen Augen zu vernachlässigenden Mängeln (genau die selben Mängel wie vor 2 Jahren ) die Hauptuntersuchung beim TÜV nicht bestanden und wurde zur Nachuntersuchung einberufen.

Frage: Wenn ich jetzt angenommen zur DEKRA gehen, eine neue HU machen würde und dort dann eine Plakette erteilt bekommen würde, verfolgt dann der TÜV weiter, wenn man dann nicht dort die Nachuntersuchung macht, ob diese Mängel beseitigt worden sind....?

Dankbar für jede Antwort oder ähnliche Erfahrungen.

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30 Antworten

Was in deinen Augen vernachlässigbar ist, zählt nicht ;).

Vielleicht klärst du uns mal auf, was es denn ist.

Im Prinzip sollte man über einen gründlichen Prüfer nicht meckern. Ist ja auch die eigene Sicherheit.

Verrate doch mal was die Mängel sind.

Gruß

Ercan

Würd ich jetzt nicht zu laut sagen. Du hast die Aufgabe die Mängel zu beseitigen, wenn dieselben Mängel nach 2 Jahren noch da sind .... ;)

Was ist es denn überhaupt?

Plakette wird meist dann doch nicht ohne Grund verweigert.

Gruß Meik

ja klar du meinst die mängel seien nicht so schlimm ,nur seltsam dass du dann zur nachuntersuchung musst ,also kann der wagen nicht mängelfrei sein

Themenstarteram 2. September 2005 um 13:34

Die Mängel sind solche Scherze wie die schon seit Jahren kaputte Leuchtweitenregulierung, die die Prüfer davor schon immer vernachlässigt haben, sowie das ewige Aufleuchten der Bremswarnleuchte (alter E30 Schnupfen) und Schmutz an der Benzinleitung.

NICHTS WAS DEN STRASSENVERKEHR GEFÄHRDEN WÜRDE!! DA fahren schon ganz andere Karren rum...

Ich hab einfach keine Lust da nochmal hinzugehn. Deswegen meine Frage....

Re: TÜV HU nicht bestanden... Dann woanders?

 

Zitat:

Original geschrieben von miroxxx

Mein schönes BMW E 30 Cabrio hat wegen in meinen Augen zu vernachlässigenden Mängeln (genau die selben Mängel wie vor 2 Jahren ) die Hauptuntersuchung beim TÜV nicht bestanden und wurde zur Nachuntersuchung einberufen.

Frage: Wenn ich jetzt angenommen zur DEKRA gehen, eine neue HU machen würde und dort dann eine Plakette erteilt bekommen würde, verfolgt dann der TÜV weiter, wenn man dann nicht dort die Nachuntersuchung macht, ob diese Mängel beseitigt worden sind....?

Dankbar für jede Antwort oder ähnliche Erfahrungen.

Nein hat kein Nachspiel ist aber eben auch keine Garantie.

Inwieweit die DEKRA, TÜV Stationen untereiander vernetzte sind, falls du als nächstes die Stadt wechseln willst kann ich dir nicht sagen ;)

Mal ne ganz abwegige Idee: Reparieren?

Benzinleitung wird dann wohl eher undicht sein oder? Ein bisschen Dreck aussen ist kein Mangel. Kostet aber auch nur ein paar €.

Leuchtweitenregulierung ist Zwangsausstattung und muss daher funktionieren. Ist auch gut so damit du bei Beladung nicht andere Verkehrsteilnehmer blendest. Gilt demnach schon als sicherheitsrelevant.

Bremswarnleuchte kann ich nichts zu sagen ob es nur ein Defekt der Anzeige oder doch ein Defekt der Bremse ist.

Gruß Meik

Themenstarteram 2. September 2005 um 13:53

Ich wollte doch nur wissen - abgesehen von den Mängeln - ob die untereinander Informationsaustausch haben oder nicht. Wenn einem der Prüfer nicht sympathisch ist, dann ist doch klar dass man dort nicht wieder hinmöchte. Und Benzinleitung ist dicht. Leuchtweitenregulierer hat noch nie funktioniert...

Du hast natürlich freie Wahl der Prüfstelle, du musst aber bei jedem Besuch (wenn du eben die Nachprüfung umgehen willst) den vollen Betrag für die Untersuchung investieren. Und "Erfolg" ist damit ja noch längst nicht garantiert.

Inwieweit die einzelnen Prüfstellen einer Gesellschaft untereinander vernetzt sind, ist mir nicht bekannt. Die unterschiedlichen Gesellschaften (GTÜ, Dekra, TÜV, ...) sind es jedenfalls nicht.

Ich würde aber auch dringend dazu raten, die Defekte zu reparieren, bzw. zumindest kontollieren (Bremse) zu lassen.

Z.B. die Leuchtweitenregulierung sollte für wenige Euros mit Teilen vom Schrott zu reparieren sein.

*überspitzt*

Achso, nur Licht, Bremse und Benzinleitungen… ;)

Soweit ich weiss, ist das nicht all zu leicht, nach nicht bestandener HU mit Anordnung zur Nachuntersuchung, einfach woanders die HU nochmal neu zu machen.

Innerhalb der gleichen Organisation könnte ich mir vostellen, dass die das im System sehen können. In wie weit die unterschiedlichen Organisationen untereinander vernetzt sind, weiss ich auch nicht.

Hatte das Problem neulich auch und (oh Wunder) nach Beseitigung der Mängel die Nachuntersuchung bestanden ;)

Themenstarteram 2. September 2005 um 14:19

Es versteht sich von selbst, dass gravierende Mängel beseitigt werden müssen. Ich würde mich ja selbst gefährden und somit ins eigene Fleisch schneiden... Nur die sind wiegesagt nicht gravierend... anderer Prüfer -> Plakette ;-)

Moin,

Der TÜV intern kann in die Prüfberichte von früher reingucken. Datt geht. In der Regel muss man auch den alten HU Zettel, dazugeben (zumindest seitdem man ihn mitführen muss).

Wahrscheinlich hast Du die Plakette eben deshalb nicht direkt bekommen, weil du die Mängel beim LETZTEN MAL nicht beseitigt hast ... *g* Wozu du eigentlich VERPFLICHTET gewesen wärst.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Leuchtweitenregulierung ist Zwangsausstattung und muss daher funktionieren.

Das glaub ich kaum, die hat ja nicht mal jedes Auto (--> meins z.B. nicht).

Themenstarteram 2. September 2005 um 15:07

Die Plakette hatte ich 2 Jahre zuvor von der Dekra bekommen. Der TÜV wusste nichts von den bereits mir bekannten Mängeln. Waren ja auch keine anderen. Drum dachte ich ich krieg die Plakette wieder...

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