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TÜV (HU) machen bei abgemeldetem Auto?

Opel Astra F

moin,
n bekannter hat nen astra mit deutlich abgelaufenem tüv 03-2010.
nun hat er die idee das auto abzumelden und dann neuen tüv zu machen, damit er dann nicht "nur" bis 03-2012 die plakette erhält, sondern bis 10-2012.
klappt das so?
ich habe etwas im www geschaut, aber noch keine verlässlichen infos gefunden... wo kann man sowas nachschauen... oder weiss jmd. was genaues?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1


so eine blöde idee die alleine ca 50 - 100 € kostet, gebühren fürs stillegen und wieder anmelden.

langsam langsam.... nicht gleich leute als blöd beschimpfen... stimmt nämlich nicht was du sagst!

abmelden kostet 5,60

wiederzulassen 11,40

zus. 17,-

hu+au neu kostet (glaube ich) fast 90,-

-

also blöd ist die idee sicher nicht! bleibt nur die frage ob überhaupt geht... oder der staat da n riegel vorgeschoben hat und es irgend ne sperrfrist gibt.

ist aber echt nicht einfach dazu was zu finden....

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17 Antworten

Moin
Mein Combo war derzeit 2 Jahre überzogen, aber angemeldet.
Tüv Nord wollte 2x kassieren um 2 Jahre Tüv zu bekommen.
Dekra Flensburg hingegen macht keine Rückdatierung wenn 23 Monate voll sind, da habe ich halt noch etwas gewartet DAMIT 23 Monate voll waren🙂🙂
Die Rechtslage ist hier ausgesprochen schwammig, wieso darf der Tüv EINE Leistung ZWEIMAL abkassieren?
Wenn ich einmal eine HU habe brauche ich erst laut Gesetz in 24 Monate eine neue...so gesehen ist eine Rückdatierung illegal, dh. habe ich den Bericht von gestern wo draufsteht das ich keine Mängel habe könnte ich getrost 2 Jahre fahren völlig egal was für Datum die Plakette/Schein für den nächsten Termin angibt..oder?
Gibts da schon Urteile? Kennt sich einer aus?
Gruss Willy

Zitat:

Original geschrieben von astra diesel wi


Moin
Mein Combo war derzeit 2 Jahre überzogen, aber angemeldet.
Tüv Nord wollte 2x kassieren um 2 Jahre Tüv zu bekommen.
Dekra Flensburg hingegen macht keine Rückdatierung wenn 23 Monate voll sind, da habe ich halt noch etwas gewartet DAMIT 23 Monate voll waren🙂🙂
Die Rechtslage ist hier ausgesprochen schwammig, wieso darf der Tüv EINE Leistung ZWEIMAL abkassieren?
Wenn ich einmal eine HU habe brauche ich erst laut Gesetz in 24 Monate eine neue...so gesehen ist eine Rückdatierung illegal, dh. habe ich den Bericht von gestern wo draufsteht das ich keine Mängel habe könnte ich getrost 2 Jahre fahren völlig egal was für Datum die Plakette/Schein für den nächsten Termin angibt..oder?
Gibts da schon Urteile? Kennt sich einer aus?
Gruss Willy

ja da gibt es urteile.

es dient auch dazu, das man nicht den tüv ständig überzieht und somit in 10 jahren ein oder mehrere untersuchungen spart.

das ist in der vergangenheit zu oft vorgekommen, das es immer an der grenze gemacht wurde wo es strafe kostete.

aus diesem grund haben sie eingeführt das es ab dem ersen überziehungstag strafe kostet und die datierung auf den letzen termin.
das ist völlig legal.

in meine augen auch föllig richtig.
da der intervall 3 jahren und dann alle 2 jahre für alle gilt und sich keiner einen vorteil aus der überziehung ziehen kann.

Moin
Und was hälst du davon das 2 grosse Prüfoganisationen in 3km Abstand zueinander das völlig verschieden handhaben?
Tüv sagt: "Wir MÜSSEN!",,,Dekra sagt:" Wir DÜRFEN nicht..!"
Gruss Willy

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