Tüv hat den PKW verkehrsunsicher eingestuft
Moin zusammen, ich war am Montag beim TÜV. Der Prüfer hat den Wagen als verkehrsunsicher eingestuft (Bremsleitung verrostet) und die TÜV Plakette entfernt. Ich habe die Bremsleitungen in der Werkstatt erneuern lassen und den Wagen nach Hause gefahren. Dort habe ich noch ein paar kleine Reparaturen (Bremssattel und Lambdasonde gewechselt). Jetzt ist der Wagen fertig für die Nachprüfung. Darf ich nun ohne Plakette zum nächsten TÜV fahren?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gast356 schrieb am 22. November 2015 um 20:47:43 Uhr:
...nicht immer, hier bei uns steht noch so ein ungebremster 750 kg-Anhänger von einem namhaften Hersteller rum, der die eine NSL, die er hat rechts hat. Und da hat auch kein Laie rumgebastelt... der wurde vor etlichen Jahren werksneu angeschafft und befindet sich bis auf 2 angebaute zusätzliche Stützen in Originalzustand.Aber egal, ein Hinweis bei der NSL mal die Birne zu wechseln und die 3,- EUR für ein originales Abreißseil zu investieren hätte wohl ausgereicht... das sind keine erheblichen Mängel, das ist ein Witz bzw. reine Abzocke & Schikane.
Wenn die so weitermachen, brauchen se sich nicht wundern, wenn da so mancher mit gereizter Stimmung & Bluthochdruck aufkreuzt, auch mal explodiert und den großen Otto losmacht... den letzten dieser Prüfer hab ich innerhalb der ersten 2 Minuten der HU gleich so zusammengepackt, dass er freiwillig die 100,- EUR wieder rausgerückt hat.
Zu blöd ein Diagnosegerät anzustecken -Software inkompatibel kam bei einem gängigen Fahrzeug als Fehlermeldung- und gleich irgendwas von Nachprüfung faseln.
Mensch, da kann ich doch nur sagen, komm bloß zu uns. DEKRA sucht händeringend gute Leute als Prüfer, und vor allem solche Überflieger wie Dich können wir bestimmt gut brauchen.
Da macht es auch nichts, wenn an Deinem Anhänger die NSL halt rechts ist (was klar unzulässig ist (siehe Anlage)). Und auch das Abreißseil des Anhängers wirkt ja bei Dir sicher auf ein vollkommen eigenständiges System, also nicht auf die Komponenten der Auflaufbremse, und ich dachte bisher immer, dass für Feststellbremse und Betriebsbremse eines auflaufgebremsten Anhängers die gleichen Systeme wirken. So lernt man nicht aus, wie ich sehe.
Auch spannend, dass ein ausgebildeter Prüfer zu blöd ist, sein Diagnosestecker richtig mit der fahrzeugeigenen OBD-Dose zu verbinden. Da gibt es ja auch wahnsinnig viele Möglichkeiten für den Prüfer, und wenn er eben keine Kommunikation mit seiner Prüftechnik bekommen kann, dann könnte er ja noch schnell das fahrzeugeigene Steuergerät umprogrammieren, damit alles funzt. Hab schon verstanden. Gottseidank gibt es Leute wie Dich, die dann dem blöden Prüfer dann endlich mal den Kopf waschen, dass der die 100,-€ gleich wieder raurückt. Es ist ein glattes Wunder, dass Dir der Prüfer nicht gleich noch weitere 100,-€ extra gegeben haben, weil Du ihn erleuchtet hast.
Mann, manchmal fehlen mir echt die Worte, was hier für Ferngesteuerte rumlaufen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir mal dienstlich zusammen treffen, dann würde ich Dir mal ganz sachlich zeigen, wer Herr des Verfahrens ist. Einen schönen Tag noch!
54 Antworten
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 22. November 2015 um 22:01:26 Uhr:
..... Ohne eine gültige HU darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen......
Ist so pauschal ausgedrückt vollkommen falsch!
Leider dürfen Personen im Internet ohne einen Funken Ahnung zu jedem Thema ihren Senf dazu geben.
Zitat:
@oldie1962 schrieb am 26. November 2015 um 08:36:37 Uhr:
Ist so pauschal ausgedrückt vollkommen falsch!Zitat:
@derbeste44 schrieb am 22. November 2015 um 22:01:26 Uhr:
..... Ohne eine gültige HU darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen......
Leider dürfen Personen im Internet ohne einen Funken Ahnung zu jedem Thema ihren Senf dazu geben.
Soll die von dir gemachte Ausage jetzt alles sein ???
Etwas zu behaupten, dass es nicht richtig ist, dann auch noch hier dummerweise Beleidigungen zu schreiben und noch nicht einmal eine Richtigstellung zu bringen.
man man man, was bist denn Du für einer ???
Diese Behauptung ist vom Grundsatz her nicht falsch...............
Vielleicht solltest Du mit Deinem Senf etwas vorsichtiger sein oder gar selbst den eigenen Schuh anziehen.
richtig gestellt ist es doch schon. Es gibt tausend Gründe, warum Fahrzeuge ohne gültige HU am Straßenverkehr teilnehmen dürfen:
- ausländische Fahrzeuge
- Händlerfahrzeuge mit roten Kennzeichen
- Kurzzeitkennzeichen
- Saisonfahrzeuge, bei denen der Prüfzeitpunkt in der zulassungsfreien Zeit lag
- Fahrzeuge mit ungestempelten Kennzeichen auf dem Weg zur HU
- gibt bestimmt noch Weitere
Die Frage des TE hast Du mit "nein" beantwortet, was leider komplett falsch war.
Kurzzeitkennzeichen ohne HU ist mittlerweile nicht mehr möglich.
Gruß Metalhead
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natürlich möglich - halt nur auf die Fahrt zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk beschränkt
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. November 2015 um 15:39:46 Uhr:
natürlich möglich - halt nur auf die Fahrt zur Prüfstelle im Zulassungsbezirk beschränkt
Das würde aber auch mit einem vorab zugeteilten Kennzeichen gehen.
Aber OK, wenn das so geht, gut.
Gruß Metalhead
Zitat:
@derbeste44 schrieb am 26. November 2015 um 13:01:31 Uhr:
Etwas zu behaupten, dass es nicht richtig ist, dann auch noch hier dummerweise Beleidigungen zu schreiben und ...
Lieber Fahrer eines VW-Taliban: In welchem meiner Worte hast du eine Beleidigung erkannt?
Zitat:
... ohne einen Funken Ahnung...
Da fühlen sich manche Zeitgenossen auf den Schlips getreten 😉
Mal sachlich betrachtet:
Die HU-Pflicht richtet sich an den Halter des Fahrzeugs (nicht an den Fahrer) und ist an die Zulassung (bzw. die Tatsache der Kennzeichenzuteilung) gebunden, nicht an die Teilnahme am Straßenverkehr.
Am Straßenverkehr darf man (auch als Fahrer) erst dann nicht mehr teilnehmen, wenn die Zulassungsstelle auf Grundlage von §29(7) Satz 4f StVZO den Betrieb des Fahrzeugs wegen der abgelaufenen HU-Frist untersagt hat.
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 22. November 2015 um 18:51:31 Uhr:
Fahr doch einfach zurück zum TüV. Wenns einmal ging...Deswegen würde ich jetzt nicht so einen Aufstand machen.
Ich sehe jede 10te fährt eine Streife. dien Risiko ist 1/9 wenn dich niemand anschwärzt.
Wenn das Auto noch versichert ist kostet es nur 50€ wenn du erwischst wirst. Ich würde es riskieren. Abschleppen kostet auf jeden Fall 50€, mit der warscheinlichkeit 9/9 😉
Gruß Sitzheitzung.