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Tüv hat den PKW verkehrsunsicher eingestuft

Themenstarteram 22. November 2015 um 17:39

Moin zusammen, ich war am Montag beim TÜV. Der Prüfer hat den Wagen als verkehrsunsicher eingestuft (Bremsleitung verrostet) und die TÜV Plakette entfernt. Ich habe die Bremsleitungen in der Werkstatt erneuern lassen und den Wagen nach Hause gefahren. Dort habe ich noch ein paar kleine Reparaturen (Bremssattel und Lambdasonde gewechselt). Jetzt ist der Wagen fertig für die Nachprüfung. Darf ich nun ohne Plakette zum nächsten TÜV fahren?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2015 um 20:47:43 Uhr:

...nicht immer, hier bei uns steht noch so ein ungebremster 750 kg-Anhänger von einem namhaften Hersteller rum, der die eine NSL, die er hat rechts hat. Und da hat auch kein Laie rumgebastelt... der wurde vor etlichen Jahren werksneu angeschafft und befindet sich bis auf 2 angebaute zusätzliche Stützen in Originalzustand.

Aber egal, ein Hinweis bei der NSL mal die Birne zu wechseln und die 3,- EUR für ein originales Abreißseil zu investieren hätte wohl ausgereicht... das sind keine erheblichen Mängel, das ist ein Witz bzw. reine Abzocke & Schikane.

Wenn die so weitermachen, brauchen se sich nicht wundern, wenn da so mancher mit gereizter Stimmung & Bluthochdruck aufkreuzt, auch mal explodiert und den großen Otto losmacht... den letzten dieser Prüfer hab ich innerhalb der ersten 2 Minuten der HU gleich so zusammengepackt, dass er freiwillig die 100,- EUR wieder rausgerückt hat.

Zu blöd ein Diagnosegerät anzustecken -Software inkompatibel kam bei einem gängigen Fahrzeug als Fehlermeldung- und gleich irgendwas von Nachprüfung faseln.

Mensch, da kann ich doch nur sagen, komm bloß zu uns. DEKRA sucht händeringend gute Leute als Prüfer, und vor allem solche Überflieger wie Dich können wir bestimmt gut brauchen.

Da macht es auch nichts, wenn an Deinem Anhänger die NSL halt rechts ist (was klar unzulässig ist (siehe Anlage)). Und auch das Abreißseil des Anhängers wirkt ja bei Dir sicher auf ein vollkommen eigenständiges System, also nicht auf die Komponenten der Auflaufbremse, und ich dachte bisher immer, dass für Feststellbremse und Betriebsbremse eines auflaufgebremsten Anhängers die gleichen Systeme wirken. So lernt man nicht aus, wie ich sehe.

Auch spannend, dass ein ausgebildeter Prüfer zu blöd ist, sein Diagnosestecker richtig mit der fahrzeugeigenen OBD-Dose zu verbinden. Da gibt es ja auch wahnsinnig viele Möglichkeiten für den Prüfer, und wenn er eben keine Kommunikation mit seiner Prüftechnik bekommen kann, dann könnte er ja noch schnell das fahrzeugeigene Steuergerät umprogrammieren, damit alles funzt. Hab schon verstanden. Gottseidank gibt es Leute wie Dich, die dann dem blöden Prüfer dann endlich mal den Kopf waschen, dass der die 100,-€ gleich wieder raurückt. Es ist ein glattes Wunder, dass Dir der Prüfer nicht gleich noch weitere 100,-€ extra gegeben haben, weil Du ihn erleuchtet hast.

Mann, manchmal fehlen mir echt die Worte, was hier für Ferngesteuerte rumlaufen. Ich würde mir sehr wünschen, dass wir mal dienstlich zusammen treffen, dann würde ich Dir mal ganz sachlich zeigen, wer Herr des Verfahrens ist. Einen schönen Tag noch!

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Zitat:

Die meisten Anhänger, wie auch etliche Autos haben nämlich nur eine NSL.

Die wäre dann links!

...nicht immer, hier bei uns steht noch so ein ungebremster 750 kg-Anhänger von einem namhaften Hersteller rum, der die eine NSL, die er hat rechts hat. Und da hat auch kein Laie rumgebastelt... der wurde vor etlichen Jahren werksneu angeschafft und befindet sich bis auf 2 angebaute zusätzliche Stützen in Originalzustand.

Aber egal, ein Hinweis bei der NSL mal die Birne zu wechseln und die 3,- EUR für ein originales Abreißseil zu investieren hätte wohl ausgereicht... das sind keine erheblichen Mängel, das ist ein Witz bzw. reine Abzocke & Schikane.

Wenn die so weitermachen, brauchen se sich nicht wundern, wenn da so mancher mit gereizter Stimmung & Bluthochdruck aufkreuzt, auch mal explodiert und den großen Otto losmacht... den letzten dieser Prüfer hab ich innerhalb der ersten 2 Minuten der HU gleich so zusammengepackt, dass er freiwillig die 100,- EUR wieder rausgerückt hat.

Zu blöd ein Diagnosegerät anzustecken -Software inkompatibel kam bei einem gängigen Fahrzeug als Fehlermeldung- und gleich irgendwas von Nachprüfung faseln.

Moin Moin !

Zitat:

nicht immer, hier bei uns steht noch so ein ungebremster 750 kg-Anhänger von einem namhaften Hersteller rum, der die eine NSL, die er hat rechts hat. Und da hat auch kein Laie rumgebastelt... der wurde vor etlichen Jahren werksneu angeschafft und befindet sich bis auf 2 angebaute zusätzliche Stützen in Originalzustand

Blödsinn ! Kannst du rechts und links unterscheiden ?

Zitat:

ein Hinweis bei der NSL mal die Birne zu wechseln und die 3,- EUR für ein originales Abreißseil zu investieren hätte wohl ausgereicht... das sind keine erheblichen Mängel, das ist ein Witz

So ,du also kannst erhebliche Mängel von Hinweisen unterscheiden ?

Hast du schon mal was von einer verbindlichen Mängelrichtlinie gehört ?

Zitat:

Was das Abreißseil, das im Fall des Falles die Feststellbremse betätigt jetzt mit der Auflaufbremse zu tun hat, diesen Unfug versteht wohl auch nur einer, der beim deppertstudieren irgendwas auswendig gelernt hat und von Fahrzeugtechnik nicht wirklich eine Ahnung hat

Nein ,eigentlich versteht das wirklich fast jeder. davon mal abgesehen ,stehen die Mängel so fest und können nicht ohne triftigen Grund durch Überschreiben geändert werden.

Volker

Zitat:

@martinde001 schrieb am 22. November 2015 um 18:55:19 Uhr:

Gabs da nicht mal eine Sonderregelung wenn er die Instandsetzungsrechnung der Werkstatt dabei hat?

Wieso übertreibt der TÜV so? Bremsleitungen verrostet aber Bremsen funktionsfähig sollte eigentlich nur ein erheblicher Mangel sein.

Wobei, wenn ich unter meinen Multipla schaue (frisch TÜV), da sieht man fast nur Rost.

Alternativ hättest du auch die Werkstatt bitten können die Nachprüfung zu machen bzw. machen zu lassen, müsste ja auch gehen?

Es gibt da keine Regelung, " mit einer Werkstattrechnung " weiterfahren zur HU. Ohne eine gültige HU darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

In diesem Fall wurde sogar wegen einer Verkehrsunsicherheit der HU-Stempel komplett entfernt. Wie schmerzfrei muss man eigentliche sein und das Fahrzeug dennoch wieder auf der Straße zu bewegen ?

In solchen Fällen, indem die HU -Plakette entfernt wird aufgrund einer Verkehrsunsicherheit, wird in der Regel sofort die zuständige Zulassungsstelle informiert, die auch sofort die Betriebsuntersagung anordnet.

Mit Sicherheit hat der AAS den TE auch darauf hingewiesen.

Es ist schon schlimm das hier jemand es auch noch angibt, trotz bestehender Verkehrsunsicherheit, dass Fahrzeug wieder in den Verkehr gebracht zu haben. Sowas nennt man dann auch mit Vorsatz !

Schade, dass solche Verkehrsteilnehmer nicht gleich erwischt werden. Meisten werden diese Leute meistens dann erwischt, wenn sie einen Schaden angerichtet haben.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. November 2015 um 22:01:26 Uhr:

Ohne eine gültige HU darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

wo soll das stehen?

Kontrollfrage:

Muss dann auch beim HU-Ergebnis "erhebliche Mängel" das Fahrzeug zur Reparatur und danach zur Nachkontrolle auf dem Abschleppwagen transportiert werden?

Zitat:

In diesem Fall wurde sogar wegen einer Verkehrsunsicherheit der HU-Stempel komplett entfernt. Wie schmerzfrei muss man eigentliche sein und das Fahrzeug dennoch wieder auf der Straße zu bewegen ?

Dazu Ack.

Hier ist was mächtig schief gelaufen:

Entweder die Einstufung war übertrieben, oder die Fahrt zur Werkstatt war nicht zu verantworten.

(oder das Untersuchungsergebnis wurde nicht deutlich genug vermittelt)

Zitat:

In solchen Fällen, indem die HU -Plakette entfernt wird aufgrund einer Verkehrsunsicherheit, wird in der Regel sofort die zuständige Zulassungsstelle informiert, die auch sofort die Betriebsuntersagung anordnet.

Die Zulassungsstelle legt die Meldung erstmal auf den Stapel der unbearbeiteten Vorgänge. Wird die erfolgreiche Nachprüfung mitgeteilt bevor die ursprüngliche Meldung bearbeitet worden ist, gibt es auch keine Betriebsuntersagung (was der Regelfall sein dürfte).

Auf dem Formular zur Meldung gibt es sogar extra die Möglichkeit mitzuteilen, wann die Nachprüfung vorgesehen ist oder ob das Fahrzeug ohnehin abgemeldet werden soll. In dem Fall muss die Zulassungsstelle keine überhastete Betriebsuntersagung aussprechen.

Ob aber die Fahrt nach erfolgreicher Reparatur (zumindestens der VU-Mängel) auch noch verboten ist möchte ich so direkt nicht behaupten. Ich habe jedenfalls keine Vorschrift gefunden, die den Betrieb aufgrund der VU-Einstufung verbietet. Das Verbot dürfte sich m.E. aus §31(2) StVZO bzw. §23 StVO ergeben. Diese Vorschriften greifen aber nach der Mängelbehebung nicht mehr.

Disclaimer: Vorsicht, das ist nur meine Ansicht, zu der ich nach kurzem Studium der Vorschriften gelangt bin. Ich will nicht ausschließen, dass ich damit falsch liege!

Zitat:

@Günter schrieb am 22. November 2015 um 20:26:45 Uhr:

dann hast Du wohl noch nicht gesehen was passiert wenn eine stark verrostete Bremsleitung bei einer Notbremsung durch den enormen Druck platzt.

Gruß

Ich habs gesehen, bei meinem Praktikum in der Dekra.

Die ist bei der HU in der Werkstatt geplatzt.

Verrostete Bremsleitungen sind kein Scherz

Und wäre keine HU fällig gewesen, würde er heute noch damit rumfahren ;)

Themenstarteram 23. November 2015 um 6:09

Doch sie hat einen Prüfer, da will ich ja heute hinfahren.

Themenstarteram 23. November 2015 um 6:11

Doch sie hat einen Prüfer, da will ich ja heute hinfahren.

Zitat:

@eisblatt schrieb am 22. November 2015 um 19:34:50 Uhr:

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 22. November 2015 um 19:28:34 Uhr:

 

Hat die Werkstatt keinen Prüfer?

Nicht jede hat einen...

Themenstarteram 23. November 2015 um 6:18

Der VU Mangel wurde ja nun nachweislich in der Werkstatt behoben.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. November 2015 um 22:24:12 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 22. November 2015 um 22:01:26 Uhr:

Ohne eine gültige HU darf kein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

wo soll das stehen?

Kontrollfrage:

Muss dann auch beim HU-Ergebnis "erhebliche Mängel" das Fahrzeug zur Reparatur und danach zur Nachkontrolle auf dem Abschleppwagen transportiert werden?

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. November 2015 um 22:24:12 Uhr:

Zitat:

In diesem Fall wurde sogar wegen einer Verkehrsunsicherheit der HU-Stempel komplett entfernt. Wie schmerzfrei muss man eigentliche sein und das Fahrzeug dennoch wieder auf der Straße zu bewegen ?

Dazu Ack.

Hier ist was mächtig schief gelaufen:

Entweder die Einstufung war übertrieben, oder die Fahrt zur Werkstatt war nicht zu verantworten.

(oder das Untersuchungsergebnis wurde nicht deutlich genug vermittelt)

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. November 2015 um 22:24:12 Uhr:

Zitat:

In solchen Fällen, indem die HU -Plakette entfernt wird aufgrund einer Verkehrsunsicherheit, wird in der Regel sofort die zuständige Zulassungsstelle informiert, die auch sofort die Betriebsuntersagung anordnet.

Die Zulassungsstelle legt die Meldung erstmal auf den Stapel der unbearbeiteten Vorgänge. Wird die erfolgreiche Nachprüfung mitgeteilt bevor die ursprüngliche Meldung bearbeitet worden ist, gibt es auch keine Betriebsuntersagung (was der Regelfall sein dürfte).

Auf dem Formular zur Meldung gibt es sogar extra die Möglichkeit mitzuteilen, wann die Nachprüfung vorgesehen ist oder ob das Fahrzeug ohnehin abgemeldet werden soll. In dem Fall muss die Zulassungsstelle keine überhastete Betriebsuntersagung aussprechen.

Ob aber die Fahrt nach erfolgreicher Reparatur (zumindestens der VU-Mängel) auch noch verboten ist möchte ich so direkt nicht behaupten. Ich habe jedenfalls keine Vorschrift gefunden, die den Betrieb aufgrund der VU-Einstufung verbietet. Das Verbot dürfte sich m.E. aus §31(2) StVZO bzw. §23 StVO ergeben. Diese Vorschriften greifen aber nach der Mängelbehebung nicht mehr.

Disclaimer: Vorsicht, das ist nur meine Ansicht, zu der ich nach kurzem Studium der Vorschriften gelangt bin. Ich will nicht ausschließen, dass ich damit falsch liege!

Wir haben vier Autos, einen alten Wowa und einen jungen Hänger.

Ich weiß auch nicht, ich fahre einfach zum Prüfer, bezahle und fahre fertig wieder weg.

Wieso fährt man zu einem Prüfer, wenn man weiß, der hat keine Ahnung und labert nur dummes Zeug?

Dann fährt man woanders hin und gut.

Zusammenfalten schön und gut, aber wieso sich ständig mit Trotteln abgeben... naja, macht mal.

Und die Fahrzeuge, die bei uns nur eine NSL haben (der Fusion hat zwei), haben sie links. Ich müsste auch stark überlegen, ob ich das jemals anders gesehen habe bei irgendeinem Fahrzeug.

cheerio

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2015 um 20:47:43 Uhr:

...nicht immer, hier bei uns steht noch so ein ungebremster 750 kg-Anhänger von einem namhaften Hersteller rum, der die eine NSL, die er hat rechts hat.

Sicher das du dich nicht irrst? Fehler scheinen nach deinen Auslassungen ja immer nur andere zu machen...

§53d StVZo, Abs. 3:

Zitat:

(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1 000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.

Themenstarteram 23. November 2015 um 7:32

Ich glaube jetzt wird vom Thema abgeschweift.

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. November 2015 um 20:39:10 Uhr:

Ich bin jetzt bloß gespannt, ob der Anhänger überhaupt zwei Nebelschlußleuchten hat, da nur die linke bemängelt wurde -"Nebelschlußleuchte links ohne Funktion"... würd mir echt wieder mal eins lachen, wenn ich das Lampengehäuse aufmache und nicht mal eine Birnenfassung drin wäre. Die meisten Anhänger, wie auch etliche Autos haben nämlich nur eine NSL.

Aber wenn, dann links, oder?

Edid: Sehe grade, war schon dran.

Gruß Metalhead

am 23. November 2015 um 8:18

Zitat:

@Günter schrieb am 22. November 2015 um 20:26:45 Uhr:

dann hast Du wohl noch nicht gesehen was passiert wenn eine stark verrostete Bremsleitung bei einer Notbremsung durch den enormen Druck platzt.

Gruß

Was passiert denn dann? Explodiert das Auto?

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