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Tüv-Gutachten zu gunsten des Verkäufers?

Themenstarteram 22. November 2013 um 19:25

Hey und guten Abend User!

Ich habe schon gesucht aber zum Thema nichts passendes gefunden.

Ich stecke in einer Zwickmühle!

Ich habe mir im September diesen Jahres einen Ford Galaxy gekauft (von einem KFZ-Mechaniker mit Meistertitel und eigener Werkstatt)! Voraussetzung war, neuer Tüv.

Hat er auch gemacht! Tüvgutachter war bei ihm in der Werkstatt.

Drei Beanstandungen zur Beobachtung sonst ohne erkennbare Mängel. Die zu beobachtenden Beanstandungen wurden laut Verkäufer behoben!!!

Jetzt ( 2 Monate später), musste der Bremssattel hinten rechts getauscht werden. Sicherheit war mangels fehlender Bremswirkung nicht mehr gegeben!!!

Ich habe den Mechaniker in meiner Vertrauenswerksatt daraufhin gebeten mal eine Durchsicht zu machen.... (siehe Fotos) !

Gesagt getan und ich hatte plötzlich große Lust den Verkäufer und den TÜV-Gutachter mal erneut zu besuchen.

War ich zu blauäugig? Was mache ich denn jetzt? Ich habe drei Kinder. Wir fahren aus Sicherheitsgründen nicht mehr mit dem Auto!

Liebe Grüße Evelin

Beste Antwort im Thema

Gott, ist das genial!

Kauft einen Galaxy für... Moment! !!!!!!300€!!!!! MIT TÜV!

Hat einen kleinen Schaden, und sagt dann zu ihrem Schrauber : "Ich glaub der ist nicht mehr neuwertig, können sie da mal drübergucken?" *liebguck*

Und der Mann schreibt, und schreibt, und schreibt, und seine Finger bluten....

Manchmal möchte ich so schreien! :rolleyes:

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Viermal vollgetankt und du hast einen wirtschafltichen Totaschaden.

Bei Sachen wie "Kinder, Sicherheit und jetzt fahren wir damit nicht mehr" muss ich einfach nur lachen...sorry.

Andere setzen ihre Kinder in Kleinst-, Klein- oder Mittelklassewagen aus den 90er Jahren. Als ob die darin besser geschützt wären.

Wenn der Wagen mit neuen Buchsen und gerichteter Bremse wieder gut dasteht, ist das doch ein ehrlicher und halbwegs sicherer Wagen. Allein aufgrund der bloßen Ausmaße und des Gewichts fahren Kinder darin relativ sicher, würde ich meinen.

Wenn man damit ein SUV crasht, sind die Folgen mit Sicherheit nicht so dramatisch wie hier:

http://www.adac.de/.../golf_gegen_gelaende.aspx?...

http://www.adac.de/.../default.aspx?tabid=tab2

Anders sieht das natürlich aus, wenn man mit 120 über die Autobahn fährt, auf die Bremse drückt, das Pedal auf den Boden fällt und der Wagen nicht bremst. Aber genau das kann man doch beheben.

Ich sehe hier kein großes Problem. Nicht jeder kann sich ein fabrikneues SUV oder einen modernen Kombi leisten, um damit seine Kinder zu transportieren und ob nun älterer Van oder neuerer Kleinwagen... im Ernstfall kann man mit beiden Pech oder Glück haben...

Wenn es finanziell für die "kleine" Reparatur (da kann jederzeit was kaputt gehen) nicht reicht, hätte man so ein großes Auto gar nicht kaufen dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Zitat:

Original geschrieben von Matsches

 

P.S.: Meine Kinder würde ich ohnehin nicht in einem 300€Auto kutschieren. Das isses mir nicht wert.

Nicht jeder hat so hohe Ansprüche, nur weil es 300€ gekostet hat fällt es ja nicht gleich auseinander oder explodiert.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Da kann Du vielleicht ansetzten und mit dem Verkäufer eine Beteiligung an den Kosten aushandeln, womöglich mit etwas Druck.

Sicher, ab besten auch noch vom Verkäufer für 3000€ durchreparieren lassen.

Nur dumm, dann hätte der Verkäufer das Auto gleich vor Verkauf durchreparieren können und es für 3300€ verkaufen.

Irgendwie nehme ich es vielen nicht ab, mit der Masche ein Auto für 300€ zu kaufen und dann Reperaturen für lau haben wollen sind in letzter Zeit zu viele unterwegs.

Es kommt darauf an, wieviel Geld steht jemanden zur Verfügung. Durchaus können 300 Euro da viel Geld sein.

Ganz wichtig ist auch, was im Vertrag steht, wenn denn einer gemacht wurde.

Weiterhin verlässt er sich auf den HU-Bericht. Wenn die Annahme ohne weitere Mängel durchgegangen ist, muss man sich darauf verlassen, dass aus derzeitiger Sicht für die nächsten 2 Jahre keine wesentlichen Bedenken, dass Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu lassen. Das bedeutet jedoch nicht, dass nichts kaputt gehen.

Aber der HU Prüfer muss auch Dinge eintragen, wo in Kürze, aufgrund bereits hoher Verschleißerscheinungen, etwas gemacht werden muss. Zumindest in Bereichen, die für die Verkehrsicherheit relevant sind.

Ich denke mal, dass hier sehr viel so etwas durchaus mal in ihrem HU-Bericht finden.

Zudem kommt es einem schon etwas sonderbar vor, ein HU-Bericht, wie er im Buche steht und dann nach so kurzer Zeit solche, für die Sicherheit relevate Schäden :confused:

Außerdem hatte ich geschrieben, dass er sicherlich vor Gericht nichts zu erwarten hat. Aus diesem Grund wäre es vielleicht sinnvoll sich mit dem Verkäufer zu einigen.

Versuch macht klug !!! Hat in sehr vielen Fällen auch schon geklappt. Vielleicht hat der Verkäufer ja auch ein schlechtes Gewissen.

TE, versuche es doch einfach. Es kann ja nicht schlimmer kommen, als dass Du auf Deiner Rechnung hängen bleibst.

 

 

 

Ich glaube, die TE habt Ihr jetzt gründlich verschreckt...;)

Moin Moin !

@gardiner:

Zitat:

Mir wird regelmäßig schlecht, wenn ich unter "Hinweis" lese, dass irgendwo ein "beginnendes Spiel" vorhanden ist, ein Bremsschlauch leicht porös sein soll oder ein Stabilager zu "beachten" sei. Das sind nicht nur Schönheitsfehler, sondern genau das stellt eine unzulässige Umwidmung von Mängeln dar. Dabei ist es so einfach: Entweder hat ein Spurstangenkopf halt Spiel, dann ist es ein erheblicher Mangel, und das Teil gehört erneuert, oder es hat halt kein Spiel, dann ist es "ohne Mangel".

Normalerweise gehe ich ja mit deinen Beiträgen konform ,aber hier muss ich dir widersprechen. Auch wenn du womöglich gezwungen bist ,die Meinung der Obrigkeit zu vertreten , diese ist nun einmal sowohl praktisch als auch theoretisch schlichtweg falsch.

"beginnendes Spiel " ist natürlich auch nicht richtig ausgedrückt,richtig müsste es heissen"leicht erhöhtes Spiel". Ich denke ,wir sind uns einig ,dass zwischen 2 Bauteilen ,die sich relativ zueinander bewegen,Spiel vorhanden sein muss,ansonsten würde es klemmen. Die Frage ist nur,wie gross (oder besser klein) dieses Spiel sein darf. Reden wir hier von hundertstel mm oder ganzen mm ? Wir haben beide dieses Fzg nicht gesehen. (Auch war ich der Meinung ,es handelt sich um die Koppelstangen und nicht um Spurstangengelenke.)

Auch die Alterung von Bremsschläuchen geschieht nun mal weder in der Theorie noch in der Praxis nicht digital. Vielmehr setzt diese unmittelbar nach deren Fertigung ein. Ist nun nach einiger Zeit die Oberfläche nicht mehr "neuwertig" , muss der Prüfer nun mal eine Entscheidung treffen, ob dieser Schlauch nun wirklich sofort getauscht werden muss, oder ob dieser Schlauch allem Anschein nach noch problemlos die nächsten 2 Jahre unter normalen Umständen halten wird ,aber z.B. bei einem in dieser Zeit anstehendem Bremsflüssigleitswechsel sinnvollerweise mit erneuert werden sollte.In letzterem Fall wäre ein solcher Hinweis für den Kunden doch sehr hilfreich. Es ist nun einmal nicht mit allen Bauteile so einfach wie mit der Reifenprofiltiefe.

(Interessant auch in diesem Zusammenhang die Herstelleranweisung zur B-Klasse bzgl. der hinteren Bremsscheiben,unter Prüfhinweise hinterlegt)

Zu guter Letzt zum Fzg :

Die TE macht eben gerade die Erfahrung, dass ein Fzg ständige Wartung und Pflege benötigt , ich kann hier nichts aussergewöhnliches erkennen, würde allerdings mich nicht auf die Aussage einer Werkstatt verlassen, sondern auch andere anfahren.Es soll Werkstätten geben ,die Teile völlig unnötigerweise auswechseln !

 

MfG Volker

Zitat:

"beginnendes Spiel " ist natürlich auch nicht richtig ausgedrückt,richtig müsste es heissen"leicht erhöhtes Spiel".

Hmm, jeder stirbt für sich allein und wird es weiterhin so in die Prüfberichte schreiben, wie er es für richtig hält. Bei mir gibt es jedenfalls derartige Hinweise nicht, ich finde es blöd, den Kunden mit Informationen zuzumüllen, die er nicht braucht.

Was soll z. B. so ein Hinweis mit dem "leicht erhöhten Spiel" dem Kunden sagen? Wann genau soll er das betreffende Bauteil denn nun wechseln lassen? Morgen, nächten Monat oder bei der nächsten Inspektion? Da meine Glaskugel nicht mehr funktioniert, maße ich mir nicht an, zu sagen, wie lange das Bauteil denn bei dieser oder jener Belastung noch halten mag. Und ein Bremsschlauch, der "beginnend porös" sein soll, wie manche der geschätzten Kollegen gern hinweisend vermerken, das ist wie eine Frau, die ein bisschen schwanger ist. Vollkommener Quatsch also, und genau das wollte der Verordnungsgeber eben nicht mit der Reform des Mängelbaums. Der Prüfer soll im Augenblick seiner Untersuchung eben in sachverständigem Ermessen festlegen, ob es ein erheblicher Mangel ist oder eben kein Mangel, nur deswegen wurden die geringen Mängel so drastisch reduziert. Und ich wiederhole mich gern: Die überwiegende Mehrzahl der Hinweise zu Spiel, Porösität usw. bei den Gebrauchtfahrzeugen sind in Wirklichkeit erhebliche Mängel, wo der Prüfer nicht den Arsch in der Hose hat, diese dem Verkäufer aufzuschreiben, und das finde ich arm. Soweit meine Meinung.

Gardiner

Stimme dir voll zu!

Als Kundendiensttechniker habe ich auch Prüfungen an Gabelstaplern nach den UVV gemacht (UnfallVerhütungsVorschriften). Solche schwammigen Begriffe habe ich tunlichst vermieden in meinen PrüfBerichten, die ja auch nur eine Momentaufnahme darstellen, wie es einer bereits schrieb.

Entweder es war etwas definitiv kaputt (Bremsscheibe verschlissen - muß ausgewechselt werden) oder es war nur ein Hinweis darauf, das es einen Mangel gibt, der aber nicht Sicherheitsrelevant ist (VOLLkunststoffRad abgelaufen oder kein Profil mehr. Bei Gabelstaplern nicht SO schlimm wie bei einem Auto!)

Nur, wenn die Sache einen Mangel hat, der die Sicherheit gefährdet (poröse Bremsschläuche) darf in einem Prüfbericht nicht drinen stehen: Sollten irgendwann ausgetauscht werden sondern SOFORT!

Wenn Waschwasser für die Scheibenwaschanlage fehlt ... PillePalle. Scheibenwischer zieht Schlieren ... darüber kann man streiten, ob das einen Mangel darstellt und ausgewechselt gehört.

Was ich damit sagen will ist: Ein Prüfbericht MUSS klar und deutlich und unmissverständlich sein!

Sind Sicherheitsrelevante Mängel vorhanden, kann ich nicht von "erheblichem Spiel" etc. schreiben. Dann muß da stehen DIE und DIE Teile MÜSSEN erneuert werden, PUNKT!

Moin Moin !

Zitat:

Wann genau soll er das betreffende Bauteil denn nun wechseln lassen? Morgen, nächten Monat oder bei der nächsten Inspektion? Da meine Glaskugel nicht mehr funktioniert, maße ich mir nicht an, zu sagen, wie lange das Bauteil denn bei dieser oder jener Belastung noch halten mag

Tja,da du auch keine Information über das zukünftige Fahrprofil des Käufers hast ,wirst du eine solche Aussage nie treffen können.Der eine wird auch noch nach 2 Jahren weder Reifenprofil noch Bremsklötze merkbar abgenutzt haben ,der andere wird innerhalb weniger Tage diese unter die bei deiner Untersuchung noch festgestellten Mindestmasse verschlissen haben. Deiner Logik zufolge würdest du natürlich keine Hinweise geben.

 

Zitat:

Und ein Bremsschlauch, der "beginnend porös" sein soll, wie manche der geschätzten Kollegen gern hinweisend vermerken, das ist wie eine Frau, die ein bisschen schwanger ist

Genau das ist falsch ,wie schon anmerkte , ist das eine eben ein Ereignis ,welches digital eintritt.

Zitat:

und genau das wollte der Verordnungsgeber eben nicht mit der Reform des Mängelbaums

ich bezweifele ja nicht den guten Willen ,aber guter Wille alleine ist nach lange nicht ausreichend für ein gutes Ergebnis.

Zitat:

Der Prüfer soll im Augenblick seiner Untersuchung eben in sachverständigem Ermessen festlegen, ob es ein erheblicher Mangel ist oder eben kein Mangel, nur deswegen wurden die geringen Mängel so drastisch reduziert

Es geht hier nicht um "geringe Mängel " , sondern um Hinweise ! Und Hinweise sind eben keine Mängel !

MfG Volker

komisch meine werkstätten erzählen mir seit 4 jahren ich bräuchte eine neue batterie .... bisher springt der wagen aber auch bei knackiger kälte problemlos an.

die bremsscheiben wurden vor 40tds km auch von der werkstatt bemängelt. Die Tüv-prüfer waren da zweimal anderer Meinung (auch auf Nachfrage!!!=) ). Inzwischen wurden Sie gewechselt ;)

Die Windschutzscheibe hat zwei Mikrosteinschläge... Die fleißigen Schrauber hatten schon das Auftragsbuch gezückt, den TÜV hat es trotz sauberer Scheibe zweimal nicht interessiert ....

Bin nur froh, dass ich kein absoluter Laie bin ...

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Was soll z. B. so ein Hinweis mit dem "leicht erhöhten Spiel" dem Kunden sagen?

Ganz einfach, dass das "Frisch Tüv = 2 Jahre ohne Mangel/Defekt fahren" nicht stimmt. ;)

Die Hinweise gibt es bei deiner Organisation genauso wie bei allen anderen. Das Problem ist eben bei Bauteilen die nicht "digital" verschleißen. Ab wann ist ein Bremsschlauch ein Sicherheitsrisiko? Wenn da oberflächliche Alterungsrisse im Gummi sind sicher noch nicht. Wenn man schon das innere Gewebe sieht ganz sicher. Wo ist die Grenze? Mangel heißt das Bauteil weist eine Funktionseinschränkung oder ein erhöhtes Ausfallrisiko auf. Wo ist z.B. beim Stabi der Mangel wenn da ein paar zehntel Spiel in dessen Lagerung ist?

Zum Thema Prüfqualität und Dekra könnte ich dir auch so einiges erzählen, die Jungs sind da nichts besser oder schlechter als andere ;)

Aber damit der Kunde weiß "hör mal, das Bauteil wird nicht mehr ewig halten" schreibt man eben die Hinweise drauf.

Dass die auch mal missbraucht werden steht auf einem anderen Blatt - aber ohne die Bauteile selber geprüft zu haben maße ich mir diesbezüglich kein Urteil an. Nur weil eine Werkstatt was verkaufen will heißt das noch lange nicht dass der Prüfer zuvor ein Gefälligkeitsgutachten erstellt haben muss. Bremsbeläge kurz vor der Verschleißgrenze sind kein Mangel, eine Werkstatt wird da dringend den Tausch anraten.

Letztlich ist das mit den Hinweisen doch auch gut für den Käufer, der weiß genau wenn er so ein Auto kauft dass er über kurz oder lang das eine oder andere Bauteil tauschen muss.

 

Themenstarteram 28. November 2013 um 12:47

Einen wunderschönen Tag euch allen!

Ich danke euch für die zum Teil sehr hilfreichen Antworten!

Ich habe ein neues Gutachten mit Augenmerk auf die Liste der Werkstatt machen lassen!

Das Ergebnis:

-> Die Bremsscheiben sollte ich im nächsten halben Jahr auf jeden Fall machen lassen....

-> der Rest kann bei wenig Beanspruchung (z.B.: keine Autobahn) gut noch ein Jahr warten...

Mein Fazit:

Drei mal draufschauen = drei Meinungen....

Also kurzerhand --->

Ich hab das Auto für 300€ gekauft und für 600€ inklusive der Liste von der Werkstatt an einen

Händler ( der das Auto nach Afrika verschifft) verkauft.

Und ich habe ihm natürlich nicht gesagt was ich bezahlt habe.

Vielen lieben Dank an euch

PS: Ich war mir im klaren, das ich mir für 300€ keinen Luxuswagen kaufe.

Und auch das ich damit nicht über Jahre hinweg fahren würde ,ohne was reparieren

zu lassen, war mir bewusst! Ich ärgerte mich lediglich darüber, das ich noch keine 400 km

gefahren bin und ich dann plötzlich so gravierende Mängel hatte....

Lehrgeld find ich super :-)

mit dieser Aussage habe ich dann auch einen Haken hinter dieses Auto gemacht.

Da bin ich froh nicht 1000€ oder mehr für mein erstes eigenes Auto bezahlt zu haben !

Liebe Grüße und eine wunderbare restliche Woche gewünscht.

 

Schön, dass es für Dich so gut ausgegangen ist! :)

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