TÜV Gutachten in frage stellen ? Schweller Probleme ? Hilfe

Hallo zusammen,

Ich hab ein Problem, wo ich denke das es ein Problem ist.
Ein Fahrzeug hat im März 2018 TÜV Bekommen, darauf wurden folgende Hinweis vermerkt:60299 und 60202
Rahmen/tragende Teile-Korrosion Beginnende Korrosion der Schweller Links rechts

Laut Verkäufer ist dies nur oberflächlich, und müsste dem entsprechend entrostet werden. Von aussen Gibt es ein Gesamtblech was nach seiner Aussage nur eingeschweißt werden muss. Damit hätte ich leben können.

Ich war jetzt bei 2 Fachwerkstätten, einmal US und einmal Karosseriebauer.
Alle sagten mir, der Wagen hätte in dem Zustand kein TÜV bekommen dürfen.

Wenn man den Schweller anfasst zerfällt dieser komplett. Dazu auch die Aussenbereiche von der Quaersträbe zum Schweller. Dazu gibt es noch etliche weitere Mängel

-Auspuff defekt, komplett verrostet und Bruchstelle/Loch
- beide Hinteren Buchsen komplett durch
- Linke vordere Feder verrostet (Bruch Gefahr)
- GAS Anlagen Hauptschlauch extrem porös, musste ich schon wechseln lassen 350€
- Quarlenker gummi rissig
- Linkes Radlager zu viel Spiel
-GAS Tank verrostet, (wurde schwarz übersprüht)

1-2 Sachen hab ich sicherlich vergessen.

Alleine schon nur die Instandsetzung für beide Schweller liegen bei 5500€, und man weis noch nicht mal was noch dahinter kommt. Dazu kommen noch alle anderen Mängel.

Wie soll ich damit umgehen ? Beim Verkauf wurde mir nur gesagt, ich soll dieses Aussenblech besorgen, aber das mir die karre fast auseinander fällt 🙁

Ich hab eigentlich gar keine Lust auf erheblichen Stress, aber das ist mir dann doch etwas Zuviel.
Im Bezug darauf, das der Wagen SO, keinen TÜV bekommen hätte dürfen.

Was sagst Ihr ? Hab ich einfach pech gehabt ? Fühle mich schon etwas veräppelt.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Lass Dich anwaltlich beraten. Dann siehst Du, welche Handlungsmöglichkeiten Du hast, und wie erfolgversprechend die sind.

Der VK ist Dein Vertragspartner. Er hat Dir ein verkehrssicheres Auto mit 22 Monaten TÜV verkauft. Wahrscheinlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wie gesehen und probegefahren. Inwiefern die Verkehrssicherheit eine zugesicherte Eigenschaft war, auf die man den VK festnageln könnte, wird im Zweifel ein Gericht klären.

Mit dem TÜV hast Du selbst nichts zu tun. Wenn ein Gericht den VK zur Reparatur oder Wandlung verurteilen würde, könnte der es wiederum beim TÜV versuchen... Was vermutlich nicht passieren wird, weil man wahrscheinlich nicht überrascht wäre, wenn die Beteiligten gewusst hätten, wie das Auto aussieht. Das wäre aber eine Unterstellung, die man beweisen müsste...

Ich nehme an, beim VK ist auf dem Verhandlungsweg nichts zu holen. Das Geld hat wird er nicht (übrig) haben, zumindest wird er seine Rostlaube nicht mehr zurück haben wollen. Sonst wäre das der einfachste und schnellste Weg.

Vor Gericht wirst Du glaubhaft machen müssen, dass der VK Dir einen besseren Zustand als den Gelieferten schuldet. Da kommt evtl. die Plakette ins Spiel. Das kann einfach gehen oder ein Gutachten erfordern, das rechtssicher darlegt, dass das Auto auch zwei Monate vor dem Verkauf nicht besser ausgesehen hat. Dann musst Du aber immer noch das Gericht davon überzeugen, dass Du einen besseren Zustand erwarten konntest. Wenn der VK dann sagt, er hat Dir das alles offen gelegt und Du hast trotzdem gekauft... Und Du musst Dir eventuell vorhalten lassen, dass Du das Ding halt vor dem Kauf hättest besser ansehen müssen. Was dabei rauskommt, kann keiner vorhersagen.

Wenn Du Dich an den TÜV direkt wendest, glaube ich nicht, dass Du eine Anspruchsgrundlage hast. Wärest Du selbst dort gewesen, würde es evtl. anders aussehen. Die werden sich für den Fall interessieren und wahrscheinlich intern Konsequenzen ziehen. Davon hast Du aber nur ein nicht mehr fahrbares Auto.

Ich bin kein Jurist, das ist alles meine persönliche Meinung. Das Bild sieht übel aus. Jedenfalls eher nach einer (schlechten) Restaurierungsbasis als nach einem Gebrauchtwagen. Hättest Du nicht kaufen dürfen. Jetzt steht die Möhre auf Deinem Hof und Du kannst schauen, wo Du bleibst.

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Den TÜV zu verklagen halte ich für aussichtslos. Wenn es denen nicht passt, klagen die durch sämtliche Instanzen bis zum Nimmerleinstag. Das kann Jahre dauern. Außerdem hast Du mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen und nicht mit dem TÜV. Besser und schneller ist es daher den Verkäufer (Privat) zu verklagen. Ich würde den Verkäufer erstmal anrufen und wenn er sich bockig stellt, sofort Klage einreichen.

Nur eine Stelle, rechts der Querträgeransatz, wenn man dort rumstochern würde, ist man durch.
Und das betrifft fast alle

Oh ja, das sieht nicht gut aus. Alles Blätterteig. Also bleibt dir nur der Klageweg.

Lass Dich anwaltlich beraten. Dann siehst Du, welche Handlungsmöglichkeiten Du hast, und wie erfolgversprechend die sind.

Der VK ist Dein Vertragspartner. Er hat Dir ein verkehrssicheres Auto mit 22 Monaten TÜV verkauft. Wahrscheinlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, wie gesehen und probegefahren. Inwiefern die Verkehrssicherheit eine zugesicherte Eigenschaft war, auf die man den VK festnageln könnte, wird im Zweifel ein Gericht klären.

Mit dem TÜV hast Du selbst nichts zu tun. Wenn ein Gericht den VK zur Reparatur oder Wandlung verurteilen würde, könnte der es wiederum beim TÜV versuchen... Was vermutlich nicht passieren wird, weil man wahrscheinlich nicht überrascht wäre, wenn die Beteiligten gewusst hätten, wie das Auto aussieht. Das wäre aber eine Unterstellung, die man beweisen müsste...

Ich nehme an, beim VK ist auf dem Verhandlungsweg nichts zu holen. Das Geld hat wird er nicht (übrig) haben, zumindest wird er seine Rostlaube nicht mehr zurück haben wollen. Sonst wäre das der einfachste und schnellste Weg.

Vor Gericht wirst Du glaubhaft machen müssen, dass der VK Dir einen besseren Zustand als den Gelieferten schuldet. Da kommt evtl. die Plakette ins Spiel. Das kann einfach gehen oder ein Gutachten erfordern, das rechtssicher darlegt, dass das Auto auch zwei Monate vor dem Verkauf nicht besser ausgesehen hat. Dann musst Du aber immer noch das Gericht davon überzeugen, dass Du einen besseren Zustand erwarten konntest. Wenn der VK dann sagt, er hat Dir das alles offen gelegt und Du hast trotzdem gekauft... Und Du musst Dir eventuell vorhalten lassen, dass Du das Ding halt vor dem Kauf hättest besser ansehen müssen. Was dabei rauskommt, kann keiner vorhersagen.

Wenn Du Dich an den TÜV direkt wendest, glaube ich nicht, dass Du eine Anspruchsgrundlage hast. Wärest Du selbst dort gewesen, würde es evtl. anders aussehen. Die werden sich für den Fall interessieren und wahrscheinlich intern Konsequenzen ziehen. Davon hast Du aber nur ein nicht mehr fahrbares Auto.

Ich bin kein Jurist, das ist alles meine persönliche Meinung. Das Bild sieht übel aus. Jedenfalls eher nach einer (schlechten) Restaurierungsbasis als nach einem Gebrauchtwagen. Hättest Du nicht kaufen dürfen. Jetzt steht die Möhre auf Deinem Hof und Du kannst schauen, wo Du bleibst.

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Hallo....
Klageweg dauert 2 Jahre. Dann ist das Fahrzeug komplett hin , das Geld also futsch.
Ergebnisse: Verkäufer bekommt volle Verantwortung (glaube ich eher nicht) =) Du bekommst den Kaufpreis wieder .
Das andere Extrem (glaube ich auch nicht wirklich) Du trägst die volle Verantwortung =) das Auto ist Schrott und du bist auch noch Gutachterkosten los.
Dritte Möglichkeit: Es wird ein Vergleich geschlossen(halte ich für am Wahrscheinlichsten) =) Du bekommst Geld welches du aber schon als Gutachterkosten verwendet hast.
, die Rostlaube steht als Beweismittel 2 Jahre auf dem Hof und keiner darf was dran machen.

Entscheide Dich ob du wirklich zu Gericht gehst.
Die Kohle ist so oder so weg

mfG Rohwi

Zitat:

@Rohwi schrieb am 3. August 2018 um 20:10:30 Uhr:


Hallo....
Klageweg dauert 2 Jahre. Dann ist das Fahrzeug komplett hin , das Geld also futsch.
Ergebnisse: Verkäufer bekommt volle Verantwortung (glaube ich eher nicht) =) Du bekommst den Kaufpreis wieder .
Das andere Extrem (glaube ich auch nicht wirklich) Du trägst die volle Verantwortung =) das Auto ist Schrott und du bist auch noch Gutachterkosten los.
Dritte Möglichkeit: Es wird ein Vergleich geschlossen(halte ich für am Wahrscheinlichsten) =) Du bekommst Geld welches du aber schon als Gutachterkosten verwendet hast.
, die Rostlaube steht als Beweismittel 2 Jahre auf dem Hof und keiner darf was dran machen.

Entscheide Dich ob du wirklich zu Gericht gehst.
Die Kohle ist so oder so weg

mfG Rohwi

Rechtschutz übernimmt schon die Kosten 😉

Jetzt isses Kind leider schon innen Brunnen gefallen - warum kaufst du so 'ne Rostlaube und fragst nicht vorher mal? 😕
Bei dem Bild von unten... kauf' ich Autos nur im max. 3-stelligen Bereich! Eher noch... mach' ich auf der Ferse kehrt.

Klagen ist immer doof.

Der private Verkäufer wird schön sagen "Ich weiss nichts von Rost und KFZ-Sicherheit, ich bin doch bloss Bäcker. Ich vertraute dem Prüfer". Und das wird ihm sicherlich niemand übel nehmen können. So und dann darfst du den Prüfer verklagen. Na toll.

Dass der Briefkasten-TUV bekommen hat, ist klar. Aber beweis das erstmal.

Das Auto wird davon nicht besser.

Einen wirklich zündenden Ratschlag habe ich auch nicht. Besorg dir ein Schweißgerät, mach an der örtlichen VHS einen Kurs und richte das Auto selbst. Die Bleche gibts schliesslich fast geschenkt, bei 5.000 Euro geht es doch nur um den Stundenlohn. Ich würde auch eventuell einen zweiten Reparateur einen Kostenvoranschlag machen lassen. Eventuell handelt es sich bei 5k nur um einen Abschreckungspreis.

P.S: Ich kann dich trösten, du bist nicht allein bei so etwas. Ich habe mir letztes Jahr von Privat einen Porsche Boxster gekauft. Einige Reparaturen standen an, welche mir vorher klar waren und ich selber erledigt habe. Reifen platt, Bremsen leer, solche Sachen. Alles halb so wild...tja und dann kam der erste Ölwechsel. Ergebnis: alles voll mit Metall-Spaehnen. Das Auto hätte in den nächsten 500km seine Innereien ausgekotzt; eine Austauschmaschine kostet die Kleinigkeit von $12.000. Insgesamt hat mich die Nummer 6 Riesen gekostet. Dann habe ich überlegt, den Verkäufer zu verklagen. Da hätte ich schlechtem Geld noch gutes hinterhergeworfen...c'est la vie!

Zitat:

@Rohwi schrieb am 3. August 2018 um 20:10:30 Uhr:


Hallo....
Klageweg dauert 2 Jahre. Dann ist das Fahrzeug komplett hin , das Geld also futsch.
Ergebnisse: Verkäufer bekommt volle Verantwortung (glaube ich eher nicht) =) Du bekommst den Kaufpreis wieder .
Das andere Extrem (glaube ich auch nicht wirklich) Du trägst die volle Verantwortung =) das Auto ist Schrott und du bist auch noch Gutachterkosten los.
Dritte Möglichkeit: Es wird ein Vergleich geschlossen(halte ich für am Wahrscheinlichsten) =) Du bekommst Geld welches du aber schon als Gutachterkosten verwendet hast.
, die Rostlaube steht als Beweismittel 2 Jahre auf dem Hof und keiner darf was dran machen.

Entscheide Dich ob du wirklich zu Gericht gehst.
Die Kohle ist so oder so weg

mfG Rohwi

Genau so ist es. Bei solchen Fällen bekommt keine Partei wirklich Recht oder Unrecht.

Den Stress haben aber alle - garantiert.

Warum schreibst Du nicht mal was für ein Fahrzeug das ist und vielleicht auch hast du dafür bezahlt hast. Dann kann man die Größenordnung mal anders einschätzen. Wenn das Auto nur noch 3000 € wert ist lohnt sich das nicht mehr. Wenn es aber noch 30.000 € wert ist, sieht es ja schon ganz anders aus.

Hallo zusammen.

Fahrzeugwert wird liegt zwischen 16-18k
Wäre hier auch zuschade wenn man ea weiter vergammeln lässt.

Angebote hab ich mir von 2 Werkstätten machen lasssn. Mindest Arveit 5 Tage, und das ist schon knapp kalkuliert. Alles Karosserie Meister.

Was ist es denn nun für ein Wagen? Oder ist das hier auch wieder so ein Thread, wo alle Daten zum Fahrzeug GVS sind?
Es kann ja auch sein, daß die Löcher in einem 3er Golf sind...

GSV ?

Es geht mit nicht um den Wagen, sondern um die Situation.

Sieht schon fast nach Stretchlimousine aus. Und da kann ich mir gut vorstellen wo und bei wem die gekauft wurde.

GVS = geheime Verschlussache, nehme ich mal an.

Es geht uns ja nichts an... aber auf der anderen Seite willst Du kostenlose Meinungen von irgendwelchen Fremden Leuten. Und die tun sich halt auch leichter und sind vielleicht auch hilfsbereiter, wenn sie die Situation - und dazu gehören auch Infos über das Fahrzeug - besser kennen.

Wenn das alles keinen etwas angeht, sollte man sich schon fragen, ob man überhaupt im Web postet.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die bekannten Probleme nur die Spitze des Rostberges sind, und dass da noch mehr zu machen sein wird, wenn man es richtig machen will. Wenns aber nur um die TÜV-mässige Reparatur geht und das Ding soll mit minimalen Kosten einfach weiter verschlissen werden... Dafür wäre es schon interessant, zu wissen, ob wir über einen angehenden Klassiker oder ein mattschwarz gerolltes Endverbrauchsfahrzeug reden. Sowas wie "Limousine aus den frühen Siebzigern, Zustand 2-3", wäre ja auch schon eine Aussage.

Im übrigen sind Ratschläge aus dem Internet natürlich oft nicht mehr wert, als sie kosten...

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