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TÜV Eintragung nur mit Brief möglich?

Audi S5 8T & 8F

Hallo zusammen,

benötigt man den Fahrzeugbrief, wenn man Felgen beim TÜV "eintragen" lassen möchte ?

Gruß
Neinus

Beste Antwort im Thema

Beim TÜV benötigst du nur die ZB Teil I, und das Gutachten zu den Rädern.

Vom TÜV bekommst du nach erfolgreicher Abnahme der Räder einen TÜV-Prüfbericht, dort ist vermerkt ob sofort oder bei nächster Gelegenheit die Fahrzeugpapiere (ZB Teil I) zu berichtigen sind.
Wenn bei nächster Gelegenheit angegeben ist (Abnahme nach §19.3), dann reicht es aus diesen Prüfbericht mitzuführen, bis du Änderungen der Fahrzeugpapiere vornimmst.

Bei sofortiger Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Eintragungen nach §19.2 die sogenannte Einzelabnahme) ist eigentlich auch nur noch die ZB Teil I bei der Zulassungsstelle nötig, da in der ZB Teil II keine Eintragungen im Vergleich zu den alten Fahrzeugbriefen vorgenommen werden.
Es kann aber sein, dass die Zulassungsbehörde die ZB Teil II vorgelegt haben möchte.

Aber kurz und knapp, für den TÜV brauchst du nur die ZB Teil I.

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was ist denn bei den prüsverfahren verschieden?
bei mir steht 19 absatz 2 drauf und die haben auch gesagt direkt eintragen🙁🙁

§19.3 = lediglich Anbauabnahme / Anbaubestätigung
§19.2 = die sogenannte "Einzelabnahme"

😰

Zitat:

Original geschrieben von Cudder


was ist denn bei den prüsverfahren verschieden?
bei mir steht 19 absatz 2 drauf und die haben auch gesagt direkt eintragen🙁🙁

Und solange nicht eintragen aber montiert, fährt man ohne Betriebserlaubnis. Also nicht zu lange damit warten, denn wenn ein Unfall passiert...😰

Gruß
RSLiner

ich war grad da. wollte das in den schein eintragen lassen. vorher sagen die mir ich rauch auch nur den schein. jetzt aufeinmal auch den brief. bei dem verein ist es bei den meisten so das die ihre aussagen nach persönlicher laune machen hab ich das gefühl. son sch...laden

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


Je nach Abnahme reicht diese Bescheinigung "Zettel" aus, betrifft im Regelfall Abnahmen nach §19.3.

Abnahmen nach §19.2 oder je nach Gutachtenauflage bei Abnahme nach §19.3 ist eine "unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere" auf dem Bericht vermerkt.

Korrekt! Habe gerade Distanzscheiben eintragen lassen, für die es nur einen "Laborbericht" gab. Es war also eine Einzelabnahme fällig. Ich musste damit zur Zulassungsstelle und die haben mir einen neuen (das was früher mal) Schein (war) ausgedruckt. Der Brief blieb diesmal unverändert.

Als ich vor zwei Jahren die neue Abgasanlage eingebaut hatte, stieg die Motorleistung und das musste dann auch im Brief geändert werden.

Andreas

wie trifft der tüv die entscheidung ob einzelabnahme oder "normaler " abnahme?

meine situation:

- originale rs5 felgen auf meinen a5
- kein teilegutachten für die felge, nur festigkeitsgutachten
- vergleichsgutachten vom tüv empfohlen bekommen und besorgt
- einzalabnahme

hätte er da nciht ne ganz normale abnahme machen können sodass ich es nciht hätte im brief eintagen müssen?

Zitat:

Original geschrieben von Cudder


wie trifft der tüv die entscheidung ob einzelabnahme oder "normaler " abnahme?

meine situation:

- originale rs5 felgen auf meinen a5
- kein teilegutachten für die felge, nur festigkeitsgutachten
- vergleichsgutachten vom tüv empfohlen bekommen und besorgt
- einzalabnahme

hätte er da nciht ne ganz normale abnahme machen können sodass ich es nciht hätte im brief eintagen müssen?

Nein, da kein auf die Felge und Fahrzeug bezogenes Teilegutachten vorhanden ist, bleibt keine andere Möglichkeit als eine Abnahme nach §19.2.

Eine Abnahme nach §19.3 ist nur mit entsprechendem Teilegutachten und den exakt dortig aufgeführten Auflagen möglich, werden zusätzlich noch Änderungen vorgenommen welche Einfluss auf die Auflagen im Gutachten haben, oder kein Teilegutachten vorliegt (z.B. Materialgutachten oder Festigkeitsnachweis), geht nur noch eine Abnahme nach §19.2.

So jetzt nochmal verständlich:
Die Felge ist nur für den RS 5 geprüft und freigegeben.
Wird sie auf einem anderen Fahrzeug montiert ist eine Einzelabnahme erforderlich.
Diese Abnahme hat der TÜV gemacht und gut ist.
Bis der angeforderte Brief eingetroffen ist, sollte das Mitführen der Prüfbescheinigung reichen.
Allerdings würde ich nicht zu lange damit warten.

Gruß Cokefreak

da der tüv aber ein vergleichsgutachten hatte sieht es aus meiner sicht ein bischen anders aus.
dann hätte ich mir die sucherei und alles drum und dran für das vergleichsgutachten z.b. sparen können und er hätte von vorne rein ne einzelabnahme machen können

Zitat:

Original geschrieben von Cudder


da der tüv aber ein vergleichsgutachten hatte sieht es aus meiner sicht ein bischen anders aus.
dann hätte ich mir die sucherei und alles drum und dran für das vergleichsgutachten z.b. sparen können und er hätte von vorne rein ne einzelabnahme machen können

Ein

Vergleichsgutachten

ist nur ein Hilfsinstrument für den aaS, welches dir (gerade finanziell) zugute kommt.

Ohne ein Vergleichsgutachten würde eine Eintragung aller Wahrscheinlichkeit verweigert, bzw. würde es dich wesentlich teurer kommen, da der Prüfer ohne Vergleichsgutachten alle erdenklichen Prüfungen an deinem Fahrzeug mit diesen Rädern absolvieren müsste.

Mit Vergleichsgutachten "lediglich" die dortig aufgeführten Auflagen, all dies ändert aber nichts daran, dass ohne exakt für die Felgen bestimmtes Teilegutachten keine Abnahme nach §19.3 möglich ist, da ist es egal ob dies aus deiner Sicht ein bisschen anders ausschaut oder nicht 😉

Zitat:

Original geschrieben von Kai70


da ist es egal ob dies aus deiner Sicht ein bisschen anders ausschaut oder nicht 😉

😛

das stimmt wohl. mich nervt der ganze verein trotzdem. der eine sagt etwas, was bei dem anderen komplett falsch ist. wenn alle wüssten wie es funktioniert wärs viel einfacher.

wenn ich so arbeiten würde wie die... naja was solls

danke an alle und guts nächtle

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