TÜV eintragung bei ausbau von rückbank

VW Golf 1 (17, 155)

Hi
habe eine frage und zwar will ich meine rückbank ausbbauen und miralles mit mdf platten umbauen für einen anlage.
nur muss ich das jetzt eintragen lassen und wenn ja auf was muss ich da achten.
danke schon mal im vorraus .
mfg dudekopp

23 Antworten

Du musst die Rückbank autragen lassen, in deinem Brief/Schein wird dann nicht mehr "Anzahl der Sitzplätze 5" stehen, sondern "Anzahl der Sitzplätze 2"

danke erst mal
aber den umbau an sich muss ich nicht eintragen lassen oder was

wieso sollte man das austragen müssen ?
im brief/schein steht doch
12: Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Notsitze.
und als ergänzung steht noch
"ZIFF.12:WAHLW.4,2 OD.1*

also kannste alles ausbauen bis auf den fahrersitz ohne das du irgendwas umtragen lassen musste .. ist noch nen relict aus der post historie ;o)

gruss kalle

Zitat:

Original geschrieben von Spacefroggy


Du musst die Rückbank autragen lassen, in deinem Brief/Schein wird dann nicht mehr "Anzahl der Sitzplätze 5" stehen, sondern "Anzahl der Sitzplätze 2"

das muss er aber nicht zwangsläufig machen, wenn er im fahrzeugschein eingetragen ist "4,2 oder 1 sitzer".

sollte der eintrag vorhanden sein, dann kann er die rückbank ausbauen und muss nichts ändern...

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Zitat:

Original geschrieben von kalle-KLE


wieso sollte man das austragen müssen ?
im brief/schein steht doch
12: Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Notsitze.
und als ergänzung steht noch
"ZIFF.12:WAHLW.4,2 OD.1*

also kannste alles ausbauen bis auf den fahrersitz ohne das du irgendwas umtragen lassen musste .. ist noch nen relict aus der post historie ;o)

gruss kalle

das steht aber nicht immer im brief/schein. 😉

also erst mal danke nochmal aber im schein steht nur 4
also doch eintragen oder?
und was ist denn mit dem aussbau ansich

zahlt man für seinen golf weniger versicherung wenn man ihn auf 2 sitzer umtypisiert ?

Zitat:

Original geschrieben von Dudekopp


also erst mal danke nochmal aber im schein steht nur 4
also doch eintragen oder?
und was ist denn mit dem aussbau ansich

nur 4?

das verwundert mich ein wenig. da sollte normalerweise 5 stehen wenn ich mich nicht täusche.

den ausbau musst du meines wissens nach nicht eintragen.
zu dem thema wird man dir aber sicherlich näheres im audi-forum erzählen können...

hab ein cabrio daher die 4 sitze

also nen einser ?!
oder son umgebasteltes 2er dingen ?!

gruss kalle

PS:
obwohl sieht schon geil aus ...
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Zitat:

Original geschrieben von kredan


nur 4?
das verwundert mich ein wenig. da sollte normalerweise 5 stehen wenn ich mich nicht täusche.

5 steht doch schon am entsprechenden Punkt im Schein. Die angegebenen 4,2 oder 1 sind nur die Alternativwerte zu 5 🙂

Zitat:

Original geschrieben von EvilJogga


5 steht doch schon am entsprechenden Punkt im Schein. Die angegebenen 4,2 oder 1 sind nur die Alternativwerte zu 5 🙂

das ist mir schon klar. 🙂

er meinte nur, dass er lediglich 4 sitzplätze eingetragen hat.

mir ist aber nicht bekannt, dass es die eintragung "4" gibt... 😉

Also nur mal so am Rande. Ein Fahrzeug, was z.B. ohne Beifahrersitz (wegen täglichen Transportes sperriger Sachen) zur HU kommt, kann direkt wieder umdrehen, da die Anzahl der Sitzplätze nicht mit der im FZG Schein angegebenen übereinstimmt. Letzten Freitag so erlebt. Also: Muss ausgetragen werden, ansonsten keine ABE!!!

Zitat:

Original geschrieben von Spacefroggy


Also nur mal so am Rande. Ein Fahrzeug, was z.B. ohne Beifahrersitz (wegen täglichen Transportes sperriger Sachen) zur HU kommt, kann direkt wieder umdrehen, da die Anzahl der Sitzplätze nicht mit der im FZG Schein angegebenen übereinstimmt. Letzten Freitag so erlebt. Also: Muss ausgetragen werden, ansonsten keine ABE!!!

auch wenn "wahlweise 4,2 oder 1" eingetragen ist???

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