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Lachgas mit TÜV, ein einziger kanns machen, tragt zusammen was ihr wisst!

Themenstarteram 14. September 2008 um 10:34

bei grip läuft grad in der glotze legales lachgastuning,lasst uns mal sammel wo und wie das geht

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18 Antworten

das thema ist min 1 jahr schon alt

dieses lachgas ist ein getüvtes system was einer anbietet es produziert somit nur glaube 6% mehrleistung und wird steuergeräte mässig geregelt damit es net unkontrollierbaren leistungsschub gibt

Themenstarteram 14. September 2008 um 10:40

so sagen die das aber iwie nicht

ich kenn nur die älteren berichte von vox oder kabel 1 net den von grip selber

wie gesagt es wird per steuergerät geregelt wies eingespritzt wird so das nur 6% leistungsentfaltung entstehen, denn das ist das problem warum mans net eintragen konnte. der tüv hat sich beisher wegen unkontrollierbarer leistungsentfaltung gesträubt

hier einiges dazu us nem anderne forum

 

Zitat:

Die ABE für den Leistungssteigerungssatz der Fa. NOS mit der Nummer KBA 91065 wurde am 22.01.2008 vom KBA erteilt. Rechtsgültig!

Allerdings wird die Auflage erteilt, dass der Umbau von einem aaSoP/PI abgenommen wird, also eine ganz normale Anbauabnahme mit anschließender Fz-Papierberichtigung.

Prüfgrundlagen:

Zitat:

- VdTÜV-Merkblatt 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Kraftfahrzeugen der Klassen M und N unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit", Ausgabe 06/2006.

- VdTÜV-Merkblatt 757 ,,Richtlinie für die Ausrüstung, Prüfung und den Betrieb von Fahrzeugen, die mit komprimiertem Erdgas betrieben werden", Ausgabe 08/1995.

- Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Sauerstoff vom 01.04.1989 i.d.Fassung vom 01. 01. 1997

- Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 525 - Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung (Ausgabe Miai 1998, BArbBl. 5/1998 S. 99)

- Technische Regeln Druckgase TRG 280 - Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter

Betreiben von Druckgasbehältern, Ausgabe September 1989 (BArbBI. 9/1989 S. 51 ; 5/1990 S. 79; 10/1995 S. 66)

Zu dem Verwendeten Gas:

Zitat:

Damit das verwendete Gas nicht zu einem Rauschzustand verwendet werden kann, ist dem Gas eine geringe Menge Schwefel als Brechmittel beigemengt worden.

Diese Mischung wird ausschließlich für den Antragsteller hergestellt. Um sicherzustellen dass kein Fremdgas ohne die besonderen Eigenschaften verwendet wird, ist aus

Sicherheitsgründen nur das Gas des Antragstellers NOS 1 zulässig.

Zur Gefahrgutfrage:

Zitat:

Hinweis zur Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn GGVSE i.d.F. v. 24.11.2006:

Nach §1 der GGVSE gelten die Vorschriften der Teile 1 bis 9 der Anlagen A und B zu dem Europäischen Übereinkommen vom 30.09.1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Nach dem Teil 1 der Anlage A des ADR gelten die Vorschriften des ADR nicht für die Beförderung der geprüften Lachgasanlage (siehe 1. 1.3 .1 bis 1. 1.3 .3).

Fazit: Das Ding ist legal. Aber NUR, wenn alle Auflagen eingehalten werden!

siehst ja es ist sogar nicht mal richtiges lachgas

Themenstarteram 14. September 2008 um 11:01

;-) danke

no prob hab ja meine quellen wo ich ddas alle herkriege

mich würde es mal interessieren wie es ist wenn ich reinen Sauerstoff nehme wie der motor dann läuft und geht.

 

weil die Luft hat ja so um die 24 bis 28% an Sauerstoff so genau weiß ich es jetzt nicht mehr.

 

wenn also ein feuer 80% sauerstoff kriegt ist es kein feuer mehr es Explotiert.

 

wenn ich jetzt das ein MOTO hin zufüge müsste er ja auch mehr Leistung haben.

 

das problem ist nur das Sauerstoff sehr gefährlich ist.

Zitat:

Original geschrieben von BONG18-MEISTER

mich würde es mal interessieren wie es ist wenn ich reinen Sauerstoff nehme wie der motor dann läuft und geht.

weil die Luft hat ja so um die 24 bis 28% an Sauerstoff so genau weiß ich es jetzt nicht mehr.

wenn also ein feuer 80% sauerstoff kriegt ist es kein feuer mehr es Explotiert.

wenn ich jetzt das ein MOTO hin zufüge müsste er ja auch mehr Leistung haben.

das problem ist nur das Sauerstoff sehr gefährlich ist.

drum verwirf die idee mit reinen sauerstof ganz schnell alleine um das zu transportieren müssteste einiges an vorschriften einhalten die selbst das lachgas übersteigen weils gefahrengut ist

Ich schmeiß mal das Wort bzw: die abkürzung BTMG hinzu!

lachgas fällt unter das betäubungsmittelgesetzt!

wenn du mal gelsen hättest wäre es vorteilhaft

Zitat:

Damit das verwendete Gas nicht zu einem Rauschzustand verwendet werden kann, ist dem Gas eine geringe Menge Schwefel als Brechmittel beigemengt worden.

Diese Mischung wird ausschließlich für den Antragsteller hergestellt. Um sicherzustellen dass kein Fremdgas ohne die besonderen Eigenschaften verwendet wird, ist aus

Sicherheitsgründen nur das Gas des Antragstellers NOS 1 zulässig.

da liest du nämlich das es kein reines lachgas ist sondern ein mit schwefel versetztes gas was man net als betäubungsmittel nutzen kann ausserdem darf das nur der herrsteller verkaufen und produzieren

sauerstoff fällt ausserdem net unter btmg sondern unter gefahrengut da selbst fett sauerstoff schon zum entzünden bringen kann. man sollte im schweisserkurs halt aufpassen

Der themestarter meinteja das lachgas bekommt er schon woher!

Von Ali, Borat und co. vonner "hinterhof" werkstatt, wenn ihr versteht was ich meine.

mein senf sollte ja nich zum vorsposter gehen sondern allgemein, sonst hätte ich den jeweiligen zitiert oder sehe ich das falsch?

Zitat:

Original geschrieben von Himeno

Zitat:

Original geschrieben von BONG18-MEISTER

mich würde es mal interessieren wie es ist wenn ich reinen Sauerstoff nehme wie der motor dann läuft und geht.

 

weil die Luft hat ja so um die 24 bis 28% an Sauerstoff so genau weiß ich es jetzt nicht mehr.

 

wenn also ein feuer 80% sauerstoff kriegt ist es kein feuer mehr es Explotiert.

 

wenn ich jetzt das ein MOTO hin zufüge müsste er ja auch mehr Leistung haben.

 

das problem ist nur das Sauerstoff sehr gefährlich ist.

drum verwirf die idee mit reinen sauerstof ganz schnell alleine um das zu transportieren müssteste einiges an vorschriften einhalten die selbst das lachgas übersteigen weils gefahrengut ist

man brauch ein ADR schein um so was zu trasbotiren den habe ich ja.

Zitat:

Original geschrieben von NewcomerGolf

Der themestarter meinteja das lachgas bekommt er schon woher!

wo steht das bitte

bong es ist noch etwas mehr notwendig um das zu transportieren da gibts sicherheitsvorschriften vorallem wenn man es als anlage betreiben will da ist net nur der adr schein notwendig.

sieht aber bestimmt lustig aus ein golf 2 mit warntafeln usw ^^

bei uns fährt einer mit sauerstoff rum (inner s klasse)

keine ahnung wie der das regelt (werde ihn mal fragen) aber geht gut

wer oder zuwas (ausser zum schnellen motoren und getriebetod) braucht man sowas?

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