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TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 11:16

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Mein Kumpel hätte im April 2015 (04/15) sein Auto (kein Saisonfahrzeug) dem TÜV vorführen müssen bzw. der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung unterziehen müssen. Das Fahrzeug steht schon etwas länger angemeldet (also er zahlt weiterhin brav seine Versicherungsbeiträge und die Steuer) in der Garage. Er wird - zuerst wegen Krankheit, nun aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - voraussichtlich erst im Oktober diesen Jahres (10/15) dazu kommen, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen (er bringt sein Fahrzeug hierfür meist zu einer Vertragswerkstatt). Das Auto würde bis zu diesem Zeitpunkt unbewegt in der Garage verweilen.

Nun, was droht ihm, wenn er erst im Oktober seine HU erneuert? Ab wann würden ihm Punkte in Flensburg drohen? Ich hörte mal etwas von 8 Monate aufwärts (falls ja, ab wann wäre das? Wenn sein Auto HU bis zum 04/15 gehabt hat?

Vielen Dank an all die Experten :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten

4+8 solltest du jetzt aber selber rechnen können! :D

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Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 10. Juni 2015 um 06:47:02 Uhr:

[.....]

Stimmt, so schnell kann man rein fallen, aber selbst der Tüv Nord bestätigt das Bußgeld und die Punkte: http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm

Lass es doch endlich bleiben, du machst dich von mal zu mal mehr lächerlich! Kai70 hat dir doch gestern schon geschrieben, dass wir hier nicht von Nutzfahrzeugen mit einer Sicherheitsprüfung reden. Wieso ignorierst du das permanent?

Fehler eingestehen scheint nicht deine Stärke zu sein!

Auszug aus deinem eigenen Link im Anhang.....

Hu
am 10. Juni 2015 um 14:04

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 10. Juni 2015 um 10:33:33 Uhr:

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 10. Juni 2015 um 06:47:02 Uhr:

[.....]

Stimmt, so schnell kann man rein fallen, aber selbst der Tüv Nord bestätigt das Bußgeld und die Punkte: http://www.tuev-nord.de/.../haeufig-gestellte-fragen-2606.htm

Lass es doch endlich bleiben, du machst dich von mal zu mal mehr lächerlich! Kai70 hat dir doch gestern schon geschrieben, dass wir hier nicht von Nutzfahrzeugen mit einer Sicherheitsprüfung reden. Wieso ignorierst du das permanent?

Fehler eingestehen scheint nicht deine Stärke zu sein!

Auszug aus deinem eigenen Link im Anhang.....

Vielleicht solltest du dir die Seite noch mal ansehen, dort steht auch etwas von PKW, lächerlich machst du dich gerade, weil du wiederholt irrelevante Fahrzeuge erwähnst. Lesen sollte man schon können

ihr redet aneinander vorbei. Punkte (ab 8 Monaten) und Bußgeld bekommt man nicht vom TÜV, sondern von der Bußgeldstelle. Wenn die Polizei einen mit abgelaufenem TÜV erwischt. Die 25.- € Verzugszinsen gibt es ab mehr als vier Monaten, bei 2-3 Monaten sind es 15.- € - plus ab dem dritten Monat die erhöhte Prüfgebühr.

am 10. Juni 2015 um 16:01

Steht alles unter dem Link, welchen ich weiter oben gepostet habe...nur gelesen wird er scheinbar nicht ;)

Zitat:

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

Mehr als zwei Monate : 15 Euro

Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro

Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 10. Juni 2015 um 16:04:01 Uhr:

[.....]

Vielleicht solltest du dir die Seite noch mal ansehen, dort steht auch etwas von PKW, lächerlich machst du dich gerade, weil du wiederholt irrelevante Fahrzeuge erwähnst. Lesen sollte man schon können

Mir ist scheiß egal was da steht, denn das ist und bleibt Bullshit! Hier geht es um deine erste falsche Aussage und den Link, der diese Aussage bestätigen sollte.

Zitat:

Ich habe mit meinem alten Auto auch mal den Termin vollkommen verpennt und war 3 Monate zu spät da. Du bekommst dann nicht 2 Jahre Tüv, sondern nur 21 Monate...+ 25 Euro "Verzugszinsen".

Wenn er jetzt 8 Monate zu spät dran ist, gibt es sogar Punkte in Flensburg ;)

Grimms Märchen sage ich da nur.... :rolleyes:

Es gab ganz früher weder eine Rückdatierung noch einen Aufschlag von 20%, irgendwann fing man damit an, dass der Termin zurückdatiere wurde, immer noch kein Aufschlag von 20% bei einer Überziehung >2 Monate. Jetzt sieht es so aus, das zwar nicht mehr zurückdatiert wird, aber nach 2 Monaten werden 20% für den "Mehraufwand" fällig!

Klar, DU hattest aber schon mal beides, es wurde zurückdatiert UND "25 Euro Verzugszinsen" wurden obendrauf auch noch fällig. :rolleyes:

Steh doch einfach dazu, dass du hier Blödsinn geschrieben hast, anstatt dich wie ein Aal zu winden und jetzt versuchst die Tatsachen zu verdrehen!

Zeig mir bitte auch noch, wo ich "wiederholt irrelevante Fahrzeuge erwähne"! :confused:

 

am 10. Juni 2015 um 19:05

Bist du eigentlich nicht in der Lage, einen Weblink als solchen zu erkennen? Schreibe den Tüv-Nord einfach an, das DU Recht hast, nicht der Tüv-Nord.

Wie Bildungs,- und Beratungs-Resistent kann man noch sein?

Zitat:

Wie Bildungs,- und Beratungs-Resistent kann man noch sein?

:D:D:D

Ich glaube, ich bin im falschen Film....:D

Wer hat geschrieben....

Zitat:

[.....] Wenn er jetzt 8 Monate zu spät dran ist, gibt es sogar Punkte in Flensburg

Das warst doch DU! NICHT ICH!

dann kam von DIR dieser Link, NICHT VON MIR....

Zitat:

http://bussgeldkatalog.kfz-auskunft.de/untersuchung.html

In diesen Link steht die gleiche falsche Aussage!

Jetzt kommst du mit dem TÜV Nord, der DEINE falsche Aussage, sowie die falsche Aussage aus deinen ersten Link revidiert und DU tust so, als hättest DU NIE was anderes gesagt. :rolleyes:

Jetzt musst du dich aber noch entscheiden! Du hast zwei mal gegoogelt und zwei Links hier gepostet. Welchen Link schließt du dich denn jetzt mit deiner Meinung an?

Den ersten, der mit deiner Falschaussage konform geht, oder doch jetzt lieber den Link vom TÜV-Nord? :D

Und was ist mit deiner Rückdatierung UND den "25 Euro Verzugszinsen", was ich dir als Märchenstunde vorgeworfen habe? Da du nicht darauf eingegangen bist, können wir das also so stehen lassen?! Prima, wenigstens eins geklärt. :D

am 10. Juni 2015 um 20:58

Weißt du was? Lies dir die Seite vom Tüv Nord durch und hör auf, mir mit deinem Kinderkram auf die Nerven zu fallen. Auf der Webseite vom Tüv Nord steht mein Text noch mal, also lese es, bevor du auf meine Ignorliste kommst.

Ich habe den Text von der Tüv-Seite schon hier zitiert, aber scheinbar warst du selbst mit dem kleinen Zitat hoffnungslos Überfordert, denn dort steht es erneut. Also: Lesen Bildet, solltest du auch mal versuchen.

Du brauchst auch keine Tatsachen zu verdrehen, aber man kann einen Thread natürlich auch so lesen, wie es einem gefällt und Beiträge, welche von dir selber zitiert wurden, nun komplett Ignorieren. Wie schön, das du auch nach mehrfacher Aufforderung nicht kapierst, was auf der Tüv-Seite geschrieben steht.

Mein Gott, der TÜV vergibt nen 2-Jahrssiegel und nimmt paar € mehr wenn das alte schon zu lange her ist.

Die Polizei nimmt ein paar € wenn das Siegel zu alt ist. Je älter das Siegel desto mehr nimmt die Polizei.

Fetzt euch nicht wegen klarer sachen. :)

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 10. Juni 2015 um 22:58:49 Uhr:

Weißt du was? Lies dir die Seite vom Tüv Nord durch und hör auf, mir mit deinem Kinderkram auf die Nerven zu fallen. Auf der Webseite vom Tüv Nord steht mein Text noch mal, also lese es, bevor du auf meine Ignorliste kommst.

Nein auf der TÜV Nord Seite steht es wie in der BKatV ebenfalls steht, dass es für PKW erst ÜBER 8 Monate einen Punkt gibt, und 60,-€ Bußgeld.

In DEINEM ersten Link der auf eine falsche Information verweist heißt es hingegen bei einem PKW gibt es zwischen 4 bis 8 Monaten einen Punkt und 60,-€ und ÜBER 8 Monate soll es lt. dieser falschen Information 1 Punkt und 75,-€ kosten.

Der TÜV Nord schreibt es daher ja auch völlig richtig, Du hingegen behauptest bei 8 Monaten würde es einen Punkt geben, dies ist nun einmal falsch.

Einen Punkt gibt es erst bei mehr als 8 Monaten bei einem PKW.

Vergiss es Kai, er leugnet ganz offensichtlich, dass er jemals diesen Link mit den falschen Behauptungen gesetzt hat sowie seine Aussage selbst, obwohl das hier jeder nachlesen kann.

Er tut jetzt so, als hätte er folgenden Satz nie gesagt....

 

Wenn er jetzt 8 Monate zu spät dran ist, gibt es sogar Punkte in Flensburg

@mandelpflaume

Wieso sollte ICH mir das nochmal durchlesen, dort steht das was ICH im Gegensatz zu DIR schon immer wusste, nämlich das es bis zu 8 Monate KEINE Punkte gibt! :rolleyes:

Und zum Thema "Kinderkram", das ist ja wohl eher deine Märchenstunde, womit du alle User hier wissentlich belogen hast, weil das SO nie passiert sein kann!

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 9. Juni 2015 um 16:25:40 Uhr:

[.....] Ich habe mit meinem alten Auto auch mal den Termin vollkommen verpennt und war 3 Monate zu spät da. Du bekommst dann nicht 2 Jahre Tüv, sondern nur 21 Monate...+ 25 Euro "Verzugszinsen".

Wenn er jetzt 8 Monate zu spät dran ist, gibt es sogar Punkte in Flensburg ;)

am 11. Juni 2015 um 8:18

Wie ich schon geschrieben habe: Lesen bildet, solltet ihr auch mal versuchen, den unter diesem Link steht alles, vielleicht seid ihr mit diesem Kommentar aber auch einfach überfordert:

http://www.motor-talk.de/.../...uchung-hu-ueberzogen-t5328446.html?...

Selten so ****** Mitglieder hier gesehen, die trotz mehrfacher Aufforderung zu **** zum lesen sind und keinen höheren Sinn im Leben sehen, anderen mit ihrer ********* auf die Nerven zu fallen.

Du verstehst nur nicht, dass es um die Unterscheidung 8 Monate (Deine Behauptung) }> über 8 Monate (Rechtslage) geht.

Das haben ihn jetzt schon so viele hier versucht zu erklären, aber da geht er ja gar nicht drauf ein. Alle anderen sind blöd, nur er hat den Durchblick........Glaubt er. :D:D:D

Wahrscheinlich ist er geistig überfordert, den Unterschied zwischen einen privaten PKW und einen Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zu unterscheiden! :rolleyes:

 

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