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TÜV bzw. Hauptuntersuchung (HU) überzogen

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 11:16

Hallo zusammen,

folgendes Problem:

Mein Kumpel hätte im April 2015 (04/15) sein Auto (kein Saisonfahrzeug) dem TÜV vorführen müssen bzw. der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung unterziehen müssen. Das Fahrzeug steht schon etwas länger angemeldet (also er zahlt weiterhin brav seine Versicherungsbeiträge und die Steuer) in der Garage. Er wird - zuerst wegen Krankheit, nun aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts - voraussichtlich erst im Oktober diesen Jahres (10/15) dazu kommen, die Hauptuntersuchung durchführen zu lassen (er bringt sein Fahrzeug hierfür meist zu einer Vertragswerkstatt). Das Auto würde bis zu diesem Zeitpunkt unbewegt in der Garage verweilen.

Nun, was droht ihm, wenn er erst im Oktober seine HU erneuert? Ab wann würden ihm Punkte in Flensburg drohen? Ich hörte mal etwas von 8 Monate aufwärts (falls ja, ab wann wäre das? Wenn sein Auto HU bis zum 04/15 gehabt hat?

Vielen Dank an all die Experten :)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Ein Punkt gäbe es bei mehr als 8 Monaten

4+8 solltest du jetzt aber selber rechnen können! :D

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73 Antworten
am 4. Juni 2015 um 13:31

Juhuuu, Ponys :)

Ich reite jetzt nach Mexico :p

am 4. Juni 2015 um 14:13

Kleinbürger?

Großbürger?

Kleinhirn.

Großkotz.

am 4. Juni 2015 um 17:09

Zitat:

@Jubi TDI/GTI schrieb am 4. Juni 2015 um 15:11:17 Uhr:

...

Manche User hier leben ganz offensichtlich auf einen Ponyhof. :rolleyes:

Achso, ja, logisch... dann kann man auch mal nicht eben eine Vollmacht unterschreiben, vor allem dann, wenn man sich bares Geld sparen könnte (Steuer und Versicherung kosten mich in 4 bis 5 Monaten mehr als eine Ab- und Anmeldung). :)

Ponyhof... nein, nur mal "einfach" gedacht. Bin wohl sehr einfach gestrickt. :o

Zitat:

@Kai70 schrieb am 4. Juni 2015 um 13:41:23 Uhr:

Bei der HU kommt nach 2 Monaten überziehen ein Aufschlag von 20% (erweiterte Untersuchung) auf die HU-Prüfgebühr auf ihn zu.

genauer: auf den HU-Anteil.

Das sind also so rund 13 Euro Aufschlag.

 

Zitat:

vor der Fahrt zur HU eine Bescheinigung holen, dass dies eine reine Fahrt zur Vorführung zur HU ist, dann kann in diesem Fall auch ein Verwarngeld umgangen werden wenn eine Kontrolle auf der Fahrt zum TÜV erfolgt.

"kann" ist genau richtig:

Einen Rechtsanspruch dafür gibt es nicht. Aber wenn man die Zusammenhänge sachlich erklärt, stehen die Chancen ganz gut.

Zitat:

@hk_do schrieb am 4. Juni 2015 um 20:18:47 Uhr:

Zitat:

@Kai70 schrieb am 4. Juni 2015 um 13:41:23 Uhr:

Bei der HU kommt nach 2 Monaten überziehen ein Aufschlag von 20% (erweiterte Untersuchung) auf die HU-Prüfgebühr auf ihn zu.

genauer: auf den HU-Anteil.

..habe ich doch geschrieben auf die HU-Prüfgebühr :confused:

Die AU bleibt unberührt.

Zitat:

"kann" ist genau richtig:

Einen Rechtsanspruch dafür gibt es nicht. Aber wenn man die Zusammenhänge sachlich erklärt, stehen die Chancen ganz gut.

Daher ja auch "kann" ;)

Muss anderen recht geben, schon alles etwas seltsam, er kann nicht zum TÜV fahren oder jemand damit beauftragen, aber hier einen Thread erstellen kann er. Also kann er auch einen Freund/Kumpel oder jemand beauftragen und liegt nicht irgendwo im Koma wo er nichts machen kann.

Aber ja auch egal für uns alle, muss jeder selber wissen was er macht. Nur etwas war für mich neu, dachte den Punkt und die Geldstrafe fürs überziehen gibts bereits nach 1 Monat, weil aktuell ist doch überziehen des TÜV gar nicht mehr erlaubt.

Zitat:

@GTITyp schrieb am 4. Juni 2015 um 21:19:44 Uhr:

Muss anderen recht geben, schon alles etwas seltsam, er kann nicht zum TÜV fahren oder jemand damit beauftragen, aber hier einen Thread erstellen kann er. [.....]

Einfach mal den ersten Beitrag lesen und VERSTEHEN, aber mit letzteres scheinen einige hier schon überfordert zu sein. :rolleyes:

Zitat:

Mein Kumpel hätte im April 2015 (04/15) sein Auto (kein Saisonfahrzeug) dem TÜV vorführen müssen bzw. der vorgeschriebenen Hauptuntersuchung unterziehen müssen.

Ja, eben. Da kommt doch automatisch die Frage auf, warum in dieser prekären Situation dem Kumpel keine Hilfe angeboten wurde.

WIESO suggeriert hier jeder, dass er das Fahrzeug abmelden will und nicht kann? Das ist doch überhaupt nicht das Thema und danach wurde auch überhaupt nicht gefragt! Hat er diesbezüglich um Hilfe gebeten? NEIN! Warum kümmert ihr euch also um ungelegte Eier? :rolleyes:

Es geht doch hier nicht um das Abmelden (auch wenn es vereinzelt erwähnt wurde), sondern darum, das Fahrzeug in Abwesenheit des Fahrzeughalters bei einer Prüforganisation zu HU vorzuführen. Da die sinnvollste Lösung darin besteht, daß dies in Abwesenheit des Halters einer seiner Kumpel als Freundschaftsdienst übernimmt, ist es doch vollkommen logisch, daß dieser Lösungsvorschlag ziemlich schnell genannt wurde. Ich (und einige andere User) verstehe in diesem Zusammenhang nicht, warum dieser Lösungsvorschlag hier von einigen Schreibern kategorisch abgelehnt wird.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 4. Juni 2015 um 22:13:30 Uhr:

Es geht doch hier nicht um das Abmelden (auch wenn es vereinzelt erwähnt wurde), sondern darum, das Fahrzeug in Abwesenheit des Fahrzeughalters bei einer Prüforganisation zu HU vorzuführen. [.....]

Vielteich weil er genau das nicht will! Hat er danach gefragt?

Zitat:

@VAG_Cruiser81 schrieb am 4. Juni 2015 um 14:44:58 Uhr:

Danke, die Frage ist eigentlich weitestgehend beantwortet!

Seine Antwort läßt zumindest den Schluß zu, daß er weitergehenden Lösungsvorschlägen nicht gänzlich ablehnend gegenübersteht. Ich habe den entsprechenden Passus mal fett markiert.

am 4. Juni 2015 um 21:35

Man kann trotzdem nicht davon ausgehen, daß das Auto dann auch TÜV bekommt. Bei einer Bastelbude, die nach Afrika gehen soll, ist die Motivation sicher nicht so groß noch mal 1000€ reinzustecken. Da würde ich wohl auch ein paar Wochen drüber riskieren.

Auch wenn das Fahrzeug technisch i.O. ist, wieso sollte sein Kumpel die HU durchführen ?

Er ist bis Oktober nicht da, und will es im Oktober machen und hat dann eine frische 2 Jahre gültige HU, warum sollte er jetzt die HU machen ? Das Fahrzeug steht unbenutzt in der Garage und wird nicht bewegt.

am 5. Juni 2015 um 7:32

Verweise dazu auf diesen Artikel:

http://www.tagesspiegel.de/.../9891088.html

Also entschuldigt mal... Wenn man davon ausgeht, dass der Kumpel nicht gerade mit 30% in der Haftpflicht fährt (und selbst dann), stehen Versicherung + Steuern + höhere Gebühren plus evtl. Bußgeld doch in keinem Verhältnis zum Aufwand des An- und Abmeldens (zusammen vielleicht 60€).

Ich bleibe dabei, hier will einer einfach nur Geld sparen durch Hinauszögern des TÜVs. Das unterstütze ich nicht weiter.

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