Tüv Betrug / Nachbesserung, Vertrag wiederrufen?
Hallo Leute,
habe vor ein paar Monaten einen BMW E39, mit 134tkm von einem Händler gekauft. HU bis 2/17. Baujahr 1997
Im Bericht der Nachuntersuchung vom 3.3.2015 der Küs, ist von keinen Mängeln die Rede.
Nach einem Monat habe ich bemerkt, das aber doch eine Menge nicht stimmt mit dem Auto, weshalb ich zur Dekra gefahren bin, um das Auto durchzuchecken.
Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel)
Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel)
Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel)
Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel)
Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel)
Hinweise:
Reifen Reifenalter beachten
Schaltung, 1. Gang springt raus.
Der Herr von der Dekra meinte, das er sich nicht vorstellen kann, wie man das als Prüfer übersehen kann, und dann auch noch zweimal. Das Dokument vor der Untersuchung besitze ich leider nicht, nur das von der Nachuntersuchung. Dafür wurden Bremsen hinten, un der Querlenker vorne Rechts neu gemacht.
Jetzt habe ich überlegt bei der Polizei eine Anzeige zu machen, um den Tüv Prüfer möglicherweise aufliegen zu lassen. Der Tüv-Prüfer hat einen muslimischen Namen, genauso, wie der Autoverkäufer, könnte mir daher auch vorstellen, dass die gemeinsame Sache machen.
Jedoch habe ich mir gedacht, das es möglicherweise nicht so gut ist, wenn die Polizei weiß, das ich das Auto trotz der Mängel im Straßenverkehr verwende.
Was meint ihr, besetzt die Gefahr, das das nicht Inordnung ist?
Vielleicht könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen, und zwar möchte ich das Auto wieder loswerdern, das es wirklich keine Freude ist mit Ihm zu fahren, die Lenkung ist schwammig, und schlägt aus, trotz neuem Querlenker vorne rechts. Und Kupplung / Getriebe sind auch ätzend. Der erste Gang springt jedoch immer seltener Raus beim anfahren. Bei der Probefahrt ist es komischerweise garnicht passier?! Dem Tüv Prüfer aber bei jedem Anfahren, und mir auch oft zu dem Zeitpunkt.
Daher habe ich zweimal eine Frist geschrieben (7 Tage), in der ich die Probleme nenne, und die schriftliche Kontaktaufnahme mit mir fordere, zur Nachbesserung.
Auf die Briefe habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Was ist jetzt der nächste Schritt? Vom Vertrag zurücktreten, oder direkt klagen?
Also im Brief habe ich folgende Mängel genannt:
1. Der erste Gang springt regelmäßig beim Anfahren mit einem lauten Knall raus.
Siehe auch Dekra Gutachten. (anderer Anhang)
2. Das Getriebe läuft beim Ausrollen, und Beschleunigen teilweise unruhig, es ruckelt nach einem Gangwechsel. Schaltknüppel zittert.
3. Der Motorraum hat an einer Ampel schon einmal gequalmt, obwohl die Temperaturanzeige Normaltemperatur zeigte.
4. Die Lenkung ist Schwammiger geworden, läuft Rillen nach, und schlägt bei Bodenwellen aus. Obwohl Sie ja gesagt hatten, dass Sie für die HU die Querlenker auf einer Seite haben tauschen lassen.
5. Trotz größter Vorsicht, greift die Kupplung manchmal nicht, sogar bei der ersten Ampel nach einer Autobahnausfahrt, also, selbst, wenn man vorher nicht geschaltet hat.
6. Bremsscheibe schleift hinten rechts, obwohl laut Ihnen neu.
7. Die Handbremse muss unheimlich weit hochgezogen werden, damit Sie Wirkung zeigt.
8. Der Knopf zum kälter stellen der Lüftung, für die rechte Seite fällt hin und wieder ab.
Ohne Knopf ist es auch mit dem Fingernagel nicht möglich, auf der rechten Seite kälter zu machen.
9. Der Motor springt oft sehr schlecht an.
und danach was von der Dekra festgestellt wurde.
Im Kaufvertrag bin ich als Händler eingetragen, was laut Händler okay wäre, hätte die Handelskammer gesagt. Ich bin, und war jedoch kein Händler. Keine Garantie und Gewährleistung.
Beim Kauf war meine Freundin dabei. (Hat wahrscheinlich zu sehr abgelenkt)
Ich weiß, es war sau dumm, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben, aber das Auto fuhr sich bei der Probefahrt, so zirka 2/4 Autobahn, 1/4 Landstraße, und 1/4 Stadt ganz gut, und ich bin vorher schon ein paar andere Autos gefahren.
Ist sowieso total komisch wie unterschiedlich sich das Auto immer fährt. Bei warmen Wetter ist die Lenkung z.B. leichter zu Lenken.
Ich hatte vorher schon ein paar Autos im Ruhrgebiet angesehen, und die waren auch nicht besser, dazu kam auch noch, dass das Auto meiner Mutter kaputt war, und ich daher dringend eines gebraucht habe, und das ich jung und unerfahren bin... 🙂
Naja mein Vater hatte 3 Jahre vorher mal den komplett identischen Wagen, nur als Kombi, und Baujahr 2001, und in den 6,7 Jahren, den wir ihn hatten hatte er nie was, aber bei 220tkm war es durch einen Unfall mit Ihm geschehen.
Deshalb, und wegen den sehr guten Test-Bewertungen, die ich im Internet gesehen habe, dachte ich das ich mit dem Auto nicht soo viel falsch machen kann. Naja falsch gedacht...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!
82 Antworten
Der Kunde will das bei alten Autos oft gar nicht deshalb lässt er sich ja auf solche verrückten Deals ein.
Aber der Gesetzgeber will das.
Das ist nun mal so und wenn man damit als Händler nicht leben kann, darf man halt nicht an private verkaufen, oder muss sich auf den Handel mit vernünftigen Autos beschränken wo man die Gewährleistung auch einpreisen kann.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 5. August 2015 um 00:18:16 Uhr:
Der Kunde will das bei alten Autos oft gar nicht deshalb lässt er sich ja auf solche verrückten Deals ein.Aber der Gesetzgeber will das.
Das ist nun mal so und wenn man damit als Händler nicht leben kann, darf man halt nicht an private verkaufen, oder muss sich auf den Handel mit vernünftigen Autos beschränken wo man die Gewährleistung auch einpreisen kann.
Bin selber Händler... und die Leute wollen zuviel für manches Geld.
So einfach ist das...
sorry, irgendwie entgleitet dieser thread.
Der TS hat gepostet, dass der Verkäufer den Vertrag ausgefüllt hat und der Verkäufer trotz gegenteiliger Angaben des Käufers diesen als gewerblich dort eingetragen hat. Ich für meinen Teil habe das in meinem post als wahr unterstellt und frage mich, warum andere es anders handhaben.
Kann es sein, dass der eine oder andere sich über den post betreffs einer Masche ärgert, die dann eine Warnung für Kaufinteressenten sein kann? Muss alles ein wenig verwirrend für einen TS sein, wenn so sehr von seinen Angaben weg diskutiert wird und dabei so wenig erkennbar ist, warum das so ist.
Grüße
Das du selber Händler bist war mir schon aus dem vorherigen Post klar.
Und Kunden wollen immer so viel wie möglich fürs Geld das geht jedem Händler so, egal in welcher Branche.
Das Problem ist doch eher das es zu viele Händler gibt die am Rande der Illegalität und darüber hinaus arbeiten. Als ehrlicher Händler hat man da gerade im Niedrigpreissektor tatsächlich keine Chance weil man mit den Preisen nicht mithalten kann.
Dafür kann aber der Kunde nichts, der will einfach nur das beste Angebot suchen.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 00:23:36 Uhr:
Der TS hat gepostet, dass der Verkäufer den Vertrag ausgefüllt hat und der Verkäufer trotz gegenteiliger Angaben des Käufers diesen als gewerblich dort eingetragen hat. Ich für meinen Teil habe das in meinem post als wahr unterstellt und frage mich, warum andere es anders handhaben.
Andere handhaben das anders, weil Ihnen klar ist das TE das nicht wird beweisen können
Wenn er das beweisen kann ist die Sache klar, dann hat er Gewährleistung, bzw. kann sogar den Vertrag komplett anfechten.
In der Praxis wird er das aber wahrscheinlich nicht beweisen können, von daher muss man sich schon die Frage stellen was dann ist.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 5. August 2015 um 00:18:16 Uhr:
Der Kunde will das bei alten Autos oft gar nicht deshalb lässt er sich ja auf solche verrückten Deals ein.Aber der Gesetzgeber will das.
Das ist nun mal so und wenn man damit als Händler nicht leben kann, darf man halt nicht an private verkaufen, oder muss sich auf den Handel mit vernünftigen Autos beschränken wo man die Gewährleistung auch einpreisen kann.
Das ist tatsächlich richtig. Ein guter Kumpel Handelt viel mit Autos, bei denen Gewährleistung keinen Sinn macht. Viel geht an Händler, einiges sind Bastlerautos, andere gehen mit frischem TÜV an privat. Meist aber an Liebhaber, wo ein mündlicher Ausschluss der Gewährleistung auf Vertrauen gilt. Rechtlich natürlich nicht möglich. Geht aber eigentlich bis auf ganz wenige Ausnahmen gut. Gibt es ärger, kauft er die Autos zurück. Macht ein privater Käufer den Eindruck, das ganze nicht zu verstehen, kostet das Auto halt Betrag X, als Sicherheit für Gewährleistungsansprüche, mehr. Sieht der Käufer immer noch nicht ein, warum das alles einen Sinn ergibt, wird an diesen nicht verkauft. Mit dieser Schiene fährt er seit Jahren überraschend gut.
Ältere Autos, die (sagen wir mal) unter 15% Des Neupreises gefallen sind, würden sonst wohl kaum noch von Händlern an privat gehandelt werden. Gibt es ja eh kaum noch...
Zitat:
@Tand0r schrieb am 5. August 2015 um 00:26:30 Uhr:
Das du selber Händler bist war mir schon aus dem vorherigen Post klar.
Und Kunden wollen immer so viel wie möglich fürs Geld das geht jedem Händler so, egal in welcher Branche.Das Problem ist doch eher das es zu viele Händler gibt die am Rande der Illegalität und darüber hinaus arbeiten. Als ehrlicher Händler hat man da gerade im Niedrigpreissektor tatsächlich keine Chance weil man mit den Preisen nicht mithalten kann.
Dafür kann aber der Kunde nichts, der will einfach nur das beste Angebot suchen.
Klar natürlich versteh ich auch.. aber du einen Kleinwagen hast mit neu Tüv, wenig km, Schekheft alles nachvollziehbar...steht sauber da bis auf Gebrauchsspuren...der Kunde kommt und manchmal versucht 4-5 € zu handeln (sozusagen die Spanne zur Not ür die Gewährleistung) dann wird es halt eng dann kann mans nur von Firma-Firma verkaufen..viele Leute sagen auch nix aber naja manche sind dann wie Geier..
Ich persönlich habe es nur selten da ich schaue das die Autos sauber verkauft werden..aber ich weiß was da alles getrickst wird in dem Bereich..wenn du ehrlich bist hast es sehr sehr schwer!
Zitat:
@Tand0r schrieb am 5. August 2015 um 00:30:23 Uhr:
Andere handhaben das anders, weil Ihnen klar ist das TE das nicht wird beweisen könnenZitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 00:23:36 Uhr:
Der TS hat gepostet, dass der Verkäufer den Vertrag ausgefüllt hat ....
Wenn er das beweisen kann ist die Sache klar, dann hat er Gewährleistung, bzw. kann sogar den Vertrag komplett anfechten.In der Praxis wird er das aber wahrscheinlich nicht beweisen können, von daher muss man sich schon die Frage stellen was dann ist.
Im ersten post gibt der TS an, dass seine Freundin bei dem Vorgang dabei war. Ohne Beweis steht er nicht da.
Grüße
Wenn ich den ersten Post lese und dann den zweiten http://www.motor-talk.de/.../...-vertrag-wiederrufen-t5393827.html?... , dann kann ich nur den Kopf schuetteln. Desweitern waren ja auch alle aufgezaehlten Maengel bei der Probefahrt zu erkennen. So eine Karre kauft man nicht mal als Blinder. Das die Anwaeltin dir ohne Bezahlung keine weiter Auskunft gibt, ist auch klar. Sie will an dir auch noch bissel Verdienen, denn das scheint ja ziemlich leicht bei dir zu sein.
Wenn du die Karre nicht mehr willst, dann verkauf sie zur Ersatzteilgewinnung, oder nach Afrika. Dann bekommst wenigsten noch paar hundert Euro fuer die Flinte.
Die andere Alternative ist die Anwaeltin zu fuettern was die Karre noch teurer macht. Dann waere es eher sinnvoll das Geld in eine Reparatur zu stecken.
Nochwas, ich war gestern beim Metzger und hab 1kg Gehacktes gekauft. Zu hause seh ich dann das es kein Entrecote war. Schweinerei! Ich tausch das heut um. Oder geh gleich beim Anwalt. 😉
Zitat:
@mattalf schrieb am 5. August 2015 um 08:46:47 Uhr:
Schweinerei!
Meist aber nur zu 50%. 😁
Gruß Metalhead
Hallo und nen schönen Tag. Wenn Du bei einem Händler den Wagen gekauft hast ist das ne klare Sache . Er muß auf Sachmängel 24 Monate Gewährleistung geben . Alle Mängel die der DEKRA ? festgestellt hat , würde ich dem Händler sofort melden , hier läuft eine 6 monatige Frist. von allen Sachmängeln die binnen 6 Monaten nach dem Kauf dem Händler / Verkäufer mitgeteilt werden wird angenommen , das sie bereits beim Kauf vorhanden waren. Du mußt den Händler unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auffordern , was heißt das er alle Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen / reparieren hat , was per Einschreiben mit Postzustellungsurkunde erfolgen muß . Die Dauer der Frist beträgt 14 Werktage , dann muß ihm noch eine Nachfrist von 7 Werktagen gesetzt werden . Sollte er widerum seinen Nacherfüllungspflichten nicht nachkommen , kannst Du den Kaufvertrag wandeln und vom Kauf zurücktreten , er muß Dir den Kaufpreis sowie Deine sonstigen Auslagen voll erstatten und den Wagen zurücknehmen . Falls Du ne Rechtschutzversicherung hast kannst Du das natürlich auch einen Anwalt machen lassen . Beweise hast Du ja denn der DEKRA hat sicher alle Sachmängel in einem Bericht dokumentiert . Die Kosten dafür muß Dir der händler sowie alle Anderen ebenfalls voll erstatten Dies gilt auch für Zulassungskosten , - Schilder etc. Nen schönen Tag und Gruß von Detlev
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 5. August 2015 um 09:44:50 Uhr:
Hallo und nen schönen Tag. Wenn Du bei einem Händler den Wagen gekauft hast ist das ne klare Sache . Er muß auf Sachmängel 24 Monate Gewährleistung geben . Alle Mängel die der DEKRA ? festgestellt hat , würde ich dem Händler sofort melden , hier läuft eine 6 monatige Frist. von allen Sachmängeln die binnen 6 Monaten nach dem Kauf dem Händler / Verkäufer mitgeteilt werden wird angenommen , das sie bereits beim Kauf vorhanden waren. Du mußt den Händler unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auffordern , was heißt das er alle Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen / reparieren hat , was per Einschreiben mit Postzustellungsurkunde erfolgen muß . Die Dauer der Frist beträgt 14 Werktage , dann muß ihm noch eine Nachfrist von 7 Werktagen gesetzt werden . Sollte er widerum seinen Nacherfüllungspflichten nicht nachkommen , kannst Du den Kaufvertrag wandeln und vom Kauf zurücktreten , er muß Dir den Kaufpreis sowie Deine sonstigen Auslagen voll erstatten und den Wagen zurücknehmen . Falls Du ne Rechtschutzversicherung hast kannst Du das natürlich auch einen Anwalt machen lassen . Beweise hast Du ja denn der DEKRA hat sicher alle Sachmängel in einem Bericht dokumentiert . Die Kosten dafür muß Dir der händler sowie alle Anderen ebenfalls voll erstatten Dies gilt auch für Zulassungskosten , - Schilder etc. Nen schönen Tag und Gruß von Detlev
Nur zum Teilrichtig. lies dir die Gesetzgebung und Urteile dazu an: Gibt der Käufer an er hat eine Firmaoder es steht so im Vertrag ist der Händler aus der Sache raus.
Zitat:
@LittlePelican schrieb am 5. August 2015 um 09:44:50 Uhr:
Er muß auf Sachmängel 24 Monate Gewährleistung geben.
Nö, er muß 12 geben (theoretisch), praktisch sind es aber nur 6.
Zitat:
... er muß Dir den Kaufpreis sowie Deine sonstigen Auslagen voll erstatten und den Wagen zurücknehmen
Nö, allenfallst kannst du darauf klagen und da gibt's bei deutlich neueren/besseren Autos Urteile bei denen Mängel als Verschleiß bzw. als Altersbedingt erwartungsgemäß eingestuft wurden.
EDIT: Klick
Gruß Metalhead
Zitat:
@Letar schrieb am 4. August 2015 um 16:09:38 Uhr:
der TE schreibt ja selbst, dass das Auto zum Zeitpunkt des Erwerbes einwandfrei fuhr ... ergo fallen alle Mängel in seinen Nutzungszeitraum. Jedem sollte klar sein, dass ein so altes Fahrzeug zu dem Kurs nicht mängelfrei sein kann und das ganz normal zum Verschleiß gehört.Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel) --> kann dir passiert sein
Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel) --> 20€
Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel) --> 15€
Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel) --> schweißen lassen oder 150€
Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel) --> abwischen
(..)
So siehts aus. Wenn das die einzigen Mängel waren und dazu noch neuer TÜV. Da hast du für 2500 ein echtes Schnäppchen gemacht!!!
Ok, das mit dem Getriebe ist natürlich nicht so toll. Hatte das gleiche Problem mit meinem 323i.
Im besten fall, eine Einstellung vornehemen lassen oder eine der Stangen da drin tauschen (100€ mit Arbeit) oder im shclechten Fall ein neues (gebrauchtes) getriebe für 150-200€ kaufen und einbau ist auch nicht sooo teuer. Das ist also ein fairer Preis gewesen.
Wenn du trotzdem unzufrieden bist, würde ich den Verkäufer einfach mal besuchen und versuchen das mit dem so zu klären. Vlt legt er ja noch nen 100er dazu... 😉