Tüv Betrug / Nachbesserung, Vertrag wiederrufen?
Hallo Leute,
habe vor ein paar Monaten einen BMW E39, mit 134tkm von einem Händler gekauft. HU bis 2/17. Baujahr 1997
Im Bericht der Nachuntersuchung vom 3.3.2015 der Küs, ist von keinen Mängeln die Rede.
Nach einem Monat habe ich bemerkt, das aber doch eine Menge nicht stimmt mit dem Auto, weshalb ich zur Dekra gefahren bin, um das Auto durchzuchecken.
Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel)
Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel)
Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel)
Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel)
Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel)
Hinweise:
Reifen Reifenalter beachten
Schaltung, 1. Gang springt raus.
Der Herr von der Dekra meinte, das er sich nicht vorstellen kann, wie man das als Prüfer übersehen kann, und dann auch noch zweimal. Das Dokument vor der Untersuchung besitze ich leider nicht, nur das von der Nachuntersuchung. Dafür wurden Bremsen hinten, un der Querlenker vorne Rechts neu gemacht.
Jetzt habe ich überlegt bei der Polizei eine Anzeige zu machen, um den Tüv Prüfer möglicherweise aufliegen zu lassen. Der Tüv-Prüfer hat einen muslimischen Namen, genauso, wie der Autoverkäufer, könnte mir daher auch vorstellen, dass die gemeinsame Sache machen.
Jedoch habe ich mir gedacht, das es möglicherweise nicht so gut ist, wenn die Polizei weiß, das ich das Auto trotz der Mängel im Straßenverkehr verwende.
Was meint ihr, besetzt die Gefahr, das das nicht Inordnung ist?
Vielleicht könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen, und zwar möchte ich das Auto wieder loswerdern, das es wirklich keine Freude ist mit Ihm zu fahren, die Lenkung ist schwammig, und schlägt aus, trotz neuem Querlenker vorne rechts. Und Kupplung / Getriebe sind auch ätzend. Der erste Gang springt jedoch immer seltener Raus beim anfahren. Bei der Probefahrt ist es komischerweise garnicht passier?! Dem Tüv Prüfer aber bei jedem Anfahren, und mir auch oft zu dem Zeitpunkt.
Daher habe ich zweimal eine Frist geschrieben (7 Tage), in der ich die Probleme nenne, und die schriftliche Kontaktaufnahme mit mir fordere, zur Nachbesserung.
Auf die Briefe habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Was ist jetzt der nächste Schritt? Vom Vertrag zurücktreten, oder direkt klagen?
Also im Brief habe ich folgende Mängel genannt:
1. Der erste Gang springt regelmäßig beim Anfahren mit einem lauten Knall raus.
Siehe auch Dekra Gutachten. (anderer Anhang)
2. Das Getriebe läuft beim Ausrollen, und Beschleunigen teilweise unruhig, es ruckelt nach einem Gangwechsel. Schaltknüppel zittert.
3. Der Motorraum hat an einer Ampel schon einmal gequalmt, obwohl die Temperaturanzeige Normaltemperatur zeigte.
4. Die Lenkung ist Schwammiger geworden, läuft Rillen nach, und schlägt bei Bodenwellen aus. Obwohl Sie ja gesagt hatten, dass Sie für die HU die Querlenker auf einer Seite haben tauschen lassen.
5. Trotz größter Vorsicht, greift die Kupplung manchmal nicht, sogar bei der ersten Ampel nach einer Autobahnausfahrt, also, selbst, wenn man vorher nicht geschaltet hat.
6. Bremsscheibe schleift hinten rechts, obwohl laut Ihnen neu.
7. Die Handbremse muss unheimlich weit hochgezogen werden, damit Sie Wirkung zeigt.
8. Der Knopf zum kälter stellen der Lüftung, für die rechte Seite fällt hin und wieder ab.
Ohne Knopf ist es auch mit dem Fingernagel nicht möglich, auf der rechten Seite kälter zu machen.
9. Der Motor springt oft sehr schlecht an.
und danach was von der Dekra festgestellt wurde.
Im Kaufvertrag bin ich als Händler eingetragen, was laut Händler okay wäre, hätte die Handelskammer gesagt. Ich bin, und war jedoch kein Händler. Keine Garantie und Gewährleistung.
Beim Kauf war meine Freundin dabei. (Hat wahrscheinlich zu sehr abgelenkt)
Ich weiß, es war sau dumm, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben, aber das Auto fuhr sich bei der Probefahrt, so zirka 2/4 Autobahn, 1/4 Landstraße, und 1/4 Stadt ganz gut, und ich bin vorher schon ein paar andere Autos gefahren.
Ist sowieso total komisch wie unterschiedlich sich das Auto immer fährt. Bei warmen Wetter ist die Lenkung z.B. leichter zu Lenken.
Ich hatte vorher schon ein paar Autos im Ruhrgebiet angesehen, und die waren auch nicht besser, dazu kam auch noch, dass das Auto meiner Mutter kaputt war, und ich daher dringend eines gebraucht habe, und das ich jung und unerfahren bin... 🙂
Naja mein Vater hatte 3 Jahre vorher mal den komplett identischen Wagen, nur als Kombi, und Baujahr 2001, und in den 6,7 Jahren, den wir ihn hatten hatte er nie was, aber bei 220tkm war es durch einen Unfall mit Ihm geschehen.
Deshalb, und wegen den sehr guten Test-Bewertungen, die ich im Internet gesehen habe, dachte ich das ich mit dem Auto nicht soo viel falsch machen kann. Naja falsch gedacht...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!
82 Antworten
Ich verstehe immmernochnicht warum der Threadersteller so ein Fass aufmacht.. ich als Händler würde dir die Teile organisieren für 100€ und das einbauen lassen was keine große Sachen sind bis auf den ölverlust oder schwitzen am getriebe?
Aber wenn ein Käufer mit Anwalt usw kommen würde, würde er nichtmal eine Bananenschale bekommen.
Nur so als Tipp: Ein Kunde kaufte ein Auto bei mir,meinte die Bremsen schleifen nach 4 Wochen, Auto wurde auch unter Auschluss der Gewährleistung verkauft. Habe ihm auf Kulanz nicht nur neue Bremsbeläge eingebaut sondern auch neue Scheiben das er zufrieden ist und weiter 100tkm fahren kann!!
Aber so Kunde wie den TE jage ich vom Hof.. JUNGS ihrkauft ein Auto was neu 80000 Mark gekostet hat zum Bruchteil und beschwert euch wegen einem Spiegel bzw undichtem Behälter? Sowas wird nie in meinen Kopf reingehen..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:59:45 Uhr:
@d118bmw:
nun fühl dich mal bitte nicht gleich angegriffen. Ich teile deine Meinung zwar nicht, aber ich kann mit ihr leben. Alles ist gut!
Grüße
Nur noch ein Nachwort: Man sich schon der Wortwahl bewußt sein, die manchmal herablassend bzw. arrogant rüberkommt....
Damit auch genug zu diesem Thema. 🙂
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:41:49 Uhr:
siehe obenZitat:
@Tand0r schrieb am 5. August 2015 um 13:32:06 Uhr:
Der Meinung war ich ja auch, der BGH aber nicht, und das hat man nun mal zu akzeptieren.
Das Urteil ist eindeutig, und zu 100% auf diesen Fall anzuwenden.
Der Käufer muss beweisen das der Verkäufer ihn dazu gedrängt hat sich als Händler auszugeben, das wird er nicht können. Da hilft auch die Freundin nicht, im Zweifel hat der Händler 3 Freunde die angeben dabei gewesen zu sein.
Wenn man so etwas unterschreibt ist man eben selber schuld.
Tand0r ist hier aber derjenige, der am meisten Fakten geliefert hat.
Was willst du mehr als ein 100% passendes Urteil des BHG?
Da ist es schon etwas lächerlich ihm zu unterstellen, dass die Meinung von manch anderem qualitativ höherwertig ist.
Zitat:
@tartra schrieb am 5. August 2015 um 14:00:26 Uhr:
Was heißt auch vom Händler bedrängt? Wurde ihm ein Colt an die Stirn gehalten?
Freundin hin oder her, ich gehe mal davon aus das eine voll geschäftsfähige Person jederzeit hätte sagen können:"Nein, unterschreibe ich nicht, Tschüss & noch einen schönen Tag!"
......
der gedankliche Ansatz ist etwas einseitig. Da reden wir wohl aneinander vorbei. Denke das führt nicht weiter.
und tschüß
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