Tüv Betrug / Nachbesserung, Vertrag wiederrufen?
Hallo Leute,
habe vor ein paar Monaten einen BMW E39, mit 134tkm von einem Händler gekauft. HU bis 2/17. Baujahr 1997
Im Bericht der Nachuntersuchung vom 3.3.2015 der Küs, ist von keinen Mängeln die Rede.
Nach einem Monat habe ich bemerkt, das aber doch eine Menge nicht stimmt mit dem Auto, weshalb ich zur Dekra gefahren bin, um das Auto durchzuchecken.
Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel)
Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel)
Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel)
Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel)
Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel)
Hinweise:
Reifen Reifenalter beachten
Schaltung, 1. Gang springt raus.
Der Herr von der Dekra meinte, das er sich nicht vorstellen kann, wie man das als Prüfer übersehen kann, und dann auch noch zweimal. Das Dokument vor der Untersuchung besitze ich leider nicht, nur das von der Nachuntersuchung. Dafür wurden Bremsen hinten, un der Querlenker vorne Rechts neu gemacht.
Jetzt habe ich überlegt bei der Polizei eine Anzeige zu machen, um den Tüv Prüfer möglicherweise aufliegen zu lassen. Der Tüv-Prüfer hat einen muslimischen Namen, genauso, wie der Autoverkäufer, könnte mir daher auch vorstellen, dass die gemeinsame Sache machen.
Jedoch habe ich mir gedacht, das es möglicherweise nicht so gut ist, wenn die Polizei weiß, das ich das Auto trotz der Mängel im Straßenverkehr verwende.
Was meint ihr, besetzt die Gefahr, das das nicht Inordnung ist?
Vielleicht könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen, und zwar möchte ich das Auto wieder loswerdern, das es wirklich keine Freude ist mit Ihm zu fahren, die Lenkung ist schwammig, und schlägt aus, trotz neuem Querlenker vorne rechts. Und Kupplung / Getriebe sind auch ätzend. Der erste Gang springt jedoch immer seltener Raus beim anfahren. Bei der Probefahrt ist es komischerweise garnicht passier?! Dem Tüv Prüfer aber bei jedem Anfahren, und mir auch oft zu dem Zeitpunkt.
Daher habe ich zweimal eine Frist geschrieben (7 Tage), in der ich die Probleme nenne, und die schriftliche Kontaktaufnahme mit mir fordere, zur Nachbesserung.
Auf die Briefe habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Was ist jetzt der nächste Schritt? Vom Vertrag zurücktreten, oder direkt klagen?
Also im Brief habe ich folgende Mängel genannt:
1. Der erste Gang springt regelmäßig beim Anfahren mit einem lauten Knall raus.
Siehe auch Dekra Gutachten. (anderer Anhang)
2. Das Getriebe läuft beim Ausrollen, und Beschleunigen teilweise unruhig, es ruckelt nach einem Gangwechsel. Schaltknüppel zittert.
3. Der Motorraum hat an einer Ampel schon einmal gequalmt, obwohl die Temperaturanzeige Normaltemperatur zeigte.
4. Die Lenkung ist Schwammiger geworden, läuft Rillen nach, und schlägt bei Bodenwellen aus. Obwohl Sie ja gesagt hatten, dass Sie für die HU die Querlenker auf einer Seite haben tauschen lassen.
5. Trotz größter Vorsicht, greift die Kupplung manchmal nicht, sogar bei der ersten Ampel nach einer Autobahnausfahrt, also, selbst, wenn man vorher nicht geschaltet hat.
6. Bremsscheibe schleift hinten rechts, obwohl laut Ihnen neu.
7. Die Handbremse muss unheimlich weit hochgezogen werden, damit Sie Wirkung zeigt.
8. Der Knopf zum kälter stellen der Lüftung, für die rechte Seite fällt hin und wieder ab.
Ohne Knopf ist es auch mit dem Fingernagel nicht möglich, auf der rechten Seite kälter zu machen.
9. Der Motor springt oft sehr schlecht an.
und danach was von der Dekra festgestellt wurde.
Im Kaufvertrag bin ich als Händler eingetragen, was laut Händler okay wäre, hätte die Handelskammer gesagt. Ich bin, und war jedoch kein Händler. Keine Garantie und Gewährleistung.
Beim Kauf war meine Freundin dabei. (Hat wahrscheinlich zu sehr abgelenkt)
Ich weiß, es war sau dumm, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben, aber das Auto fuhr sich bei der Probefahrt, so zirka 2/4 Autobahn, 1/4 Landstraße, und 1/4 Stadt ganz gut, und ich bin vorher schon ein paar andere Autos gefahren.
Ist sowieso total komisch wie unterschiedlich sich das Auto immer fährt. Bei warmen Wetter ist die Lenkung z.B. leichter zu Lenken.
Ich hatte vorher schon ein paar Autos im Ruhrgebiet angesehen, und die waren auch nicht besser, dazu kam auch noch, dass das Auto meiner Mutter kaputt war, und ich daher dringend eines gebraucht habe, und das ich jung und unerfahren bin... 🙂
Naja mein Vater hatte 3 Jahre vorher mal den komplett identischen Wagen, nur als Kombi, und Baujahr 2001, und in den 6,7 Jahren, den wir ihn hatten hatte er nie was, aber bei 220tkm war es durch einen Unfall mit Ihm geschehen.
Deshalb, und wegen den sehr guten Test-Bewertungen, die ich im Internet gesehen habe, dachte ich das ich mit dem Auto nicht soo viel falsch machen kann. Naja falsch gedacht...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!
82 Antworten
Das sind im Prinzip alles Kleinigkeiten zu reparieren. Schalldämpfer neu kostet ca 80 euro.
Und Getriebe ist normal das wenn nur ein bisschen Ölfeucht ist das die Prüfer das aufschreiben... muss nicht abtropfen.. und wenn ist dieDichtung zwischen Motor und getriebe .. kosten mit arbeiten um die 100euro wenn da jemand an der Hand hast.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. August 2015 um 10:22:06 Uhr:
Nö, er muß 12 geben (theoretisch), praktisch sind es aber nur 6.Zitat:
@LittlePelican schrieb am 5. August 2015 um 09:44:50 Uhr:
Er muß auf Sachmängel 24 Monate Gewährleistung geben.
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 5. August 2015 um 10:22:06 Uhr:
Mein Guter da bist Du n bißchen falsch informiert , nach geltendem EU - Gewährleistungsrecht muß der Händler 24 ! Monate Gewährleistung geben . Die gilt für alle Kaufverträge die nach dem 1.1.2001 geschlossen wurden .
Nö, allenfallst kannst du darauf klagen und da gibt's bei deutlich neueren/besseren Autos Urteile bei denen Mängel als Verschleiß bzw. als Altersbedingt erwartungsgemäß eingestuft wurden.Zitat:
... er muß Dir den Kaufpreis sowie Deine sonstigen Auslagen voll erstatten und den Wagen zurücknehmen
EDIT: Klick
Gruß Metalhead
Bei Gebrauchtgegenständen, wozu nunmal ein alter PKW gehört, kann die Gewährleistung auf 12 Monate gekürzt werden. Dabei liegt die Beweislast die ersten 6 Monate beim Händler, die restlichen 6 Monate beim Käufer.
Ist für den TE aber unwichtig, er hat unterschrieben, dass er ein gewerblicher Käufer ist und mit dem Gewährleistungsausschluß einverstanden ist.
Kurz, mit seiner Unterschrift hat der TE sauber und rechtens die Gewährleistung ausgeschlossen.
Darüber hinaus sind 4 Monate nach dem Kauf viele Mängel eh Verschleiß, bei solch einen alten Wagen.
Das schiefe Lenkrad hätte doch schon bei der Probefahrt auffallen müssen?? und nicht erst 4 Monate nach dem Kauf, da ist es ja schon 100%, dass das im Besitz vom TE passiert sein muss.
Da kann ich mich nur wiederholen, was denken den immer bloß einige Käufer. 😕 Also für einige wär der neue Leasing Peugeot, Polo .... wohl doch die bessere Wahl
Da wird sich ein alter Premiumwagen aus der oberen Mittelklasse für 2500 EUR gekauft und sich dann gewundert das es kein Neuwagen ist😕 Im übrigen finde ich die Mängel auch ein Witz in dieser Alters- Laufleistung und Preisklasse.
Dass es gute Gründe dafür gibt, dass es im Fall des TE eben NICHT zu einem Gewährleistungsausschluss gekommen ist, ist weiter vorn schon mehrfach gesagt worden.
Grüße
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Zitat:
@LittlePelican schrieb am 5. August 2015 um 12:46:51 Uhr:
Mein Guter da bist Du n bißchen falsch informiert , nach geltendem EU - Gewährleistungsrecht muß der Händler 24 ! Monate Gewährleistung geben.
Kann sie aber bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate reduzieren (was auch zu 100,00% gemacht wird), mein Guter. 😉
PS. Zitieren klappt immer noch nicht.
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:21:33 Uhr:
Dass es gute Gründe dafür gibt, dass es im Fall des TE eben NICHT zu einem Gewährleistungsausschluss gekommen ist, ist weiter vorn schon mehrfach gesagt worden.
Richtig, damit beständen dann sogar die 24 Monate Gewährleistung (weil nicht wirksam auf 12 reduziert), aber lest euch mal das ADAC-PDF durch, da rechne ich mir vor Gericht nicht allzuviel Chancen aus bei den Defekten (selbst mit Gewärhleistungsangspruch).
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:21:33 Uhr:
Dass es gute Gründe dafür gibt, dass es im Fall des TE eben NICHT zu einem Gewährleistungsausschluss gekommen ist, ist weiter vorn schon mehrfach gesagt worden.Grüße
Das heißt aber nicht, daß diese Aussagen auch richtig sind. Ich finde, Tarta hat das alles sehr gut zusammengefasst.
@metallhead79:
zieh mal einfach nur die Maus auf den nickname und schau mal, wo derzeit das popup-menu aufgeht. Mit nem Touchpad komm ich da nicht schnell genug rüber (nach rechts unten)
Grüße
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:27:28 Uhr:
zieh mal einfach nur die Maus auf den nickname und schau mal, wo derzeit das popup-menu aufgeht. Mit nem Touchpad komm ich da nicht schnell genug rüber (nach rechts unten)
Jo, Bug.
Tipple ich mal in's Sagt's uns.
Gruß Metalhead
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:21:33 Uhr:
Dass es gute Gründe dafür gibt, dass es im Fall des TE eben NICHT zu einem Gewährleistungsausschluss gekommen ist, ist weiter vorn schon mehrfach gesagt worden.Grüße
Der Meinung war ich ja auch, der BGH aber nicht, und das hat man nun mal zu akzeptieren.
Das Urteil ist eindeutig, und zu 100% auf diesen Fall anzuwenden.
Der Käufer muss beweisen das der Verkäufer ihn dazu gedrängt hat sich als Händler auszugeben, das wird er nicht können. Da hilft auch die Freundin nicht, im Zweifel hat der Händler 3 Freunde die angeben dabei gewesen zu sein.
Wenn man so etwas unterschreibt ist man eben selber schuld.
Zitat:
@d118bmw schrieb am 5. August 2015 um 13:26:45 Uhr:
Das heißt aber nicht, daß diese Aussagen auch richtig sind. Ich finde, Tarta hat das alles sehr gut zusammengefasst.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:21:33 Uhr:
Dass es gute Gründe dafür gibt, dass es im Fall des TE eben NICHT zu einem Gewährleistungsausschluss gekommen ist, ist weiter vorn schon mehrfach gesagt worden.Grüße
Da kann sich jeder seinen Teil dazu denken. Bin für Meinungsfreiheit. Fände es besser, wenn sowas nur auf der Grundlage von Fachwissen beantwortet wird. Kann aber auch damit leben, wenn es anders läuft. Bin schließlich nicht selbst von den vom TE beschriebenen Problemen betroffen (soll nicht herzlos rüberkommen) und bin um nutzbringenden content bemüht 🙂.
Grüße
Zitat:
@Tand0r schrieb am 5. August 2015 um 13:32:06 Uhr:
Der Meinung war ich ja auch, der BGH aber nicht, und das hat man nun mal zu akzeptieren.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:21:33 Uhr:
Dass es gute Gründe dafür gibt, dass es im Fall des TE eben NICHT zu einem Gewährleistungsausschluss gekommen ist, ist weiter vorn schon mehrfach gesagt worden.Grüße
Das Urteil ist eindeutig, und zu 100% auf diesen Fall anzuwenden.
Der Käufer muss beweisen das der Verkäufer ihn dazu gedrängt hat sich als Händler auszugeben, das wird er nicht können. Da hilft auch die Freundin nicht, im Zweifel hat der Händler 3 Freunde die angeben dabei gewesen zu sein.
Wenn man so etwas unterschreibt ist man eben selber schuld.
siehe oben
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 5. August 2015 um 13:41:00 Uhr:
Da kann sich jeder seinen Teil dazu denken. Bin für Meinungsfreiheit. Fände es besser, wenn sowas nur auf der Grundlage von Fachwissen beantwortet wird. Kann aber auch damit leben, wenn es anders läuft. Bin schließlich nicht selbst von den vom TE beschriebenen Problemen betroffen (soll nicht herzlos rüberkommen) und bin um nutzbringenden content bemüht 🙂.
Grüße
So, so, du bist also der mit dem Fachwissen. Gut zu wissen. Ja, auch ich bin für Meinungsfreiheit. Ich hatte ja auch nur
meineMeinung geschrieben, gelle?
@d118bmw:
nun fühl dich mal bitte nicht gleich angegriffen. Ich teile deine Meinung zwar nicht, aber ich kann mit ihr leben. Alles ist gut!
Grüße
Was heißt auch vom Händler bedrängt? Wurde ihm ein Colt an die Stirn gehalten?
Freundin hin oder her, ich gehe mal davon aus das eine voll geschäftsfähige Person jederzeit hätte sagen können:
"Nein, unterschreibe ich nicht, Tschüss & noch einen schönen Tag!"
Da ist dem TE ja kein Vorwurf zu machen, ging bestimmte vielen bei den ersten Fahrzeugkäufen so.🙁
Da sieht man das Objekt der Begierde ist halb blind vor Freude und eh aufgeregt und dann lässt man sich auf vieles ein oder sieht übe vieles hinweg.
Dann sollte man aber auch dazu stehen.
Der Hinweis man sollte einen unbeteiligten emotionslosen Kumpel mit zur Besichtigung/Kauf nehmen ist schon richtig.