Tüv Betrug / Nachbesserung, Vertrag wiederrufen?
Hallo Leute,
habe vor ein paar Monaten einen BMW E39, mit 134tkm von einem Händler gekauft. HU bis 2/17. Baujahr 1997
Im Bericht der Nachuntersuchung vom 3.3.2015 der Küs, ist von keinen Mängeln die Rede.
Nach einem Monat habe ich bemerkt, das aber doch eine Menge nicht stimmt mit dem Auto, weshalb ich zur Dekra gefahren bin, um das Auto durchzuchecken.
Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:
Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel)
Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel)
Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel)
Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel)
Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel)
Hinweise:
Reifen Reifenalter beachten
Schaltung, 1. Gang springt raus.
Der Herr von der Dekra meinte, das er sich nicht vorstellen kann, wie man das als Prüfer übersehen kann, und dann auch noch zweimal. Das Dokument vor der Untersuchung besitze ich leider nicht, nur das von der Nachuntersuchung. Dafür wurden Bremsen hinten, un der Querlenker vorne Rechts neu gemacht.
Jetzt habe ich überlegt bei der Polizei eine Anzeige zu machen, um den Tüv Prüfer möglicherweise aufliegen zu lassen. Der Tüv-Prüfer hat einen muslimischen Namen, genauso, wie der Autoverkäufer, könnte mir daher auch vorstellen, dass die gemeinsame Sache machen.
Jedoch habe ich mir gedacht, das es möglicherweise nicht so gut ist, wenn die Polizei weiß, das ich das Auto trotz der Mängel im Straßenverkehr verwende.
Was meint ihr, besetzt die Gefahr, das das nicht Inordnung ist?
Vielleicht könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen, und zwar möchte ich das Auto wieder loswerdern, das es wirklich keine Freude ist mit Ihm zu fahren, die Lenkung ist schwammig, und schlägt aus, trotz neuem Querlenker vorne rechts. Und Kupplung / Getriebe sind auch ätzend. Der erste Gang springt jedoch immer seltener Raus beim anfahren. Bei der Probefahrt ist es komischerweise garnicht passier?! Dem Tüv Prüfer aber bei jedem Anfahren, und mir auch oft zu dem Zeitpunkt.
Daher habe ich zweimal eine Frist geschrieben (7 Tage), in der ich die Probleme nenne, und die schriftliche Kontaktaufnahme mit mir fordere, zur Nachbesserung.
Auf die Briefe habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Was ist jetzt der nächste Schritt? Vom Vertrag zurücktreten, oder direkt klagen?
Also im Brief habe ich folgende Mängel genannt:
1. Der erste Gang springt regelmäßig beim Anfahren mit einem lauten Knall raus.
Siehe auch Dekra Gutachten. (anderer Anhang)
2. Das Getriebe läuft beim Ausrollen, und Beschleunigen teilweise unruhig, es ruckelt nach einem Gangwechsel. Schaltknüppel zittert.
3. Der Motorraum hat an einer Ampel schon einmal gequalmt, obwohl die Temperaturanzeige Normaltemperatur zeigte.
4. Die Lenkung ist Schwammiger geworden, läuft Rillen nach, und schlägt bei Bodenwellen aus. Obwohl Sie ja gesagt hatten, dass Sie für die HU die Querlenker auf einer Seite haben tauschen lassen.
5. Trotz größter Vorsicht, greift die Kupplung manchmal nicht, sogar bei der ersten Ampel nach einer Autobahnausfahrt, also, selbst, wenn man vorher nicht geschaltet hat.
6. Bremsscheibe schleift hinten rechts, obwohl laut Ihnen neu.
7. Die Handbremse muss unheimlich weit hochgezogen werden, damit Sie Wirkung zeigt.
8. Der Knopf zum kälter stellen der Lüftung, für die rechte Seite fällt hin und wieder ab.
Ohne Knopf ist es auch mit dem Fingernagel nicht möglich, auf der rechten Seite kälter zu machen.
9. Der Motor springt oft sehr schlecht an.
und danach was von der Dekra festgestellt wurde.
Im Kaufvertrag bin ich als Händler eingetragen, was laut Händler okay wäre, hätte die Handelskammer gesagt. Ich bin, und war jedoch kein Händler. Keine Garantie und Gewährleistung.
Beim Kauf war meine Freundin dabei. (Hat wahrscheinlich zu sehr abgelenkt)
Ich weiß, es war sau dumm, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben, aber das Auto fuhr sich bei der Probefahrt, so zirka 2/4 Autobahn, 1/4 Landstraße, und 1/4 Stadt ganz gut, und ich bin vorher schon ein paar andere Autos gefahren.
Ist sowieso total komisch wie unterschiedlich sich das Auto immer fährt. Bei warmen Wetter ist die Lenkung z.B. leichter zu Lenken.
Ich hatte vorher schon ein paar Autos im Ruhrgebiet angesehen, und die waren auch nicht besser, dazu kam auch noch, dass das Auto meiner Mutter kaputt war, und ich daher dringend eines gebraucht habe, und das ich jung und unerfahren bin... 🙂
Naja mein Vater hatte 3 Jahre vorher mal den komplett identischen Wagen, nur als Kombi, und Baujahr 2001, und in den 6,7 Jahren, den wir ihn hatten hatte er nie was, aber bei 220tkm war es durch einen Unfall mit Ihm geschehen.
Deshalb, und wegen den sehr guten Test-Bewertungen, die ich im Internet gesehen habe, dachte ich das ich mit dem Auto nicht soo viel falsch machen kann. Naja falsch gedacht...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
Beste Antwort im Thema
Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!
82 Antworten
Es hat doch nichts damit zu tun dass das Auto Mängel hat, sondern dass der Prüfer diese Mängel nicht aufgezählt hat.
Mit dem HU Bericht wird der Händler auch gut nachweisen können dass bei der Übergabe des Fahrzeuges die Mängle die jetzt am Fahrzeug sind nicht vorhanden waren.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 15:04:01 Uhr:
......nicht ganz einfach, denn du hast das Fahrzeug unter Vortäuschung falscher Tatsachen erworben (du hast getäuscht). Denn du hast vorgegeben Gewerbetreibender zu sein.
Da jetzt wieder raus zu kommen, wird nicht so ganz einfach werden.
Getäuscht hat tatsächlich der Händler. Der Händler ist trotzdem für Mängel in der Verantwortung. Für Verschleiß, der Laufleistung und Alter entspricht, jedoch nicht.
@ TS
Mit schwammiger Lenkung und einer hängenden Bremse zu fahren .... ist das ernst gemeint? Gravierende Mängel muss man umgehend beheben.
Beim Verkauf des Wagens sind relevante Mängel, die man kennt, ungefragt anzugeben. Das Dekra-Gutachten hat die Mängel aufgezeigt und ich denke, dass die dann auch einem Käufer gesagt werden müssen, damit man als Verkäufer im grünen Bereich bleibt.
Generell zur HU: beschenigt wird IMMER nur der Zustand WÄHREND der Prüfung. Das sagt mal eben nichts für die Zeit nach der Prüfung aus. Das wären ja auch nur Prognosen und die könnten eintreffen, müssen es aber nicht. Da etwas nachzuweisen ist sehr schwer.
Grüße
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. August 2015 um 18:15:33 Uhr:
Getäuscht hat tatsächlich der Händler. Der Händler ist trotzdem für Mängel in der Verantwortung.
Nein, wäre der TE ein Händler, wie er es auf dem Vertrag unterschrieben hat, dann kann der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausschließen. Der ausschlaggebende Punkt war also der, dass hier ein Geschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden gemacht wurde.
Zur HU:
Selbst wenn der Sachverständige einen Mangel zum Zeitpunkt der HU übersieht, muss man ihm einen Vorsatz erst einmal nachweisen. Das ist alles andere als einfach, deshalb bekommt man diese Typen ja auch praktisch nicht dran.
TE behauptet ja, den Wagen als Händler gekauft zu haben obwohl er kein Händler ist. Jaja, der böse Händler wollte die Gewährleistung umgehen, klar. Solche Leute, zum größten Teil Leute aus dem fernen Orient, geben sich gerne als Händler aus, um ein Fahrzeug günstiger zu erwerben. Wenn dann etwas kaputt geht ist man auf einmal doch nur eine arme Privatperson die über den Tisch gezogen wurde 😎
Sollte das so oder so ähnlich sein, hoffe ich dass der TE keinen Cent vom Händler bekommt. Selbst Schuld.
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Wer hat die Erstuntersuchung gemacht und was stand da drauf?
Erstmal ist ja noch nicht klar wer evtl. was übersehen hat.
Ölfeucht und undichten Behälter gibt's bei Gebrauchtwagen nicht, da wird vor der HU mal eben fix der Motorraum gereinigt und alles ist sauber. Kleines Loch im Schalldämpfer wird mit bisschen Gumgum dicht gemacht was nach einem halben Jahr wieder abfällt. Und das Lenkrad steht schief weil nach dem Querlenkerwechsel keine Achsvermessung gemacht wurde. 1997er-Auto, hat der schon EG-Typgenehmigung? Wenn nein kein rechter Außenspiegel Pflicht und daher kein erheblicher Mangel.
1. Gang springt raus ist kein HU-Mangel. Kannst ja im 2. Gang anfahren.
Alles nichts wildes, ist ein 18 Jahre altes Auto! Vermessung durchführen lassen, die paar Kleinigkeit beheben und glücklich sein.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 4. August 2015 um 18:57:54 Uhr:
[.....] 1997er-Auto, hat der schon EG-Typgenehmigung? Wenn nein kein rechter Außenspiegel Pflicht und daher kein erheblicher Mangel.
[.....]
Das ist aber kein Freifahrtschein für kaputte Spiegelgläser! Ist ein Spiegel vorhanden, muss dieser auch in Ordnung sein!
Zitat:
@Souver schrieb am 4. August 2015 um 15:25:00 Uhr:
Habe doch meine Freundin als Zeugin, außerdem hätte er sich doch sicher einen Gewerbeschein zeigen lassen, stehe ja auch nur mit privatem Namen im Kaufvertrag!Zitat:
Moment... Du hast dich darauf eingelassen und somit (zumindest dokumentiert) angegeben Händler zu sein.
Du kannst dir keine Gewährleistung durch angaben von falschen Tatsachen erschleichen. Der Händler wird behaupten, er habe deiner Angabe geglaubt, an privat hätte er nicht verkauft.
Die Gewährleistung besteht immer von Händler an Privat, ob er das ausschließt oder nicht spielt dabei keine Rolle!
Als Händler ist man nicht verpflichtet zu kontollieren ob der Käufer Gewerbetreibender ist wenn er das so vorgibt.
DU warst damit einversatnden das Auto so zu kaufen, danach kannst du jetz nicht kommen und Ansprüche verlangen so sieht das aus.
Du kannst ja lesen was du unterschreibst du unterschreibst als Firmadann ist das so.
Fakt ist der Händler hat an einen Verbraucher verkauft.
Dabei kann keine Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Der Händler muss sich nicht nachweisen lassen das der Käufer gewerblich ist, tut er das aber nicht und der Käufer ist privat muss er Gewährleistung geben.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 4. August 2015 um 20:16:15 Uhr:
Fakt ist der Händler hat an einen Verbraucher verkauft.
Dabei kann keine Gewährleistung ausgeschlossen werden.Der Händler muss sich nicht nachweisen lassen das der Käufer gewerblich ist, tut er das aber nicht und der Käufer ist privat muss er Gewährleistung geben.
Kannst du das belegen? Wäre ja noch schöner...
Kauf ich ab jetzt nur gewerblich. Ich find sicher viele Händler die sich das nicht belegen lassen... Und wehe es ist dann was, dann komm ich und zieh ihn vor Gericht.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 4. August 2015 um 20:16:15 Uhr:
Der Händler muss sich nicht nachweisen lassen das der Käufer gewerblich ist, tut er das aber nicht und der Käufer ist privat muss er Gewährleistung geben.
Bitte?
Auch ein privater Käufer MUSS natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Der darf doch nicht lügen was das Zeug hält und das locker unterschreiben.
Ich würde mal sagen, dass wär dann mal wieder ein typisch unnützer Fall für die Gerichte und positiv für die Geldbörsen der Anwälte.
Dabei ist dann der Käufer aber auch kein Stück besser als ein windiger Händler.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 21:03:59 Uhr:
Bitte?Zitat:
@Tand0r schrieb am 4. August 2015 um 20:16:15 Uhr:
Der Händler muss sich nicht nachweisen lassen das der Käufer gewerblich ist, tut er das aber nicht und der Käufer ist privat muss er Gewährleistung geben.
Auch ein privater Käufer MUSS natürlich wahrheitsgemäße Angaben machen. Der darf doch nicht lügen was das Zeug hält und das locker unterschreiben.
EIN Käufer kommt.Handelt das Auto villeicht 300euro runter und der Händler verkauft es ihm von FIRMA ZU FIRMA .. somit keine Gewährleistung...
2 Monate später passiert was und der FIRMENKÄufer ist auf einmal ein Privatkunde der Forderungen will, sry aber da verliert man ja sein Gesicht und macht sich lächerlich.
OK, nehme alles zurück, es gibt tatsächlich ein BGH Urteil, was in dem Fall die Gewährleistung ausschließt.
http://www.autorechtler.de/...-ueber-gewerbliche-verwendung-_2241.html
Zumindest solange er nicht beweisen kann das diese falsche Behauptung vom Verkäufer ausging.
Scheint tatsächlich ne recht gute Möglichkeit für Händler zu sein die Gewährleistung zu umgehen.
Zitat:
@oldie1962 schrieb am 4. August 2015 um 17:15:25 Uhr:
Trollalarm. Sorry, so doof kann doch keiner sein und ihr fallt alle drauf rein :-)
Leider gibt es genügen Leute die so scharf auf eine bestimmte Gurke sind das jeglicher gesunde Menschenverstand aussetzt.
Wenn Du durchs Netz stöberst wirst Du sogar Welche finden die über Mängel jammern die der Verkäufer sogar in den Vertrag geschrieben hat.
Ist ja auch eine Frechheit das zb das kaputte Getriebe das der Verkäufer in den Vertrag schrieb tatsächlich kaputt ist. 😁
Auch wenn es sich hart anhört, beim Autokauf stellen sich selbst hochintelligente Leute die eigentlich sogar technisches Verständnis haben sollten, von Berufswegen, sich selten Dämlich an und lassen sich die letzten Gurken andrehen.
Seltsamerweise sind es dann selten die Käufer die sich für seltene Fahrzeuge interessieren die solche Gurken kaufen sondern Käufer von Allerweltskarren die man quasi an jedem Hauseck findet.
Wenn ein Händler nur an Händler verkaufen will, insbesonders wenn Er Exporteure anspricht, sollte man als normaler Käufer schnellstens verschwinden. Hat seinen Grund weswegen Er nur an Gewerbetreibende verkaufen will, und der Grund ist sicher nicht das das Auto Top ist.
Zitat:
@Sir Donald schrieb am 4. August 2015 um 23:48:35 Uhr:
Leider gibt es genügen Leute die so scharf auf eine bestimmte Gurke sind das jeglicher gesunde Menschenverstand aussetzt.Zitat:
@oldie1962 schrieb am 4. August 2015 um 17:15:25 Uhr:
Trollalarm. Sorry, so doof kann doch keiner sein und ihr fallt alle drauf rein :-)
Wenn Du durchs Netz stöberst wirst Du sogar Welche finden die über Mängel jammern die der Verkäufer sogar in den Vertrag geschrieben hat.
Ist ja auch eine Frechheit das zb das kaputte Getriebe das der Verkäufer in den Vertrag schrieb tatsächlich kaputt ist. 😁Auch wenn es sich hart anhört, beim Autokauf stellen sich selbst hochintelligente Leute die eigentlich sogar technisches Verständnis haben sollten, von Berufswegen, sich selten Dämlich an und lassen sich die letzten Gurken andrehen.
Seltsamerweise sind es dann selten die Käufer die sich für seltene Fahrzeuge interessieren die solche Gurken kaufen sondern Käufer von Allerweltskarren die man quasi an jedem Hauseck findet.Wenn ein Händler nur an Händler verkaufen will, insbesonders wenn Er Exporteure anspricht, sollte man als normaler Käufer schnellstens verschwinden. Hat seinen Grund weswegen Er nur an Gewerbetreibende verkaufen will, und der Grund ist sicher nicht das das Auto Top ist.
Abunzu villeicht ja,aber bei Autos über 10 Jahre will und kann man keine Gewährleistung geben oder zu Preisen die kein Kunde fürs Auto bezahlen will. D:h Kunde will nix zahlen aber RUndumpacket bekommen.!!