Tüv Betrug / Nachbesserung, Vertrag wiederrufen?

Hallo Leute,

habe vor ein paar Monaten einen BMW E39, mit 134tkm von einem Händler gekauft. HU bis 2/17. Baujahr 1997

Im Bericht der Nachuntersuchung vom 3.3.2015 der Küs, ist von keinen Mängeln die Rede.

Nach einem Monat habe ich bemerkt, das aber doch eine Menge nicht stimmt mit dem Auto, weshalb ich zur Dekra gefahren bin, um das Auto durchzuchecken.

Dabei wurden folgende Mängel festgestellt:

Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel)
Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel)
Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel)
Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel)
Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel)

Hinweise:
Reifen Reifenalter beachten
Schaltung, 1. Gang springt raus.

Der Herr von der Dekra meinte, das er sich nicht vorstellen kann, wie man das als Prüfer übersehen kann, und dann auch noch zweimal. Das Dokument vor der Untersuchung besitze ich leider nicht, nur das von der Nachuntersuchung. Dafür wurden Bremsen hinten, un der Querlenker vorne Rechts neu gemacht.

Jetzt habe ich überlegt bei der Polizei eine Anzeige zu machen, um den Tüv Prüfer möglicherweise aufliegen zu lassen. Der Tüv-Prüfer hat einen muslimischen Namen, genauso, wie der Autoverkäufer, könnte mir daher auch vorstellen, dass die gemeinsame Sache machen.

Jedoch habe ich mir gedacht, das es möglicherweise nicht so gut ist, wenn die Polizei weiß, das ich das Auto trotz der Mängel im Straßenverkehr verwende.
Was meint ihr, besetzt die Gefahr, das das nicht Inordnung ist?

Vielleicht könnt ihr mir auch bei einer anderen Frage helfen, und zwar möchte ich das Auto wieder loswerdern, das es wirklich keine Freude ist mit Ihm zu fahren, die Lenkung ist schwammig, und schlägt aus, trotz neuem Querlenker vorne rechts. Und Kupplung / Getriebe sind auch ätzend. Der erste Gang springt jedoch immer seltener Raus beim anfahren. Bei der Probefahrt ist es komischerweise garnicht passier?! Dem Tüv Prüfer aber bei jedem Anfahren, und mir auch oft zu dem Zeitpunkt.

Daher habe ich zweimal eine Frist geschrieben (7 Tage), in der ich die Probleme nenne, und die schriftliche Kontaktaufnahme mit mir fordere, zur Nachbesserung.

Auf die Briefe habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Was ist jetzt der nächste Schritt? Vom Vertrag zurücktreten, oder direkt klagen?

Also im Brief habe ich folgende Mängel genannt:

1. Der erste Gang springt regelmäßig beim Anfahren mit einem lauten Knall raus.
Siehe auch Dekra Gutachten. (anderer Anhang)
2. Das Getriebe läuft beim Ausrollen, und Beschleunigen teilweise unruhig, es ruckelt nach einem Gangwechsel. Schaltknüppel zittert.
3. Der Motorraum hat an einer Ampel schon einmal gequalmt, obwohl die Temperaturanzeige Normaltemperatur zeigte.
4. Die Lenkung ist Schwammiger geworden, läuft Rillen nach, und schlägt bei Bodenwellen aus. Obwohl Sie ja gesagt hatten, dass Sie für die HU die Querlenker auf einer Seite haben tauschen lassen.
5. Trotz größter Vorsicht, greift die Kupplung manchmal nicht, sogar bei der ersten Ampel nach einer Autobahnausfahrt, also, selbst, wenn man vorher nicht geschaltet hat.
6. Bremsscheibe schleift hinten rechts, obwohl laut Ihnen neu.
7. Die Handbremse muss unheimlich weit hochgezogen werden, damit Sie Wirkung zeigt.
8. Der Knopf zum kälter stellen der Lüftung, für die rechte Seite fällt hin und wieder ab.
Ohne Knopf ist es auch mit dem Fingernagel nicht möglich, auf der rechten Seite kälter zu machen.
9. Der Motor springt oft sehr schlecht an.

und danach was von der Dekra festgestellt wurde.

Im Kaufvertrag bin ich als Händler eingetragen, was laut Händler okay wäre, hätte die Handelskammer gesagt. Ich bin, und war jedoch kein Händler. Keine Garantie und Gewährleistung.
Beim Kauf war meine Freundin dabei. (Hat wahrscheinlich zu sehr abgelenkt)

Ich weiß, es war sau dumm, diesen Kaufvertrag zu unterschreiben, aber das Auto fuhr sich bei der Probefahrt, so zirka 2/4 Autobahn, 1/4 Landstraße, und 1/4 Stadt ganz gut, und ich bin vorher schon ein paar andere Autos gefahren.
Ist sowieso total komisch wie unterschiedlich sich das Auto immer fährt. Bei warmen Wetter ist die Lenkung z.B. leichter zu Lenken.
Ich hatte vorher schon ein paar Autos im Ruhrgebiet angesehen, und die waren auch nicht besser, dazu kam auch noch, dass das Auto meiner Mutter kaputt war, und ich daher dringend eines gebraucht habe, und das ich jung und unerfahren bin... 🙂

Naja mein Vater hatte 3 Jahre vorher mal den komplett identischen Wagen, nur als Kombi, und Baujahr 2001, und in den 6,7 Jahren, den wir ihn hatten hatte er nie was, aber bei 220tkm war es durch einen Unfall mit Ihm geschehen.

Deshalb, und wegen den sehr guten Test-Bewertungen, die ich im Internet gesehen habe, dachte ich das ich mit dem Auto nicht soo viel falsch machen kann. Naja falsch gedacht...

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!

Beste Antwort im Thema

Ich sehe hier kaum einen Mangel, der NICHT innerhalb der letzten 6 Monate hätte eintreten können, bezw. du selber für verantwortlich gemacht werden könntest, oder du beim Kauf schon hättest sehen können/müssen!

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Zitat:

@Souver schrieb am 4. August 2015 um 15:25:00 Uhr:


Habe doch meine Freundin als Zeugin, außerdem hätte er sich doch sicher einen Gewerbeschein zeigen lassen, stehe ja auch nur mit privatem Namen im Kaufvertrag!

Dass der dich damit ein gutes Stück über den Tisch gezogen hat, das ist schon klar.

Aber deine Freundin als Zeugin ist sicher nicht mehr Wert als ein Vertrag, zumal der im Zweifel auch einen Zeugen aus dem Hut zaubert.

Zitat:

@fire-fighter schrieb am 4. August 2015 um 15:28:17 Uhr:


Tja, und da er von Händler zu Händler verkauft hat, stehst Du dumm da. Er hat "aus Versehen" dich als Händler eingetragen.
Wenn man mal davon ausgeht, dass er von den Mängeln wusste, dann wird das wohl Absicht gewesen sein.

Ich sehe da für Dich sehr schlechte Chancen, gegen den Verkäufer vorzugehen. Das wird wohl oder übel ein teures Lehrgeld werden. By the way: Wieviel hast Du denn bezahlt?

Hmm hab mal ne Anwältin angerufen, und die meinte, das Ihm das nix bringt, das ich als Händler drin stehe, mehr ging mit Ihr Ohne Geld und Termin aber nicht 😉

2500€

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 15:30:09 Uhr:


Wenn da keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, dürfte das Netto gewesen sein.
Dürfte sich damit wohl auch noch um Steuerhinterziehung handeln.
Herzlichen Glückwunsch.

Gruß Metalhead

Wenn es dich interessiert dieser Fall heißt

Mehrwertsteuer nicht ausweisbar (§ 25A UStG)

enthalten ist sie schon, nur nicht extra ausgewiesen, also keine Hinterziehung.

Zitat: google

"Mehrwertsteuer nicht ausweisbar nach § 25A UStG"
bezieht sich auf die Herkunft beim Ankauf des Fahrzeugs, es stammt aus privater Hand. Der Gebrauchtwagen-Händler hat keine Mehrwertsteuer beim Verkäufer des Fahrzeugs bezahlt, kann sie somit auch nicht weitergeben.

Er muss zwar selber Mehrwertsteuer bezahlen, aber nur auf seinen eigenen Bereich der Wertschöpfungskette - seinen Gewinn, jedoch nicht auf das Produkt selber.

Dieser §25a erlaubt es dem Verkäufer, bei derartigen Geschäften die Umsatzsteuer nicht angeben zu müssen, da der Käufer dann sofort den Gewinn ausrechnen kann und vermutlich nachverhandeln will.

Nachteil: ein gewerblicher Käufer kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen, da keine gezahlt wurde.

Der letzte Absatz stimmt nicht ganz, gezahlt wurde ja ein bestimmter Betrag MwSt, wieviel genau steht aber nur in der Buchhaltung vom Verkäufer

Zitat:

@tartra schrieb am 4. August 2015 um 15:35:09 Uhr:


Mehrwertsteuer nicht ausweisbar (§ 25A UStG)

Danke, den Satz kannte ich, dachte aber immer der kommt nur bei Privatgeschäften zum Einsatz.

Wäre interessant ob die Steuer dann auch beim Finanzamt angekommen ist.

Gruß Metalhead

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Zitat:

@tartra schrieb am 4. August 2015 um 15:28:45 Uhr:



Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 15:11:25 Uhr:



Hast du Mehrwertsteuer gezahlt?

Gruß Metalhead

Die MwSt. muss man immer bezahlen, sei denn es wär ein nachgewiesener Export.

Bei Gebraucht-Geschäften wie oft bei PKW, kann die MwSt. auch nicht ausgewiesen werden, da si nur auf den Händlergewinnanteil (- Ankaufpreis) angerechnet wird und so jeder anderfalls sofort den Händler Gewinn ausrechnen könnte. In diesem Fall kann auch der gewerbliche Käufe keine MwSt. beim Finanzamt zurückfordern, enthalten ist sie aber trotzdem.

Einzige Unterschied der Gewerbetreibene kann die gezahlte 19 % MwSt. beim Finanzamt zurückfordern.

Wenn man fragen darf, was hat der Hobel gekostet.

Die Mängel sind nach 1 Monat nicht mehr dem KÜS anzulasten, die können alle innerhalb dieses Monats auftreten. Für das schief stehende Lenkrad z.B. reicht ja schon ein kräftiger Bordsteinkontakt.

Und Ehrlich, spätestens wo dir der Händler einen gewerblichen Kauf untergejubelt hat, hätteste wissen müssen auf was du dich da einlässt. Tut mir leid, aber selber schuld.

Ich würde jetzt die Mengel beheben lassen und gut ist es.

Mit der DEKRA steh ich übrigens auf Kriegsfuss, die würden wohl auch bei jedem Neuwagen schwere Mängel finden.😁

Hat 2,5 gekostet.

"Die Mängel sind nach 1 Monat nicht mehr dem KÜS anzulasten, die können alle innerhalb dieses Monats auftreten." Hast du das aus einer vertrauensvollen Quelle?

"Und Ehrlich, spätestens wo dir der Händler einen gewerblichen Kauf untergejubelt hat, hätteste wissen müssen auf was du dich da einlässt. Tut mir leid, aber selber schuld." Hab ja schon geschrieben, dass es dumm war, aber ich brauchte ein Auto, und damals fuhr er sich auch ganz ok, und war für das Modell und im Gegensatz zu Alternativen recht günstig. Daddy hatte seinen 6/7 Jahre ohne Mängel...

"Mit der DEKRA steh ich übrigens auf Kriegsfuss, die würden wohl auch bei jedem Neuwagen schwere Mängel finden.😁", ich finde das super in Zeiten von Plaketten aufkleben ohne Angucken. Aber bei den LKW und Bussen sollen Sie nun schwerstens Geschlampt haben.

Ja, es gibt hier in Deutschland "Interessen-Konsortien", besonders unter türkischen Autoverkäufern und "verwandtschaftliche" TÜV-Prüfer mit Migrations-Hintergrund.
So hatte in meinem Fall der Verkäufer 2 Stunden nach Kaufvertrag die TÜV-Stempel, obwohl noch viele Beanstandungen am Auto waren.
Ich habe auch so etwas ähnliches erlebt, nur kann man diese korrupten "Kreise" schwer beweisen.

Das kann passieren, wenn man besonders schlau sein will.

Und übrigens im Eingangspost der Hinweis auf muslimischen Verkäufer etc., den hätte man sich auch sparen können.

Mit diesen Leuten als Autoverkäufer hatte ich bisher nur die allerbesten Erfahrungen. Die waren wenigstens im Gegensatz zu den deutschen Verkäufern ehrlich.

Nicht so wie manche deutschen Käufer, die vorgeben gewerblich zu kaufen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 4. August 2015 um 15:40:10 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 4. August 2015 um 15:35:09 Uhr:


Mehrwertsteuer nicht ausweisbar (§ 25A UStG)
Danke, den Satz kannte ich, dachte aber immer der kommt nur bei Privatgeschäften zum Einsatz.

Wäre interessant ob die Steuer dann auch beim Finanzamt angekommen ist.

Gruß Metalhead

Na, das ist die Aufgabe vom FA, die passen schon auf das ihre Kasse stimmt.😁😁

Quellen zu den Mängeln habe ich nicht, auf deiner Mängelliste ist Nichts was auch 1 Tag nach der KÜS Untersuchung hätte auftreten können.

Obwohl du schon Recht hast, bei deiner Geschichte ist es wohl sehr wahrscheinlich das der KÜS Prüfer eher einen lockeren Tag hatte, um es mal vorsichtig auszudrücken.🙄

Zitat:

@tartra schrieb am 4. August 2015 um 15:44:49 Uhr:


Quellen zu den Mängeln habe ich nicht, auf deiner Mängelliste ist Nichts was auch 1 Tag nach der KÜS Untersuchung hätte auftreten können.

Obwohl du schon Recht hast, bei deiner Geschichte ist es wohl sehr wahrscheinlich das der KÜS Prüfer eher einen lockeren Tag hatte, um es mal vorsichtig auszudrücken.🙄

Eben, da gab es schon ganz andere Fälle, wo man tatsächlich sagen musste, so ein Mangel kann eigentlich nicht innerhalb des letzten Monats passiert sein. Die hier aber, bei denen ist das absolut möglich.

Was aber ein wenig gegen starkes Gefälligkeitsgutachten spricht ist, dass es überhaupt eine Nachprüfung gab. Die macht eigentlich keinen Sinn, wenn man seinem Gegenüber einen Gefallen tun möchte.

Zitat:

Was aber ein wenig gegen starkes Gefälligkeitsgutachten spricht ist, dass es überhaupt eine Nachprüfung gab. Die macht eigentlich keinen Sinn, wenn man seinem Gegenüber einen Gefallen tun möchte.

Wenn ich das Richtig in Erinnerung habe, hatte der Verkäufer damals auf meine Frage, wo das Auto denn vorher beim Tüv war GTÜ gesagt...

Aber selbst wenn es nicht so gewesen wäre, wäre es doch schon verdammt dumm, dann nicht wenigstens die Bremsen zu machen, da das ja schon arg aufällig ist. Auf sowas kann man sich ja auch einigen...

der TE schreibt ja selbst, dass das Auto zum Zeitpunkt des Erwerbes einwandfrei fuhr ... ergo fallen alle Mängel in seinen Nutzungszeitraum. Jedem sollte klar sein, dass ein so altes Fahrzeug zu dem Kurs nicht mängelfrei sein kann und das ganz normal zum Verschleiß gehört.

Lenkrad steht schräg (erheblicher Mangel) --> kann dir passiert sein

Lenkhilfe Vorratsbehälter undicht (erheblicher Mangel) --> 20€

Rückspiegel rechts Glas matt (erheblicher Mangel) --> 15€

Schalldämpfer hinten leicht undicht (geringer Mangel) --> schweißen lassen oder 150€

Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (geringer Mangel) --> abwischen

Die Mängel aus deinem Brief wären alle bei der Probefahrt feststellbar gewesen, wenn nicht --> in deiner Nutzungszeit passiert

Ist der Kauf 5 Monate her? oder warum kommst du jetzt erst?
Warum fallen dir die Mängel erst nach 4 Wochen auf?

sl

Hat der TE denn erwähnt wie viele km er in der Zeit schon runtergerissen hat?

In diesem Zeitraum packe ich locker 20.000.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 4. August 2015 um 15:59:41 Uhr:


Was aber ein wenig gegen starkes Gefälligkeitsgutachten spricht ist, dass es überhaupt eine Nachprüfung gab. Die macht eigentlich keinen Sinn, wenn man seinem Gegenüber einen Gefallen tun möchte.

Es macht nur Sinn wenn die erste HU vom Vorbesitzer in Auftrag gegeben wurde, er dann realisiert das der Wagen nicht mehr wirtschaftlich herzurichten ist, und ihn verkauft.

Der Händler lässt dann die Nachuntersuchung machen.

Wenn beides verschiedene Institutionen waren halte ich das aber auch für die wahrscheinlichste Konstellation.

Die vermeintlichen Mängel sind alle dem Alter und der Laufleistung angemessen.

Schräg stehendes Lenkrad sollte bereits bei der Probefahrt auffallen, wahrscheinlich wurde nach dem Kauf der Bordstein touchiert.

Als Laie sollte man alleine keine gebrauchten Autos kaufen, macht man es trotzdem, ist man an seinem Unglück mitschuldig.

Trollalarm. Sorry, so doof kann doch keiner sein und ihr fallt alle drauf rein :-)

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