TÜV Bericht und gekauftes Auto stimmen nicht überein, was nun?

Hallo Zusammen,

ich habe letzte Woche einen neuen Gebrauchtwagen gekauft. Nach kurzer Zeit sind mir trotz Probefahrt und Gebrauchtwagencheck einige Dinge am Auto aufgefallen. Daraufhin habe ich die TÜV Stelle (DEKRA) bei der das Auto erst zum 15.5.23 neuen TÜV erhielt, kontaktiert und war danach etwas fassungslos:

Der Händler ist mit dem KFZ, welches beschädigte Felgen hatte, zur DEKRA und hat den TÜV damit nicht bestanden. (Vorab die Info: dass die Felgen beschädigt waren wusste ich, vereinbart war, dass jeglicher Schaden/Mängel, welche beim Gebrauchtwagencheck der DEKRA erkannt wurden, behoben werden, sonst kaufe ich das Auto nicht, dem stimmte der Händler zu). Der Händler hat dann im Anschluss andere Felgen inkl. Reifen auf den Wagen gezogen, und damit den Wagen erneut vorgeführt und den TÜV bestanden. Im Anschluss hat er wieder die beschädigten Felgen raufgezogen und mir den Wagen inkl. des TÜVberichts übergeben mit der Aussage, das alles ok sei damit und kein Mangel mehr bestünde -> also repariert wurde. Das habe ich so geglaubt. Mir wurden auch keine weiteren Felgen oder Reifen außer die Kaputten die am Auto montiert sind mitgegeben.

Habe den Händler bereits kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht nur frech sondern absolut fahrlässig ist, ich mich betrogen fühle und den Wagen komplett zurück geben möchte. Der Händler hat auch die Gewährleistungspflicht im Vertrag ausgeschlossen, was rein rechtlich schon nicht möglich ist, da im BGB verankert. Auch der KM Stand passt nicht mit dem tatsächlichen überein, welcher bei Übergabe Tatsache war. Ich darf mit dem Auto aktuell nicht am Verkehr teilnehmen und wäre im Falle eines Unfalles nicht mal Versichert aufgrund dieser Tatsache.

Ich möchte bitte keine vorwurfsvollen Antworten wie "das hätte dir auffallen müssen" o.ä. lesen. Ich habe mich bemüht alles richtig zu machen und zu prüfen, es hat nicht geklappt und ich muss jetzt eine Lösung dafür finden. Ich bin dahingehend auf mich selbst gestellt und kenne mich nicht aus.

Daher bitte ich um Ratschläge, was man in so einem Fall außer einer Strafanzeige tun sollte. Der Wagen hat zudem scheinbar Mängel, die zuvor nicht kommuniziert wurden.

Direkt zum Anwalt? Versuchen sich so zu einigen und hoffen, dass er den Wagen zurück nimmt? Was tun?

LG & schönen Feiertag!

25 Antworten

Da du selbst Laie bist, halte ich es auch für am besten, den Wagen zurückzugeben, Geld zurück, fertig.

Denn die nächsten (vermutlich große!) Baustelle winkt ja schon mit dem ruckelnden Motor. Und du sprachst ja noch von weiteren Mängeln, die auf dem DEKRA-Bericht als "erledigt" gekennzeichnet wurden.

Also weg mit der Karre.

Resolut und bestimmt auftreten, mit Anwalt und Rechtschutzversicherung etc. drohen, und dann die Rückabwickung anbieten.

Nicht zu vergessen das der Betrug als Straftatbestand auch zur Anzeige gebracht werden könnte. Ich denke, dass das ein schwerwiegendes Argument sein könnte.

Ich würde die Kommunikation mit dem Händler umgehend einstellen und einen Anwalt aufsuchen. Die Gefahr, dass der TE über den Tisch gezogen wird, steigt mit mit jedem weiteren Gespräch.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. Mai 2023 um 16:17:46 Uhr:


Ich würde die Kommunikation mit dem Händler umgehend einstellen und einen Anwalt aufsuchen.

Naja das wäre für mich das weitere Vorgehen, falls der Händler der Rückabwicklung nicht zustimmt

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Zitat:

@nogel schrieb am 29. Mai 2023 um 13:49:47 Uhr:


Da du selbst Laie bist, halte ich es auch für am besten, den Wagen zurückzugeben, Geld zurück, fertig.

Denn die nächsten (vermutlich große!) Baustelle winkt ja schon mit dem ruckelnden Motor. Und du sprachst ja noch von weiteren Mängeln, die auf dem DEKRA-Bericht als "erledigt" gekennzeichnet wurden.

Also weg mit der Karre.

Resolut und bestimmt auftreten, mit Anwalt und Rechtschutzversicherung etc. drohen, und dann die Rückabwickung anbieten.

Das will sie ja, aber der Händler eben nicht.

Wo kann ich das nachlesen?

Ich lese nur

Habe den Händler bereits kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht nur frech sondern absolut fahrlässig ist, ich mich betrogen fühle und den Wagen komplett zurück geben möchte.

Daß der Händler das abgelehnt hat, habe ich nicht gelesen

Der Wagen hat die HU bestanden. Und nur in diesem Zustand ist das Fahrzeug zu übernehmen.

Wäre ja toll wenn jemand einem Fahrzeug eine Plakette verschafft, und es danach wieder verkehrsuntauglich macht… und das dann rechtens wäre.

Ein Anwalt würde hier helfen können.

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Mai 2023 um 16:24:34 Uhr:



Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. Mai 2023 um 16:17:46 Uhr:


Ich würde die Kommunikation mit dem Händler umgehend einstellen und einen Anwalt aufsuchen.

Naja das wäre für mich das weitere Vorgehen, falls der Händler der Rückabwicklung nicht zustimmt

Wie der TE schrieb, streitet der Verkäufer alles ab. Dazu vertraglicher Ausschluß der gesetzlichen Gewährleistung. Was willst du mehr.

Zitat:

@nogel schrieb am 29. Mai 2023 um 16:31:22 Uhr:


Wo kann ich das nachlesen?

Ich lese nur

Habe den Händler bereits kontaktiert und ihm gesagt, dass es nicht nur frech sondern absolut fahrlässig ist, ich mich betrogen fühle und den Wagen komplett zurück geben möchte.

Daß der Händler das abgelehnt hat, habe ich nicht gelesen

Wenn er es tun würde, gäbe es diesen Thread nicht.

Wurden denn die hier genannten Vereinbarungen im Vertrag auch festgehalten?

Wenn ja dann sollte das neben des Felgenthemas das ganze noch mehr zu deinem Gunstem zeigen.

was ist mit der Abweichung der Kilometerstände Tacho/Kaufvertrag und TÜV?
In welchem Zeitabstand?

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