TÜV bekommen trotz defekter LPG Gas Anlage

Ich hoffe ich bin hier richtig.

Hab mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Mit Verkäufer geeinigt - er macht TÜV mit der Bitte das er zu einem "normalen TÜV Prüfer" geht und nicht zu einem "Gefallen TÜV'ler".
TÜV stand eh an und ich dachte cool haste wenigstens noch gleich den Check dass das Auto ok ist bzw. was gemacht werden muss.
(klar ist der TÜV nicht dazu da sein Auto vor dem Kauf checken zu lassen - immer sehr beliebter Spruch bei den Prüfern) So weit so gut.

Am 18.05 Hauptuntersuchung nach §29 StVZO mit GWP nach §41a (Wiederkehrende Gasanlagenprüfung) "OHNE FESTGESTELLTE MÄNGEL - HU Plakette angebracht".

Tja das kam mir doch ein wenig seltsam vor SO GAR KEINE MÄNGEL bei einem 8 Jahre alten Auto!? Und da ist ja GAS drin!

Alles klar kack auf die knapp 70€ am 21.05. ab zum unabhängigen TÜV Rheinland.

"Erhebliche Mängel Wiedervorführung erforderlich HU Plakette Nicht zugeteilt"
GAS
alle Schläuche unsachgemäß montiert
Entlüftung Gasdichter Gastank fehlt/mangelhaft
GAP (Gasanlagenprüfung) nicht durchführbar da Einspritzventile nicht zugänglich
-
Achse Staubmanschette Fettverlust
Getriebe Ölfeucht
Ausenspiegelhalterung links mangelhaft

Laut TÜV Rheinland könnte eine Verpuffung stattfinden weil's Gas nicht weg kann "wat!?"

Kostenvoranschlag neutrale Gasanlagen Firma 1250,00€

Verkäufer: "ich nix wissen"...
Arschi TÜV Prüfer: "bei Prüfung war alles ok, haste du umgebaut" ...
Ich: "abwarten ihr P*****"

Ich bin zwar jetzt schon Anwaltlich dran, aber jemand sowas in der Richtung schon erlebt?
Es gibt Urteile wo das Land für den Schaden aufkommen musste. Weil der Prüfer sein Amt im Namen des jeweiligen Landes bekleidet in diesem Fall Amtsmissbrauch. Das ich bei der zuständigen Innung eine Beschwerde eingereicht habe versteht sich von selbst.

?

Beste Antwort im Thema

Ich hoffe ich bin hier richtig.

Hab mir ein gebrauchtes Auto gekauft. Mit Verkäufer geeinigt - er macht TÜV mit der Bitte das er zu einem "normalen TÜV Prüfer" geht und nicht zu einem "Gefallen TÜV'ler".
TÜV stand eh an und ich dachte cool haste wenigstens noch gleich den Check dass das Auto ok ist bzw. was gemacht werden muss.
(klar ist der TÜV nicht dazu da sein Auto vor dem Kauf checken zu lassen - immer sehr beliebter Spruch bei den Prüfern) So weit so gut.

Am 18.05 Hauptuntersuchung nach §29 StVZO mit GWP nach §41a (Wiederkehrende Gasanlagenprüfung) "OHNE FESTGESTELLTE MÄNGEL - HU Plakette angebracht".

Tja das kam mir doch ein wenig seltsam vor SO GAR KEINE MÄNGEL bei einem 8 Jahre alten Auto!? Und da ist ja GAS drin!

Alles klar kack auf die knapp 70€ am 21.05. ab zum unabhängigen TÜV Rheinland.

"Erhebliche Mängel Wiedervorführung erforderlich HU Plakette Nicht zugeteilt"
GAS
alle Schläuche unsachgemäß montiert
Entlüftung Gasdichter Gastank fehlt/mangelhaft
GAP (Gasanlagenprüfung) nicht durchführbar da Einspritzventile nicht zugänglich
-
Achse Staubmanschette Fettverlust
Getriebe Ölfeucht
Ausenspiegelhalterung links mangelhaft

Laut TÜV Rheinland könnte eine Verpuffung stattfinden weil's Gas nicht weg kann "wat!?"

Kostenvoranschlag neutrale Gasanlagen Firma 1250,00€

Verkäufer: "ich nix wissen"...
Arschi TÜV Prüfer: "bei Prüfung war alles ok, haste du umgebaut" ...
Ich: "abwarten ihr P*****"

Ich bin zwar jetzt schon Anwaltlich dran, aber jemand sowas in der Richtung schon erlebt?
Es gibt Urteile wo das Land für den Schaden aufkommen musste. Weil der Prüfer sein Amt im Namen des jeweiligen Landes bekleidet in diesem Fall Amtsmissbrauch. Das ich bei der zuständigen Innung eine Beschwerde eingereicht habe versteht sich von selbst.

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Ne ne ich bin nicht so einer. Wie gesagt ECHTE Kleinigkeiten Achsmanschette, Getriebe Öl-feucht etc.hätte ich nie was gesagt!!! Ich schwör's!

Er will aber 1. nicht meine Unkosten zahlen... 2. mal abgesehen das Er das Auto dann an jemand anderes verkauft zu gleichen Bedingungen. Du bist scheinbar einer der "Hauptsache mir geht's gut" denkt? Ich nicht.

Also wenn ich in der Zeitung lesen würde Unfall wegen so und so ... Frau mit zwei Kindern verstorben ... weiß nicht, mir würde es dabei nicht so gut gehen.

Dann würde ich das ganz anders machen. Gib ihm die Karre zurück, halte den Grund (die Mängel im Einzelnen) schriftlich fest und lass einen Bekannten die Kiste nochmal kaufen oder zumindest starkes Interesse bekunden. Wenn der Verkäufer die Mängel behebt oder den Käufer darauf hinweist, kann man ihm zumindest keinen Betrug unterstellen.

Die Idee ist gar nicht mal so schlecht - du Fuchs 😁
Im Umkehrschluss ist er ja ein Betrüger wenn er nichts sagt. Na ja und dann ...

Es gibt bescheuerte Käufer und Verkäufer. Ein Gefälligkeitstüv hilft nur unseriösen Verkäufern.

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Sind doch schon mal gute Karten, wenn der TÜVler sich meldet und Verkäufer Rücknahme signalisiert.
Ich würde jetzt erst mal nichts tun, eine kleine Pause einlegen und schauen was sich so andient.

Übrigens sind die TÜVler Gas geschult und über die bisherigen Unfälle bestens informiert.
Beim Handwerker setzt man voraus, dass er Handwerkszeug hat und beim TÜV eben Kenntnis über die wichtigsten Sicherheitsmerkmale. Ansonsten darf er eben kein Fahrzeug mit Gasanlage abnehmen.
Bleibt die Frage ob der TÜVler überhaupt eine GAP machen darf, den Schulungsnachweis hat.

Siehe Wolfgangs Post! Jetzt erst mal die Füße ruhig und ein paar Nächte drüber schlafen! Die angebotene Rücknahme UND den Ersatz aller angefallenen Koten bisher würde ich mir vom Verkäufer zuerst mal schriftlich zusenden lassen. Danach weiter entscheiden. Gesagt ist gesagt, aber nur Geschriebenes zählt...

Was die von romanusko angestoßene Debatte über "gekauft wie besehen" angeht, so ist das im Falle Kfz leider ein wenig anders geregelt - leider in Bezug auf die Verkäufer ;-) Wer ein Kfz verkauft, haftet für die Angaben zu diesem Fahrzeug in allen Fällen -auch privat zu privat und trotz aller Gewährleistungsausschlußfloskeln- sofern es sich um Details handelt, die die Verkehrssicherheit gefährden können und "mit normalem Sachverstand erkennbar" gewesen wären. Dazu gehört auch die Sorgfaltspflicht, daß man beim Errichten einer neuen Prüffrist ("TÜV neu"😉 eine sachkundige und zuverlässige Prüfstelle wählt und somit den "normalen Sachverstand" stellvertretend für sich selbst herstellt. da man die Wahl der prüfstelle ja selbst vornimmt, muß man sich auch deren fehler in ihren Folgen zurechnen lassen. Auch dazu gibt's schon genug gleichlautende Urteile...

Hier ist auf jeden Fall der Weg über den Prüfer und seine bewußte oder unbewusste Ignoranz der Mängel der richtige, denn dort ist die Hauptlast der ganzen verfahrenen Kiste anzusiedeln. Wenn wir schon auf den ersten Blick den plakettenrelevanten Mangel sehen, dann hätte er ihn schon längst finden müssen ;-)
Wie IComWorker schon sehr richtig ausführte: Der Prüfer hat sch die Sachunde gründlich anzueignen, und wenn er es fahrlässig nicht tut oder anschließend einfach nachlässig prüft...was soll der Verkäufer dafür können? Der ist am Ende schon genug gea...t, da er ja die Folgen seiner Prüfstellenwahl vertraglich mit Ocee verantworten muß.

Beim Vertragsverhältnis selbst ist es erst mal so, daß der Käufer das Wahlrecht hat - also nachbessern lassen oder zurückgeben. Hier fehlt nachweislich eine zugesicherte Eigenschaft - nämlich der betriebs- und verkehrssichere Zustand, der mit "TÜV neu" zugesagt wird. Eine Zwangsrückgabe, wie es manche Verkäufer dann anbieten (Thema zurücknehmen und lieber nen Anderen anscheißen), ist da erst mal außen vor. Hier sind Schäden am Eigentum des Käufers entstanden, und die sind ebenso schwerwiegende Streitgegenstände wie der Wagenzustand an sich (Thema TÜV-Gebühren, Betribsstillegung des Kfz, Nutzungsausfall, usw. usw.)
Ein guter Anwalt kann damit schon Prüfer und Verkäufer lange und teuer durch die Mangel drehen...

Aber wie schon oben geschrieben: Erst mal wieder abkühlen lassen, den Prüfer nicht aus der Verantwortung lassen und mit dem Käufer eine Einigung finden!
Nur "Auto gegen Geld zurück" wäre allerdings für mich keine Option. Auto + Schadenersatz oder Kostenbeteligung an der Schadensbehebung (50% sind mindestens angemessen) schon eher.

Letztlich will der Käufer das Auto ja, der verkäufer will es los sein, udn beide wollen garantiert nicht jahrelang per Anwalt kommunizieren...und dafür bezahlen... ;-(

Gruß
Roman

PS: Ein Hinweis für alle beteiligten: ein Ordnungsgeld (bei Einstellung gegen Geldauflage) ist teuer aber recht harmlos, eine Geldstrafe (bei verurteilung) nach §263 StGB hingegen steht im Führungszeugnis. Gerade für einen angestellten TÜV-Prüfer kann daran unmittelbar der Job hängen... Wenn die Anzeige erst mal erstattet ist, ist ein Rücknahme nicht mehr möglich. Also ICH würd sowas tunlichst zu vermeiden suchen ;-)

Ich verstehe den TE. Die Sache ist vermorkst, weil er extra gesagt hat, er will einen genauen TÜV und keinen SchluderTÜV. Er will ein Auto, was die nächsten Jahre hält und den nächsten TÜV auch wieder übersteht. Allerdings... wenn die Fahrzeugsubstanz komplett gesehen echt gut ist, kann man auch noch etwas investieren und ggf nachbessern. Die Suppe wird nie so heiß gegessen wie sie gekocht wird. Ich habe 1999 mein Fahrzeug umrüsten lassen. War der erste in meiner Stadt. Damals haben die auch viele Fehler gemacht, verschiedene Bauteile nicht 100%ig eingebaut. Bei plötzlichen Lastwechsel hatte ich Verpuffungen. Einmal hat es den Luftfilterkasten raus geknallt. Bei ebay einen neuen geholt und fertig. Ich bin ca 180.000km mit Gas gefahren und dann viel Treibstoffkosten eingespart. Entsprechende Erfahrungen sind vorhanden.
Plakette nicht zugeteilt heißt ja nicht, Höchste Gefährdung für Dich und alle anderen und Explosionsgefahr. Dann hätte Dich der zweite Prüfer nicht wieder vom Hof fahren lassen. Er schrieb, Wiedervorführung erforderlich. Schreiben die auch, wenn die elektrische Dose der Anhängekupplung defekt ist.
Wie von mir geschrieben. Die Entlüftung einbauen lassen, dann ist, wie ich aus Deinen Ausführen herauslese der gröbste Mangel der Gasanlage behoben. Die Mängel hast Du ja beim zweiten TÜV aufgezeigt bekommen. Die Schellen wechseln, "was nur Kosmetik ist". Sicherlich sind sie dicht. Aber eben nicht nach Vorschrift. Gasprüfung machen. Wo ein Wille ist ist auch ein Weg. Eine gute Werkstatt findet eine Lösung, auch wenn man jetzt nicht an die Einspritzventile ran kommt. Eine Werkstatt, die Dich schröpfen will natürlich nicht. Die wollen Kohle machen und am liebsten die Gasanlage raus reißen und eine ganz neue einbauen und entsprechend argumentieren. Die Gegenseite wird die Schadensminderungspflicht anführen, gegen welche verstoßen würde.
Die Leitung am Unterboden wird ungefähr immer so aussehen, weil die Kupferleitung auf einer Rolle gewickelt kommt und von Hand gerade gebogen wird. Je nachdem wie sehr sich der Einbauer darin Mühe gibt oder nicht sieht es dann so aus oder etwas gerader. Wer möchte, kann sich vom Schmied auch ein paar Bleche anfertigen lassen und die noch schützend darunter befestigen. Wie manche Bremsleitungen an einigen Fahrzeugen original am Werk verlegt sind, sieht hin und wieder je nach Modell auch nicht besser aus. Ein Feldweg und alles reißt ab. Für Feldwege sind aber keine Straßenfahrzeuge gemacht. Dafür gibts 4x4.

Einen Partner suchen und die Mängel kostengünstig beheben, dann hast Du Freude mit dem Auto. Alles andere mag Dich emotional sehr aufschaukeln, weil es Dich direkt betrifft und Du Dich etwas verschaukelt vor kommst. Ist aber sachlich betrachtet meiner Meinung nach halb so wild. Viele sind froh, wenn ein Auto TÜV bekommt. Dem Prüfer das zu unterstellen, was vorgafallen ist, wird er sich auch nicht gefallen lassen und gegenhalten. Er ist der Ingenieur.

Der Verkäufer hat die Gasanlage bestimmt auch einbauen lassen und seiner Werkstatt im treuen Glauben vertraut, dass sie alles ordnungsgemäß gemacht haben. Die Anlage ist doch eingetragen oder? Schwer, dem jetzt Arglist nachzuweisen. Ein Anwalt wird immer sagen, so und so, weil er auch Kohle verdienen will. Ein guter Anwalt wird seinem Mandanten raten, eine Sache auch mal einzustellen, die wenig Sinn macht. Aber "gute" Anwälte sind sehr rarr.

Egal, ich will keinen bevormunden und zu Nahe treten, auch nicht dem TE. Alle sind volljährig, jeder steht für sich selbst ein. Ich möchte nur beitragen, die Situation komplett zu betrachten, auch einmal aus einem etwas gering anderen Winkel.

Was hat die Karre denn überhaupt gekostet?

@romanusko: Das klingt schon anders. Deutlich besser ;-)

Daß er ihn wieder hat fahren lassen, ist übrigens wirklcih keine Bagatelle. Die fehlende bzw. mangelhafte Gasanschlußkastenentlüftung ist etwas, was wirklcih lebensgefährlich für Insassen und andere Verkehrsteilnehmer ist! Da sind selbst Polizisten (ja, auch da gibt'Äs erfahrene Gaspiloten :-) manchmal rigoros - und die Karre steht!

versöhnlichen Gruß
Roman

Wie hier

Hallo zusammen, mein Anwalt hat den VK jetzt angeschrieben... man wird sehen was dabei rauskommt.
Also wie gesagt Gasanlage ist jetzt hinten am Ventil abgestellt worden.
Das es keine Bagatelle ist sehe ich auch so.

Wofür gibt es dann den TÜV wenn man sich nicht drauf verlassen kann und z.B. in so Fällen zu Rechenschaft ziehen kann? Dann ist der TÜV echt komplett Sinn-frei.

Ich kann auch keiner Firma (z.B. Motor Talk) ein Backup einrichten und wenn's dann knallt geht's Backup nicht was passiert? ich werde mich 100% rechtfertigen müssen. So einfach!

Der TÜV ist für Fahrlässigkeit der Prüfer nicht wirklich haftbar. Bei VORSATZ siehts anders aus, zum Beispiel wenn der TÜV Prüfer den beanstandeten Wagen mangels Fachkenntnis gar nicht hätte prüfen dürfen oder ein Gefälligkeitsgutachten abgegeben hat.

Zitat:

Also wie gesagt Gasanlage ist jetzt hinten am Ventil abgestellt worden.

Das reicht eigentlich nicht. Was machst Du, wenn der Gummi vom Multiventil undicht wird oder eine der Schrauben? Das Ventil sperrt nur die Leitung nach vorn ab, aber die Anschlüsse und die Dichtungen, um die es bei der ganzen Abdichterei dort geht, sind nach wie vor offen mit dem Innenraum verbunden.

Solange dort gas im Tank ist, solltest Du sehr sensibel in Bezug auf Gasgeruch im Auto sein!

Gruß
Roman

Zitat:

@GaryK schrieb am 3. Juni 2015 um 12:18:36 Uhr:


Der TÜV ist für Fahrlässigkeit der Prüfer nicht wirklich haftbar. Bei VORSATZ siehts anders aus, zum Beispiel wenn der TÜV Prüfer den beanstandeten Wagen mangels Fachkenntnis gar nicht hätte prüfen dürfen oder ein Gefälligkeitsgutachten abgegeben hat.

Das stimmt so nicht ganz (siehe Urteilslage zu dem Thema), da die normale Arbeitgeberhaftung auch bei Prüforganisationen greift. Fraglich ist hier vor allem, ob ein Verstoß gegen die Dienstpflichten nachgewiesen werden kann. Dann wird sich die Haftpflicht der Prüforganisation natürlich querstellen.

Auf jeden Fall wird das bei DEKRA- oder TÜV-Beteiligung keine kurze Debatte ;-(

Gruß
Roman

PS: Anders liegt es nur bei Prüfergemeinschaften, die aus rechtlich selbständigen Unternehmern bestehen und nur unter einem Vermarktungsdach agieren - häufig bei Sachverständigenbüros anzutreffen. Da greifen dann die direkten Versicherungen der jeweiligen Prüfer.

In meinem ganzen Ärger hab vergessen zu erwähnen das die Motor-Leuchte anging als ich auf Gas gefahren bin, Auslesung ergab nicht genügend Kraftstoff. Das bringt mich zu der Annahme das der Verkäufer ganz genau wusste was er macht! Nur noch Benzin + Fehler gelöscht seitdem nichts mehr.

Ich habe mittlerweile die www.mbwsv.nrw.de (deren Seite nicht über NUR "http://"; geht - auch krass) :-)

Dem "Ober haste nicht gesehen" erklärt worum es geht, "bei Gas versteht Er keinen Spaß" wird sich an die "Ober haste nicht gesehen" der TÜV Organisation wenden und zu Rede stellen. Hab dem noch die Bilder und die zwei unterschiedlichen TÜV berichte geschickt. Ich werde berichten ...

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