TÜV abgelaufen, zwei mal Verwarnungsgeld

Hallo zusammen,

mein TÜV war ursprünglich bis zum 10/2019 gültig. Inzwischen habe ich wieder einen gültigen TÜV (Prüfdatum 27.1.2020)

Letze Woche bekam ich vom Ordnungsamt Düsseldorf einen Brief, dass die Hauptuntersuchung um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten wurde (Tatzeitpunkt 20.01.2020) und 15,- Verwarnungsgeld zahlen soll, was ich natürlich umgehend gemacht habe. Jetzt habe ich gerade einen Brief vom Polizeipräsidium Düsseldorf erhalten, mit dem gleichen Vorwurf (Tatzeitpunkt 21.01.2020) und soll ebenfalls wieder 15,- Verwarnungsgeld zahlen.

Da das zweite Schreiben vom Polizeipräsidium kommt, habe ich a) den Eindruck, dass mich irgendjemand dort angeschwärzt hat, aber ist es b) überhaupt möglich, dass ich jetzt für das gleiche Vergehen nochmals 15,- zahlen muss?

Beste Antwort im Thema

Das ist ein Dauerdelikt und Du musst nur einmal zahlen. Teile das Aktenzeichen des ersten Verfahrens der zweiten Bußgeldstelle mit, dann wird das eingestellt.

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Zitat:

@hk_do schrieb am 3. Februar 2020 um 15:45:42 Uhr:


Was natürlich nicht ausschließt, dass schon ein paar hundert oder tausend Fahrer dafür eine Vewarnung bezahlt haben ohne vor Gericht zu gehen, weil es sich ja rein aus dem Bauch heraus auch falsch anfühlt, mit abgelaufener HU einfach so zu fahren...

alle Fälle, in denen Fahrer gleich Halter sind, sind aus der Statistik raus. Alle Fälle, bei denen der Verstoß im ruhenden Verkehr festgestellt wird, sind auch raus, da trifft es den Halter und gut. Es bleibt eigentlich nur die kleine Gruppe der Fahrer, die nicht Halter sind und irgendwo im fließenden Verkehr angehalten werden. Das sind eh nicht viele.

Zu forsyth 1. Jeder Fahrer eines Kfz hat sich vor antritt einer Fahrt davon zu überzeugen dass das Kfz dass er benutzen will sich in einem gesetzmässigen Zustand befindet. Also auch einen gültigen TÜV hat.

Zitat:

@Tacob schrieb am 3. Februar 2020 um 16:21:49 Uhr:


Zu forsyth 1. Jeder Fahrer eines Kfz hat sich vor antritt einer Fahrt davon zu überzeugen dass das Kfz dass er benutzen will sich in einem gesetzmässigen Zustand befindet. Also auch einen gültigen TÜV hat.

- - -

Schon klar...!
Aber wird der Fahrer bestraft, wenn er wissentlich ein Fzg. ohne TÜV bewegt...?
Mir wurde mal von einem Autovermieter ein Transporter mit 8 Wochen überzogenen TÜV gegeben.
Also hätte ich in diesem Fall anscheinend keine Strafe erhalten...!?

Gruss
forsyth1

Irrtum, du wirst als Fahrer bestraft. Du bist für das von dir gefahrene Kfz in dem Moment verantwortlich in dem du den Motor startest. Du müsstest sogar die Beleuchtung, die Hupe und die wisch/wasch Funktion überprüfen, besonders das Bremslicht. Ohne Quatsch.

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"Prüfdatum 27.1.2020" . . . da warst jetzt aber auch nicht clever . . .
Ich hätte da noch 1 Woche gewartet, bis heute = Prüfdatum Feb. = 1 Monat mehr TÜV 😁

Mich hatten sie Ende Okt. angehalten mit 4 Mon. drüber und Autobahnpolizei hat mir mündlich 2 Wochen Frist gegeben, den TÜV zu machen . . . kurz drauf kam ein Brief vom (hiesigen) Landratsamt mit Gewährung einer Frist bis Mitte Dez. 🙂 . . . nun ratet mal wann ich zum TÜV bin . . . das Weihnachtsgeschenk (1 Mon. TÜV mehr) hab ich natürlich dankend angenommen 😁
https://www.motor-talk.de/.../reifenalter-t3286261.html?...
https://www.motor-talk.de/.../...stossdaempfer-vorne-t5708651.html?...

Nachtrag/Antwort zu unten, sofern ich da gemeint war :
Die 15 € mußt ich natürlich schon bezahlen. Aber vielleicht wegen länderüberschreitend (Ba-Wü und Bayern) und langer Dienstweg 'ne großzügigere Auslegung.
(und beim TÜV auch ca. 11 € mehr, nennt sich "erhöhter Prüfungsaufwand", weil Termin mehr als 3 Mon. überschritten)

Ach ja der Halter wird auch bestraft wenn er dir das Kfz so übergibt. Er müsste wissen wann alles fällig ist. Es ist ja sein Auto.

Da hast du aber Glück gehabt. Normalerweise kostet es ab dem 3 Monat bares. Da hatten die Jungs gute Laune.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Die TÜV Plakette ist mit Ablauf des dort angegebenen Termins (z.B. 2/20) ab dem 1. März UNGÜLTIG. Der Halter hat das Fahrzeug also bis spätestens 29.02. zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Tut er das nicht, lässt er den Betrieb des Fahrzeugs mit ungültiger Plakette zu. Dies kostet ein Verwarngeld und zwar bereits ab dem 1. März (Beispiel) 15 €, bei Ungültigkeit von mehr als 2 bis 4 Monaten sind 25 € fällig, zwischen 4 und 8 Monaten 60 € und ein Punkt usw. Dieses Verwarngeld wird nur einmal fällig, weil die Plakette nicht mehrfach ungültig werden kann.
Dem Fahrer passiert nichts, wenn das Fahrzeug lediglich mit ungültiger Plakette geführt wird, weil der gesetzkiche Vorwurf sich nur gegen den Halter richtet.

Das Beispiel gilt aber so für SP-pflichtige Fahrzeuge...

Nein, das Beispiel gilt für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge.
Was Du meinst, ist die Sicherheitsprüfung bei Nutzfahrzeugen. Sie hat mit der Hauptuntersuchung nichts zu tun.

stimmt eben nicht, hier die Tarife :
Tat­be­stand - - - - - - - - - Buß­geld
... um 2 bis 4 Mo­na­te - - 15 €
... um 4 bis 8 Mo­na­te - - 25 €
...mehr als 8 Mo­na­te - - 60 € und 1 Punkt
https://www.bussgeldkatalog.org/tuev-ueberziehen/

Wobei das jeweils "um mehr als x Monate" heißen müßte. Hier bissl deutlicher :
https://www.allianz-autowelt.de/tuev/ueberziehen/#strafe
1. + 2. Monat drüber kost noch nix. Weder bei Polizei noch Aufpreis beim TÜV.
Hab's doch selber erst bezahlt : 4 Mon. drüber = 15 € ---> siehe auch meinen Beitrag weiter oben.

Für Otto Normalverbraucher sein privates Auto oder Motorrad kostet es tatsächlich nach wie vorkeine Strafe, wenn er bis zu 2 Monate überzieht.
Da hat sich in den letzten mind.40 Jahren nichts dran geândert.

*Tat­be­stand Buß­geld Punk­te in Flens­burg Fahr­ver­bot
Sie fah­ren ei­nen Pkw und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um 2 bis 4 Mo­na­te 15 € - -
... um 4 bis 8 Mo­na­te 25 € - -
... um mehr als 8 Mo­na­te 60 € 1 -
Sie fah­ren ein Kfz, für das ei­ne Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist, und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um bis zu 2 Mo­na­te 15 € - -
... um 2 bis 4 Mo­na­te 25 € - -
... um 4 bis 8 Mo­na­te 60 € 1 -
... um mehr als 8 Mo­na­te*

Und der Fahrer soll straffrei ausgehen...?!?

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 5. Februar 2020 um 11:34:52 Uhr:


Für Otto Normalverbraucher sein privates Auto oder Motorrad kostet es tatsächlich nach wie vorkeine Strafe, wenn er bis zu 2 Monate überzieht.
Da hat sich in den letzten mind.40 Jahren nichts dran geândert.

*Tat­be­stand Buß­geld Punk­te in Flens­burg Fahr­ver­bot
Sie fah­ren ei­nen Pkw und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um 2 bis 4 Mo­na­te 15 € - -
... um 4 bis 8 Mo­na­te 25 € - -
... um mehr als 8 Mo­na­te 60 € 1 -
Sie fah­ren ein Kfz, für das ei­ne Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist, und ha­ben die Haupt­un­ter­su­chung über­zo­gen
... um bis zu 2 Mo­na­te 15 € - -
... um 2 bis 4 Mo­na­te 25 € - -
... um 4 bis 8 Mo­na­te 60 € 1 -
... um mehr als 8 Mo­na­te*

Hallo

@MopedmongoSorry

,

Aber es kostet bereits im 2. Monat 15.- € .

Siehe 1. Zeile in deinem Beitrag ...

bis zu

2 Monate ...

Gruß Mario

Vielleicht war es irgendwie missverstanden worden?

Mit Ablauf des Monats den die Plakette zeigt, beginnt der Frist zu laufen.

Beispiel: Plakette zeigt 4/20, d.h. das Fzg. sollte
bis zum 30.04.20 zur HU vorgestellt worden sein.
Ab 01.06.20 hast Du dann um mehr als 1 Monat überzogen , ab 01.07. um mehr als 2 Monate.

Bis zum 30.06.20 kriegst Du somit noch kein 15 € Knöllchen. Straffrei also.
Ab 01.07.20 mit 31.08.20 kostet es 15 €.
Von 01.09.20 mit 31.12.20 sind es 25 €. usw.

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