TÜV abgelaufen, zwei mal Verwarnungsgeld
Hallo zusammen,
mein TÜV war ursprünglich bis zum 10/2019 gültig. Inzwischen habe ich wieder einen gültigen TÜV (Prüfdatum 27.1.2020)
Letze Woche bekam ich vom Ordnungsamt Düsseldorf einen Brief, dass die Hauptuntersuchung um mehr als 2 bis 4 Monate überschritten wurde (Tatzeitpunkt 20.01.2020) und 15,- Verwarnungsgeld zahlen soll, was ich natürlich umgehend gemacht habe. Jetzt habe ich gerade einen Brief vom Polizeipräsidium Düsseldorf erhalten, mit dem gleichen Vorwurf (Tatzeitpunkt 21.01.2020) und soll ebenfalls wieder 15,- Verwarnungsgeld zahlen.
Da das zweite Schreiben vom Polizeipräsidium kommt, habe ich a) den Eindruck, dass mich irgendjemand dort angeschwärzt hat, aber ist es b) überhaupt möglich, dass ich jetzt für das gleiche Vergehen nochmals 15,- zahlen muss?
Beste Antwort im Thema
Das ist ein Dauerdelikt und Du musst nur einmal zahlen. Teile das Aktenzeichen des ersten Verfahrens der zweiten Bußgeldstelle mit, dann wird das eingestellt.
69 Antworten
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 5. Februar 2020 um 11:48:39 Uhr:
Und der Fahrer soll straffrei ausgehen...?!?
Ja, und auch das wurde bereits vor 50 Jahren gerichtlich geklärt...
"dass die Prüfplakette an einem zulassungspflichtigen Fahrzeug ungültig geworden ist, berührt nicht den »vorschriftsmäßigen Zustand« des Fahrzeugs (OLG Hamm NJW 1968, 1248 [OLG Hamm 01.02.1968 – 2 Ss 1665/67])"
"In der Weiterbenutzung eines Kraftfahrzeugs mit ungültig gewordener Prüfplakette allein liegt auch noch kein Verstoß gegen § 29 StVZO (OLG Oldenburg DAR 1981, 95)"
"§ 29 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 StVZO verlangt nicht, dass die Prüfplakette auf dem Fahrzeug gültig ist, sondern nur dass aus ihr die (vielleicht auch schon abgelaufene) Frist für die nächste HU ersichtlich ist (OLG Dresden DAR 2003, 131)."
Den Verstoß begeht also nie der Fahrer durch die Benutzung des Fahrzeugs, sondern alleine der Halter durch die nicht-Vorführung.
Zitat:
@Mariolix schrieb am 5. Februar 2020 um 12:16:14 Uhr:
Aber es kostet bereits im 2. Monat 15.- € .
Siehe 1. Zeile in deinem Beitrag ...bis zu 2 Monate ...
Ja, aber nur für SP-pflichtige Fahrzeuge!
Also Busse, LKW über 7,5t zGM und Anhänger über 10t zGM.
Für alle anderen Fahrzeuge fangen die Regelsätze bei mehr als zwei Monaten an.
Alles nachzulesen im Bußgeldkatalog unter der Nummer 186 mit ihren diversen Unternummern.
Auf diversen privaten Seiten im Internet wurde (und wird es teilweise immer noch) jahrelang falsch wiedergegeben.
Zitat:
@hk_do schrieb am 5. Februar 2020 um 02:20:29 Uhr:
Das Beispiel gilt aber so für SP-pflichtige Fahrzeuge...
Du hast vollkommen recht und ich wieder etwas dazugelernt. Verkehrsrecht ist im ständigen Wandel und sehr kompliziert. Wer soll als Otto Normalverbraucher da noch durchsteigen?
Eigentlich hat sich's nur mal von DM auf €uro gewandelt (und der Betrag bissl), die Fristen sind schon sehr lang so.
Und zwischenzeitliche Pause paar Jahre lang, wo's nix mehr gebracht hat wegen Zurückdatierung auf den Plakettenzeitpunkt ;-)
Ich kenn mich da aus als alter TÜV-Überzieher ;-)
Meine HU-Termine laut Stempeln im Schein :
11 - 05
11 - 07
11 - 09
11 - 11
05 - 14 = + 6 Mon. (ab da ging's wieder Hessen + BaWü ab 04/14, Bayern ab 07/14)
09 - 16 = + 4 Mon. (+11 € TÜV +15 € Polizei)
06 - 19 = + 9 Mon. (+11 € TÜV + Ermahnung statt 25 €, Glück gehabt)
12 - 21 = + 6 Mon. (+11 € TÜV + 15 € Polizei) stelle fest, diesmal hab ich gar keinen Stempel in den Schein bekommen . . . wird das jetzt zentral abgespeichert und Stempelei entfällt ?
Auto sollte halt immer soweit ok sein, daß man im Fall des doch-erwischt-werdens ohne große Reparaturen zügig zum TÜV kann, nicht daß die gewährte 1-2 Wochen-Frist dann bissl knapp wird.
https://www.motor-talk.de/.../hu-und-die-20-t6450031.html?...
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Ich meinte damit eher die SP-pflichtigen Fahrzeuge. Waren mir bis gestern vollkommen unbekannt. Und damit begann das Missverständnis.
Aber der TE wollte ja nur wissen, ob er zweimal bezahlen muss. Und da sind wir uns wohl einig. Muss er nicht.
Zitat:
Das ist ein Dauerdelikt und Du musst nur einmal zahlen. Teile das Aktenzeichen des ersten Verfahrens der zweiten Bußgeldstelle mit, dann wird das eingestellt.
So wäre es logisch, allerdings wurde mein Einwand mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
Nur bei gleichem Tatbestand und wenn die erste Verwarnung bei der Polizei noch nicht bezahlt ist, dann ist unser Verfahren einzustellen, da eine Doppelahndung vorliegt.
Wenn die erste Verwarnung bei der Polizei jedoch bereits bezahlt wurde, so wie in diesem Fall, dann ist das erste Verfahren damit abgeschlossen und das neue Verfahren durch unsere spätere Verwarnung ist aufrecht zu erhalten.
Ist obige Begründung überhaupt rechtens?
Ich wollte nichts schuldig bleiben und habe die ersten 25€ sofort bezahlt.
wenn in der Zwischenzeit genug Zeit war, den Mangel zu beseitigen und die HU machen zu lassen, dann kann man die Tat erneut begehen. Dann wäre auch eine zweite Verwarnung rechtens. Sonst wäre ja jede einmalige Ahndung ein Freibrief.
Bei nur einem Tag zwischen dem ersten und zweiten Brief sollte es auf keinen Fall rechtens sein, dass man nun beide Forderungen begleichen muss. Ich geh hier mal davon aus, dass beim zweiten keiner auf das Datum geschaut hat.
Ob es nach über einem Jahr geregelt ist?
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 1. Juni 2021 um 13:05:01 Uhr:
Ob es nach über einem Jahr geregelt ist?
Das Problem des Threadausgrabers sicher nicht. 😉
Passt auch zum Thema, also kein Problem diesen Thread zu nutzen.
Zum Thema: Die Begründung ist Humbug und das weiß auch derjenige der diese Aussage getroffen hat (es war nur der bequemste Weg für ihn).
Gruß Metalhead
Zitat:
@MrBig schrieb am 1. Juni 2021 um 11:14:10 Uhr:
Zitat:
Das ist ein Dauerdelikt und Du musst nur einmal zahlen. Teile das Aktenzeichen des ersten Verfahrens der zweiten Bußgeldstelle mit, dann wird das eingestellt.
So wäre es logisch, allerdings wurde mein Einwand mit folgender Begründung abgelehnt:
Zitat:
@MrBig schrieb am 1. Juni 2021 um 11:14:10 Uhr:
Zitat:
Nur bei gleichem Tatbestand und wenn die erste Verwarnung bei der Polizei noch nicht bezahlt ist, dann ist unser Verfahren einzustellen, da eine Doppelahndung vorliegt.
Wenn die erste Verwarnung bei der Polizei jedoch bereits bezahlt wurde, so wie in diesem Fall, dann ist das erste Verfahren damit abgeschlossen und das neue Verfahren durch unsere spätere Verwarnung ist aufrecht zu erhalten.Ist obige Begründung überhaupt rechtens?
Ich wollte nichts schuldig bleiben und habe die ersten 25€ sofort bezahlt.
Wie war bei dir denn der zeitliche Ablauf?
Zitat:
Wie war bei dir denn der zeitliche Ablauf?
Der zeitliche Ablauf war:
03.05.2021: 1. Verwarnung über 25€
05.05.2021: Zahlung obiger 25€
09.05.2021: 2. Verwarnung über 25€
10.05.2021: HU Termin
Ich habe heute angerufen und meinen Unmut über die Ungerechtigkeit zum Ausdruck gebracht, wenn man pünktlich zahlt.
Außerdem wollte ich wissen, in welchem Gesetzestext steht, dass man wegen einer Ordnungswidrigkeit mehrfach zur Kasse gebeten werden kann. Dies bekomme ich in den nächsten Tagen zugesendet.
Warum aber erst nach der 2.Verwarnung zur HU gefahren. Hätte ich unmittelbar nach der 1. gemacht.
Oder das Auto erstmal uneinsehbar für die Ordnungskräfte abstellen. Tiefgarage, Grundstück etc.
Die Vorgehensweise der Behörde an sich scheint ein Grenzfall zu sein. 4 Tage…könnte man ein Auge zudrücken, oder auch ganz korrekt sein. Ermessungsspielraum.
Zitat:
@MrBig schrieb am 1. Juni 2021 um 17:41:01 Uhr:
Der zeitliche Ablauf war:Zitat:
Wie war bei dir denn der zeitliche Ablauf?
03.05.2021: 1. Verwarnung über 25€
05.05.2021: Zahlung obiger 25€
09.05.2021: 2. Verwarnung über 25€
10.05.2021: HU Termin
Durch die erste Verwarnung hast du (spätestens) von deiner OWi erfahren. Danach nichts gegen den ordnungswidrigen Zustand zu unternehmen zählt als neuer Tatentschluss (in dem Fall sogar vorsätzlich) und kann erneut geahndet werden (sogar mit einem höheren Satz).
Wenn du also jetzt nachweisen könntest, dass du am 05.05. nicht nur das Verwarngeld bezahlt sondern auch unmittelbar einen Termin zur HU gemacht hast, dann könntest du aus der zweiten Verwarnung herauskommen...
Naja impliziert der Termin am 10.05. nicht die direkte Reaktion des Schuldigen? Ich hätte wahrscheinlich einfach beides gezahlt da mir jeglicher Aufreger wegen 25€ zu viel wäre, aber ich kann den TE schon verstehen. Das Gespräch mit dem Amt schien aber ja wohl nicht so erfreulich verlaufen zu sein. Insofern abhaken und fürs nächste Mal n Termin im Handy setzen.