TÜV abgelaufen
Hi Leute,
entschuldigt, falls das Thema bereits behandelt wurde. Ich finde dazu allerdings keinen passenden Thread.
Mein TÜV ist mit "03/2013" abgelaufen (laut Plakette am hinteren Nummernschild). Da ich mit dem Auto ohnehin keinen TÜV mehr bekomme und ich auch nichts mehr investieren werde, stellt sich mir die Frage, ob ich das Auto noch fahren darf.
Ich muss noch mind. 1-2 Monate überbrücken, da erst dann mein Neuwagen geliefert wird.
Ich habe gehört, dass zum 01.04.2013 der Bußgeldkatalog etwas geändert wurde. Kennt jemand den aktuellen Stand wenn man ohne gültigen TÜV fährt?
Was habe ich zu befürchten? Oder wird es gar eine Zeit lang toleriert?
Bin um jeden Tipp dankbar :-)
Gruß!
Beste Antwort im Thema
Wenn du aus eigener Sicht der Meinung bist das die Karre
Schrott ist und du das Teil weiter bewegst ist das dann eine
Frage deiner Moral wie du mit deinem Problem umgehst.
Da können dir MT-User-Meinungen nicht helfen-aber schütze
uns und andere und laß deinen Schrott stehen und schütze
dich damit selbst !
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Hallo,
also das wäre für mich so ein Fall, den ich persönlich mit dem Prüfingenieur meiner Wahl abklären würde.
Der kann genau sagen wie es geht. Im Zweifel könnte der dir auch einen Wisch geben mit dem du bis zu ihm fahren dürftest, fals diese Option legal ist.
Gruß Moorteufelchen
Ich habe mal vor 2 Jahren beim TÜV angeschrieben und die haben mir folgendes geantwortet:
Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Es ist nicht möglich, eine Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung im Ausland durchführen zu lassen, da es sich um eine rein deutsche Rechtsverordnung handelt, die nur von dazu befugten Kfz.-Sachverständigen im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes durchgeführt werden darf.
Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihrem Fahrzeug, nachdem es wieder in Deutschland ist, unverzüglich die Untersuchungen durchführen zu lassen.
Um bei der Fahrt zu einer TÜV-STATION, mit möglicherweise abgelaufenen Untersuchungsfristen, auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen vorab die Vereinbarung eines Termins bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Rxxxx Exxxx
TÜV NORD Mobilität
Produktmanager für amtliche Dienstleistungen
www.tuev-nord.de
Zitat:
Original geschrieben von pitu
Ich habe mal vor 2 Jahren beim TÜV angeschrieben und die haben mir folgendes geantwortet:Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Hallo,
also das wäre für mich so ein Fall, den ich persönlich mit dem Prüfingenieur meiner Wahl abklären würde.
Der kann genau sagen wie es geht. Im Zweifel könnte der dir auch einen Wisch geben mit dem du bis zu ihm fahren dürftest, fals diese Option legal ist.
Gruß MoorteufelchenVielen Dank für Ihre Nachricht!
Es ist nicht möglich, eine Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung im Ausland durchführen zu lassen, da es sich um eine rein deutsche Rechtsverordnung handelt, die nur von dazu befugten Kfz.-Sachverständigen im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes durchgeführt werden darf.
Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihrem Fahrzeug, nachdem es wieder in Deutschland ist, unverzüglich die Untersuchungen durchführen zu lassen.
Um bei der Fahrt zu einer TÜV-STATION, mit möglicherweise abgelaufenen Untersuchungsfristen, auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich Ihnen vorab die Vereinbarung eines Termins bei uns.
Mit freundlichen Grüßen
Rxxxx Exxxx
TÜV NORD Mobilität
Produktmanager für amtliche Dienstleistungen
www.tuev-nord.de
Siehste, steht da doch alles was du brauchst😁
Moorteufelchen
Da kenne ich zwar andere Regelungen, aber gut... Grundsätzlich ist jede Untersuchung aus einem Mitgliedsstaat der EU auch in den anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen, wenn sie nach der entsprechenden Richtlinie durchgeführt wurde. Bedeutet aber auch, dass man den Untersuchungsbericht verstehen muss und die Richtlinie irgendwo angegeben ist. Und da wirds dann schon eng, auf den deutschen Berichten steht die z.B. nicht drauf, was ich bisher gesehen habe.
Zitat:
Original geschrieben von pitu
Ich habe mal vor 2 Jahren den TÜV angeschrieben und die haben mir folgendes geantwortet:
Es ist nicht möglich, eine Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung im Ausland durchführen zu lassen, da es sich um eine rein deutsche Rechtsverordnung handelt, die nur von dazu befugten Kfz.-Sachverständigen im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes durchgeführt werden darf.
Rxxxx Exxxx
TÜV NORD Mobilität
Produktmanager für amtliche Dienstleistungen
www.tuev-nord.de
Siehste, steht da doch alles was du brauchst😁
MoorteufelchenIch glaube dem nicht, da er auch von Ausland spricht, er müßte doch wissen, dass Griechenland ein EU-Land ist und somit kein Ausland.
Es ist ein großer Unterschied EU-Recht und Auslandsrecht.
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Nur ist die Geschichte mit der HU rein deutsches und kein EU-Recht.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Da kenne ich zwar andere Regelungen, aber gut... Grundsätzlich ist jede Untersuchung aus einem Mitgliedsstaat der EU auch in den anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen, wenn sie nach der entsprechenden Richtlinie durchgeführt wurde.
Nach derzeitiger Rechtlage bzw. Rechtsauslegung gilt das nur für die Fahrzeuge, die im Land der Untersuchung zugelassen waren.
Sprich:
Bei der Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher in einem anderen EU-Staat zugelassen war, ist die Restlaufzeit der letzten dort durchgeführten Untersuchung für die Fälligkeit der nächsten Untersuchung relevant. Wenn die Untersuchung nachweislich nach der entsprechenden EU-Richtlinie (Nachfolge der 996/96) erfolgt ist.
Alles andere ist derzeit noch Zukunftsmusik, und bei den unterschiedlichen Systemen der technischen Überwachung ist wohl so schnell keine Einigung zu erwarten.
Nachtrag: mein Fahrzeug ist seit 30. April 2013 abgelaufen.
Laut Werkstatt, Kumpels und dem ADAC- kannst du solange rumfahren ohne TÜV ... Bis dich einer erwischt. Bin 5 Monate rumgefahren ohne TÜV. Wozu auch wenn das Auto eh am Ende in die Presse kommt. Theoretisch wollte ich bis Dez. 2013 rumfahren, den bis max. 8 Monate kannst du es ruhig überziehen.
Aber Achtung, fahre nie schneller als du denkst. Lasse jeden Poliwagen mit einem Wink einscherren. Lasse keinen Poliwagen hinter dir herfahren usw.
ich stand, auf einem Parkplatz, der weder bewacht wird noch kontrolliert. Auch hatte ich keinen Bußgeld Bescheid an der Windschutzscheibe vorgefunden, und 14 Tage später kam Post, das ich da und dort gestanden hätte und ich Löhnen müßte.
gesagt, getan zahlte ich 25 EUR und hatte Ruhe.
Ich erhielt, 1 Monat später vom LRA Post, das mein Fzg. keinen TÜV usw. hat und das sich eine größere Stadt, die mir die 25€ abgenommen hat, sich darünber beschwert hat, -------------
---------- da wir ja alle mit einer ID-Nr. ausgestattet sind ---------- anders hätte man das auch nie in Erfahrung bringen können.
Wir leuchten alle; bei tage und in der Nacht. Die wissen immer wo wir unsere Autos parken, wo wir Scheissen gehen und wo wir andere menschen treffen. der Staat weiss alles ---
Heute bin ich mit Bus & Bahn unterwegs, Auto kaufen oder Finanzieren kommt für mich eh nicht mehr in Frage. Carsharing, heißt das Neue Zauberwort.
Zitat:
Original geschrieben von allesistmoeglich
Ich erhielt, 1 Monat später vom LRA Post, das mein Fzg. keinen TÜV usw. hat und das sich eine größere Stadt, die mir die 25€ abgenommen hat, sich darünber beschwert hat, -------------
---------- da wir ja alle mit einer ID-Nr. ausgestattet sind ---------- anders hätte man das auch nie in Erfahrung bringen können.
Dazu bedarf es nicht Deiner ID,
das geht ganz einfach über das Nummernschild. 😁
und ist auch richtig so.
Die Plakette ist eine Frage der StV Z O, nicht der StVO.
Knapp gesagt:
Ein zugelassenes Fahrzeug hat eine gültige HU zu haben, egal wo es steht, egal ob es bewegt wird.
Das Ding hier ist ein halbes Jahr alt. 😛
meinen habe ich auch in die Presse gesteckt,
Tüv war 8 Monate abgelaufen, AU hat er keine mehr bekommen. Bussgeld habe ich 2mal bezahlt danach kam er in die Presse weil er sonst sowieso Zwangsentstempelt worden wäre wegen fehlendem TÜV und eben 2mal erwischen
Ach bitte...
Was alle Helden des überzogenen TÜV's vergessen: Passiert ein Schadensereignis kann eure Versicherung euch haftbar halten.... Einzige Voraussetzung dafür ist, dass der Unfall auch nur im Weitesten mit eventuell zu findenden technischen Mängeln zu tun hat.... In den meisten Fällen wird es schon triftige Gründe haben warum der Seelenverkäufer keinen TÜV mehr bekommt.... Ausnahmen möglich....
Zitat:
Original geschrieben von macfet
meinen habe ich auch in die Presse gesteckt,Tüv war 8 Monate abgelaufen, AU hat er keine mehr bekommen. Bussgeld habe ich 2mal bezahlt danach kam er in die Presse weil er sonst sowieso Zwangsentstempelt worden wäre wegen fehlendem TÜV und eben 2mal erwischen
Wenn ich so etwas lese! 8 Monate TÜV-los durch die Gegend geschaukelt? Ohne das tägliche schlechte Gewissen oder die Angst davor, bei einem Unfall gehörig auf die Mütze zu bekommen🙄. Man weiss doch, dass Versicherungen gerne zwar die Prämie verbuchen, im Schadensfall aber auch jede Möglichkeit nutzen, ihre Leistung so klein wie möglich zu halten - ist ja auf der anderen Seite auch im Sinne aller Versicherungsnehmer, weil ansonsten die Prämien ins Unermessliche steigen würden.
Leute...das Thema ist über ein halbes Jahr alt! 🙄