Tüv - Ab wann?

Hallo,

mein TÜV läuft am 11/2019 ab. Das hieße ich habe 2 Monate Zeit mein TÜV zu machen ohne jegliche Strafe zu zahlen.

Meine Frage wäre, zählt der November zum aktuellen oder ist es schon Überzogen?

Also 11,12 oder 12/01 ?

Und meine nächste Frage wäre, was wenn ich beispielsweise erst im Dezember mein Tüv mache. Wird das dann rückwirkend auf den 11/2021 fallen oder doch 12/2021?

Lg

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Rückdatiert wird nicht mehr... aber was spricht dagegen nahtlos die Plakette zu haben?

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Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:17:20 Uhr:


Es wird schon seit einigen Jahren nicht mehr zurückdatiert.

Genau gesagt seit 01.01.2012

3 Jahre TÜV gibt es nur bei neuen Autos

Wie ist das eig...
2Mon. überzogen und Mängel festgestellt...da hab ich doch (glaub 4 Wochen) Zeit zum reparieren. In der Zeit dürfte ich doch eig. keine Strafe zahlen, weil *ich war ja beim TÜV* ???

Zitat:

@Rainy01 schrieb am 1. Oktober 2019 um 16:09:06 Uhr:



Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:17:20 Uhr:


Es wird schon seit einigen Jahren nicht mehr zurückdatiert.

Genau gesagt seit 01.01.2012

. . . außer in Bayern, die haben das mit der Rückdatierung ein halbes Jahr länger beibehalten . . . bin dann einfach in Hessen zum TÜV, als ich mal dort was zu tun hatte . . . 😛
Und glaub Saarland hatte es schon davor schon wieder abgeschafft.

Wollte im Jan. 2012 zum TÜV, weil ja ab dann angeblich nicht mehr zurückdatiert wird . . . dann hieß es erst : in Bayern verschoben auf April 2012 . . . dann im April hin . . . hieß es : verschoben auf Juli 2012 . . . wurd mir aber dann doch zu heikel ---> bin ich Anfang Mai in Hessen zum TÜV 😁

Meine Auflistung :
https://www.motor-talk.de/.../hu-und-die-20-t6450031.html?...
. . . und im Okt. geh ich jetzt auch mal wieder hin ;-)

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Zitat:

@manvo schrieb am 1. Oktober 2019 um 13:09:52 Uhr:


@new-rio-ub
Seit wann das denn? TÜV-Zeitraum/Monat verschieben ging noch nie, das bleibt immer 11/20..
Selbst bei einer größer verspäteten HU.

Der Zeitraum wird wider verschoben. Früher war es mal anders.

hier alles zum nachlesen

https://www.adac.de/.../

Zitat:

@OO--II--OO schrieb am 1. Oktober 2019 um 16:33:48 Uhr:


. . . außer in Bayern, die haben das mit der Rückdatierung ein halbes Jahr länger beibehalten . . . bin dann einfach in Hessen zum TÜV, als ich mal dort was zu tun hatte . . . 😛
Und glaub Saarland hatte es schon davor schon wieder abgeschafft.

Das wusste ich garnicht. Hat das auch etwas mit Föderalismus zu tun?😁

Ich habe das erst dieses Jahr praktiziert. TÜV-Termin war im Mai und ich bin in den ersten Juni-Tagen vorgefahren und mir die Juni-Plakette geholt😎

Zitat:

@Datzikombi schrieb am 1. Oktober 2019 um 16:07:58 Uhr:


...Außerdem ist ab einer gewissen Überschreitung eine Strafgebühr und später sogar eine Vollabnahme fällig.
...

...nie und nimmer. Ich hab hier einen Anhänger, der war seit ich ihn im Okt. 2009 zugelassen habe grad zweimal bei einer HU und zwar im Mai 2013 (wäre fällig gewesen im Okt. 2011) und jetzt im Juni 2019 (wäre fällig gewesen im Mai 2015)... außer den "20%" passiert da bei einer HU garnichts.

Wobei mir noch kein Prüfer erklären konnte, wo den nun der erhöhte Prüfaufwand mit dem die 20%-Aufschlag gerechtfertigt werden ist. Die Prüfung dauerte bei dem 2,2to.-Bootstrailer keine Minute länger oder war irgendwie umfangreicher als bei meinem 2,0to. Humbaur, welcher pünktlich gerade mal 1 Monat verspätet ohne die 20%-Aufpreis geprüft wurde. 😉

Wenn es diese "Strafgebühr" nicht gäbe, würde ja jeder seinen TÜV-Termin um Monate verlängern.

Hier sind alle Fragen zum TÜV hinreichend erklärt

https://www.tuev-nord.de/.../

...tja, wenn ich schon mal 2 Monate drüber bin dann überzieh ich halt so lange bis sichs wieder lohnt - wobei ich sagen muß, dass die Trailer derzeit sowieso nur ungenutzt auf Privatgrund abgestellt sind... selbstverständlich (auch aus Schutz vor Diebstahl) mit abmontierten Kennzeichen.

Trotzdem wär ne Erklärung / Rechtfertigung schon ganz nett... vor allem bei den Bootstrailern, an denen bis auf die Beleuchtungseinrichtung und die Bremsanlage sowieso nix großes dran ist, was man prüfen könnte.

Ich habe bei meinem Motorrad den TÜV total vergessen und bin nach 5 Monaten hin und habe nicht mehr bezahlt als sonst auch.

....kommt jetzt drauf an wann das war. Vor 2012 war das auch nicht teurer, dafür -das ist vielleicht nicht weiteraufgefallen- wurde zurückdatiert.

Oder hattest du ein Saisonkennzeichen und die HU fiel beim ersten mal in den Stillegungszeitraum... dann durftest du auch ganz regulär bis zum nächsten Saisonbeginn überziehen und konntest die HU ohne Rüchdatierung und auch ohne die 20% Aufschlag machen.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 1. Oktober 2019 um 16:29:31 Uhr:


Wie ist das eig...
2Mon. überzogen und Mängel festgestellt...da hab ich doch (glaub 4 Wochen) Zeit zum reparieren. In der Zeit dürfte ich doch eig. keine Strafe zahlen, weil *ich war ja beim TÜV* ???

Du hast 4 Wochen die Mängel abzustellen und nur mit einer Nachprüfung eine gültige HU zu erlangen.

Wirst Du im 3ten Monat nach fälliger HU angehalten, siehe Bußgeld Katalog

Im Bußgeldkatalog steht aber nur was von einer Überziehung der Vorführfrist, nicht von einer abgelaufenen Plakette.

Wenn man also im zweiten Überziehungsmonat durchfällt und im dritten angehalten wird, greift ja der Tatbestand "Sie unterließen es, das Fahrzeug zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin war um mehr als
2 bis zu 4 Monate überschritten." nicht: das Fahrzeug wurde vorgeführt, und zwar mit nur zwei Monaten Überschreitung.

Und jetzt? 😁

Genau das meinte ich. Da dürfte eig. kein Bußgeld fällig werden. TÜV Bericht liegt ja dann auch vor.

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