Tüv - Ab wann?
Hallo,
mein TÜV läuft am 11/2019 ab. Das hieße ich habe 2 Monate Zeit mein TÜV zu machen ohne jegliche Strafe zu zahlen.
Meine Frage wäre, zählt der November zum aktuellen oder ist es schon Überzogen?
Also 11,12 oder 12/01 ?
Und meine nächste Frage wäre, was wenn ich beispielsweise erst im Dezember mein Tüv mache. Wird das dann rückwirkend auf den 11/2021 fallen oder doch 12/2021?
Lg
Beste Antwort im Thema
Rückdatiert wird nicht mehr... aber was spricht dagegen nahtlos die Plakette zu haben?
31 Antworten
Gab es hier nicht mal Themen, wo nach bei kräftiger Überziehung eine Nachricht von der Zulassungsstelle kam? Muss ich den Prüfer glatt mal fragen, ob die die Berichte ans KBA weiter geben müssen.
Zitat:
@jaro66 schrieb am 1. Oktober 2019 um 22:11:51 Uhr:
Genau das meinte ich. Da dürfte eig. kein Bußgeld fällig werden. TÜV Bericht liegt ja dann auch vor.
Nö, da liegt eben kein Bericht über den mangelfreien Zustand deines FZG vor.
Und genau den brauchst du um dein Auto betreiben zu dürfen.
Das Einzige was du dann vorlegen kannst ist eine schriftliche Bestätigung deiner Vergehen, der wissentlichen Inbetriebname eines nicht den Regeln entsprechenden FZG.
Mit Datum deiner Kenntnissname.😁
Moorteufelchen