TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Wenn du zuviel Geld hast, kann ich dir meine Konto-Nummer schicken. Spenden werden immer gerne angenommen 😛
Ich muss laut Plakette 11/17 zur Hauptuntersuchung. Um mal die Regelung auszunutzen (war immer pünktlich beim Tüv ) das man bis 2 Monate überziehen darf und ab da an die Plakette bekommt. Meine Frage wenn ich im Januar 2018 zur Untersuchung fahre muss ich da die Strafe schon zahlen die ja besagt ab 2-4 Monate 15 Euro.
Bin ich im Januar schon im 2. Monat oder noch in der Regelung AB dem 2. Monat. Also November soll.....Dezember 1.Monat ........ Januar IM 2. Monat aber da gehe ich ja schon....Denkfehler???
André
@Kotzekocher1: Im Januar ist noch keine Strafe o.ä. zu zahlen. Alles ganz normal, außer dass du 2 Monate gewonnen hast. Falls du vorher ein Ticket bekommst gilt i.d.R eine 14 tägige Frist innerhalb der du zur HU musst und das bei der Polizei belegen musst.
Januar ist der 2. Monat nach der Frist. Das Verwarngeld fängt aber erst bei MEHR als 2 Monaten Überschreitung an - Also am Beginn des 3. Monats, in deinem Fall am 1. Februar.
Aber wie der Vorredner schon gesagt hat: Wenn es der Polizei vorher schon auffällt, musst du ggf auch früher schon zum TÜV. Ebenso musst du, falls der TÜV dir die Plakette wegen Mängeln verweigert, diese möglichst zeitnah beseitigen. Wenn du also im November durchfällst, kannst du nicht einfach bis Januar weiterfahren, ohne die Mängel zu beseitigen. Das wäre je nach Mangel ggf Fahrlässigkeit und könnte sich im Falle eines Unfalls extrem negativ auswirken.
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Zitat:
@Kotzekocher1 schrieb am 13. November 2017 um 16:38:45 Uhr:
Also November soll.....Dezember 1.Monat ........ Januar IM 2. Monat aber da gehe ich ja schon....Denkfehler???
Ja, Denkfehler. Einfach in diesem Monat hingehen und nicht das Hirn mit so
unsinnigen Sachen belasten...
@Tecci6N
Da hast du schon recht...Aber ich werde es wie in der Industrie machen ala VW.... und Konsorten, ausreizen was geht...habe mich immer an die Regeln gehalten die man so ständig einhalten muss...
André
Bekommst, wenn du in 01.2018 hin fährst, dann aber auch nur Plakette bis 11.2019 und nicht bis 01.2020. 🙂
Also warum überhaupt überziehen?
Doch, er bekommt die Plakette bis 01.2020. Deine Informationen sind einfach veraltet.
Ähm, sorry das ist falsch.
Eine Rückdatierung gibts schon ewig ne mehr.
Überziehen spart 2 Monate HU und somit bares Geld,
Überziehen ist darum erste Bürgerpflicht um Kosten zu sparen.
Ich überziehe immer 2 Monate und bin sehr stolz darauf
alles rauszuholen was man kann.
Denn:
Jeder ist sich selbst der nächste.😁
Ok, danke für den Hinweis. Das hatte ich tatsächlich falsch in Erinnerung.
Ja, immer zwei Monate überziehen spart mächtig Geld. Um damit eine HU "einzusparen" muss man nur schlappe 12 mal, sprich 24 Jahre lang, immer zwei Monate später zur HU fahren. Startet man das Sparmanöver mit einem Neuwagen sind es sogar 25 Jahre. 🙄
Grüße vom Ostelch
gelöscht
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 16:58:20 Uhr:
Ja, immer zwei Monate überziehen spart mächtig Geld. Um damit eine HU "einzusparen" muss man nur schlappe 12 mal, sprich 24 Jahre lang, immer zwei Monate später zur HU fahren. Startet man das Sparmanöver mit einem Neuwagen sind es sogar 25 Jahre. 🙄Grüße vom Ostelch
Man kann diesen Beitrag gar nicht oft genug verbreiten, um den ach so schlauen Verweigerern ihre sinnlose Haltung vor Augen zu führen...
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 14. November 2017 um 19:25:01 Uhr:
Zitat:
@Ostelch schrieb am 14. November 2017 um 16:58:20 Uhr:
Ja, immer zwei Monate überziehen spart mächtig Geld. Um damit eine HU "einzusparen" muss man nur schlappe 12 mal, sprich 24 Jahre lang, immer zwei Monate später zur HU fahren. Startet man das Sparmanöver mit einem Neuwagen sind es sogar 25 Jahre. 🙄Grüße vom Ostelch
Man kann diesen Beitrag gar nicht oft genug verbreiten, um den ach so schlauen Verweigerern ihre sinnlose Haltung vor Augen zu führen...
Ich nutze es nach dem Gebrauchtkauf durchaus schon mal aus.
Damit mein Fahrzeug dann im Spätsommer seinen Termin hat.
Damit kommen meine Fahrzeuge dann in ein Fenster das es mir ermöglicht Reparaturen bei angenehmen Temperaturen durchzuführen.
Bevor jemand schimpft: Sicherheitsrelevantes wird natürlich sofort erledigt.
Moorteufelchen
interessanter Thread. Ich überziehe diesmal auch bis in den November, damit die Sommerreifen noch runtergefahren werden können und ich über den Winter schon mal die Gewichte sauber abkratzen kann 🙂