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TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?

Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

Es gilt folgendes: 
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
 
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

O.

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Ja, darf man. Aber nur außerhalb der Saison.
Wenn du außerhalb der Saison zur HU fahren willst, kannst du dir dafür auch Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Die Saisonkennzeichen müssen dann aber abgenommen werden - oder zumindest dürfen sie nicht sichtbar sein.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Dezember 2024 um 18:40:03 Uhr:


Ja, darf man. Aber nur außerhalb der Saison.
Wenn du außerhalb der Saison zur HU fahren willst, kannst du dir dafür auch Kurzzeitkennzeichen besorgen.

Die Saisonkennzeichen müssen dann aber abgenommen werden - oder zumindest dürfen sie nicht sichtbar sein.

Okay danke 🙂

Du kannst auch im ersten Monat des Beginns der neuen Saison zur HU fahren, meine ich.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 29. Dezember 2024 um 19:00:01 Uhr:


Darf er auch, aber er will ja vermeiden, mit der seit 2023 abgelaufenen HU erwischt zu werden.

Da der TÜV bei mir keinen Kilometer von meiner Garage entfernt ist, würde riskieren, das so zu machen. Das muss aber jeder selber wissen und entscheiden.

Leider steht mein ausgelagertes Saison - KFZ noch nicht bei mir sonst während die 800 Meter von meinem Haus zur Tüv- Werkstatt kein Problem 🙂

So muss ich die 10 kmmit bangen Fahren

Werde sowieso mit dem Prüfer vorher sprechen auch wegen dem H - Gutachten was er denn dann machen soll 🙂

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. Dezember 2024 um 18:54:32 Uhr:


Du kannst auch im ersten Monat des Beginns der neuen Saison zur HU fahren, meine ich.

Richtig, wenn die HU Frist in die Zeit außerhalb der Saison fällt, ist die HU im ersten Monat der beginnenden Saison durchzuführen.

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