TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Zitat:
@romeon schrieb am 30. Mai 2018 um 11:55:05 Uhr:
interessanter Thread. Ich überziehe diesmal auch bis in den November, damit die Sommerreifen noch runtergefahren werden können und ich über den Winter schon mal die Gewichte sauber abkratzen kann 🙂
Den Zusammenhang zwischen Reifenwechsel-Zeitpunkt und Hauptuntersuchung bräuchte ich mal eben erklärt 🙂
Kannst doch die Sommerreifen auch mit "frischem TÜV" noch bis November fahren, wenn du das willst ... dazu muss die HU nicht überzogen werden. *g*
Es kann auch jeder mit Sommerreifen im tiefsten Winter zum TÜV, sogar bei 2 Meter hohen Schneeverwehungen. Solang das Profil stimmt, wirds den TÜV Prüfer nicht die Bohne interessieren, welche Reifen zu welcher Jahreszeit drauf sind. Warum auch?
Die Frage ist eher, kommt man mit den Sommerreifen dann lebend beim TÜV an 😁
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 30. Mai 2018 um 12:45:33 Uhr:
Den Zusammenhang zwischen Reifenwechsel-Zeitpunkt und Hauptuntersuchung bräuchte ich mal eben erklärt 🙂Kannst doch die Sommerreifen auch mit "frischem TÜV" noch bis November fahren, wenn du das willst ... dazu muss die HU nicht überzogen werden. *g*
klar, aber bevor es Mecker wg. evtl. grenzwertigem Profil gibt, dürfte das die stressfreiere Lösung sein 🙂. Ggfs werden halt die Winterreifen eher aufgezogen.
wenn die Gefahr droht das es wegen abgefahrenem Profil Mecker gibt, sollte man allerschleunigst neue Reifen aufziehen lassen -- ganzegal ob Sommer oder Winter!!
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Nein, aktuell ist alles noch tipptopp. Wenn es kritisch werden sollte, wird gehandelt. Keine Panik, alle anderen sind nicht immer um so dümmer als man selbst glaubt 😉
Zitat:
@romeon schrieb am 4. Juni 2018 um 22:46:09 Uhr:
Nein, aktuell ist alles noch tipptopp. Wenn es kritisch werden sollte, wird gehandelt. Keine Panik, alle anderen sind nicht immer um so dümmer als man selbst glaubt 😉
Sieht man! 🙄
Zitat:
@romeon schrieb am 30. Mai 2018 um 13:24:51 Uhr:
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 30. Mai 2018 um 12:45:33 Uhr:
Den Zusammenhang zwischen Reifenwechsel-Zeitpunkt und Hauptuntersuchung bräuchte ich mal eben erklärt 🙂Kannst doch die Sommerreifen auch mit "frischem TÜV" noch bis November fahren, wenn du das willst ... dazu muss die HU nicht überzogen werden. *g*
klar, aber bevor es Mecker wg. evtl. grenzwertigem Profil gibt, dürfte das die stressfreiere Lösung sein 🙂. Ggfs werden halt die Winterreifen eher aufgezogen.
...Winterreifen aufziehen?😉 😮
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 5. Juni 2018 um 07:45:04 Uhr:
Zitat:
@romeon schrieb am 30. Mai 2018 um 13:24:51 Uhr:
klar, aber bevor es Mecker wg. evtl. grenzwertigem Profil gibt, dürfte das die stressfreiere Lösung sein 🙂. Ggfs werden halt die Winterreifen eher aufgezogen....Winterreifen aufziehen?😉 😮
Für sicheren Verkehr im Winter. 😉
Sorry wenn ich den Faden hier ausgrabe, aber hat sich an der Bestimmungen zwischenzeitlich etwas geändert?
Meine PKW HU wäre am 12/21 fällig gewesen. Die vertiefte Prüfung fällt also erst ab dem 1.3. an, ist das korrekt?
PS: Ich habe natürlich gleich vor in der ersten Februarwoche zu gehen...
Korrekt 🙂
Welche vertiefte Prüfung?
Du meinst die erhöhte Gebühr wegen Überziehung der HU um mehr als zwei Monate?
Tiefer geprüft wird da auch nicht
Bei der Ergänzungsprüfung ab 2 Monate über dem Termin werden ein paar Punkte zusätzlich geprüft (z.B. Windschutzscheibe, Dichtheit der Bremsen). Dass das bei der normalen HU ebenfalls schon geschehen ist und keinen Mehraufwand darstellt, fällt nicht jedem auf und dient eigentlich nur dazu, die höhere Rechnung zu rechtfertigen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 06:02:15 Uhr:
Welche vertiefte Prüfung?Du meinst die erhöhte Gebühr wegen Überziehung der HU um mehr als zwei Monate?
Tiefer geprüft wird da auch nicht
Der übliche Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Gruß Metalhead
Zitat:
@windelexpress schrieb am 27. Januar 2022 um 06:02:15 Uhr:
Welche vertiefte Prüfung?Du meinst die erhöhte Gebühr wegen Überziehung der HU um mehr als zwei Monate?
Tiefer geprüft wird da auch nicht
Falsch. Anlage 8a, Ziffer 2.2:
Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate.
Hört sich ganz toll an. 😁
Allerdings wird doch sowiso alles am Fahrzeug inspiziert und der Prüfer schaut an Stellen die ihm auffallen genauer hin.
Entweder das Fahrzeug ist in Ordnung oder hat Mängel.
Es muss schliesslich alles was angebaut ist funktionstüchtig sein.
Diese "vertiefte Ergänzungsprüfung" ist eine andere Umschreibung für die Strafgebühr.
Ist ja soweit auch in Ordnung.
LG Moorteufelchen