TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?

Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

Es gilt folgendes: 
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
 
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

O.

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Mit dem vereinbarten TÜV-Termin wird es verlängert, soweit ich weiß.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Grundgesetz 😁
Artikel 14

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

Eigentum verpflichtet

Man muß sich eben auch ein bischen kümmern.

Und wenn es schon 2 Monate (normalerweise) kein Bußgeld kostet und es 2 Monate keine erhöhte Prüfungsgebühr kostet - dann wird man doch wohl... 🙄

Wer natürlich bis zum letzten Tag ausreizt - der darf sich nicht beklagen wenn der Prüfer selbst bei geringen Mängeln keine Plakette gibt. Das darf er - wenn er der Ansicht ist, daß die Mängel wohl eher nicht abgestellt werden. Auch geringe Mängel sind abzustellen und nicht beim nächsten Mal noch genauso 1:1 übernahmefähig sein.

Und da hier jeder der das liest wohl Internet oder einen Zugang dazu hat kann man sich bei diversen Organisation auf irgendeine E-Mail Adresse ne Erinnerung schicken lassen.

Moin,

was bist Du denn für ein Zeitgenosse 😕
- Das wünscht Du Dir, nicht wahr.
Seine Kennzeichenleuchte, wichtig für Polizeikontrollen, funktionierte nicht,
ein sicherheitsrelevantes Bauteil, wie Bremsen.
Der TÜV garantiert doch garnichts,  ist somit doch nichts wert!
- baust Du beim Verlassen des Tüv-Geländes einen Unfall, bei dem die Bremsen
irgendwie anders reagierten, kannst Du den Tüv nicht belangen 🙄

schönen Gruß

ah ein typischer Zeitgenosse der "geringe Mängel - ach das geht locker mehrere Jahre so" Fraktion. 😁

Ein Grund warum es kaum noch geringe Mängel gibt...
Und der Normalbürger manchmal Probleme bekommt. Auch wenn er die Mängel abstellen würde.

Ich wünsche mir das nicht, das ist bereits so.

Zitat:

(3) Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.

Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern, bzw. weiter unten in der Anlage VIII definiert als

Zitat:

spätestens jedoch innerhalb eines Monats

Und naja ich habe gelinde Zweifel daran ob ein geringer Mangel behoben wird wenn derjenige schon zu spät zur HU kommt...

Was ich mir wünsche? 😁
Das wäre eine Meldepflicht der Prüfer und der Zulassungsstellen (bei Abmeldungen) von HU Verstößen.
Was kein (Datenschutz)Problem wäre, da es ein Halterverstoß (Daten des Fahrers/Vorführers sind uninteressant) ist. Kennzeichen und Monat der durchzuführenden Untersuchung an das Ordnungsamt reicht.

Aber das ist leider noch nicht durch. 😉

Um irgendwelchen "aber mein Auto steht in meiner Garage" Ideen vorzugreifen - das macht nichts. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die StV Z O. Das Fahrzeug muß nicht bewegt werden, auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ein zugelassenes Fahrzeug hat eine gültige HU zu haben. Fertig Aus.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


ah ein typischer Zeitgenosse der "geringe Mängel - ach das geht locker mehrere Jahre so" Fraktion. 😁

Ein Grund warum es kaum noch geringe Mängel gibt...
Und der Normalbürger manchmal Probleme bekommt. Auch wenn er die Mängel abstellen würde.

Ich wünsche mir das nicht, das ist bereits so.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

(3) Eine Prüfplakette darf nur dann zugeteilt und angebracht werden, wenn die Vorschriften der Anlage VIII eingehalten sind. Durch die nach durchgeführter Hauptuntersuchung zugeteilte und angebrachte Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt dieser Untersuchung vorschriftsmäßig nach Nummer 1.2 der Anlage VIII ist. Weist das Fahrzeug lediglich geringe Mängel auf, so kann abweichend von Satz 1 die Prüfplakette zugeteilt und angebracht werden, wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist.

Unverzüglich = ohne schuldhaftes Zögern, bzw. weiter unten in der Anlage VIII definiert als

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess



Zitat:

spätestens jedoch innerhalb eines Monats

Und naja ich habe gelinde Zweifel daran ob ein geringer Mangel behoben wird wenn derjenige schon zu spät zur HU kommt...

Was ich mir wünsche? 😁
Das wäre eine Meldepflicht der Prüfer und der Zulassungsstellen (bei Abmeldungen) von HU Verstößen.
Was kein (Datenschutz)Problem wäre, da es ein Halterverstoß (Daten des Fahrers/Vorführers sind uninteressant) ist. Kennzeichen und Monat der durchzuführenden Untersuchung an das Ordnungsamt reicht.
 
Aber das ist leider noch nicht durch. 😉

Um irgendwelchen "aber mein Auto steht in meiner Garage" Ideen vorzugreifen - das macht nichts. Es handelt sich um einen Verstoß gegen die StV Z O. Das Fahrzeug muß nicht bewegt werden, auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ein zugelassenes Fahrzeug hat eine gültige HU zu haben. Fertig Aus.

Moin,

es geht um geringe Mängel, miein Heckscheibenwischer hat kein Wasser mehr,
ich kann Dich nicht sehen 🙄
- Will ich auch nicht, solche kleinkarierten Ignoranten braucht das Land nicht😁

Aber aller Schrott aus nicht DE, darf bei uns ungeprüft Unfälle verursachen,
Tote produzieren, und dann noch mit Polizeischutz zur Heimatgrenze gebracht werden 😕

schönen Gruß

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Zitat:

@basty8321 schrieb am 8. Januar 2014 um 07:55:23 Uhr:


Hallo,

danke erstmal für die Antworten. ( die sich ja leider etwas wiedersprechen )
Ich habe daher jetzt per Mail beim TÜV SÜD angefragt und warte auf Antwort.

Gruß Basty

Was kam eigentlich bei Deiner Anfrage beim TÜV raus?Macht es nun Probleme wenn man bis zu 2Monate überzieht?

Lg mike

Zitat:

@mauritzki schrieb am 22. April 2015 um 08:46:57 Uhr:



Zitat:

@basty8321 schrieb am 8. Januar 2014 um 07:55:23 Uhr:


Hallo,

danke erstmal für die Antworten. ( die sich ja leider etwas wiedersprechen )
Ich habe daher jetzt per Mail beim TÜV SÜD angefragt und warte auf Antwort.

Gruß Basty

Was kam eigentlich bei Deiner Anfrage beim TÜV raus?Macht es nun Probleme wenn man bis zu 2Monate überzieht?

Lg mike

Keine Probleme ,nur Erhöhte TÜV _Gebühren weil TÜV Über zogen....

Also wird es teurer wenn ich den TÜV um bis zu 2Monate überzieh?Dachte eigentlich das das keine Probleme mehr macht..Naja dann Danke für die Antwort

Lg Mike

Zitat:

@mauritzki schrieb am 22. April 2015 um 20:43:21 Uhr:


Also wird es teurer wenn ich den TÜV um bis zu 2Monate überzieh?Dachte eigentlich das das keine Probleme mehr macht..Naja dann Danke für die Antwort

Lg Mike

Kein Problem 🙂

Zitat:

@mauritzki schrieb am 22. April 2015 um 20:43:21 Uhr:


Also wird es teurer wenn ich den TÜV um bis zu 2Monate überzieh?Dachte eigentlich das das keine Probleme mehr macht..Naja dann Danke für die Antwort

Lg Mike

AB zwei Monate drüber wird was draufgerechnet, wegen der paar Wochen voher net!

Jetzt bin ich ein bissel verwirrt🙁 Mal ganz konkret.Fälliger TÜV im April und ich kann, aus welchen Gründen auch immer, erst im Juni.

Lg Mike

...eine Ergänzungsuntersuchung und dadurch höhere Prüfgebühr ist erst bei einer Überschreitung von mehr als 2 Monaten fällig, in deinem Fall ab Juli.

Siehe FeV Anlage VIIIa Abs. 2.2 vorletzte Satz:

Zitat:

2.2
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiia.html

Zitat:

@max.tom schrieb am 4. Januar 2014 um 14:23:44 Uhr:


wenn mehr als 1 - 4 monate Überzogen wird werden höhere Tüv_gebühren fällig und die Rennleitung freut sich ...😉

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß ein knapp zweimonatiges Überziehen der Frist keine erhöhten HU-Gebühren zur Folge hat. Auch die Nachprüfung (weil einige Sachen repariert werden mußten), welche 2,5 m nach Verstreichen der Frist erfolgte, kostete nur den üblichen Satz. Dieses Vorgehen hatte zur Folge, daß der nächste HU-Termin 3 m weiter als regulär in die Zukunft gerückt wurde.

Zitat:

@max.tom schrieb am 22. April 2015 um 10:01:49 Uhr:



Zitat:

@mauritzki schrieb am 22. April 2015 um 08:46:57 Uhr:


Was kam eigentlich bei Deiner Anfrage beim TÜV raus?Macht es nun Probleme wenn man bis zu 2Monate überzieht?

Lg mike

Keine Probleme ,nur Erhöhte TÜV _Gebühren weil TÜV Über zogen....

Das wundert mich. Meine Erfahrung spricht dagegen. Und die ist aktuell (Frühjahr 2015).

Zitat:

@ghostrider78 schrieb am 23. April 2015 um 21:11:00 Uhr:



Zitat:

@max.tom schrieb am 4. Januar 2014 um 14:23:44 Uhr:


wenn mehr als 1 - 4 monate Überzogen wird werden höhere Tüv_gebühren fällig und die Rennleitung freut sich ...😉
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß ein knapp zweimonatiges Überziehen der Frist keine erhöhten HU-Gebühren zur Folge hat. Auch die Nachprüfung (weil einige Sachen repariert werden mußten), welche 2,5 m nach Verstreichen der Frist erfolgte, kostete nur den üblichen Satz. Dieses Vorgehen hatte zur Folge, daß der nächste HU-Termin 3 m weiter als regulär in die Zukunft gerückt wurde.

Zitat:

@ghostrider78 schrieb am 23. April 2015 um 21:11:00 Uhr:



Zitat:

@max.tom schrieb am 22. April 2015 um 10:01:49 Uhr:


Keine Probleme ,nur Erhöhte TÜV _Gebühren weil TÜV Über zogen....

Das wundert mich. Meine Erfahrung spricht dagegen. Und die ist aktuell (Frühjahr 2015).

2013 schon

Hatte 5 Monate über zogen leider und ungewollt ,weil die Werkstatt die die AU machen sollte sich quer gestellt hat und immer mehr Ausreden sich hat einfallen lassen

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