TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von basty8321
Wurde mir gerade eben per Mail vom TÜV SÜD so bestätigt. Erste Fahrt nach Wiederbeginn des Saisonzeitraumes sollte zur Durchführung der HU erfolgen. Die 20% Aufschlag sind dann nicht fällig.Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Anlage VIII StVZO regelt das ganz eindeutig:
"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen."Ergo werde ich mir für Anfang Oktober einen Termin holen und dann als aller erstes dahin fahren.
Gruß Basty
denn sehe ich des mal Als betrug an vom Tüv an denjehnigen der die 5 monate überzogen hat 20 % aufschlag abzukassieren ,( ohne Saisonkennzeichen)
denn in dem fall muss ja auch Beides gelten .... 😉😉
Begründung :
ein Ruhendes Auto ( 5 Monate ) Saisonkennzeichen, können erhöhte Mängel aufweisen ...z.b Standschäden usw...
ein Fahrendes Auto 5 monate Überzogen (ohne Saison) Eher weniger Mängel ... 😉
Nö. Beim Saisonkennzeichen darf man ja gar nicht fahren. Beim regulären Kennzeichen fährt man ja bewusst nicht hin, obwohl man müsste und dürfte. Im Übrigen passiert das beim Saisonkennzeichen ja auch nur einmal, danach passt es ja immer (mal vorausgesetzt, dass man nicht ständig den Betriebszeitraum wild durcheinander wechselt).
wenn der TüvPrüfer bei dem 5 monate Überzogenen fahrzeug sieht das alles neu gemacht ist = SichtPrüfung sind die Aufschlagsgebühren meines erachtens Hinfällig und sind auch keine erhöhte durchsicht von nöten .....🙂
Wenn, wenn, wenn... Wenn man sich um das Auto kümmert und keinen Wartungsstau entstehen lässt und wenn man dann damit rechtzeitig hinfährt, dann ist auch keine höhere Gebühr fällig. Für mich ist das alles ein Suchen nach Ausreden, tut mir leid...
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Zitat:
Original geschrieben von max.tom
wenn der TüvPrüfer bei dem 5 monate Überzogenen fahrzeug sieht das alles neu gemacht ist = SichtPrüfung sind die Aufschlagsgebühren meines erachtens Hinfällig und sind auch keine erhöhte durchsicht von nöten .....🙂
erst hat man der Lobby der Überwachungsorganisationen nachgegeben und zugestimmt, dass die HU bei Überziehung zurückdatiert wurde. Dann stellte sich heraus, dass das nicht praxisgerecht war. Also hat man die Zurückdatierung wieder abgeschafft. Da hat die Lobby wegen der Einnahmeverluste aufgeschrien. Nur deswegen hat man dann den "Strafzuschlag" eingeführt. Es gibt keine erweiterten Prüfumfänge, das haben schon verschiedene Autozeitschriften getestet.
Die erhöhte Prüfungsgebührt zahlt man ja nur, damit nicht jeder auf die Idee kommt, sein Auto monatelang zu überziehen.
Zitat:
Original geschrieben von Kai R.
Nur deswegen hat man dann den "Strafzuschlag" eingeführt. Es gibt keine erweiterten Prüfumfänge, das haben schon verschiedene Autozeitschriften getestet.
Du kannst die freundlichen Prüfer ja darauf hinweisen, dass dir eine erweiterte Prüfung zusteht...
Sorry
Das ist doch schon wieder so eine für mich unverständliche Geschichte.
Bei Saisonkennzeichen klar geregelt.
Bei allen anderen Fahrzeugen zahlt der mehr der übersehen 🙂 hat rechtzeitig zum TÜV zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Wenn, wenn, wenn... Wenn man sich um das Auto kümmert und keinen Wartungsstau entstehen lässt und wenn man dann damit rechtzeitig hinfährt, dann ist auch keine höhere Gebühr fällig. Für mich ist das alles ein Suchen nach Ausreden, tut mir leid...
Tecci da haste schon recht in gewisser massen...
aber wenn der prüfer in den Ablafdatum des Fahrzeug Technisch geprüft hat und alles in Ordnung ist HU Seitig ,aber AU _Messung mässig was faul ist bekommt man Keine Gültige HU = des heisst das der Tüv nicht bestanden ist....als fährt man wieder ohne Tüv vom Hof bis der Fehler beseitigt ist und denn kann des schon zu verzögerrungen kommen wenn die AU werke schlichtweg keine Zeit oder sonstwas hat ...
denn die HU Plakette bekommt man ja nur noch wen die Au auch bestanden ist und des wird dann in den HU_TüvBerricht Reingeschrieben ....
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
... schlichtweg keine Zeit oder sonstwas hat ...
Dann greift man zum Telefon, ruft den Sachbearbeiter an, und bittet um eine Fristverlängerung.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Bei allen anderen Fahrzeugen zahlt der mehr der übersehen 🙂 hat rechtzeitig zum TÜV zu fahren.
... ab 2 Monaten aber erst.
"4) Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach dem Vorführtermin durchgeführt, erhöht sich die reine HU-Gebühr um das 0,2-fache ihres Wertes."
http://www.tuev-sued.de/hauptuntersuchung/4-gebuehren
mfg
Zitat:
Original geschrieben von ICBM
... ab 2 Monaten aber erst.Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Bei allen anderen Fahrzeugen zahlt der mehr der übersehen 🙂 hat rechtzeitig zum TÜV zu fahren.
mfg
Das hab ich schon so gemeint. Übersehen unter 2 Monate kostet nix schon klar
Der TE hat auf die 2 Monate ja locker noch eine Schaufel draufgelegt
Grundgesetz 😁
Artikel 14
Zitat:
Eigentum verpflichtet
Man muß sich eben auch ein bischen kümmern.
Und wenn es schon 2 Monate (normalerweise) kein Bußgeld kostet und es 2 Monate keine erhöhte Prüfungsgebühr kostet - dann wird man doch wohl... 🙄
Wer natürlich bis zum letzten Tag ausreizt - der darf sich nicht beklagen wenn der Prüfer selbst bei geringen Mängeln keine Plakette gibt. Das darf er - wenn er der Ansicht ist, daß die Mängel wohl eher nicht abgestellt werden. Auch geringe Mängel sind abzustellen und nicht beim nächsten Mal noch genauso 1:1 übernahmefähig sein.
Und da hier jeder der das liest wohl Internet oder einen Zugang dazu hat kann man sich bei diversen Organisation auf irgendeine E-Mail Adresse ne Erinnerung schicken lassen.
Zitat:
als fährt man wieder ohne Tüv vom Hof bis der Fehler beseitigt ist und denn kann des schon zu verzögerrungen kommen
Nur hat man da einen Monat Zeit für die Nachprüfung. Und in der Zeit gibt es keine "Strafgebühr". Man zahlt dann nur nochmals um die elf Euro Nachprüfungsgebühr.
Jein.
Diese Diskussion ist immer noch nicht abschließend geklärt. Ich sage immer noch, etwas abgelaufenes kann sich nicht verlängern, also gilt das in dem Fall, daß man sich schon an die 2 Monatsgrenze rangetastet hat nicht mehr. 🙂 Klärung evtl. nächste Woche. Relative Uneinigkeit.