TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?

Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.

Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...

Nö.

Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.

Es gilt folgendes: 
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
 
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

O.

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Zitat:

@ghostrider78 schrieb am 23. April 2015 um 21:11:00 Uhr:


Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß ein knapp zweimonatiges Überziehen der Frist keine erhöhten HU-Gebühren zur Folge hat. Auch die Nachprüfung (weil einige Sachen repariert werden mußten), welche 2,5 m nach Verstreichen der Frist erfolgte, kostete nur den üblichen Satz. Dieses Vorgehen hatte zur Folge, daß der nächste HU-Termin 3 m weiter als regulär in die Zukunft gerückt wurde.

Da ist aber dann was schiefgelaufen:

Die HU-Fälligkeit bestimmt sich immer aus der HU-Durchführung, nicht aus der evtl. Nachuntersuchung.

In deinem Fall hätten es also nur 2 "gewonnene" Monate sein dürfen.

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 5. Januar 2014 um 01:34:42 Uhr:


Die Zulassungsstelle kann ein ganz normales OWi-Verfahren in Verbindung mit der Betriebsuntersagung einleiten. Die Beträge orientieren sich dann allein am OWiG und nicht am BKat. Nur weil es keiner ab dem ersten Tag macht, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass es nicht möglich ist...

Sorry das ich den alten post zitiere aber das hab ich nicht so ganz verstanden??

Bzw. hatte ich dann Glück das ich bei meinen 18 Monate Überzug keinen Brief bekam?

Schon etwas älter der Blog aber immer noch aktuell…
Meine Frage:
Da eine Strafgebühr seitens der Polizei und vom TÜV bei einem PKW erst AB zwei Monate fällig wird, bedeutet dies das wenn ich NUR um einen Monat überziehe ich keine Strafe und keine Gebühr befürchten muss?!

Da keine Rückdatierung mehr stattfindet würde dies bedeuten, wenn ich einen Monat später zum Tüv fahre erhalte ich die Plakette ohne höhere Gebühren ab den Monat der Untersuchung und somit einen Monat später als die HU fällig gewesen wäre…. Kurz gesagt ich habe einen Monat für das nächste Jahr dazugewonnen.

Grüße
Leho

Zitat:

@leho schrieb am 13. Juli 2015 um 14:38:00 Uhr:


Schon etwas älter der Blog aber immer noch aktuell…
Meine Frage:
Da eine Strafgebühr seitens der Polizei und vom TÜV bei einem PKW erst AB zwei Monate fällig wird

Nicht ab, sondern ÜBER zwei Monate, und der TÜV verhängt keine Bußgelder denen ist es egal ob Du 2, 4 oder 19 Monate überzogen hast, über zwei Monate kommt halt noch eine erweiterte Prüfgebühr auf dich zu bei der HU.

Zitat:

bedeutet dies das wenn ich NUR um einen Monat überziehe ich keine Strafe und keine Gebühr befürchten muss?!

So ist es, bekommst dann aber eine Mängelkarte und musst innerhalb 4 Wochen die durchgeführte HU bei der entsprechenden Dienststelle nachweisen.

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Mängelkarte wenn ich von der Polizei angehalten werde, aber wenn ich an dem ersten Arbeitstag des Folgemonats mich beim TÜV vorstelle, bin ich relativ Safe, zahle nicht mehr und habe einen Monat Plus.

Du könntest aber auch einfach dann hinfahren, wenn es fällig ist. Glaub mir, hab ich ausprobiert, der Prüfer hat nix gesagt und es hat auch nicht weh getan...

Ich weiß… aber ich kann auch meinen TÜV kostenlos um einen Monat verlängern 😉

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 13. Juli 2015 um 15:27:01 Uhr:


Du könntest aber auch einfach dann hinfahren, wenn es fällig ist. Glaub mir, hab ich ausprobiert, der Prüfer hat nix gesagt und es hat auch nicht weh getan...

Sicher? In welchem Paragraphen steht denn das, daß das erlaubt ist?

😁

Gruß Metalhead

Was ist eigentlich wenn ich vor Ablauf des TÜV s z.b.5 Monate oder so hinfahre????
Denn müsste /Sollte man ja Logischerweisse weniger Tuvgebuhren zahlen 😉😉
Weil beim tuvuberzug angeblich ja ein Mehraufwand iss 😉

Falls die Frage ernst gemeint ist, nein Du bezahlst die übliche HU-Gebühr.

Zitat:

@Kai70 schrieb am 13. Juli 2015 um 18:54:32 Uhr:


Falls die Frage ernst gemeint ist, nein Du bezahlst die übliche HU-Gebühr.

Jaaap danke🙂

Zitat:

@Kai70 schrieb am 13. Juli 2015 um 14:42:02 Uhr:


So ist es, bekommst dann aber eine Mängelkarte und musst innerhalb 4 Wochen die durchgeführte HU bei der entsprechenden Dienststelle nachweisen.

4 Wochen wären eine ungewöhnlich lange Frist, üblich sind 2 Wochen.

Letztens hatte einer eine Frist von IIRC fünf Tagen (und das noch übers Wochenende) erhalten. Da glaube ich ja immer noch, dass er den Beamten geärgert hatte...

Soll jeder machen wie er mag, ich weiß wie ich es mache damit ich das meiste raushole, ob es dem einen oder anderen passt oder auch nicht… Ihr könnt mich ja anzeigen oder euch schwarz ärgern, mir doch egal 😁
Von mir aus könnt ihr auch jeden Monat zum TÜV, sicher ist sicher 😁

Tschöööö mit ä

...wenn man sowieso schon 2 Monate drüber ist und die 20% fällig werden muß man halt noch ein paar Monate überziehen bis sichs wieder rentiert.

HU inkl. AU für nen PKW beim TÜV-Süd sind 98,- EUR... das wären 4,08€ / Monat.
20% Aufschlag sind 19,60 €... also würde ich einfach immer mind. 5 Monate überziehen. Schließlich wurde -um bei der Argumentation der Prüforganisationen zu bleiben- das Fahrzeug auch ausgiebiger / aufwändiger / qualitativ hochwertiger geprüft... das hält locker 5 Monate länger.

Möchte aber anmerken, dass bei uns hier die Gefahr einer Polizeikontrolle zumindest bei einem nicht getunten, in einem gut bürgerlichen Zustand befindlichen Fahrzeug, das dazu noch anständig unauffällig gefahren wird bei annähernd null, nix liegt.

Hab hier z.B. einen Anhänger stehen, der wäre im Mai 2015 fällig gewesen, also spätestens bis Ende Juli. Da ich nicht dazu gekommen bin, wird der mindestens bis nächstes Jahr oder vielleicht auch bis 2017 ohne gültige HU bleiben.
Bewegt -im öffentlichen Straßenverkehr- wird er nicht, da er nicht gebraucht wird, könnte eigentlich auch abgemeldet werden, hat aber ein grünes steuerfreies Kennzeichen... so steht er halt auf eingezäuntem Privatgrund, das Kennzeichen liegt abmontiert -auch um dem Diebstahl vorzubeugen- in der Werkstatt.
Beim letzten Mal, also im Mai 2013 war der ca. 3 Jahre überzogen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 9. August 2015 um 17:31:57 Uhr:


Möchte aber anmerken, dass bei uns hier die Gefahr einer Polizeikontrolle zumindest bei einem nicht getunten, in einem gut bürgerlichen Zustand befindlichen Fahrzeug, das dazu noch anständig unauffällig gefahren wird bei annähernd null, nix liegt.

So lange nicht mal zufällig ein Polizeiauto hinter dir fährt. 🙂

Gruß Metalhead

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