TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Es sollte doch statt TÜV + Monat & Jahr einfach ein
Mindest Haltbarkeitsdatum draufstehen.
Da kennen sch so manche besser aus.
Wenn dem so wäre, dann gäbe es keine Youngtimer, und schon gar keine Oldtimer. Den Autoherstellern käme die Idee mit dem mindesthaltbarkeitsdarum sehr gelegen.
Allerdings gehen Fahrzeuge im Straßenverkehr nun mal kaputt, oder verschleißen. Und dies zu überprüfen übernimmt der TÜV. Wenn ein Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten ist, und man klebt nur einen neuen Aufkleber drauf, dann ist das ja fast schon so, wie beim Fleischskandal in einigen Supermärkten, wo genau dies durchgeführt wurde. 😉
Es ist nun mal so, das bei allen technischen Geräten ein Siegel drauf kommt, egal ob es sich um einen Aufzug, die Eichnung einer Zapfsäule, oder ein PKW handelt. Allerdings kann man die Plakette eines Fahrzeugs eigentlich an die anderen Geräte orientieren. Also nur die Farbe (Jahr), aber kein Monat. Damit bleibt jedem selbst überlassen, wann er zum TÜV fährt.
Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
Sorry
Wenn ich mir den Titel durchlese treten bei mir schon Fragen auf.
Warum?
Es sollte doch statt TÜV + Monat & Jahr einfach einMindest Haltbarkeitsdatum draufstehen.
Da kennen sch so manche besser aus.
ein
Mindest Haltbarkeitsdatum .😕
des währe ja wie bei den lebensmitteln,aber des mindesthaltbarkeitsdatum /Tüv _AU wenn des überschritten ist ,sagt ja ned aus das des Auto/ Labenslittel schlecht ist😉
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Allerdings kann man die Plakette eines Fahrzeugs eigentlich an die anderen Geräte orientieren. Also nur die Farbe (Jahr), aber kein Monat. Damit bleibt jedem selbst überlassen, wann er zum TÜV fährt.
Moin,
und dann haben alle Prüfingeneure Urlaub von Januar bis November? !😁
Geil, ich schule sofort um wenn das durchkommt.
Moorteufelchen
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Moin,Zitat:
Original geschrieben von MvM
Allerdings kann man die Plakette eines Fahrzeugs eigentlich an die anderen Geräte orientieren. Also nur die Farbe (Jahr), aber kein Monat. Damit bleibt jedem selbst überlassen, wann er zum TÜV fährt.
und dann haben alle Prüfingeneure Urlaub von Januar bis November? !😁
Geil, ich schule sofort um wenn das durchkommt.
Moorteufelchen
Das ist dann wie mit den Bonusheftchen-Patienten beim Zahnarzt. Die kommen auch alle im Dezember.
Beim TÜV erscheinen dann 11 Monate die interessanten Fälle, wo jemand was neues eintragen lassen will, und im letzten Monat des Jahres wird dann halt mal in die Wunde gebohrt. 😉
Ähnliche Themen
Bußgelder bis 2 Monate überzogen? Seit wann denn das.
Zitat:
Original geschrieben von HairyOtter
Bußgelder bis 2 Monate überzogen? Seit wann denn das.
Eigentlich schon immer.
Man hat ab dem ersten Tag ein Anrecht auf einen Mängelschein wegen der abgelaufenen HU-Frist und wenn man dann die Frist auf dem Mängelschein ignoriert, weil man der Meinung ist, dass hier 2 Monate aus dem HU-Tatbestand gelten und nicht die erheblich kürzere Frist aus dem Mängelschein, der wird für diese Fehleinschätzung im weiteren Verlauf dann auch zur Kasse gebeten.
Nur weil es einer Bestimmung der StVO nicht entspricht, bedeutet es doch nicht, dass an keiner anderen Stelle eine Überraschung existiert.
Ein Mängelschein kostet aber erst mal kein Geld, so lange ich mich an den Termin halte. Das es danach Geld kostet, sollte klar sein.
Hallo,
ich mag hier mal ein Frage einwerfen.
Mein Winterauto, welches ab April abgemeldet in der Garage steht bis Anfang Oktober,
müsste eigentlich im Mai zum TÜV.
Eigentlich wollte ich mit dem TÜV bis Oktober warten. Würde bedeuten die erst Fahrt im Oktober geht zur Werkstatt wo dann Inspektion + ein paar Kleinigkeiten und TÜV stattfinden.
Muss ich da auch mehr bezahlen für den TÜV oder geht das so ?
Das Fahrzeug wird von April bis Oktober definitiv nicht bewegt.
Gruß Basty
Ein abgemeldetes Fahrzeug ist nicht HU-Pflichtig, ebenso ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen im Abmeldezeitraum. Fällt die HU in den Abmeldezeitraum so ist die Fälligkeit der erste Monat des Anmeldezeitraums. So ist spätestens die 2 HU im Anmeldezeitraum.
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Ein abgemeldetes Fahrzeug ist nicht HU-Pflichtig, ebenso ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen im Abmeldezeitraum. Fällt die HU in den Abmeldezeitraum so ist die Fälligkeit der erste Monat des Anmeldezeitraums. So ist spätestens die 2 HU im Anmeldezeitraum.
aber wenn du SaisonKennzeichen hast und angemeldet, muss /sollte das Fahrzeug zum Tüv
zb. Saisonkennzeichen xy - xy 12 _10/4 mit anmeldePlakette nicht abgekratzt ....
Tüv fällig Mai ist meines wissens auch im mai vorzuführen ,sonst sind ja auch die überziehungs gebühren fällig ,
und wenn die rennleitung z.b dich anhält = oktober ohne Tüv ( Tüv überzogen ) iss das Busgeld gewiss....
Edit :
dann auf nummer sicher gehen und im April zum Tüv Fahren....
Hallo,
danke erstmal für die Antworten. ( die sich ja leider etwas wiedersprechen )
Ich habe daher jetzt per Mail beim TÜV SÜD angefragt und warte auf Antwort.
Gruß Basty
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
Tüv fällig Mai ist meines wissens auch im mai vorzuführen ,sonst sind ja auch die überziehungs gebühren fällig
Und wie willst du den vorführen? Hinfahren darfst du ja nicht im Abmeldezeitraum. 😉
Anlage VIII StVZO regelt das ganz eindeutig:
"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Und wie willst du den vorführen? Hinfahren darfst du ja nicht im Abmeldezeitraum. 😉Zitat:
Original geschrieben von max.tom
Tüv fällig Mai ist meines wissens auch im mai vorzuführen ,sonst sind ja auch die überziehungs gebühren fälligAnlage VIII StVZO regelt das ganz eindeutig:
"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
hatte ich ja auch gesagt:
Edit :
dann auf nummer sicher gehen und im April zum Tüv Fahren....😉🙂
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Anlage VIII StVZO regelt das ganz eindeutig:
"Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen."
Wurde mir gerade eben per Mail vom TÜV SÜD so bestätigt. Erste Fahrt nach Wiederbeginn des Saisonzeitraumes sollte zur Durchführung der HU erfolgen. Die 20% Aufschlag sind dann nicht fällig.
Ergo werde ich mir für Anfang Oktober einen Termin holen und dann als aller erstes dahin fahren.
Gruß Basty
Zitat:
Original geschrieben von basty8321
Erste Fahrt nach Wiederbeginn des Saisonzeitraumes sollte zur Durchführung der HU erfolgen.
nö. Die HU ist im ersten Monat durchzuführen. Du kannst auch 28 Tage woanders hinfahren und dann erst zur HU.