TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Hehe ... V & S heisst bei einigen wohl Verkehr & Streit 😉.
Hab grad ne Zeitschrift vor mir.
Die orangene Plakette hat mit Jahresbeginn ausgedient.
Zukünftig wird es nur noch blaue, gelbe, braune und rosane geben.
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Hehe ... V & S heisst bei einigen wohl Verkehr & Streit 😉.Hab grad ne Zeitschrift vor mir.
Die orangene Plakette hat mit Jahresbeginn ausgedient.
Zukünftig wird es nur noch blaue, gelbe, braune und rosane geben.
zu 1.😁😁😁😁😁
zu 2
sooo isses und die RennleitungsZentrale freut sich wenn die deinen Nachbarn ohne Gültige plakette sehen...( Zufällig )😉
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wir zoffen doch nicht. Im Ausgangsbeitrag ging es um eine Januar 2014 Plakette.Dachte es wäre ausreichend direkt unter dir zu antworten, hätte natürlich auch zitieren können. 🙂
Also, mal beobachten - jetzt mit eindeutig abgelaufener Farbe - bei deinem Nachbarn - sollte es deutlich mehr auffallen. 😉
Nicht lange, in 3 Jahren stimmt die Farbe wieder 1917 wird wieder orange geklebt..
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Oh man, hätt ich blos nichts gesagt 🙄. Jetzt zofft euch aber nicht wegen ner blöden Plakette.
Darf man den nette Dame mal fragen, über was man sich sonst zoffen darf? Über Stahlfelgen/Radkappen darf man nicht nörgeln, über die Feinstaubplakette darf man nicht nörgeln, über den Lichtsensor darf man nicht nörgeln, über das Abstandsradar darf man nicht nörgeln, über TÜV-Plaketten darf man nicht nörgeln, über die Kompetenz beim TÜV darf man nicht nörgeln, über begleitendes Fahren mit 17 darf man hier nörgeln... Über gar nichts darf man hier nörgeln... 😠🙁😠
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Netter Herr? Ähm* .. Nette Hex -> weiblich 😛
Wieso sollte man(n) es überhaupt für nötig empfinden sich hier wegen Banalitäten zu zoffen oder zu nörgeln?
Keep smiling. Ist besser für´s Herzerl und die Gesichtsmuskeln 😁.
edit: Gugg, hast schon Zornesfalten.
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Nicht lange, in 3 Jahren stimmt die Farbe wieder 1917 wird wieder orange geklebt..Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Wir zoffen doch nicht. Im Ausgangsbeitrag ging es um eine Januar 2014 Plakette.Dachte es wäre ausreichend direkt unter dir zu antworten, hätte natürlich auch zitieren können. 🙂
Also, mal beobachten - jetzt mit eindeutig abgelaufener Farbe - bei deinem Nachbarn - sollte es deutlich mehr auffallen. 😉
neee erst kommt Rosa 2017 dennn wider orange 2019 also in 6 jahren ...😉
Zitat:
Original geschrieben von Nette Hexe
Wieso sollte man(n) es überhaupt für nötig empfinden sich hier wegen Banalitäten zu zoffen oder zu nörgeln?
Weil wir sonnst keine anderen Probleme haben...
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Nicht lange, in 3 Jahren stimmt die Farbe wieder 1917 wird wieder orange geklebt..
Zurück in die Zukunft?😁
Zitat:
Original geschrieben von dolofan
Zurück in die Zukunft?😁Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Nicht lange, in 3 Jahren stimmt die Farbe wieder 1917 wird wieder orange geklebt..
😁😁
normal könnt man en Extra Fred aufmachen Titel Lautet :
Die schönsten und Lustigsten verschreiber ...😛😛
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Abgesehen davon, wo ist eigentlich das Problem, das Fahrzeug rechtzeitig vorzustellen?
Na, vielleicht, weil die HU mehr als ein Pausenbrot kostet und der Betrag sofort zu entrichten ist? 😉
Während meines Studenten-Daseins war Geldmangel sehr wohl ein Thema. Heutzutage ist es die Bequemlichkeit: HU Fälligkeit lt. Plakette August 2013, den PKW tatsächlich vorgeführt im Oktober 2013. Beim TÜV Süd wurde nicht ein Wort hierüber verloren. Der fünf Jahre junge Kleinwagen bestand ohne erkennbare Mängel.
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
neee erst kommt Rosa 2017 dennn wider orange 2019 also in 6 jahren ...😉Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Nicht lange, in 3 Jahren stimmt die Farbe wieder 1917 wird wieder orange geklebt..
Moin,
die Farbe stimmt, und die Jahreszahl 🙄
2005 hatte fast die gleiche Farbe wie jetzt, bzw. gestern.
schönen Gruß
Ps: jetzt 7 Monate überzogen, liegt ein tüv-zettel drin,
zur nachprüfung.
Zitat:
Original geschrieben von testmal
Moin,Zitat:
Original geschrieben von max.tom
neee erst kommt Rosa 2017 dennn wider orange 2019 also in 6 jahren ...😉
die Farbe stimmt, und die Jahreszahl 🙄
2005 hatte fast die gleiche Farbe wie jetzt, bzw. gestern.
schönen Gruß
Ps: jetzt 7 Monate überzogen, liegt ein tüv-zettel drin,
zur nachprüfung.
moin
uiiii hast du ein bekannten in einer werke wo auch der Tüver vorbeischaut????
wenn ja zu dem fahren ...
Hallo, Tecci6N,
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
welches Bußgeldverfahren wäre denn denkbar?
Wenn an dem Fahrzeug ansonsten alles in Ordnung ist und "nur"der Termin für die HU überschritten wurde, sehe ich keine Möglichkeit, außer den bekannten Sanktionen.
Viele Grüße,
Uhu110
Die Zulassungsstelle kann ein ganz normales OWi-Verfahren in Verbindung mit der Betriebsuntersagung einleiten. Die Beträge orientieren sich dann allein am OWiG und nicht am BKat. Nur weil es keiner ab dem ersten Tag macht, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass es nicht möglich ist...
Sorry
Wenn ich mir den Titel durchlese treten bei mir schon Fragen auf.
Warum?
Es sollte doch statt TÜV + Monat & Jahr einfach ein
Mindest Haltbarkeitsdatum draufstehen.
Da kennen sch so manche besser aus.