TÜV ab wann abgelaufen, wann 2 Monate überzogen?
Hallo, das Thema wurde ja schon öfters besprochen. Meine Frage ist nun wann GENAU der TÜV abläuft und wie diese 2 Monatsregel funktioniert.
Bei meinem Auto steht auf der Plakette 01/2014. Wann habe ich nun den ersten Tag überzogen? Am 1.1.2014 oder erst am 1.2.2014 bzw. habe ich dann am 1.3. oder am 1.4. 2 Monate überzogen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Vollkommen unabhängig von einem Tatbestand im BKat, den die Polizei nutzt, kann jederzeit ein OWi-Verfahren eingeleitet werden. Mit deutlich anderen Beträgen. Und zwar ab dem ersten Tag. Manche glauben halt, man müsste nur bei der Polizei bezahlen...
Nö.
Bitte Quelle benennen, in der dies geregelt ist. Lasse mich gern belehren.
Es gilt folgendes:
1. Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):
- Mehr als zwei Monate : € 15,--
- Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
- Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg
2. Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:
- Bis zu zwei Monate: € 15,--
- Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
- Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 1 Punkt in Flensburg
- Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg
O.
201 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2024 um 12:07:20 Uhr:
Lass Dich auf der Fahrt nicht aufschreiben, bei ü8 Monaten überziehung bist Du schon im Punkte Bereich
Das ist der Knackpunkt, bzw. guter Hinweis.
Und, nach Anzeige sind dann meistens nur 14 Tage Frist zur Mangelbeseitigung.
Wenn dann noch erhebliche Mängel bei der HU auftauchen, dann "rennt" einem die Zeit davon.
Das ist das eine, sobald die lange überziehung bekannt geworden ist, ist der Tatbestand "Überziehung um mehr als 8 Monate" erfasst und es dürfte den Punkt geben, unabhängig davon, ob die HU nachgeholt wird oder nicht.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 28. Dezember 2024 um 12:25:29 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2024 um 12:07:20 Uhr:
Lass Dich auf der Fahrt nicht aufschreiben, bei ü8 Monaten überziehung bist Du schon im Punkte BereichDas ist der Knackpunkt, bzw. guter Hinweis.
Und, nach Anzeige sind dann meistens nur 14 Tage Frist zur Mangelbeseitigung.
Wenn dann noch erhebliche Mängel bei der HU auftauchen, dann "rennt" einem die Zeit davon.
Der einzige Mangel war AU nicht bestanden..
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2024 um 12:28:32 Uhr:
Das ist das eine, sobald die lange überziehung bekannt geworden ist, ist der Tatbestand "Überziehung um mehr als 8 Monate" erfasst und es dürfte den Punkt geben, unabhängig davon, ob die HU nachgeholt wird oder nicht.
Das Auto ist ja seitdem nicht mehr bewegt worden wegen nicht bestandener AU...
Ist doch nur noch Geldmacherrei und abzocke mit den Punkten
Ähnliche Themen
ob man ein Fahrzeug bewegt oder net oder aufm Meeresgrund parkt, interessiert den Gesetzgeber ja net - wenn/solange angemeldet, braucht das Fzg. auch gültige HU...
Zitat:
@max.tom schrieb am 28. Dezember 2024 um 13:48:30 Uhr:
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2024 um 12:28:32 Uhr:
Das ist das eine, sobald die lange überziehung bekannt geworden ist, ist der Tatbestand "Überziehung um mehr als 8 Monate" erfasst und es dürfte den Punkt geben, unabhängig davon, ob die HU nachgeholt wird oder nicht.
Das Auto ist ja seitdem nicht mehr bewegt worden wegen nicht bestandener AU...
Ist doch nur noch Geldmacherrei und abzocke mit den Punkten
Du bist nicht verpflichtet ein Auto anzumelden.
Wenn Du ein Kfz aber in Verkehr bringen möchtest, stellst Du einen entsprechenden Antrag und bist dann an die Vorgaben gebunden.
Mit Deiner Argumentation, könntest ja auch die Versicherung und Steuer einfach nicht bezahlen, wenn Du meinst, das Fahrzeug nicht zu bewegen!
Ist das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen, muss eine Versicherung, bezahlte Steuer und gültige HU vorliegen.
Wenn Du eines davon nicht möchtest, hast Du ganz simpel die Möglichkeit, dass Fahrzeug abzumelden und brauchst keines der Kriterien erfüllen, einzig auf öffentlichen Verkehrsraum darf es dann nicht mehr stehen.
/
Zitat:
@windelexpress schrieb am 28. Dezember 2024 um 15:18:39 Uhr:
Zitat:
@max.tom schrieb am 28. Dezember 2024 um 13:48:30 Uhr:
Das Auto ist ja seitdem nicht mehr bewegt worden wegen nicht bestandener AU...
Ist doch nur noch Geldmacherrei und abzocke mit den PunktenDu bist nicht verpflichtet ein Auto anzumelden.
Wenn Du ein Kfz aber in Verkehr bringen möchtest, stellst Du einen entsprechenden Antrag und bist dann an die Vorgaben gebunden.
Mit Deiner Argumentation, könntest ja auch die Versicherung und Steuer einfach nicht bezahlen, wenn Du meinst, das Fahrzeug nicht zu bewegen!Ist das Fahrzeug zum Verkehr zugelassen, muss eine Versicherung, bezahlte Steuer und gültige HU vorliegen.
Wenn Du eines davon nicht möchtest, hast Du ganz simpel die Möglichkeit, dass Fahrzeug abzumelden und brauchst keines der Kriterien erfüllen, einzig auf öffentlichen Verkehrsraum darf es dann nicht mehr stehen.
Versicherung ist immer bezahlt,aber wie soll ich das Auto zum TÜV fahren wenn der Motor nicht Betriebsbereit ist .???😉
Zitat:
@v8.lover schrieb am 28. Dezember 2024 um 13:53:10 Uhr:
ob man ein Fahrzeug bewegt oder net oder aufm Meeresgrund parkt, interessiert den Gesetzgeber ja net - wenn/solange angemeldet, braucht das Fzg. auch gültige HU...
Wenn Motor in Revision ist geht das etwas schlecht 🙂
Ohne Motor kriegst du keinen TÜV;-)
Ohne Motor ist es auch kein Kraftfahrzeug.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 28. Dezember 2024 um 15:59:19 Uhr:
Ohne Motor kriegst du keinen TÜV;-)
Das ist klar ,aber der ist bald wieder in Ordnung und dann kan ich den zum TÜV fahren
Macht die Werkstatt HU/AU? Oder kennst Du eine, die das macht?
Dann können die mit roten Kennzeichen das Auto in die Werkstatt fahren.
Ansonsten bleibt Dir nur ein Trailer.
Und ob bestehende Gesetze und Vorschriften vielleicht unsinnig sind, diskutierst Du besser mit denjenigen, die sie erlassen.
Unabhängig davon bist Du trotzdem an sie gebunden.
Da das Fahrzeug noch zugelassen ist, dürfen in keinem Fall die roten Bleche angebracht werden, außer es ist ein Saisonkennzeichen, dann außerhalb der Saison.
Ja schon, aber dann halt mit dem Risiko eines Bußgeldes, wenn die HU seit langem abgelaufen ist.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 29. Dezember 2024 um 17:51:26 Uhr:
Da das Fahrzeug noch zugelassen ist, dürfen in keinem Fall die roten Bleche angebracht werden, außer es ist ein Saisonkennzeichen, dann außerhalb der Saison.
Ist Saisonkennzeichen und zugelassen..
Echt darf man denn Rote Kennzeichen anbringen..??